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mofa84
2007-12-05, 19:29:01
Laut StVO gilt ja:

§9a Kreisverkehr

(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

Was ist, wenn jetzt einer blinkend in den Kreisverkehr fährt, und ich deshalb davon ausgehe, dass er direkt bei der nächsten Ausfahrt wieder rausfährt und losfahre. Wer hätte dann bei einem Unfall Schuld?

Erlebe das eigentlich tagtäglich, dass die Leute zu blöd sind, auch wenn es viele gibt, die es "richtig" falsch machen, in Kreisverkehren, wo man eigentlich gerade aus durchfahren kann und somit nur dem anderen anzeigen will, dass man nicht zu warten braucht.

XtraLarge
2007-12-05, 20:04:26
Ich lasse es in solchen Situationen garnicht drauf ankommen und warte, bis der andere wirklich abbiegt. Es wird dann ggf. einfach zu schwer zu beweisen, dass er schon vor dem Einfahren geblinkt hat. Ausserdem ist es generell gesünder, auf solche Trottel Rücksicht zu nehmen :wink:

evolutionconcept
2007-12-05, 20:19:07
Laut StVO gilt ja:



Was ist, wenn jetzt einer blinkend in den Kreisverkehr fährt, und ich deshalb davon ausgehe, dass er direkt bei der nächsten Ausfahrt wieder rausfährt und losfahre. Wer hätte dann bei einem Unfall Schuld?

Erlebe das eigentlich tagtäglich, dass die Leute zu blöd sind, auch wenn es viele gibt, die es "richtig" falsch machen, in Kreisverkehren, wo man eigentlich gerade aus durchfahren kann und somit nur dem anderen anzeigen will, dass man nicht zu warten braucht.

DU! Egal ob er geblinkt hat, darauf darfst du dich nie verlassen.

gasmeister
2007-12-05, 20:21:11
Genau...und sowieso, das abzuschätzen sollte wohl kein Problem darstellen.
Wäre mir schon ziemlich peinlich, im Kreisverkehr einen Unfall zu verursachen.

mofa84
2007-12-05, 20:26:13
DU! Egal ob er geblinkt hat, darauf darfst du dich nie verlassen.

Dann wäre dieser Satz ja aber sinnlos:Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Was heißt ich darf mich nicht darauf verlassen?
Wenn ich nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbiege, und von links kommt jemand, der rechts blinkt (also wohl in "meine" Straße abbiegen will), darf ich dann auch nicht fahren? Dann wäre der Blinker vorn wohl überflüssig :cool:

Wenn ich mich nicht auf das Blinken anderer verlassen darf, hätte ich wohl bei einem vielbefahrenen Innenstadt-Kreisverkehr keine Chance dort reinzukommen, außer ich würde warten bis wirklich absolut kein Auto mehr da ist, das kommen könnte. Wenn er blinkend in den Kreisverkehr fährt, muss das ja theoretisch heißen, dass er ihn direkt wieder verlässt.

Spasstiger
2007-12-05, 20:39:10
Ich warte auch immer im Kreisverkehr, bis die Leute wirklich abbiegen, weil die Leute einfach zu blöd sind, das Verlassen des Kreisverkehrs richtig anzuzeigen. Erst zweimal wurde es bei mir knapp im Kreisverkehr, einmal bin ich von einer Frau im Kreisverkehr überholt worden, die wohl gleichzeitg mit mir in den Kreisverkehr eingefahren ist (bin dann Richtung Mittelinsel ausgewichen, denn sie hatte ein gutes Tempo drauf), und einmal hätte ich fast ein Gokart übersehen, das mit schätzungweise 60 km/h da durchflitzte (ohne Blinker oder ähnliches).

evolutionconcept
2007-12-05, 20:43:03
Dann wäre dieser Satz ja aber sinnlos:

Was heißt ich darf mich nicht darauf verlassen?
Wenn ich nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbiege, und von links kommt jemand, der rechts blinkt (also wohl in "meine" Straße abbiegen will), darf ich dann auch nicht fahren? Dann wäre der Blinker vorn wohl überflüssig :cool:

Wenn ich mich nicht auf das Blinken anderer verlassen darf, hätte ich wohl bei einem vielbefahrenen Innenstadt-Kreisverkehr keine Chance dort reinzukommen, außer ich würde warten bis wirklich absolut kein Auto mehr da ist, das kommen könnte. Wenn er blinkend in den Kreisverkehr fährt, muss das ja theoretisch heißen, dass er ihn direkt wieder verlässt.

