PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bist du ehrlich, dann wirst du in Deutschland bestraft!


Fritte
2007-12-06, 20:17:01
Argh ich könnt mal wieder... :mad:

Wollte eine Garage bauen, also schön den ganzen Mist fürs Bauamt erledigt, Unterlagen beschafft etc., Zeichnungen angefertigt etc.

Nun ging es darum die Garage in einen fertigen Lageplan einzuzeichnen, in dem Plan gibt es eine Baugrenze, die allerdings wird von unserm Haus weit überschritten, wurde damals auch alles genehmigt vom Amt. Nun sollte neben das Haus die Garage. Die Garage überschreitet dabei die vorgenannte Baugrenze um ca. einen halben Meter, das Haus dagegen um runde 4 Meter!!!.

Nun kommt natürlich das Bauamt an und sagt das die Garage die Baugrenze überschreitet und deshalb nicht gebaut werden darf, dies obwohl die Garage noch nichtmal die Hausmasse erreicht an dieser Seite!

Der Willi vom Amt rief mich vorhr noch an und meinte zu mir nur "Warum haben Sie denn die Garage über die Baugrenze gezeichnet?", Komische Frage nicht wahr? Im Nachhinein wurde mir dann klar was er meinte, er wollte wohl sagen: Pass auf du Depp, hättest du genau bis zur Grenze gezeichnet dann hätte sich keine Sau drum gekümmert, aber so müssen wir den Bauantrag natürlich ablehnen"

:rolleyes:

Das beste daran ist ja noch das rund um die Garage zigmeterweise Platz ist, das ist alles mein Grundstück!
Wozu gibts da überhaupt so ne bekloppte Baugrenze? Und wieso durfte mein NAchbar genau die Garage bauen die ich nicht bauen darf?

Grrrr.....

XtraLarge
2007-12-06, 20:22:29
Genauso dämlich finde ich es andersrum. Ein Bekannter will schon seit geraumer Zeit seine Garage abreissen. Dafür braucht der eine Genehmigung?! Das Teil ist sogar freistehend!

Es lebe die deutsche Bürokratie!

Janni555
2007-12-06, 20:31:36
Hat dein nachbar eine Baugenehmigung bekommen für die Garage so wie sie steht?
Dann kannst du dich auf die Sonderregelung beziehen ;-)

Fritte
2007-12-06, 20:32:27
Hat dein nachbar eine Baugenehmigung bekommen für die Garage so wie sie steht?
Dann kannst du dich auf die Sonderregelung beziehen ;-)

ja hat er, ich weiss nur nicht wie die Baugrenze bei dem läuft....

ESAD
2007-12-06, 20:36:30
mein gott... geh her hol dir die genehmigung und stell sie dann so hin wie du sie brauchst... es schert sich eh keiner nacher mehr darum... woher auch weiß ja keiner

Fritte
2007-12-06, 20:37:55
mein gott... geh her hol dir die genehmigung und stell sie dann so hin wie du sie brauchst... es schert sich eh keiner nacher mehr darum... woher auch weiß ja keiner

öhm ja, und dann kommt das Amt, misst nach und ich darf wieder abreissen oder was :rolleyes:

Nee danke, das ist mir zu teuer

flatbrain
2007-12-06, 20:43:05
Nur zum besseren Verständnis - du reichst einen Bauantrag, der einen Lageplan beinhaltet, wissend, dass du Bebauungsgrenzen nicht einhälst und beschwerst dich anschliessend, dass dein Antrag abgelehnt wurde? Woraus leitest du denn bitte dein Recht auf Duldung der Überbauung weiterer Bebauungsgrenzen ab?

Fritte
2007-12-06, 20:48:57
Nur zum besseren Verständnis - du reichst einen Bauantrag, der einen Lageplan beinhaltet, wissend, dass du Bebauungsgrenzen nicht einhälst und beschwerst dich anschliessend, dass dein Antrag abgelehnt wurde? Woraus leitest du denn bitte dein Recht auf Duldung der Überbauung weiterer Bebauungsgrenzen ab?

