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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Annahme Bestellung verweigert...


pajofego
2007-11-22, 18:42:22
...die Sendung wurde zurück zum Absender verschickt. Absender verlangt jetzt eine Entschädigung in Höhe der Lieferkosten. Problem war nur, dass der Versender das ganze Zeug nicht mit DHL verschickt hat, sondern mit TOF. Immer wenn die da waren, war ich natürlich nicht da, weil man ja arbeiten muss. Eine Abholung ist zwar möglich, dazu muss ich über 40 km in die Pamppa fahren - was ich nicht einsah, dann kann ich ja es nämlich gleich selber holen. Muss ich jetzt zahlen? Weiss das einer von euch?

Danke,
Gruß
pajofego

sei laut
2007-11-22, 19:36:25
Ja, musst du.

Leider ist die Sachlage so, wenn ich richtig aufgepasst habe, dass du einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen hast, der dich zur Annahme der Ware verpflichtet.
Da du die Annahme verweigert hast, ist er befugt, die Unkosten für den von dir begangen Vertragsbruch zu verlangen. Denn er hat seinen Teil der Abmachung erfüllt.
Ich denke mal, das zählt auch bei Onlinegeschäften, vielleicht gibts da noch die eine oder andere Ausnahme, aber ich befürchte nicht.

Edit: Annahme verweigern ist nur bei Waren kostenlos, die entweder sichtbare Mängel haben (z.B. beschädigte Verpackung) oder die falsch zugestellt sind.

pajofego
2007-11-22, 20:02:14
Ich kann's nachvollziehen, dass man dazu verflichtet ist die Ware anzunehmen. Dazu muss man aber auch dem Kunden die Gelegenheit dazu geben. Mit DHL wär's gegangen. Ich sehe jetzt nicht ein, dafür blechen zu müssen nur weil die einen Billigversender benutzen, der kein Filialnetzt wie die Post hat. Ausserdem hätte ich der Bestellung nie zugesagt, wenn während des Bestellvorganges der Versender angegeben worden wäre.

KinGGoliAth
2007-11-22, 20:08:10
in zukunft den shop meiden und bei anderen shops genau drauf achten. mir wäre das auch zu blöd 40km dafür zu fahren. wozu gibt es denn den versandweg?!

aber auch blöde von dem fahrer, dass er es nicht beim nachbarn versucht hat. der weiß doch, dass du weit weg vom depot (oder was auch immer) wohnst, wenn er bei dir vor der tür steht und dass man arbeiten muss könnte ihm auch einfallen.

sei laut
2007-11-22, 21:08:18
Nimm KinGGoliAths Rat an.

Mir fiel noch ne Möglichkeit ein, was gehen könnte. Doch das artet in einem Papier und Beweiskrieg aus und ob sich das lohnt und ob du dann nichts zahlen musst, steht in den Sternen. (hat was mit der Entfernung der Paketstation von TOF zutun)

pajofego
2007-11-22, 21:12:56
Ich geb euch recht. Ich vermeide grundsätzlich Shops, die nicht mit DHL liefern. Das war aber in diesem Fall nicht ersichtlich. Ich versuch's mal trotzdem, mal sehen wie die reagieren.

Danke,
Gruß
pajofego

derpinguin
2007-11-22, 21:34:33
ich würde da nicht zahlen. Immerhin hast du ja die Annahme nicht verweigert, du hattest ja nichtmal die Chance etwas anzunehmen.

Spasstiger
2007-11-22, 22:03:04
ich würde da nicht zahlen. Immerhin hast du ja die Annahme nicht verweigert, du hattest ja nichtmal die Chance etwas anzunehmen.
Er hat die Annahme verweigert, indem er die Ware trotz Benachrichtigung nicht abgeholt hat.

pajofego
2007-11-22, 22:37:55
Er hat die Annahme verweigert, indem er die Ware trotz Benachrichtigung nicht abgeholt hat.

