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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Telefon/Internetanbieter will Kündigung nicht akzeptieren - bin ich im Recht?


Undertaker
2007-12-04, 18:13:33
Hi,

folgendes Problem: Ich (bzw. mein Mitbewohner) habe am 18.7. im Internet bei einem Anbieter ein Telefon/DSL Komplettpaket bestellt. Nach unzähligen Stunden in der Hotline, ausgefallenen Schaltungsterminen usw. haben wir am 14.11.(!) eine schriftliche Frist per Einschreiben gesendet, mit der Aufforderung zur Schaltung innerhalb der nächsten 2 Wochen, sonst ist der Vertrag außerordentlich gekündigt. Dieses Schreiben ist eingegangen.

Heute meldet sich der Anbieter bei uns und sagt, das die Kündigung nicht akzeptiert wird und der Anschluss am 12.12. geschalten wird (sind nun aber schon bei einem anderen Anbieter). Angeblich hätten wir die Kündigung telefonisch widerrufen. Nun gibt es aber folgende Punkte:

1. Ja, es gab weitere Telefonate. Nein, widerrufen haben wir die Kündigung in diesen nicht.
2. Das angebliche Telefonat, wo die Kündigung widerrufen wurde, erfolgte 2 Tage nach der Kündigungsfrist vom 28.11.
3. Der Anbieter behauptet, einer außerordentlichen Kündigung erst zustimmen zu müssen, damit diese wirksam ist.

Nun folgende Fragen:

1. War eine außerordentliche Kündigung in meinem Fall angemessen und gerechtfertigt?
2. Muss der Anbieter einer außerordentlichen Kündigung erst zustimmen, damit diese wirksam ist?
3. Kann eine schriftlich eingereichte Kündigung überhaupt telefonisch widerrufen werden? Zumal, wenn der Anruf nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgte?

In mir kocht es gerade wie blöd :mad: Da lässt ein Anbieter einen 4 Monate ohne Telefon und Inet schmoren und lehnt dann die Kündigung ab bzw. lügt einen Widerruf vor :mad: Bin ich im Recht?

Grüße

PHuV
2007-12-04, 18:19:19
Warum habt Ihr nicht schriftlich nach dem Ablauf der Frist nochmals gekündigt? Ansonsten würde ich es sicherheitshalber nochmals machen mit einem Text wie: "Da Sie der Verpflichtung und unserer Frist nicht nachgekommen sind, kündigen wir mir sofortiger Wirkung".

Es gab in einer c't bei Vorsicht-Kunde auch mal einen ähnlichen Fall. Schau mal auf der Heise-Seite, es gibt hier diverse Artikel


Fabian Schmieder (uma)
Faules DSL

Rechte des Kunden, Pflichten des Providers

Recht,Ärger mit DSL,DSL, Provider, Schlechtleistung, Kündigung, Termin, Recht, Online-Recht, Verbraucherschutz

c't 25/07, Seite 202

Fabian Schmieder (uma)
Zurück, marsch, marsch

Das Widerrufsrecht bei Internetzugangs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen

Recht,Widerruf für DSL,Widerrufsrecht, DSL, Kündigung, Provider, Recht, Verbraucherschutz

c't 23/07, Seite 176


Die Artikel kannst Du auch kostenpflichtig abrufen.

Undertaker
2007-12-04, 18:22:49
die c'ts müsst ich zu hause haben, da kann ich nachschlagen, danke. mir gehts ersteinmal darum, ob ich in meiner vorgehensweise irgendwelche fehler gemacht habe, die die kündigung ungültig machen würden :)

PHuV
2007-12-04, 18:38:06
die c'ts müsst ich zu hause haben, da kann ich nachschlagen, danke. mir gehts ersteinmal darum, ob ich in meiner vorgehensweise irgendwelche fehler gemacht habe, die die kündigung ungültig machen würden :)

Na, soweit mir bekannt ist, ist die von Euch gewählte Formulierung nicht sauber. Eine Nichterfüllung eines Vertrages bzw. das Auslassen einer Frist entbindet nicht automatisch einen Vertrag. Im Prinzip hättet Ihr eine Frist setzen müssen mit der Ankündigung der Kündigung, wenn die Frist verstrichen ist, und dann an diesem Tage die Kündigung verschicken müssen.

centurio81
2007-12-04, 19:21:22
Für sowas sollte man sich ne Rechtsschutz anschaffen. ;)
Die sind ja nichmal teuer..
Ich bin bei der DEURAG uned hab da ne Email adresse und kostenlose hotlines wohin ich anrufen und mich erkundigen kann bei sowas..
Alles weitere regelt dann der anwalt.. ;)

Ich zahl keine 18 Euro im Monat..
Ne rechtsschutz beruhigt ungemein.. ;)

Undertaker
2007-12-04, 19:22:39
Na, soweit mir bekannt ist, ist die von Euch gewählte Formulierung nicht sauber. Eine Nichterfüllung eines Vertrages bzw. das Auslassen einer Frist entbindet nicht automatisch einen Vertrag. Im Prinzip hättet Ihr eine Frist setzen müssen mit der Ankündigung der Kündigung, wenn die Frist verstrichen ist, und dann an diesem Tage die Kündigung verschicken müssen.

meine formulierung war:

"Sollten bis dahin Telefon und Internet weiterhin nicht oder nur unzureichend funktionieren, mache ich mit diesem Brief von meinem Recht auf außerordentliche Kündigung auf Grund von Vertrags-Nichterfüllung Gebrauch."

nicht ok?