Ah die Stimme der Bürokratie, hab eigentlich nur drauf gewartet...
Ich hab auch beim Haus seinerzeit die Grenzen nicht eingehalten, da gabs dann eine Befreiung, diesesmal sind es nur paar Zentimeter, aber da wird dann ein Geschisse gemacht... nee klar

Im übrigen hatte ich mit dem Bauamtswilli ja gesprochen und er sagte mir das da eine Genehmigung erfolgen muss, die auch kostenpflichtig wäre. Ich sagte ihm das ich gerne die Kosten dafür trage...

Eigentlich möchte ich ja nur einen logisch nachvollziehbaren Grund für die Ablehnung wissen, und bitte nicht das lapidare "sie überschreiten die Baugrenzen" :rolleyes:

XtraLarge
2007-12-06, 20:49:28
Die Frage ist eher, warum er dort nicht bauen darf, obwohl beim Nachbarn ähnlich/gleich gebaut wurde?! Äpfel und Birnen?!

Bluescreen2004
2007-12-06, 20:50:25
hehe naja ... bei uns in der Wohngegend haben die die Laternen falsch gesetzt, also mitten auf meinen Grund.
Jetzt sind die Bäume gewachsen und verdecken natürlich die Laternen seitlich, -----> schreiben vom Ordnungsamt :" ich muß dafür sorgen das die Laternen frei sind...... sonst machen sie es selber für nen paar Tasuend €" *lol* ...

"dürfen die das überhaupt auf meinen Grund Bäume abschneiden" ?

naja ich habe den dann angerufen und vorgeschlagen das sie ihre Laterne doch umbauen sollen, Antwort :" .. ne soll mich nicht anstellen und den Baum stutzen oder entfernen, wäre ja nur eine Sache von Minuten..." klar ne 3m Tanne entfernen.....

Ganz erhlich finde es dreist das man einfach Post bekommt mit Drohung, anstatt mal zu Klingeln und mir zu erklären was sache ist.

Dann wäre es auch okay gewehsen aber so ... naja am Mittwoch will jetzt einer vorbei kommen und mit mir die Laternen besichtigen gehen tja ... der Staat hat wohl zuviel Geld für so etwas "wichtiges" ....

MFG

flatbrain
2007-12-06, 20:54:23
Ah die Stimme der Bürokratie, hab eigentlich nur drauf gewartet...
Ich hab auch beim Haus seinerzeit die Grenzen nicht eingehalten, da gabs dann eine Befreiung, diesesmal sind es nur paar Zentimeter, aber da wird dann ein Geschisse gemacht... nee klar

Im übrigen hatte ich mit dem Bauamtswilli ja gesprochen und er sagte mir das da eine Genehmigung erfolgen muss, die auch kostenpflichtig wäre. Ich sagte ihm das ich gerne die Kosten dafür trage...

Eigentlich möchte ich ja nur einen logisch nachvollziehbaren Grund für die Ablehnung wissen, und bitte nicht das lapidare "sie überschreiten die Baugrenzen" :rolleyes:

Naja, wäre es da nicht einfacher, den Mann vopm Bauamt zu fragen... ;) ? Zumal eine Duldung eben keinen Rechtsanspruch darstellt, vielleicht sind ja die Grenzen der Duldung mit der Überbauung durch das Haus erschöpft? Leg doch einfach einen Widerspruch ein oder schau, ob du auf den halben Meter ggf. verzichten kannst.

Die Frage ist eher, warum er dort nicht bauen darf, obwohl beim Nachbarn ähnlich/gleich gebaut wurde?! Äpfel und Birnen?!

Du hast vom Bauen nicht wirklich viel Ahnung, oder?

Fritte
2007-12-06, 20:58:42
Naja, wäre es da nicht einfacher, den Mann vopm Bauamt zu fragen... ;) ? Zumal eine Duldung eben keinen Rechtsanspruch darstellt, vielleicht sind ja die Grenzen der Duldung mit der Überbauung durch das Haus erschöpft? Leg doch einfach einen Widerspruch ein oder schau, ob du auf den halben Meter ggf. verzichten kannst.

was soll ich den fragen? :confused:

Rechtsanspruch? Och ne dauerhafte Duldung würde mir schon völlig ausreichen :D

Das irre ist ja das hier quasi jeder baut wie er will, erst kürzlich haben andere Nachbarn ihre Garage komplett woanders auf dem Gelände hingestellt, ausserdem stehen hier einige Bauten die meiner Meinung nach 100pro nicht so abgenommen sein können, das sieht man mit blossem Auge.
Deswegen ja mein Einwand, wenn man ehrlich ist wird man bestraft, hätte ich falsch eingezeichnet dann hätte keiner gemosert.... das ist es was mich wurmt...

XtraLarge
2007-12-06, 21:06:13
Du hast vom Bauen nicht wirklich viel Ahnung, oder?

Ich habe vom Bauen null Ahnung! Aber es gibt Dinge, die klingen generell nicht logisch...Das hat mit Ahnung nüscht zu tun.

flatbrain
2007-12-06, 21:08:14
was soll ich den fragen? :confused:

Rechtsanspruch? Och ne dauerhafte Duldung würde mir schon völlig ausreichen :D

Das irre ist ja das hier quasi jeder baut wie er will, erst kürzlich haben andere Nachbarn ihre Garage komplett woanders auf dem Gelände hingestellt, ausserdem stehen hier einige Bauten die meiner Meinung nach 100pro nicht so abgenommen sein können, das sieht man mit blossem Auge.
Deswegen ja mein Einwand, wenn man ehrlich ist wird man bestraft, hätte ich falsch eingezeichnet dann hätte keiner gemosert.... das ist es was mich wurmt...

Naja, so lange sich keiner beschwert, schaut auch keiner nach... aber es gibt simple Gründe, eine Teilung nach einer Erbschaft etc. und schon wird neu vermessen z.B. und schon könnte jemand auf die Idee kommen, gewisse Bebauungsgrenzen zu überprüfen. Mal davon ab, dass manche Grenzen durchaus sinnvoll sein können, das merkt man spätestens dann, wenn die Feuerwehr nicht zum Zuge kommt, weil die Rettungswege zu schmal sind und die Versicherung den Schaden am Nachbarhaus nicht übernimmt, weil man sich nicht an geltendes Baurecht gehalten hat... klar sind das Extreme, aber denk mal drüber nach... Undf du könntest den Herren? ggf. einfach mal Fragen, ob es denn eine Kompromisslösung gibt und wie diese ausschauen könnte.

Ric
2007-12-06, 21:10:08
@ fritte

Frag doch deinen Nachbarn, ob er mit einer Bebauung über die Baugrenze hinaus, einverstanden ist. Die Baugrenzen sind ja nicht dazu da dich zu Ärgern, sondern auch den anliegenden Grundstück zu ermöglichen angemessen mit Licht zu versorgen, so dass auch dieser Grundstücksbesitzer etwas von seinem Grundstück hat. (Nachbarschaftsschutz + Eigentumsschutz)

Wenn ja, dann setzte ein Schriftstück auf, in dem dein Nachbar dies dir bestätigt. Vorher wäre es natürlich ratsam, bei eurem Bauamt nachzufragen, ob dies dann genehmigungsfähig ist.


Noch mal zum Thema Äpfel und Birnen:

Auch wenn "alle" machen was sie wollen, es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Auf deutsch: Man kann sich nicht darauf berufen, dass ein anderer ebenfalls unrecht begeht.

flatbrain
2007-12-06, 21:13:06
Ich habe vom Bauen null Ahnung! Aber es gibt Dinge, die klingen generell nicht logisch...Das hat mit Ahnung nüscht zu tun.

Sorry, aber dem ist nicht so, Beispiel: der Nachbar hat eine Garage gebaut, die dem von Fritte in Lage und Bauausführung absolut ähnlich aussieht, der Nachbar hält den nicht unüblichen Abstand von 3m zum Nachbarn ein. Fritte hält diesen Abstand aber eben nicht ein und möchte gern 2,5m an die Grenze ranbauen, und das ist eben nicht zulässig... gleiches gilt für überbaute Flächen im Verhältnis zur Grundstücksgröße, die durchaus einzuhalten sind.