Was blieb mir übrig? ...ich kann doch nicht extra zu Hause bleiben und nicht jeder besitzt ein Auto! Sowas soll's geben.

sei laut
2007-11-22, 22:50:16
Das Gesetz hinkt der Realität leider hinterher. Dass jetzt kleine Unternehmen aus dem Bodem gestampft werden, die nicht in jedem Dorf eine Filiale haben.. naja, ist ärgerlich für den Kunden.

flatbrain
2007-11-22, 22:53:32
RUf doch einfach bei TOF an und versuch denen dein Problem zu erklären, vielleicht fällt denen noch eine Lösung ein, ich denke da an ein Vollmacht, deine Sendung woanders abzugeben z.B. oder an deine Firmenadresse ausliefern lassen evtl.

€: Blödsinn, Sendung ist ja schon wieder beim Absender, sorry... dann betrachte es als Rat fürs nächste Mal *fg*.

sth
2007-11-22, 22:58:36
So wie's aussieht wirst du wohl zahlen müssen. Ich wüsste jedenfalls nicht, was der Versender falsch gemacht haben sollte, dass er auf den Kosten sitzen bleiben muss. Es gibt bekanntlich kein Paketmonopol mehr, demnach ist die Verwendung von Alternativen zu DHL nicht strafbar ;).

Eine Abholung ist zwar möglich, dazu muss ich über 40 km in die Pamppa fahren - was ich nicht einsah
Also solange es nicht um einen 10eur-Artikel geht würde ich Abholung eigentlich immer bevorzugen bei so einer Distanz. Dann weiß ich wenigstens, dass die Ware in Ordnung ist. 40km ist ja nicht gerade weit.

Mark
2007-11-22, 23:00:01
ohne auto z.b. schon

pajofego
2007-11-22, 23:04:43
Also solange es nicht um einen 10eur-Artikel geht würde ich Abholung eigentlich immer bevorzugen bei so einer Distanz. Dann weiß ich wenigstens, dass die Ware in Ordnung ist. 40km ist ja nicht gerade weit.

Die Abholung bezog sich auf TOF und nicht beim Versender! TOFs nächste Abholfiliale ist soweit weg...

Wurschtler
2007-11-23, 08:04:35
Aber man hat doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Man kann ohne Angaben von Gründen widerrufen und damit auch durch Nichtannahme der Lieferung.
Die Versandkosten muss man nur dann tragen, wenn wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt.
Erzähl das mal dem Händler.

astro
2007-11-23, 08:15:00
Aber man hat doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Man kann ohne Angaben von Gründen widerrufen und damit auch durch Nichtannahme der Lieferung.
Die Versandkosten muss man nur dann tragen, wenn wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt.
Erzähl das mal dem Händler.
Das war auch mein erster Gedanke ;)
Wenn es ein gewerblicher Händler war und das Teil mehr als 40€ gekostet hat, brauch Dich das nicht zu jucken. Schreib dem Händler einfach, Du machst von Deinem Widerrufsrecht gebrauch.

Vertigo
2007-11-23, 08:55:41
Aber man hat doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Man kann ohne Angaben von Gründen widerrufen und damit auch durch Nichtannahme der Lieferung.
Die Versandkosten muss man nur dann tragen, wenn wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt.
Erzähl das mal dem Händler.
Es gibt Widerrufsrecht (sobald man die AGBs gelesen hat, also idR noch vor der Bestellung) und Rückgaberecht (14 Tage nach Erhalt der Ware). Wenn man also bereits vor Zustellung der Sendung widerrufen hat (Bestellung storniert, aber dennoch vom Händler verschickt, in der Hoffnung dass man doch kauft - ist mir bereits mehrfach passiert), muss man nicht erst annehmen und dann das Paket zurückschicken. Man kann in dem Fall die Annahme verweigern, ohne in Verzug zu geraten. Das gilt auch, wenn die Verpackung Beschädigungen aufweist (offensichtlich mängelbehaftet nach § 434 I BGB). Verweigert man aber die Annahme ohne rechtzeitig widerrufen zu haben, gerät man in Gläubigerverzug und muss die Kosten einer erneuten Zusendung tragen (§ 304 BGB).

EDIT: Im konkreten Fall wäre halt interessant zu wissen, ob ausdrücklich Versand via DHL vereinbart war, oder nicht.