@centurio: ich habe ja ne rechtsschutz, aber der anschluss läuft auf meinen mitbewohner, der hat keine -.-

Heelix01
2007-12-04, 19:33:44
meine formulierung war:

"Sollten bis dahin Telefon und Internet weiterhin nicht oder nur unzureichend funktionieren, mache ich mit diesem Brief von meinem Recht auf außerordentliche Kündigung auf Grund von Vertrags-Nichterfüllung Gebrauch."

nicht ok?


Fehlt da nicht eine abschliessende Kündigung oder folgte die nach diesem scheiben noch ?

Undertaker
2007-12-04, 19:58:23
Fehlt da nicht eine abschliessende Kündigung oder folgte die nach diesem scheiben noch ?

sicher das die nötig ist? habe das ja in dem schreiben wie oben zu sehen schon ausdrücklich formuliert... naja, ein weiteres einschreiben ist heute raus

CSI
2007-12-04, 22:55:34
1. War eine außerordentliche Kündigung in meinem Fall angemessen und gerechtfertigt?
2. Muss der Anbieter einer außerordentlichen Kündigung erst zustimmen, damit diese wirksam ist?
3. Kann eine schriftlich eingereichte Kündigung überhaupt telefonisch widerrufen werden? Zumal, wenn der Anruf nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgte?


1) Kann und will ich nicht beantworten, nur soviel, du hast inhaltliche Fehler gemacht, nachdem, was man hier liest.
2) Ja, sicher muss er dieser zustimmen, denn sonst könnte jeder außerordentlich z.B. einen gerade abgeschlossenen Handyvertrag kündigen.
3) Das geht ohne weiteres - zudem, du hast keine Kündigung eingereicht, sondern nur die Willenserklärung derer abgegeben. Mehr auch nicht.

Undertaker
2007-12-04, 23:02:36
2) Ja, sicher muss er dieser zustimmen, denn sonst könnte jeder außerordentlich z.B. einen gerade abgeschlossenen Handyvertrag kündigen.
3) Das geht ohne weiteres - zudem, du hast keine Kündigung eingereicht, sondern nur die Willenserklärung derer abgegeben. Mehr auch nicht.

2) Hat eine außerordentliche Kündigung nicht gerade die Eigenschaft, einseitig und außerhalb jeglicher Vertragsfristen eingereicht werden zu können, wenn wichtige Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden?
3) "...mache ich mit diesem Brief von meinem Recht auf außerordentliche Kündigung auf Grund von Vertrags-Nichterfüllung Gebrauch." Ist nur eine Willenserklärung? Wie sicher bist du dir da? Viel definitiver gehts ja imho kaum...

Ich muss halt wissen, woran ich bin, um weitere Schritte abwägen zu können...

CSI
2007-12-05, 10:38:19
2) Hat eine außerordentliche Kündigung nicht gerade die Eigenschaft, einseitig und außerhalb jeglicher Vertragsfristen eingereicht werden zu können, wenn wichtige Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden?
3) "...mache ich mit diesem Brief von meinem Recht auf außerordentliche Kündigung auf Grund von Vertrags-Nichterfüllung Gebrauch." Ist nur eine Willenserklärung? Wie sicher bist du dir da? Viel definitiver gehts ja imho kaum...


2) EIne außerordentliche Kündigung ist dazu da, etwas außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (oftmals, wenn ein Vertrag zu ungunsten des Kunden während der Laufzeit geändert wird). Diese SoKü (Sonderkündigung) muss aber durch den Anbieter anerkannt werden (sonst könnte man alles nach Abschluss wieder kündigen). Drum muß der Anbieter einer außerordentlichen Kündigung zustimmen (was er aber oftmals verweigert, da er den Grund als nicht gegeben ansieht).
3)Dein Problem ist die Formulierung. Es gibt kein Recht auf Sonderkündigung - du hast die Möglichkeit, etwas außerordentlich zu kündigen, aber ein Recht hast du nicht. Drum ist der obige Satz auch nur eine Willenserklärung, aber keine Durchführung. Um dieses zu erreichen, hättest du das ganze anders formulieren müssen. Drum, eine außerordentliche Kündigung abschicken (Einschreiben Rückschein), in diesem solltest du aber den Passus "... von meinem Recht auf außerordentliche Kündigung..." nicht verwenden, sondern genau aufzählen, warum du außerordentlich kündigen willst und vor allem, das du außerodentlich kündigst. Erfahrungsgemäß wird der Anbieter dieser widersprechen, drum solltest du ebenfalls in den Brief deine Willensabsicht mitteilen, das du ggfl. einen Rechtsbeistand zu rate ziehst. Unbedingt auch eine Bestätigung anfordern bzw. auch Kontaktmöglichkeiten, die über einen Brief hinausgehen (oftmals rufen die Firmen auch an - aber nicht immer).

Weiß das deswegen so genau, weil ich vor Jahren genauso wie du mal versucht hatte, wegen Nichterfüllung zu kündigen.

Undertaker
2007-12-05, 11:12:37
Danke! :)

PHuV
2007-12-05, 11:17:03
Für sowas sollte man sich ne Rechtsschutz anschaffen. ;)
Die sind ja nichmal teuer..
Ich bin bei der DEURAG uned hab da ne Email adresse und kostenlose hotlines wohin ich anrufen und mich erkundigen kann bei sowas..
Alles weitere regelt dann der anwalt.. ;)

Ich zahl keine 18 Euro im Monat..
Ne rechtsschutz beruhigt ungemein.. ;)

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