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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Download von YouTube Videos legal?


shoTTdoGG
2007-12-08, 16:42:58
Nachdem es mitlerweile tausende YT-Grabber gibt, stellte ich mir die Frage.
Was wisst/glaubt ihr?
Greetz

sei laut
2007-12-08, 20:22:33
Naja, durchs anschauen lädst du die Videos eh runter.
Wie wollen die verhindern, dass ein Video von Ordner a nach Ordner b kopiert wird?
Aber klar, legal ist es nicht, da Google Geld verdienen mag und du auf Youtube gehen sollst.

Der_KHAN
2007-12-08, 20:49:10
Aber klar, legal ist es nicht, ...das ist erst dann klar wenn ein richter es sagt. vorher nicht.

ganz abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen das irgendjemand, einschliesslich google, das verfolgen würde.

huha
2007-12-08, 20:51:22
Wenn du dir was im Netz anguckst, dann lädst du es automatisch runter. Ob es nun im Arbeitsspeicher/Cache landet oder irgednwo anders auf der Platte ist erstmal reichlich egal.
Problematisch wird es dann, wenn du überhaupt nicht berechtigt bist, das Zeug herunterzuladen, beispielsweise dann, wenn offensichtlich ist, daß es nicht auf die Videoplattform gehört (also z.B. kommerziell vermarktete (Hollywood-)Filme)

-huha

_DrillSarge]I[
2007-12-08, 20:58:21
"Streaming" means a contemporaneous digital transmission of an audiovisual work via the Internet from the YouTube Service to a user's device in such a manner that the data is intended for real-time viewing and not intended to be copied, stored, permanently downloaded, or redistributed by the user. Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited. User Videos are made available "as is."
http://youtube.com/t/terms 5B

sei laut
2007-12-08, 21:04:30
ganz abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen das irgendjemand, einschliesslich google, das verfolgen würde.
Wozu glaubst, stehen in meinem Posting noch mehr Wörter?
Google kann es eh nicht verfolgen (und das ist auch gut so, sonst hätten sie Zugriff auf den eigenen Rechner), aber das ändert nichts an meiner von dir zitierten Aussage.

huha
2007-12-08, 21:07:51
I[;6095153']http://youtube.com/t/terms 5B

was aber nichts an der Frage der Legalität ändert. Wer gegen die Benutzungsbedinugngen verstößt, muß sich gegebenenfalls auf zivilrechtliche Schritte gefaßt machen, aber illegal ist der Verstoß nicht.

-huha

shoTTdoGG
2007-12-08, 21:51:01
Sieht für mich nach ner Grauzone aus...
Danke erstmal!
Aber wieso werden dann überhaupt Programme zum Download oder sogar zum Verkauf angeboten, die einzig dem Zwecke des Begehens einer solchen, illegalen Handlung dienen?

sei laut
2007-12-08, 21:54:04
Weil der Verkauf von Programmen, mit denen man Urheberrechtsverletzungen begehen kann, nicht unter Strafe steht. Nur die Tat an sich.

Der_KHAN
2007-12-08, 23:20:55
Wozu glaubst, stehen in meinem Posting noch mehr Wörter?ich wollte nur auf den teil hinaus in dem du meinst das es "ganz klar" illegal ist. eben das ist es meines wissens nach nicht. mir ist jedenfalls kein paragraph bekannt der sich ausdrücklich auf video-streaming bezieht und lokale kopien als illegal bezeichnet. in den agb kann man fordern was man will, wenn es dazu aber keine gesetzliche grundlage gibt entscheidet der richter ob diese forderungen auch zulässig sind.

das ist genau das gleiche wie filme im netz runterladen. das sehen die hersteller auch nicht gern, bis ende dieses jahres ist es trotzdem nicht illegal.

Duran05
2007-12-08, 23:38:16
Das herunterladen von "öffentlich" zur schau gestellten Videos ist nicht verboten. Wenn dabei z.B. keine Verschlüsselung umgangen werden muss, spricht nicht viel dagegen.