Mumins
2007-11-23, 09:27:29
Da liegt ihr falsch. Zuerst muß die Ware angenommen werden und dann kann widerrufen werden. Wer die Annahme verweigert verursacht Mehrkosten. Denn auf die Versandkosten kommt eine Art Strafgebühr. Man befindet sich bei Verweigerung im Annahmeverzug und hat somit den Verzugsschaden zu ersetzen. Wo kommen wir bitte hin wenn jeder bestellt und die Ware nicht annimmt.

astro
2007-11-23, 09:42:21
Da liegt ihr falsch. Zuerst muß die Ware angenommen werden und dann kann widerrufen werden. Wer die Annahme verweigert verursacht Mehrkosten. Denn auf die Versandkosten kommt eine Art Strafgebühr. Man befindet sich bei Verweigerung im Annahmeverzug und hat somit den Verzugsschaden zu ersetzen. Wo kommen wir bitte hin wenn jeder bestellt und die Ware nicht annimmt.
Da könntest Du Recht haben.
Ich bin leider kein Jurist, kann deswegen nicht beurteilen, ob eine Nicht-Annahme juristisch auch als Rücksendung betrachtet werden kann, v.a. vor dem Hintergrund, dass es dem Käufer faktisch gar nicht möglich war, die Ware in Empfang zu nehmen (da der Verkäufer über einen Postdienst mit schlechtem Filialnetz versandt hat).

Edit: Ui, Glückskind =)

Mumins
2007-11-23, 11:04:41
Was haben die beim ersten Zustellversuch hinterlassen? Einen Zettel mit der Datum wann sie den Zweitversuch starten? Wenn ja hättest du dort anrufen müssen, dass du da nicht da bist und einen Nachbarn angeben sollen.

Haarmann
2007-11-23, 12:04:57
pajofego

Die Annahme hast Du nicht verweigert, sondern der Versandservice ist untauglich. Wenn der Händler nicht darauf hingewiesen hat, Dir Versandkosten in Höhe eines tauglichen Versenders verrechnet hat, dann kannst tatsächlich sagen, dass Du das Paket nicht annehmen konntest. Das ist dann nicht zwingend Dein Problem.

sei laut
2007-11-23, 12:58:38
Haarmann, zeig ihm ein deutsches (afaik bist du ja Schweitzer) Gesetz, dass sowas berücksichtigt und er kann was damit anfangen. Ansonsten ists Lehrgeld.

Kurgan
2007-11-23, 13:02:28
Haarmann, zeig ihm ein deutsches (afaik bist du ja Schweitzer) Gesetz, dass sowas berücksichtigt und er kann was damit anfangen. Ansonsten ists Lehrgeld.
man könnte mit vorrübergehender annahmeverhinderung argumentieren :uponder:
mal bgb nachsehen ....

unvermögen des schuldners wär auch noch ansetzbar afaik.

Kurgan
2007-11-23, 13:07:00
http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug

interessant wäre welche liefervereinbarungen in den agb getroffen wurden, und vor allem ob da ein transporteur genannt wird ...

Das gute A
2007-11-23, 14:09:22
Soweit ich weiß hast Du als Besteller dafür zu sorgen, dass Du das Paket in Empfang nehmen kannst.

Das heißt nicht, dass Du 24/7 zuhause sein musst, aber es muss möglich sein, Dir die Ware auch auszuliefern. Dem bist Du nicht nachgekommen, da Du es ja auch nicht einsiehst, 40km weit zu fahren. Das ist dann dein Problem, auch wenn ich das nachvollziehen kann.

Dennoch, verbuch es als Lehrgeld - denke nicht, dass Du da juristisch eine Chance hast so wie ich das jetzt sehe.

Grüße

Haarmann
2007-11-23, 16:23:21
Das gute A

Bei uns in der Schweiz wärs kein Problem...
Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Seiten das Gleiche erwartet haben... und ein Paket in 40km Distanz abholen zu müssen oder Urlaub opfern ist schlicht beim Vertragsschluss nicht angenommen worden vom Kunden.

Wer so einen Lumpenservice als Versandservice nutzt, muss, da die Dienstleistungen beschissen sind, auch darauf hinweisen. Es gäbe schliesslich den Abendservice...