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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallwagen gekauft, wie vorgehen?


MSABK
2007-11-26, 20:55:08
Hallo



Ich habe mir im Juli ein Auto bei einem großen Autohaus gekauft. Ich habe den Wagen als Unfallfrei gekauft. BJ. 2005.
Letzte Woche war der Wagen bei der Inspektion. Ich habe grad in der Reparaturhistorie geschaut und dann traff mich der Schock, der Wagen hatte laut der Reparaturhistorie bei einem KM stand von 8xxx einen Unfallschaden vorne.



Wie soll ich jetzt vorgehen?

aCiD
2007-11-26, 21:19:01
Wurde der Unfall denn fachmännisch repariert oder wurde da was hingepfuscht?

Greetz
aCiD

[dzp]Viper
2007-11-26, 21:27:29
Hallo



Ich habe mir im Juli ein Auto bei einem großen Autohaus gekauft. Ich habe den Wagen als Unfallfrei gekauft. BJ. 2005.
Letzte Woche war der Wagen bei der Inspektion. Ich habe grad in der Reparaturhistorie geschaut und dann traff mich der Schock, der Wagen hatte laut der Reparaturhistorie bei einem KM stand von 8xxx einen Unfallschaden vorne.



Wie soll ich jetzt vorgehen?

Wenn "unfallfrei" auch im Kaufvertrag drin steht, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (1 Jahres Gebrauchtwagengarantie)

Ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle das Autohaus verständigen und zur Not mal beim Anwalt anrufen um kurz zu klären welche Rechte du jetzt hast.

StefanV
2007-11-26, 21:31:17
Nicht jeder Unfallschaden ist auch ein Unfallschaden, was wurd denn genau gemacht??
Weißt du wie stark der SChaden war?

mbee
2007-11-26, 21:31:42
Hallo



Ich habe mir im Juli ein Auto bei einem großen Autohaus gekauft. Ich habe den Wagen als Unfallfrei gekauft. BJ. 2005.
Letzte Woche war der Wagen bei der Inspektion. Ich habe grad in der Reparaturhistorie geschaut und dann traff mich der Schock, der Wagen hatte laut der Reparaturhistorie bei einem KM stand von 8xxx einen Unfallschaden vorne.



Wie soll ich jetzt vorgehen?

Was für einen "Unfallschaden"? "Unfallfrei" schließt "kleinere Geschichten" nämlich durchaus mit ein.

MSABK
2007-11-26, 21:32:14
Wurde der Unfall denn fachmännisch repariert oder wurde da was hingepfuscht?

Greetz
aCiD

Ja, wurde alles Perfekt gemacht. War ein Firmenwagen von VW.

Edit:

In der Historie steht folgendes:

Kundenbeanstandung: Unfallschaden Vorne

Es wurde die Stoßstange und die Türe lackiert. Ob was gewechselt wurde kann ich nicht sagen.
Aber laut der Historie wurden viele Teile Lackiert.

[dzp]Viper
2007-11-26, 21:34:25
Ja, wurde alles Perfekt gemacht. War ein Firmenwagen von VW.

Naja wenn es perfekt gemacht wurde und du den Wagen unter dem normalen Gebrauchtwagenpreis bekommen hast, dann würde ich da nix weiter machen.

Wenn der Gebrauchtwagenpreis aber "normal" oder "höher" war als normal, dann würde ich mit den Beweisen ans Autohaus rantreten (vorausgesetzt der Schaden war nicht nur eine kleine Beule).

sun-man
2007-11-26, 21:36:13
Wenn Du im ADAC bist bekommst Du eine Erstberatung vom ADAC Anwalt kostenfrei - ob Du Ihm dann ein Mandat erteilst ist Deine Sache.

Ich würde aber zuerst mal zum Autohaus gehen und die fragen was das soll und wie die sich das vorstellen.

mbee
2007-11-26, 21:42:32
Ja, wurde alles Perfekt gemacht. War ein Firmenwagen von VW.