Es ist auch unzulässig bei rot über die Ampel zu gehen, dennoch bist du Schuld, wenn du so einen umnietest. ;)

foobi
2007-12-05, 20:43:31
Grundsätzlich verliert ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug, das seinen Blinker gesetzt hat, dadurch nicht seine Vorfahrt. Wenn du also dann in die vorfahrtsberechtigte Straße reinfährst, das blinkende Auto jedoch nicht abbiegt, sondern weiterfährt und es dadurch zum Unfall kommt, bist du Schuld.
Allerdings wird dem fälscherlicherweise blinkenden Fahrer regelmäßig eine Teilschuld eingeräumt, da er die anderen irritiert hat und dadurch den Unfall mitverursachte.

Stone2001
2007-12-05, 21:12:53
Grundsätzlich verliert ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug, das seinen Blinker gesetzt hat, dadurch nicht seine Vorfahrt. Wenn du also dann in die vorfahrtsberechtigte Straße reinfährst, das blinkende Auto jedoch nicht abbiegt, sondern weiterfährt und es dadurch zum Unfall kommt, bist du Schuld.
Allerdings wird dem fälscherlicherweise blinkenden Fahrer regelmäßig eine Teilschuld eingeräumt, da er die anderen irritiert hat und dadurch den Unfall mitverursachte.
yup, erst wenn ein Lenkwinkeleinschlag erkennbar ist (sprich er ist bereits beim abbiegen), darf man losfahren.

Das Blinken beim Einfahren in einen Kreisverkehr ist genauso häufig anzutrefen, wie das überfahren des Stop-Schilds mit einem grünen Pfeil.
Das interessiert die Polizei eigentlich erst, wenn es gekracht hat.

deekey777
2007-12-05, 21:26:09
DU! Egal ob er geblinkt hat, darauf darfst du dich nie verlassen.
Leider stimmt das. Wenn man aber vor Gericht zieht, kann man dem "Zu-früh-Blinker" Mitverschulden zurechnen. Denn es gibt bestimmte ungeschriebene Regeln, auf die man sich aus dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtisnahme verlässt.
Da stellt sich noch eine Frage: Wann fing er überhaupt genau zu blinken? Die Regeln im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr wurden in den letzten Jahren mehrmals geändert, wenn man einen vernünftigen Anwalt+Zeugen hat, so kann man noch mehr rausholen, wenn der Typ überhaupt keine Ahnung hatte und schon vor der Einfahr in den Kreisverkehr geblinkt hat (es gab früher dazu vor der Einfaht in den Kreisverkehr dieses Zeichen (http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat214.htm)/Z 209-20, wonach man blinken musste, was aber abgeschafft wurde!).

mofa84
2007-12-05, 21:54:19
Das Blinken beim Einfahren in einen Kreisverkehr ist genauso häufig anzutrefen, wie das überfahren des Stop-Schilds mit einem grünen Pfeil.Was ist denn ein Stop-Schild mit grünem Pfeil?

Grünen Pfeil kenn ich nur an der Ampel.

DonVitoCorleone
2007-12-05, 22:06:58
...
Was heißt ich darf mich nicht darauf verlassen?
Wenn ich nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße abbiege, und von links kommt jemand, der rechts blinkt (also wohl in "meine" Straße abbiegen will), darf ich dann auch nicht fahren? Dann wäre der Blinker vorn wohl überflüssig :cool:

...

Davon abgesehen ist das Blinken auf einer Vorfahrtsstraße ja nicht nur ein Zeichen für dich als Abbieger auf diese, sondern auch ein Zeichen für den Hintermann des Blinkenden, um diesem zu signalisieren, dass gleich gebremst und abgebogen wird.


Was ist denn ein Stop-Schild mit grünem Pfeil?

Grünen Pfeil kenn ich nur an der Ampel.

Ossiblech? So wurds mir zumindest in der Fahrschule beigebracht.
Ist ein grüner Pfeil auf Blech. http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnpfeil

mofa84
2007-12-05, 22:11:10
Davon abgesehen ist das Blinken auf einer Vorfahrtsstraße ja nicht nur ein Zeichen für dich als Abbieger auf diese, sondern auch ein Zeichen für den Hintermann des Blinkenden, um diesem zu signalisieren, dass gleich gebremst und abgebogen wird.deswegen habe ich auch geschrieben "der Blinker vorn" ;)

Stone2001
2007-12-05, 23:03:55
Was ist denn ein Stop-Schild mit grünem Pfeil?