Fritte
2007-12-06, 21:14:59
Tja, es gibt leider keinen ersichtlichen Grund für die Baugrenze, das nächste Haus ist geschätzte 20 Meter weit weg auf dieser Seite... keine Ahnung wieso da ne Baugrenze ist, die läuft sowieso als wenn sie nen Junkie gezogen hätte, schier unglaublich...

Werde wohl nicht drumrumkommen die juristische Seite abuzklopfen, die Stadt hier ist nämlich dafür bekannt gerne mal willkürliche Entscheidungen ohne jeden Sinn zu treffen, die Nachbarn können davon Lieder singen, einer hatte hinten am Haus (mittig von drei Reihenhäusern) einen Wintergarten gebaut, dem musste er nun links und rechts einen hohen Sichtschutz davorstellen weil ansonsten einer reingucken könnte...dies (!!!) obwohl links seine Schwester und rechts neben ihm sein Bruder wohnen und diese sogar schriftlich zu protokoll gaben keinerlei Einwände zu haben und bla bla...

Hat alles nix genutzt, es mussten Mauern hochgemauert werden und nun hat man einen tollen Tunnelblick aus dem Wintergarten raus :uhammer:

PS: mein Nachbar seine Garage steht ca. 0,5 cm am nächsten Nachbarn dran, mein nächster Nachbar ist dagegen runde 20 Meter auf der Seite meiner potentiellen Garage weg ;D

flatbrain
2007-12-06, 21:20:06
Tja, es gibt leider keinen ersichtlichen Grund für die Baugrenze, das nächste Haus ist geschätzte 20 Meter weit weg auf dieser Seite... keine Ahnung wieso da ne Baugrenze ist, die läuft sowieso als wenn sie nen Junkie gezogen hätte, schier unglaublich...

Werde wohl nicht drumrumkommen die juristische Seite abuzklopfen, die Stadt hier ist nämlich dafür bekannt gerne mal willkürliche Entscheidungen ohne jeden Sinn zu treffen, die Nachbarn können davon Lieder singen, einer hatte hinten am Haus (mittig von drei Reihenhäusern) einen Wintergarten gebaut, dem musste er nun links und rechts einen hohen Sichtschutz davorstellen weil ansonsten einer reingucken könnte...dies (!!!) obwohl links seine Schwester und rechts neben ihm sein Bruder wohnen und diese sogar schriftlich zu protokoll gaben keinerlei Einwände zu haben und bla bla...

Hat alles nix genutzt, es mussten Mauern hochgemauert werden und nun hat man einen tollen Tunnelblick aus dem Wintergarten raus :uhammer:

PS: mein Nachbar seine Garage steht ca. 0,5 cm am nächsten Nachbarn dran, mein nächster Nachbar ist dagegen runde 20 Meter auf der Seite meiner potentiellen Garage weg ;D

Nenn doch mal konkret die Stadt, um die es geht... und es ist egal, wie weit das Haus deiner Nachbarn weg ist, interessant sind die Grundstücksgrenzen und evtl. vorhandene Auflassungsrechte der Gemeinde.

Ric
2007-12-06, 21:21:12
Tja, es gibt leider keinen ersichtlichen Grund für die Baugrenze, das nächste Haus ist geschätzte 20 Meter weit weg auf dieser Seite... keine Ahnung wieso da ne Baugrenze ist, die läuft sowieso als wenn sie nen Junkie gezogen hätte, schier unglaublich...

Die Grenzen sind nicht willkürlich. Sie sind in der Bauordnung deines Bundeslandes geregelt. Google mal nach "Bauordnung + Bundesland" und einfach mal schlau machen, anschliessend überlegen, ob das Amt scheisse gemacht hat, oder ob du hier nur sinnlos Frust ablässt.