Edit:

In der Historie steht folgendes:

Kundenbeanstandung: Unfallschaden Vorne

Es wurde die Stoßstange und die Türe lackiert. Ob was gewechselt wurde kann ich nicht sagen.
Aber laut der Historie wurden viele Teile Lackiert.

Das fällt noch locker unter "unfallfrei": "Unfallfrei" ist mein nun 2-jähriger Wagen auch, obwohl mir innerhalb eines halben Jahrs nach Kauf bei einem Sturm ein Blech aufs Dach gefallen ist (Dach ausgetauscht) und mir einer hinten reingedüst ist (neue Stoßstange, neuer Auspuff).
Solange der Originalzustand ohne jedwede Beeinträchtigung, also auch keine kleinsten Beulen, Kratzer, Farbunterschiede, Dicke des Lacks) wieder hergestellt worden ist (da findet auch niemand nur eine Spur), hast Du schlechte Karten bzw. warum überhaupt eine Welle deswegen machen?

Wenn allerdings "gespachtelt" und nicht nur ein bischen lackiert wurde, sieht es natürlich anders aus. Auch wenn Teile ausgetauscht wurden, die "nicht leicht demontierbar" sind (Kotflügel z.B.) oder geschweißt werden musste.

Mumins
2007-11-26, 22:44:49
Schäden über ca. 1000 € sind generell anzugeben. Wenn du an den Randstein fährst und der Querlenker getauscht wurde ist das auch anzugeben. Solange aber an dem Wagen kein Rahmenschaden vorlag würde ich nichts machen. Ne Stoßstange und ein Kotflügel getauscht bedeutet nicht viel, paar kleinere Beulen warens wahrscheinlich.

mbee
2007-11-26, 22:47:56
Schäden über ca. 1000 € sind generell anzugeben.
Quelle? Ich meine, da hätten einige Gerichte auch schon anders entschieden bzw. lässt sich das generell nicht an der Summe, sondern nur an der Art des Schadens festmachen. Was ja auch vernünftig ist: Bei so einigen "Aufrüstungen" eines Autos (z.B. auf ein M-Paket bei BMW) werden mehr Teile ausgetauscht als bei einem Schaden von 1000 €, bei dem defekte Teile komplett ersetzt werden.

bleipumpe
2007-11-27, 09:45:55
Das fällt noch locker unter "unfallfrei": "Unfallfrei" ist mein nun 2-jähriger Wagen auch, obwohl mir innerhalb eines halben Jahrs nach Kauf bei einem Sturm ein Blech aufs Dach gefallen ist (Dach ausgetauscht) und mir einer hinten reingedüst ist (neue Stoßstange, neuer Auspuff).
Solange der Originalzustand ohne jedwede Beeinträchtigung, also auch keine kleinsten Beulen, Kratzer, Farbunterschiede, Dicke des Lacks) wieder hergestellt worden ist (da findet auch niemand nur eine Spur), hast Du schlechte Karten bzw. warum überhaupt eine Welle deswegen machen?

Wenn allerdings "gespachtelt" und nicht nur ein bischen lackiert wurde, sieht es natürlich anders aus. Auch wenn Teile ausgetauscht wurden, die "nicht leicht demontierbar" sind (Kotflügel z.B.) oder geschweißt werden musste.
Bei meinem Gebrauchten hat das Autohaus extra darauf hingewiesen, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte: Dabei war der Vorbesitzer bei Zurücksetzen gegen einen Pfeiler gefahren, so dass die lackierte Heckstoßstange getauscht werden musste (Schaden ca. 800€). Jetzt sieht man nichts mehr. So pauschal würde ich das nicht sagen. Jedenfalls ist es in meinen Unterlagen vermerkt.

mfg b.