Grünen Pfeil kenn ich nur an der Ampel.
Bei einem grünen Pfeil hast du zwei implizite Stop-Schilder. Einmal an der roten Ampel selbst und dann nochmal eines an der Sichtline.
Wobei die rote Ampel zu überfahren wesentlich schlimmer ist, als das Anhalten an der Sichtline zu vergessen. ;)

mofa84
2007-12-05, 23:15:15
Habe jetzt diese Antwort in einem anderen Forum (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=747671#747671) erhalten:

LG Kiel, 7 S 139/99
Landgericht Limburg, 3 S 229/97
AG Homburg, 16 C 65/06
Landgericht Rostock, 1S184/00
LG Bonn, 8 S 241/01
AG Herborn, 5 C 710/01

Alle diese Urteile weisen dem Falschblnker 75-100% der Schuld an einem dadurch entstandenen Unfall zu.

Falsches Blinken mit Folgen (http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_falsches_blinken_mit_folgen.html)


OT:

http://img4.imagebanana.com/img/lntv8anm/thumb/Zwischenablage01.png (http://img4.imagebanana.com/view/lntv8anm/Zwischenablage01.png)

Was für ne blöde Frage, was für ne trockene Antwort ;D

Hacki_P3D
2007-12-06, 10:50:01
Bei einem grünen Pfeil hast du zwei implizite Stop-Schilder. Einmal an der roten Ampel selbst und dann nochmal eines an der Sichtline.
Wobei die rote Ampel zu überfahren wesentlich schlimmer ist, als das Anhalten an der Sichtline zu vergessen. ;)


häh?

DonVitoCorleone
2007-12-06, 13:28:10
Grünpfeil Situation:

Du kommst an ne Kreuzung und hast ne rote Ampel. Unter der roten Ampel hängt ein grüner Blechpfeil, nach rechts!
Ablauf:

1. Halten an der roten Ampel. Richtiges halten wie an nem Stop-Schild!
2. Weiterfahren zur Sichtlinie, also der dicke weise Streifen vor der Querstraße.
3. Wenn niemand kommt (Auto auf der Querstraße oder Fußgänger!) darfst rechts abbiegen.

Eigentlich gar nicht so schwer...
Wundert mich, dass das niemand kennt. Haben in unserer kleinen gammel Stadt mindestens 4 Stück davon!

Uzundiz
2007-12-06, 13:32:52
häh?

ich glaube man könnte sonst fußgänger und radfahrer, die grün haben, die vorfahrt nehmen...


edit: naja, so wie es "DonVitoCorleone" geschildert hat kenn ich es jedenfalls auch

Das gute A
2007-12-06, 13:33:00
Grünpfeil Situation:

Du kommst an ne Kreuzung und hast ne rote Ampel. Unter der roten Ampel hängt ein grüner Blechpfeil, nach rechts!
Ablauf:

1. Halten an der roten Ampel. Richtiges halten wie an nem Stop-Schild!
2. Weiterfahren zur Sichtlinie, also der dicke weise Streifen vor der Querstraße.
3. Wenn niemand kommt (Auto auf der Querstraße oder Fußgänger!) darfst rechts abbiegen.

Eigentlich gar nicht so schwer...
Wundert mich, dass das niemand kennt. Haben in unserer kleinen gammel Stadt mindestens 4 Stück davon!

So hab ichs in der Fahrschule auch gelernt. Mir wars bekannt, trotz schon 14 Jahre zurückliegendem Führerschein :(

Norbertsch
2007-12-06, 13:39:50
Dann wäre dieser Satz ja aber sinnlos:

Was heißt ich darf mich nicht darauf verlassen?


Das heißt du musst mit den Fehlern Anderer rechnen.

Spasstiger
2007-12-06, 13:48:43
Grünpfeil Situation:

Du kommst an ne Kreuzung und hast ne rote Ampel. Unter der roten Ampel hängt ein grüner Blechpfeil, nach rechts!
Ablauf:

1. Halten an der roten Ampel. Richtiges halten wie an nem Stop-Schild!
2. Weiterfahren zur Sichtlinie, also der dicke weise Streifen vor der Querstraße.
3. Wenn niemand kommt (Auto auf der Querstraße oder Fußgänger!) darfst rechts abbiegen.

Eigentlich gar nicht so schwer...
Wundert mich, dass das niemand kennt. Haben in unserer kleinen gammel Stadt mindestens 4 Stück davon!
An so einem Teil hätte ich fast mal ein kleinen Jungen auf einem Fahrrad überfahren. Kindern kennen die Regelung dort leider nicht, die Fussgängerampel war auf grün und der Junge kam mit nem Mordstempo den Berg hinter Hecken verborgen runtergeschossen. Wenn der Junge nicht so schnell ausgewichen wäre, wärs aus gewesen. Ich war nämlich schon fast an die Kreuzung rangerollt und hab nur noch auf den Verkehr geachtet. Den Fussgängerpart hatte ich gedanklich schon abgeschlossen.
Der Junge hat mich ganz entsetzt angeschaut und mit den Augen auf die grüne Fussgängerampel gedeutet.

