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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnerhöhung auch nach kurzer Arbeitslosigkeit und Arbeitgeberwechsel?


sid412
2007-11-26, 20:19:10
Moinsen,

im Januar ist es ein Jahr, dass ich meine Gesellenprüfung geschaft habe.
Nun stellt sich die frage, ob ich das recht auf eine Lohnerhöhung habe, auch wenn ich kurzzeitig im Januar, Mai, und September arbeitslos war und folgedessen auch den Arbeitgeber gewechselt habe.

Des weiteren stellt sich die frage, ob ich mir dieses Jahr, "ein" Jahr Berufserfahrung anschreiben darf !? Auch wenn ich Arbeitslos war.

Greetz ...

Butter
2007-11-26, 20:23:55
Hängt sowas nicht von deinem Verhandlungsgeschick ab?

sid412
2007-11-26, 20:26:50
Ja natürlich auch, aber erhöht sich der Gesellelohn nicht automatisch nach dem Tarifvertrag ?

GBWolf
2007-11-26, 20:32:27
ich glaube kaum, dass arbeitslosigkeit zählt, laut tvöd zumindest steigt man wenn man die tätigkeit ausgeübt hat über bestimmte zeiträume (Stufe 3 3 jahre wird z.b. stufe 4 etc.)

lemonsoda
2007-11-27, 13:49:17
erhöht sich der Gesellelohn nicht automatisch nach dem Tarifvertrag ?

.... kommt wohl auf den Tarifvertrag an. Und Erhöhungen (Jahressprünge) beziehen sich normalerweise auf die Betriebszugehörigkeit.

Plutos
2007-11-27, 22:12:53
Es gibt ein Recht auf Lohnerhöhungen? Da kann ich echt verstehen, dass Deutschland nicht gerade das Traumland für Arbeitgeber ist :frown:.

Norbertsch
2007-11-27, 23:10:31
Es gibt ein Recht auf Lohnerhöhungen? Da kann ich echt verstehen, dass Deutschland nicht gerade das Traumland für Arbeitgeber ist :frown:.
Es gibt kein grundsätzliches Recht auf Lohnerhöhung.
Es gibt Tarifverträge wie z.B. den tvöd. Dort ist das Gehalt, bzw die Eingruppierung nach dem Alter geregelt. Früher gabs bei der Stadt an jedem ungeraden Gebrutstag mehr Kohle. Verbessert mich, wenns nicht 100% stimmt.
In der Regel gibts solche Tarifverträge im öffenlichen Dienst.
Von nem Recht auf Lohnerhöhung weil ich meinen Gesellenbrief nun ein Jahr habe, habe ich noch nichts gehört.

Wäre aber gerne Mäuschen, wenn der Threatstarter seinen Chef, den er offensichtlich seit September hat, im Dezember nach der Lohnerhöhung frägt.