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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung rechtens?


Qui
2007-11-21, 14:29:59
Servus,

habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen und staunte nicht schlecht...

Ich muss ca. 150 Euro nachzahlen und die Miete wird um ca. 30 Euro monatlich angehoben.

Bei der Durchsicht der Abrechnung fiel mir ein Punkt auf namens "Wasser/Kanal" welcher in meiner letzten Abrechnung nicht drin war und dieser macht gut 200 Euro aus...

Gibt es Musterbriefe für Widersprüche in Bezug auf Betriebskostenabrechnungen?

Gruß

Qui

Tomi
2007-11-21, 14:35:04
Wird die Nachzahlung abgebucht oder musst Du überweisen?

Ansonsten erstmal fragen, was dieser bemängelte Kostenpunkt konkret bedeuten soll, bevor man Widerspruch einlegt.

Qui
2007-11-21, 14:36:57
Wird die Nachzahlung abgebucht oder musst Du überweisen?

Ansonsten erstmal fragen, was dieser bemängelte Kostenpunkt konkret bedeuten soll, bevor man Widerspruch einlegt.

Abgebucht...

Ich finde das ne Frechheit, dass neue Punkte hinzugefügt werden...ist das rechtens? :confused:

Alexander
2007-11-21, 15:17:52
Wenn ich mich recht entsinne hätte die Abrechnugn für 2006 bis Oktober bei dir sein müssen. Der Vermieter hat per gehabt, wenn er die Frist verpennt hat.


Wieso sollte der Posten "Wasser/Kanal" nicht rechtens sein?

Qui
2007-11-21, 15:29:12
Wenn ich mich recht entsinne hätte die Abrechnugn für 2006 bis Oktober bei dir sein müssen. Der Vermieter hat per gehabt, wenn er die Frist verpennt hat.


Wieso sollte der Posten "Wasser/Kanal" nicht rechtens sein?

Steht das irgendwo mit der Frist bis Oktober?

Hab eben mal angerufen, der Vermieter meinte, es sei alles richtig und eine "Änderung" könne ich mir abschminken...in 2 Wochen krieg ich Termin zur Akteneinsicht...

ux-3
2007-11-21, 16:27:46
Tipp doch mal "Betriebskostenabrechnung" oder "Nebenkostenabrechnung" bei Google ein und mach dich da schlau. Da erfährst du auch, wann die Abrechnungsfrist endet, welche Dinge in eine Nebenkostenabrechnung gehören etc.

Tomi
2007-11-21, 18:19:15
Wenn ich mich recht entsinne hätte die Abrechnugn für 2006 bis Oktober bei dir sein müssen.
Wieso bis Oktober? Bis 12 Monate "nach Ende des Abrechnungszeitraumes". Und der ist nicht vorgegeben, umfasst aber meist 12 Monate. Im Regelfall vom 01.01.-31.12. Kann aber auch 01.05.-30.04. sein usw. Wenn das die NK2006 ist und der Abrechnungszeitraum bis 31.12., dann ist die Abrechnung pünktlich.

Alexander
2007-11-21, 18:39:50
Kann sein, dass ich mich irre. Ist die Auskunft einer Bekannten. Habe ich nie nachgeprüft, da ich Kürzlich eine Rückzahlung erhielt.

Qui
2007-11-21, 22:16:22
Ich hab mal mit der Vorjahresabrechnung verglichen...

Für Wasser warens 300 Euro -> ca. 20 Euro musste ich tragen...

Dieses Jahr sinds 6758 Euro -> ca. 280 Euro muss ich tragen...

Da stimmt doch was nicht :eek:

Mumins
2007-11-21, 22:35:20
Wurde da etwa ein neues Rohr verlegt und er brummt euch anteilig die Kosten dafür auf.

Qui
2007-11-21, 22:51:04
Wurde da etwa ein neues Rohr verlegt und er brummt euch anteilig die Kosten dafür auf.

Es wurde was ausgebessert (Strasse aufgerissen) weil nen Rohr geplatzt ist...muss ich mich daran beteiligen? :eek:

Mumins
2007-11-21, 23:20:13
Bingo!

Qui
2007-11-21, 23:52:04
Bingo!

Seh ich das bei der Akteneinsicht? Muss ich mich daran beteiligen? Es wird ja immer dreister :mad:

Grestorn
2007-11-22, 07:38:39
Es wurde was ausgebessert (Strasse aufgerissen) weil nen Rohr geplatzt ist...muss ich mich daran beteiligen? :eek:

Nein, musst Du nicht. Du musst nur die Verbrauchskosten und Grundgebühren für den Anschluss tragen.

Reparaturen in diesem Umfang sind immer voll vom Vermieter zu tragen.

Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden (da sollte man dann aber schon vorher Mitglied sein) oder an einen Rechtsanwalt (wenn man eine private Rechtsschutzversicherung hat).

AnPapaSeiBua
2007-11-22, 08:00:12
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/sw_nebenkosten.html

Walkman
2007-11-22, 14:34:28
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/sw_nebenkosten.html

Kosten der Wasserversorgung (Grundgebühren, Kosten des Wasserverbrauchs, Zählermiete usw.) Erfasst werden nur solche Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht werden (Kosten für die Reparatur eines Wasserrohrbruchs sind daher nicht umlagefähig).

Siehe oben.