Fritte
2007-11-27, 10:02:25
schau dir mal die Spaltmasse an, wenn die nicht stimmen (optisch) würde ich über ne nachträgliche Minderung nachdenken

_Gast
2007-11-27, 10:42:39
Das fällt noch locker unter "unfallfrei"...Das kann ich so nicht glauben.Ein gebrauchter Pkw kann nicht mehr als „unfallfrei“ verkauft werden, wenn die Beschädigungen über bloße Lackschäden, hier vor allem Kratzer, und über allenfalls ganz geringfügige kleine Dellen im Blech hinausgehen.Quelle: http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=740&Navtyp=0&Wann-ist-ein-Pkw-nicht-mehr-%e2%80%9eunfallfrei%e2%80%9cDer Bundesgerichtshof hat am 10. Oktober 2007 entschieden, dass ein Auto jedenfalls dann nicht mehr unfallfrei ist, wenn es "mehr als einen Bagatellschaden" erlitten hat. In dem entschiedenen Fall war ein Blechschaden an der Tür und dem Seitenteil entstanden, dessen Beseitigung gut 1.700,- € gekostet hatte.

Der unfallbedingte Austausch einer kompletten Tür dürfte auf keinen Fall eine Bagatelle sein. Überhaupt dürfte die Grenze recht niedrig anzusetzen sein. Die Beseitigung eines oberflächlichen Lackschadens dürfte noch zu den Bagatellschäden zählen. Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/wann-ist-auto-unfallfrei-t1627243.html?page=1

Also danach ist alles, was über kleinere Lackschäden und geringfügige Dellen hinausgeht ein Unfallschaden und somit anzugeben. Der Austausch von Dach und Stoßstange ist somit garantiert keine Bagatelle.

blackbox
2007-11-27, 10:56:37
Und außerdem, was viele dabei vergessen:
Wenn der Unfallschaden wirklich fachgerecht repariert worden ist, dann kann der Zustand des Autos besser sein als vorher. So ein Unfallschaden muss also nicht immer ein Nachteil sein. ;)

Ric
2007-11-27, 11:13:22
@ threadstarter + blackbox

Autokauf, ist vertrauenssache, besonders von gebrauchtwagen.

Hier spielt pyschologie eine wichtige rolle. Wer ein gebrauchtwagen kauft muss sich auf das gefährt verlassen können (insbesondere sicherheitsaspekte).

Deshalb ist es wichtig alle relevanten fakten zu kennen, um abzuschätzen zu können, ob man sein LEBEN !!! diesem gefährt, von dem man nichts weiss anzuvertrauen.

Dementsprechend, welches vertrauen man in das fahrzeug setzen kann variiert der preis. Bei unfallwagen ist das vertrauen regelmäßig, egal ob eine repatatur fachgerecht ausgeführt worden ist oder nicht, geringer. Daher erzielen diese regelmäßig einen geringeren preis.

Diese preisdifferenz ist der springende punkt. In der fachsprache (meist versicherungen) "merkantiler minderwert" genannt. Mit dem wissen würde man entweder den wagen nicht kaufen, oder schlicht den preis drücken.

Nicht jeder Lackschaden und packplatzrempler ist ein Unfallschaden, aber sobald sicherheitsrelavante teile ausgewechselt worden sind, oder die reparatur in den 4-stelligen bereich geht ist der wagen jedenfalls nicht mehr unfallfrei.

Das muss der threadersteller natürlich wissen, was vorlag.

Der rest ist eigentlich einfach:
entweder darauf beruhen lassen
oder
preisminderung verlangen (ersatzlieferung/nachbesserung ist unmöglich (im rechtlichen sinn))
oder
kaufvertrag wegen arglistiger täuschung anfechten (wobei auch angaben ins blaue hinein ausreichen)

Auf alle fälle ist eine richtige beratung in einem i-net forum nicht der weisheit letzter schluss. Das sollte zumindest ein versierter unfallgutachter in augenschein nehmen und ggf. ein rechtlicher beistand.
Zum einem falls es (bestimmt) streit gib und zudem muss die schadesnhöhe noch festgestellt werden.

bleipumpe
2007-11-27, 11:35:06
Also danach ist alles, was über kleinere Lackschäden und geringfügige Dellen hinausgeht ein Unfallschaden und somit anzugeben. Der Austausch von Dach und Stoßstange ist somit garantiert keine Bagatelle.
So würde ich das auch sehen. Bei meinem Autokauf (Autohaus mit Fachhändler) wurde ja explizit auf die Stpßstange hingewiesen. 2 kleine Kratzer auf der Motorhaube (Steinschlag) und an der unteren Kante der Tür habe ich selber gesehen - dafür gab es dann ein Set Lack zum Ausbessern kostenfrei dazu.

mfg b.

lemonsoda
2007-11-27, 13:34:41
Es wurde die Stoßstange und die Türe lackiert. Ob was gewechselt wurde kann ich nicht sagen.
Aber laut der Historie wurden viele Teile Lackiert.

So als kleiner Vergleich: ich hatte einen "kleinen" Unfall mit meinem Hyundai Getz (BJ 07). Stoßfänger, Kotflügel, Motorhaube (kleiner Knick) wurden getauscht, dazu etliche Kleinteile. Gesamtschaden über 3000 Euro, kein Rahmenschaden. Dafür gab es knapp 600 Euro "Wertverlust" zusätzlich (merkantiler Minderwert).

Dein Fahrzeug ist aufgrund des Unfalls auf jeden Fall weniger Wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Entweder du handelst da selbst einen nachträglichen Preisnachlass mit dem Autohaus aus oder du lässt das durch einen Anwalt regeln. Da grundsätzlich auf jeden Fall ein Kaufrücktritt möglich ist dürfte das Autohaus eigentlich Interesse an einer gütlichen Regelung (Preisminderung) haben.

malibu_shake
2007-11-27, 19:31:51
OMG ihr macht euch Gedanken wegen einem Blechschaden der ohne diesen Vermerk nie aufgefallen wäre..

Auto fährt, Auto sieht gut aus, Auto ist technisch in Ordnung.

Was ein gelabber wegen bisschen Lack...

Ric
2007-11-27, 19:43:54
OMG ihr macht euch Gedanken wegen einem Blechschaden der ohne diesen Vermerk nie aufgefallen wäre..

Auto fährt, Auto sieht gut aus, Auto ist technisch in Ordnung.

Was ein gelabber wegen bisschen Lack...

Das nennt sich VERSTECKTER MANGEL. Denk mal darüber nach.

malibu_shake
2007-11-28, 01:03:36
Das nennt sich VERSTECKTER MANGEL. Denk mal darüber nach.


Ach ja und worin besteht der Mangel? Weil mal Lack ab war und wieder gelacht worden is ??? lol ihr habt probs :rolleyes:

Ric
2007-11-28, 01:20:58
Ach ja und worin besteht der Mangel? Weil mal Lack ab war und wieder gelacht worden is ??? lol ihr habt probs :rolleyes:


Nein ,in der unfallfreiheit, aber zu gegebener Zeit, wirst auch du das verstehen.

Stormtrooper
2007-11-28, 05:28:29
Ach ja und worin besteht der Mangel? Weil mal Lack ab war und wieder gelacht worden is ??? lol ihr habt probs :rolleyes:


In der Beschaffenheit des angegebenen Produkts.

Kimi2003
2007-11-28, 06:34:18
Es ist eine arglistige Täuschung. Der Verkäufer ist nämlich in der Pflicht dir sowas zu sagen, egal ob es ein kleiner oder großer Unfall, oder ob der fachmännisch oder nicht repariert wurde.
Also entweder du handelst beim Preis nachträglich oder du verlangst dein komplettes Geld zurück. Wenn er das nicht will dann hilft nur noch der Anwalt!