CoconutKing
2007-12-06, 21:59:08
Genauso dämlich finde ich es andersrum. Ein Bekannter will schon seit geraumer Zeit seine Garage abreissen. Dafür braucht der eine Genehmigung?! Das Teil ist sogar freistehend!

Es lebe die deutsche Bürokratie!


hab ich ganz einfach gelöst, ich wollte meinen garten neben meiner alten garage umgraben und bin zufällig mit dem gemieteten minibagger an die garage gekommen.... leider ist sie dabei zusammengebrochen :cool:

Fleisch
2007-12-06, 22:40:34
Zwar hab ich hier nicht alle Posts gelesen, aber weil ich gerade in Stimmung bin geb ich mal nen ähnlichen Fall an... weil ich mich auch ziemlich angekackt fühle.

Und zwar haben wir ein Haus. Das wurde irgendwann in den 60ern gebaut und hat nen Anbau, der früher mal ein Stall war. Wie unsere Familie dann Wuchs brauchte wir den "Stall", der schon lange keiner mehr war, als Wohnraum und wollten das Ding also Ausbauen.

Fein Plan gemacht mit Architekt usw. und nen Antrag eingereicht. Allerdings reichte der Balkon 10cm über die Baugrenze (der Stall einst durfte entweder, weil es die Grenze noch nicht gab, oder weil er nicht hoch genug war) weswegen da ne Befreiung her musste bla blub. Wir haben DREI JAHRE auf diese Scheiß Genehmigung gewartet und durften auch ne ganze Menge Geld dafür bezahlen, nur weil so ein scheiß kleines Stück über diese Grenze ragte. Außerdem durften wir nicht voll geschossig (also mit Dachboden) bauen, weil dass das Gesamtbild der Siedlung stören würde.

Soweit ist das ärgerlich, aber verständlich, allerdings war das noch nicht alles:

Im letzten Jahr meinte der Bauer, der das Feld vor unserem Haus hat nen dicken Reibach machen zu koennen in dem er da nen Baugebiet ausweist. Warum auch immer ging das auch fast Problemlos. Jetzt steht diese Scheiß neue Siedlung da auf dem Feld, weit hinter der Baugrenze, die immer noch da ist, wo sie war als wir gebaut haben, und stört das Gesamtbild extrem. Da stehen Holzhäuser schräg zu Fachwerkhäusern und Doppelhäuser und andere in den schillernsten Farben. Es sieht einfach nur scheiße aus und steht uns in der Aussicht... wohlgemerkt hinter der Baugrenze, für dessen Versetzung wir einst unglaublich viel Geld bezahlen mussten.

Fritte
2007-12-06, 22:42:13
..anschliessend überlegen, ob das Amt scheisse gemacht hat, oder ob du hier nur sinnlos Frust ablässt.

Sich über Bürokratie aufzuregen ist niemals sinnlos, aber ich schätze du nimmst immer einfach alles hin was dir einer vorschreibt, stimmts?
Nun ja wenn alle Bürger das so machen würden dann gäbs ja auch keine Gerichtsentscheide gegen so ne Unsinn, tatsächlich gibts die aber zuhauf, auch Kommunen sind nicht dazu da um den Bürger zu gängeln...

Nenn doch mal konkret die Stadt, um die es geht...

Einen Teufel werd ich tun ;)

Ric
2007-12-06, 22:49:08
Sich über Bürokratie aufzuregen ist niemals sinnlos, aber ich schätze du nimmst immer einfach alles hin was dir einer vorschreibt, stimmts?



Was du nicht verstanden hast, ich muss es nicht hinnehmen, du nicht, sondern dein Nachbar. Hier weht der wind.

Und wie ich schon gesagt habe: seh dir deine bauordung an, suche die regelung zu den abständen, - und wenn du schon dabei bist gleich die bestimmungen zu den ausnahmen. Da findest du gleich das mit dem einverständnis des nachbarn.

Also hör auf zu heulen und mach es richtig.

Fritte
2007-12-06, 23:31:10
ähm, wie oft hab ich hier schon geschrieben das mein nächster Nachbar auf der Seite der Garage 20 Meter weit weg wohnt?

Der auf der gegenüberliegenden Seite würde mir sogar erlauben ein Hochhaus zu bauen, da wir gute freunde sind :P
Mit Nachbarn hat die Sache nix zu tun....

Ric
2007-12-06, 23:35:40
Nochmal, es kommt nicht darauf an, wie weit das nächste Haus entfernt ist, sondern wie weit die Grundstücksgrenze entfernt ist.

Fritte
2007-12-07, 00:39:52
Nochmal, es kommt nicht darauf an, wie weit das nächste Haus entfernt ist, sondern wie weit die Grundstücksgrenze entfernt ist.

yo und wenns das nicht ist dann findet sich sicherlich noch was anderes...

Ric
2007-12-07, 00:46:45
yo und wenns das nicht ist dann findet sich sicherlich noch was anderes...


Meine fresse, bist du den noch für rationale lösungen empfänglich???
Mehr als das was ich geschrieben habe ist für dich echt nicht zu tun. - Scheint aber zuviel für dich zu sein.

new_vision
2007-12-07, 07:59:29
Ich könnte mir vorstellen, dass es für deine Siedlung einen Bebauungsplan gibt. Und wenn du Pech hast ist dein Haus das letzte in der Reihe für den der B-Plan gilt. Dann wäre deine Baugrenze quasi die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Und die zu ändern ist sehr langwierig eventuell zu teuer um für einen Privatmann den Bau einer Garage zu ermöglichen.

Wie groß wäre denn die Garage? Einzel- oder Doppelgarage?

Andi_669
2007-12-07, 08:22:36
Hallo ich klinke mich mal ein, "Baulast" heißt das Zauberwort,
die muss die dein Nachbar unterschreiben,
damit stimmt er zu das du in die Baugrenze hineinbaust, hast du die Baulast nicht, u. der Nachbar stimmt nur so zu, kann es dir im Schlimmsten Fall passieren wen der Mal sein Haus verkauft das dann der neue Besitzer den Abriss verlangt u. auch Recht bekommt, :redface:

genau das kann dir auch passieren wenn du einfach so in die Baugrenze baust, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt hast du ein Problem,

da kann das Amt nichts dran machen,

deswegen kannst du auch nicht von anderen auf deinen Fall schließen oder weist du was die anderen Nachbarn die es schon so haben mit ihren Nachbarn abgemacht haben.;)

Das weiß ich deswegen weil meine Garage nur 30-60cm leicht schräg vom Nachbargrundstück entfernt steht u. auch viel zu hoch ist,
den Antrag mit der Baulast vom Nachbarn eingereicht u. keine Probleme gehabt, :)

Ob das Haus diese Grenzen überschreitet ist völlig unerheblich, das muss jedes Mal neu geregelt werden.

Das gute A
2007-12-07, 08:24:10
yo und wenns das nicht ist dann findet sich sicherlich noch was anderes...

Du checkst es echt nicht, oder? Nur weil Du es nicht kapierst heißt es doch noch lange nicht, dass es nicht trotzdem so ist.

Es ist sowas von irrelevant, wie weit der Nachbar von Dir weg ist. Wegen mir auch 2 km. Es kommt auf Grundstücksgrenzen an, mögliche Auflagen von Gemeinden etc., da können viele Faktoren zusammenkommen.

New_Vision hat einen weiteren angegeben, der auch möglich ist. Dass in Deutschland immer alles nach Vorschriften, Paragraphen etc. laufen muss, teils auch total bekloppt, das ist ja bekannt. Ebenso bekannt waren Dir aber nunmal die Vorschriften und Du hast die Garage trotzdem über die Grenzen hinaus eingezeichnet. Also beschwer Dich im Nachhinein nicht - frag einfach mal bei dem Typen von der Stadt nach, warum und weshalb genau das so ist und was ihr da eventuell jetzt machen könnt, um doch eine Einigung zu erzielen.

Fritte
2007-12-07, 09:37:25
Hallo ich klinke mich mal ein, "Baulast" heißt das Zauberwort,
die muss die dein Nachbar unterschreiben,
damit stimmt er zu das du in die Baugrenze hineinbaust, hast du die Baulast nicht, u. der Nachbar stimmt nur so zu, kann es dir im Schlimmsten Fall passieren wen der Mal sein Haus verkauft das dann der neue Besitzer den Abriss verlangt u. auch Recht bekommt, :redface:

genau das kann dir auch passieren wenn du einfach so in die Baugrenze baust, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt hast du ein Problem

Kann eigentlich hier nicht das Problem sein, das Amt bemängelt das die garage ca. 0,5 Meter nach vorne über die Baugrenze überstehen würde, nach vorne sind aber erstmal 6 Meter Zufahrt auf meinem Gelände, dann ein Bürgersteig von 3 Metern und dann fängt die Strasse an, so gesehen gibts nach vorne gar keinen nachbarn, bzw. der ist erst wieder auf der anderen Strassenseite, also gesamt ca. 20 Meter entfernt und damit meine ich das Grundstück von dem...
Selbst wenns eine Baulast wäre, die Nachbarn hier würden mir dafür gerne einen freibrief geben, das wäre absolut kein problem

@Ric und das "gute" A: bischen weniger aggressiv bitte, sonst gibts ne Meldung!


PS: Garage wäre eine Einzelgarage von 3,50 x 7 Metern, wobei die 7 Meter der Problemfaktor sind, weil ich damit ca. 0,5 Meter aus der imaginären Baugrenze rausrage

Das gute A
2007-12-07, 09:49:58
Eine Meldung? Bitte, das ist lachhaft. Ich habe nicht beleidigt, nichts - und genug zum Thema beigetragen. Bleib mal auf dem Teppich, Fritte.

Sprich doch mit dem Menschen von der Stadt und versuche, da eine Lösung zu finden. Normalerweise gibt es da immer Möglichkeiten, auch über die üblichen Grenzen (welcher Art auch immer die jetzt in deinem Fall sind) hinaus etwas zu bebauen.

Betatester
2007-12-07, 09:56:05
Kann eigentlich hier nicht das Problem sein, das Amt bemängelt das die garage ca. 0,5 Meter nach vorne über die Baugrenze überstehen würde, nach vorne sind aber erstmal 6 Meter Zufahrt auf meinem Gelände, dann ein Bürgersteig von 3 Metern und dann fängt die Strasse an

Gibt es nicht eine Regelung die besagt dass man eine Garage nur bis 10 m an eine Strasse heran bauen darf, evtl. nur gültig bei Hauptverkehrsstrassen?
Irgendwie habe ich soetwas noch in Erinnerung.


PS: Garage wäre eine Einzelgarage von 3,50 x 7 Metern, wobei die 7 Meter der Problemfaktor sind, weil ich damit ca. 0,5 Meter aus der imaginären Baugrenze rausrage

Also sorry, aber wegen so einer Minigarage würde ich mir den Stress nicht antun, sowohl die Genehmigung als auch den Bau. Eine solch kleine Garage kann ja wirklch nur zum unterstellen eines Alltagsautos gut sein, aber da tut es besser ein Carport.
Wenn Garage dann richtig, damit man auch eine kleine Werkstatt einrichten kann und auch der Zweit- bzw. Saisonwagen mit reinpasst oder andere Dinge.

Ich habe erst eine 75 m² Garage gebaut, und selbst die ist mir irgendwie noch zu klein. :rolleyes:

Fritte
2007-12-07, 09:59:38
Gibt es nicht eine Regelung die besagt dass man eine Garage nur bis 10 m an eine Strasse heran bauen darf, evtl. nur gültig bei Hauptverkehrsstrassen?
Irgendwie habe ich soetwas noch in Erinnerung.

kann ich mir nicht vorstellen da hier alle Garagen dicht an der Strasse stehen

Also sorry, aber wegen so einer Minigarage würde ich mir den Stress nicht antun, sowohl die Genehmigung als auch den Bau. Eine solch kleine Garage kann ja wirklch nur zum unterstellen eines Alltagsautos gut sein, aber da tut es besser ein Carport.
Wenn Garage dann richtig, damit man auch eine kleine Werkstatt einrichten kann und auch der Zweit- bzw. Saisonwagen mit reinpasst oder andere Dinge.

Ich habe erst eine 75 m² Garage gebaut, und selbst die ist mir irgendwie noch zu klein. :rolleyes:

tja kannste mal sehen was die sich hier wegen so ner kleinen Blechhütte anstellen :rolleyes: was größeres hab ich daher erst gar nicht in Erwägung gezogen

Andi_669
2007-12-07, 10:08:50
Kann eigentlich hier nicht das Problem sein, das Amt bemängelt das die garage ca. 0,5 Meter nach vorne über die Baugrenze überstehen würde, nach vorne sind aber erstmal 6 Meter Zufahrt auf meinem Gelände, dann ein Bürgersteig von 3 Metern und dann fängt die Strasse an, so gesehen gibts nach vorne gar keinen nachbarn, bzw. der ist erst wieder auf der anderen Strassenseite, also gesamt ca. 20 Meter entfernt und damit meine ich das Grundstück von dem...

Na gut hörte sich so an als wenn der Nachbar der neben dir wäre, also meine Garage steht 1m vom Fußweg weg, ich hatte damals den Antrag mit Auflage einen Automatischen Toröffner einzubauen eingereicht, obwohl bei mir auch noch ein Parkplatz vor der Garage ist, hat wohl der Toröffner den Ausschlag gegeben,

Da bist du wohl doch an ein Arsch.... geraten, :redface:

Fritte
2007-12-07, 10:36:33
Na gut hörte sich so an als wenn der Nachbar der neben dir wäre, also meine Garage steht 1m vom Fußweg weg, ich hatte damals den Antrag mit Auflage einen Automatischen Toröffner einzubauen eingereicht, obwohl bei mir auch noch ein Parkplatz vor der Garage ist, hat wohl der Toröffner den Ausschlag gegeben,

Ich würds ja verstehen wenns wirklich dicht auf dicht stünde, aber hier kannste noch locker Fussball spielen vor der garage....und seitlich auch und dahinter auch und...und...und...

Aber wie die hier resistenten Bürokratiebefürworter jetzt sagen würden "das ist alles egal, es steht eben in den Bauplänen und damit Schluss!" ;(

Na werde am MOntag mal den Typen ansprechen, zum dritten Mal jetzt... heute haben die keine Sprechzeiten, nichtmal telefonisch :rolleyes:

Fleisch
2007-12-07, 12:19:25
Ein Mindestmaß an Bürokratie kann ich als faule Sau ja verstehen... aber wo hier so viele sind, die scheinbar mehr Verständnis haben...

Erklärt mir mal bitte, was so schwer daran ist einen SCHEIß VERDAMMTEN Strich um ein paar cm auf nem Papier zu versetzen? Die Ämter sind außerdem alle miteinander vernetzt, so dass es auch kein Briefverkehr geben muss, um die anderen zuständigen zu informieren.... und wenn den das zuviel Arbeit ist mal eben nen Strich ein wenig zu versetzen, dann mach ich den das. Gratis!

bleipumpe
2007-12-07, 17:30:52
Das ist doch alles noch gar nichts: Versucht mal ein Haus zu renovieren, dass unter Denkmalschutz steht......Da kommt einer von Amt und sagt dir, wie du was zu machen hast. 9 Schindeln auf 1m²? Da müssen 12 drauf. Die Fensterbänke? Das geht nicht etc. etc. Dabei haben wir schon auf eine optisch ansprechendes Gesamtbild und Ähnlichkeit geacht.
Nach dem anschließenden Durchrechen soll alles 1/3 mehr kosten. Beim netten Hinweis darauf wird man noch dumm von der Seite angemacht und bekommt einen Spruch als " man soll sich nicht beschweren, es gibt ja Zuschuss". Das der aber nicht annähernd die Mehrkosten deckt, interessiert keinen.

mfg b.