Hier gilt aber weiterhin die Einschränkung, wie sie z.B. bei Radio/TV bekannt ist (Mitschnitte). Für den privaten Bereich sind dort keine Folgen zu erwarten, sofern dieses Material privat genutzt wird. Es darf weder woanders verwendet, noch öffentlich zur Schau gestellt oder gegen Geld weiterverkauft werden. Das wäre nicht erlaubt.

So lange es kostenfrei im Netz steht, spricht vom Gesetz her nichts dagegen, es auf dem eigenen Rechner zu speichern. Nur anfangen darf man damit nichts, was außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichts liegt.

Zum einen wird es keinen Richter geben, der diese Tat verurteilt, denn genau aus diesem Grund werden Urheberrechtsabgaben gezahlt (siehe GEZ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83110), seit Januar 07 auch für den PC! Siehe auch GEZ-YouTube Einigung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98714)) und zum anderen würde es niemand erfahren, so lange es in diesem Rahmen stattfindet. Zur Zeit gibt es da noch keine genaue Regelung was die neuesten Webplattformen betrifft und so lange es nicht explizit geregelt und verboten ist, ist es noch erlaubt. ;)
Niemand kann für etwas verurteilt werden, was vom Gesetz her nicht verboten ist. So die Theorie. ;)

PS: Downloads von Inhalten, die (offensichtlich) aus illegalen Quellen stammen, sind davon nicht betroffen. Allein das zur Verfügung stellen (somit auch das herunterladen) eines echten Videofilms z.B. wäre schon nicht erlaubt, weil das (öffentliche) verbreiten nur mit Erlaubniss des Rechteinhabers möglich ist.

ShadowXX
2007-12-09, 00:00:06
Weil der Verkauf von Programmen, mit denen man Urheberrechtsverletzungen begehen kann, nicht unter Strafe steht. Nur die Tat an sich.
Das sieht die deutsche Rechtsprechung teilweise anders, siehe "Ich Bin 120%ig Blau" oder auch "Jede DVD".

Diese wurden in D verboten (zumindest der Vertrieb, aber auch die Verlinkung), eben nur aufgrund dessen das mit diesen Tools es möglich ist Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Der_KHAN
2007-12-09, 11:22:58
[...]Allein das zur Verfügung stellen (somit auch das herunterladen) eines echten Videofilms z.B. wäre schon nicht erlaubt, [...]das herunterladen ist eben nicht automatisch auch illegal. eben deshalb gab es ja eine entsprechende gesetzesänderung die ab 1.1.2008 in kraft tritt. erst dann ist es tatsächlich illegal.

Duran05
2007-12-09, 16:19:00
Das herunterladen von Urheberrechtlich geschützten Material aus offensichtlich illegalen Quellen ist niemals legal. Kann es gar nicht sein, denn schon die Quelle ist nicht dazu berechtigt, den Inhalt ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt bereitzustellen. Ein Download aus illegaler Quelle kann im nachhinein nicht legal werden. ;)
Selbst wenn vorher schon eine Nutzungslizenz vorlag, es wird dadurch nicht legal. Allerdings wird man in solchen Fällen kaum eine Strafe zu befürchten haben, so lang man nicht selbst an der Verbreitung beteiligt war.

Hier gilt es die Einzelfälle abzuwiegen. Im Zweifelsfalle entscheidet der Richter. Bei vertriebenen Werken (egal ob Software, Video, Musik), kann sowohl derjenige, der die Daten widerrechtlich angeboten hat, als auch derjenige, der sie mit dem Wissen der Illegalität trotzdem heruntergeladen hat, zur Rechenschaft gezogen werden.
Letzteres zu beweisen ist nicht immer ganz einfach, deshalb sind solche Fälle noch relativ selten.
Soweit mir bekannt, wurde vor nicht allzu langer Zeit versucht, die Nutzer eines kostenpflichtigen Download-Dienstes zur Rechenschaft zu ziehen, was laut Google zu einigen Hausdurchsuchungen geführt hat. Der Großteil dürfte aber davon gekommen sein, denn viele dieser Anbieter speichern die IP Adressen nicht oder legen sie lediglich im RAM ab, so das sie bei Abschaltung des Servers vernichtet werden. ;)

Das Problem an der Sache ist, das es keine einheitliche Rechtssprechung gibt und die Gesetze dem schnellen Wandel nicht rechtzeitig folgen. Wenn der Rechteinhaber die Dateien nicht freigibt, darf sie niemand ohne seine Erlaubniss verbreiten. Stellt er sie aber öffentlich bereit, so kann eine Vervielfältung noch immer untersagt sein, aber die private Nutzung erlaubt. Für diese Fälle wurden die Urheberrechtsabgaben vorgesehen (GEZ, Abgaben auf Brenner, Rohlinge usw.), obwohl die immer mehr zweckentfremdet werden.

Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, § 53 Abs. 1 UrhG

Durch § 53 Abs. 1 UrhG wird die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch freigestellt. Dabei ist zunächst unerheblich, um welche Form der Vervielfältigung es sich handelt. Dieser Frage kommt erst Bedeutung zu, wenn die Kopie durch einen Dritten hergestellt wird. Dies ist nach dem Gesetzeswortlaut nur dann zulässig, wenn die Vervielfältigung unentgeltlich vorgenommen wird, oder es sich um eine Papierkopie oder eine damit vergleichbare Vervielfältigung handelt.

Einschränkend verlangt das Gesetz, dass die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Problematisch ist eine Beurteilung im Falle von Online-Tauschbörsen, weil nicht erkennbar ist, ob die angebotenen Dateien nicht rechtmäßig hergestellt wurden.

Die Weitergabe der Vervielfältigungen ist vom Gesetz nicht verboten. Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch hierbei um einen privaten Gebrauch handeln muss. Dieser Bereich der Privatheit kann zwar nicht auf formal die (engere) Verwandtschaft beschränkt werden, aber die Weitergabe an nur flüchtige Bekannte ist von diesem Wortlaut nicht mehr erfasst. Vielmehr müssen die Personen durch ein persönliches Band verknüpft sein. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die Kopie ausschließlich zum Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse dient.
Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts)

Nasenbaer
2013-12-01, 21:34:16
Zum einen wird es keinen Richter geben, der diese Tat verurteilt, denn genau aus diesem Grund werden Urheberrechtsabgaben gezahlt (siehe GEZ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83110), seit Januar 07 auch für den PC! Siehe auch GEZ-YouTube Einigung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/98714)) und zum anderen würde es niemand erfahren, so lange es in diesem Rahmen stattfindet. Zur Zeit gibt es da noch keine genaue Regelung was die neuesten Webplattformen betrifft und so lange es nicht explizit geregelt und verboten ist, ist es noch erlaubt. ;)
Niemand kann für etwas verurteilt werden, was vom Gesetz her nicht verboten ist. So die Theorie. ;)
Bitte nicht GEZ und GEMA miteinander verwechseln. Der Streit den Youtube mit Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) führt hat nichts mit der Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun.

Der PC gilt seit Januar 2007 auch als Empfangsgerät, weil ARD und ZDF ihre Inhalte auch auf ihrer Webseite, per Stream usw. anbieten und man damit die Möglichkeit zum Empfang/Konsum vom öffentlich-rechtlichen Rundfunkt besitzt.

Die GEMA will von all jenen Geld, die ihrerseits ggf. Geld mit dem Material der Mandanten verdienen, die durch die GEMA vertreten werden. Sprich Discos, Radiosender usw., die Musik abspielen und damit Einnahmen produzieren. Damit auch Youtube, weil sie Musik(-videos) nicht löschen.


@ShadowXX
Du darfst die korrekten Namen der Programme durchaus nennen, solange es um Berichterstattung geht (sofern Forenregeln nichts gegenteiliges sagen). Heise hats schließlich mal auf nen Rechtsstreit ankommen lassen und Recht bekommen.

Argo Zero
2013-12-02, 07:53:54
Wenn du eine kopiergeschützte CD hast du lässt dabei das Kassetten-Deck auf Record laufen ist es für den Eigengebrauch in Deutschland erlaubt.

Ähnlichen Aufwand könnte man für YT machen um es legal zu machen.

Kenny1702
2013-12-02, 09:29:29
Leichenschänder! ;)

Ein paar Sachen müssen ja mittlerweile etwas differenzierter betrachtet werden, z.B.

Diese wurden in D verboten (zumindest der Vertrieb, aber auch die Verlinkung), eben nur aufgrund dessen das mit diesen Tools es möglich ist Urheberrechtsverletzungen zu begehen.
BGH erlaubt Berichte zur Umgehung von Kopierschutz (http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13215110/BGH-erlaubt-Berichte-zur-Umgehung-von-Kopierschutz.html)

MartinB
2013-12-02, 15:44:16
Wenn du dir was im Netz anguckst, dann lädst du es automatisch runter. Ob es nun im Arbeitsspeicher/Cache landet oder irgednwo anders auf der Platte ist erstmal reichlich egal.

Nein.

$44a, UrhG
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.


Nach §44a ist demnach das angucken im Browser legal (natürlich unter der Vorraussetzung dass die öffentliche Vorführung des Videos an sich nicht gegen das UrhG verstößt).


Das Vervielfältigungsrecht §16, UrhG bleibt davon unberührt. Wenn das Recht einer Vervielfältigung nicht gegeben wird (was bei Youtube Videos der Fall ist, es sei denn es wird ausdrücklich darauf hingewiesen indem die die Lizenz so eingestellt wird), dann ist das Herunterladen des Videos gesetzeswidrig (sofern nicht zu Zwecken nach §46, UrhG).

//edit
Leichenschänder! ;)

ShadowXX
2013-12-02, 16:24:55
@ShadowXX
Du darfst die korrekten Namen der Programme durchaus nennen, solange es um Berichterstattung geht (sofern Forenregeln nichts gegenteiliges sagen). Heise hats schließlich mal auf nen Rechtsstreit ankommen lassen und Recht bekommen.
Du hast aber schon gesehen das mein Kommentar von 2007 ist und das Heise-Urteil erst 2011 gefällt wurde....oder?
2007 sah das noch ganz anders aus....

Nasenbaer
2013-12-02, 19:29:21
Ohh ja das fällt mir jetzt auch auf.

Aber ich kann mich verteidigen: ^^
In den News vom 30.11.2013 (http://www.3dcenter.org/news/hardware-und-nachrichten-links-des-2930-november-2013) ist bei den "Forum-News" ein Beitrag du dem Thema verlinkt. Allerdings war der Link tot. Ich dachte das Thema wurde wahrscheinlich nur verschoben und habe deshalb die Suche bemüht, weil mich das Thema interessierte. Dann bin ich auf diesen Thread mit fast identischem Titel gekommen und habe den Unterschied bei Titel und vorallem dem Datum nicht bemerkt.
Darfst also Leonidas hauen und nich mich. ;D

tatarus
2013-12-04, 09:06:50
Ich frag mich schon eine ganze Weile, ob es überhaupt jemals auch nur irgendeinen gab, der für das ausschließliche Herunterladen von Inhalten aus mehr oder weniger dubiosen Quellen verklagt, abgemahnt oder auch verurteilt wurde. Mir sind nur solche Verfahren bekannt, in denen Inhalte vom Beschuldigten auch angeboten wurden (über Tauschbörsen etc.).

Ich nehme an, dass das an der Schadenshöhe liegt. Beim Herunterladen von z.B. einer DVD entsteht maximal ein Schaden von 20€ und vielleicht ist das dann auch noch durch das Recht auf Privatkopie legitimiert. Beim Anbieten kann man argumentieren, dass der Schaden vielfach höher ist. Ich mutmaße mal, dass sich die Contentindustrie vor dem Ergebnis einer solchen Klage fürchtet und deswegen bisher darauf verzichtet hat oder die Klage wegen des geringen Streitwerts nicht zugelassen wird.

Weiß das irgendwer genau?

Rooter
2013-12-05, 21:14:16
Ich frag mich schon eine ganze Weile, ob es überhaupt jemals auch nur irgendeinen gab, der für das ausschließliche Herunterladen von Inhalten aus mehr oder weniger dubiosen Quellen verklagt, abgemahnt oder auch verurteilt wurde. Mir sind nur solche Verfahren bekannt, in denen Inhalte vom Beschuldigten auch angeboten wurden (über Tauschbörsen etc.).Das kommt wohl daher, dass YT ect. nicht unterscheiden können ob ein Video nur gestreamt oder auf der Platte abgelegt wird.
Da frage ich mich was mit den ganzen Converter-Diensten ist, von denen geht doch alle Minute eine Anfrage an YT raus, die sollten sie doch einfach identifizieren können!?

MfG
Rooter

MartinB
2013-12-05, 22:22:52
Ich frag mich schon eine ganze Weile, ob es überhaupt jemals auch nur irgendeinen gab, der für das ausschließliche Herunterladen von Inhalten aus mehr oder weniger dubiosen Quellen verklagt, abgemahnt oder auch verurteilt wurde. Mir sind nur solche Verfahren bekannt, in denen Inhalte vom Beschuldigten auch angeboten wurden (über Tauschbörsen etc.).

Ich nehme an, dass das an der Schadenshöhe liegt. Beim Herunterladen von z.B. einer DVD entsteht maximal ein Schaden von 20€ und vielleicht ist das dann auch noch durch das Recht auf Privatkopie legitimiert. Beim Anbieten kann man argumentieren, dass der Schaden vielfach höher ist. Ich mutmaße mal, dass sich die Contentindustrie vor dem Ergebnis einer solchen Klage fürchtet und deswegen bisher darauf verzichtet hat oder die Klage wegen des geringen Streitwerts nicht zugelassen wird.

Weiß das irgendwer genau?

Ich nehme auch an dass es genau daran liegen wird. Läd man etwas über torrent runter, dann verbreitet man potentiell an hunderttausende andere User. Da kann man die Schadenssummer der DVD gleich mit 100.000 multiplizieren und somit nen exorbitant hohen Schaden einfordern. Weil diese Kanzleien aber so "nett" sind, wollen sie nur mehrere tausend Euro ;).

Ich denke aber nicht dass sich die Contentindustrie fürchtet. Sie macht dabei einfach nur keinen Gewinn.

5tyle
2013-12-06, 01:21:55
Nachdem es mitlerweile tausende YT-Grabber gibt, stellte ich mir die Frage.
Was wisst/glaubt ihr?
Greetz
Dazu müsste man erst mal die Frage stellen, ob sich youtube an und für sich in gültigem Rechtsrahmen bewegt. youtube bricht nicht nur die Urhebberrechte anderer wissentlich und mit voller Absicht, sondern sie brechen auch andere Gesetze z.B. betreffend den Datenschutz.
Das hat unter anderem damit zu tun dass diese Gesetze teils Müll sind bzw. youtube seit google es gekauft hat sich von einer mehr oder weniger offenen Videoaustauschplattform zu einer reinen Werbeplattform entwickelt hat, ähnlich wie Facebook etc., von der die Werbetreibenden auch durch die Positionierung von youtube in einer rechtlichen Grauzone profitieren.
Im Moment ist es aber noch nicht soweit, dass man unmittelbar Angst davor haben muss, sofort rechtlich belangt zu werden dafür, Inhalte herunterzuladen die youtube illegal zur Verfügung gestellt hat. Da sich das aber schlagartig ändern kann ist man auf der sicheren Seite wenn man von zweifelhaft erscheinden Angeboten die Finger lässt, da es sich im Zweifelsfall einfach nachweisen lässt.

XtraLarge
2013-12-06, 15:49:09
Also wenn man danach geht, http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-rechtsanwaelte-mahnen-wegen-streaming-ab-1312-103181.html, dann wird auch das demnächst ein heißes Pflaster, weil die Anwaltskanzleien ein neues "Betätigungsfeld" finden...

Bin ja mal gespannt, ob da jemand gegen vorgeht.