_Gast
2007-12-06, 13:53:54
Habe jetzt diese Antwort in einem anderen Forum (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=747671#747671) erhalten:Es gibt auch 90-jährige Kettenraucher. Also verlassen würde ich mich nicht darauf. Außerdem geht es da nicht um Kreisverkehr und außerdem steht da ja auch, dass auch das übrige Verhalten darauf hinwies, dass er abbiegen wollte. Wenn also jemand blinkt, seine Geschwindigkeit verlangsamt und sein Lenkrad einschlägt, dann aber doch geradeaus fährt, dann hat er sicher eine Teilschuld. Fährt aber jemand mit 50 und eingeschaltetem Blinker eine Straße entlang, dann ist für jeden klar ersichtlich, dass keine Absicht besteht, abzubiegen. In so einem Fall würdest du auf deinem Schaden sitzenbleiben und die Schuld zugesprochen bekommen. Außerdem musst du bei unklarer Verkehrslage besonders vorsichtig sein und ggf. anhalten. Bei einem Autofahrer, der bereits vor der Einfahrt in einen Kreisverkehr blinkt, ist ganz sicher davon auszugehen, dass die Lage unklar ist.

Vor allem frage ich mich immer, was bringt es? 3 Sekunden länger warten kosten dich gar nichts. Ein Unfall, selbst wenn du nur eine geringe Teilschuld haben solltest, kostete dich eine Menge Zeit und Ärger. Versicherung, Polizei, gegnerische Versicherung, Anwalt, Gutachter, Briefe, Telefonate, Gerichtsverhandlung, Mietwagen, Werkstatt usw. Nö, das wären mir die paar Sekunden nicht wert.

YeOldeFerret
2007-12-06, 14:05:50
Was ist, wenn jetzt einer blinkend in den Kreisverkehr fährt, und ich deshalb davon ausgehe, dass er direkt bei der nächsten Ausfahrt wieder rausfährt und losfahre. Wer hätte dann bei einem Unfall Schuld?


Hauptschuld auf jeden Fall du. Ich nehme an, wenn es nachzuweisen ist, das geblinkt wurde, kann vielleicht eine Teilschuld geltend gemacht werden beim anderen. Aber wie gesagt, Hauptschuld bei dem, der in den Kreisel fährt.

mofa84
2007-12-06, 14:07:27
Es gibt auch 90-jährige Kettenraucher. Also verlassen würde ich mich nicht darauf. Außerdem geht es da nicht um Kreisverkehr und außerdem steht da ja auch, dass auch das übrige Verhalten darauf hinwies, dass er abbiegen wollte. Wenn also jemand blinkt, seine Geschwindigkeit verlangsamt und sein Lenkrad einschlägt, dann aber doch geradeaus fährt, dann hat er sicher eine Teilschuld. Fährt aber jemand mit 50 und eingeschaltetem Blinker eine Straße entlang, dann ist für jeden klar ersichtlich, dass keine Absicht besteht, abzubiegen. In so einem Fall würdest du auf deinem Schaden sitzenbleiben und die Schuld zugesprochen bekommen. Außerdem musst du bei unklarer Verkehrslage besonders vorsichtig sein und ggf. anhalten. Bei einem Autofahrer, der bereits vor der Einfahrt in einen Kreisverkehr blinkt, ist ganz sicher davon auszugehen, dass die Lage unklar ist.

Vor allem frage ich mich immer, was bringt es? 3 Sekunden länger warten kosten dich gar nichts. Ein Unfall, selbst wenn du nur eine geringe Teilschuld haben solltest, kostete dich eine Menge Zeit und Ärger. Versicherung, Polizei, gegnerische Versicherung, Anwalt, Gutachter, Briefe, Telefonate, Gerichtsverhandlung, Mietwagen, Werkstatt usw. Nö, das wären mir die paar Sekunden nicht wert.Wenn du an einem vielbefahrenen Kreisverkehr stehst, dann sind das keine 3 Sekunden. Da muss einer vor dir abbiegen, sonst kommst du nicht rein.

Noch zu den Beispielurteilen: das sind Vorfahrtsstraßen - da ist es noch verständlich, wenn ein Ortsfremder mal blinkt und dann merkt, dass das doch die falsche Straße ist. Aber vor jedem Kreisverkehrt steht ein riesiges Schild, und dass jemand bis zur 3. Ausfahrt oder so zählen kann, sollte möglich sein.

Betatester
2007-12-08, 11:31:07
Bei einem grünen Pfeil hast du zwei implizite Stop-Schilder. Einmal an der roten Ampel selbst und dann nochmal eines an der Sichtline.

Mach lieber noch mal Fahrschule. :wink: