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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bei defekter Hardware bei Ebay


Masterp
2007-12-09, 15:21:53
Moin,

ich hätte da mal ne Frage und zwar hab ich bei Ebay für meine Freundin einen NES (Nintendo) gebraucht gekauft. Der Anbieter schrieb mir , dass die Konsole soweit ok sei lediglich die Kasetten 1-2 eingesteckt werden müssten da das Teil wohl nicht auf Anhieb die Teile erkennt. Naja, das Teil hab ich jetzt hier jedoch erkennt der gar keine Kasetten. Nach 10 - 20 mal hineinstecken bekomm ich mal ein Bild aber nur ganz selten kann ich auch mal spielen.

Der Verkäufer beruht sich auf seinen Auschluss der Gewährleistung. Daher meine Frage: Kann ich da zur Not rechtlich was machen ? Ist ja echt beschiss defekte Sachen zu verkaufen!

Danke für Antworten.

sei laut
2007-12-09, 15:26:25
Händler oder Privat?
Ich nehme mal an, er verkaufte als Händler, sonst könnte man sich den Thread hier sparen.
Dann hätte er den Defekt genau beschreiben müssen, einen Defekt schönreden kann er vergessen. Die Frage ist nur, ob der Sachwert hoch genug ist, dass man da gerichtlich einschreitet. (es sei denn, ihr habt eine Rechtschutzversicherung)

derpinguin
2007-12-09, 15:30:47
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer ein Privatmann ist. Damit hast du leider Pech gehabt. Wenn er ein netter Kerl ist nimmt er das Ding zurück. Ich bezweifle es aber.

Masterp
2007-12-09, 15:39:10
Er verkaft als Privatmann. Gewährleistung hin oder her. Wer schützt einem denn vor Leuten die absichtlicht defekten Kram under dem Deckmandel des Ausschluss der Gewährlestung verkaufen ?

Betatester
2007-12-09, 15:39:10
Gewährleistungsausschluss gilt nicht für einen Sachmangel der bereits beim Kauf vorhanden ist. Wenn das Teil nicht wie angegeben funktioniert hat man selbstverständlich auch gegenüber einem Privatverkäufer einen Rechtsanspruch auf einen entsprechend der Beschreibung funktionierenden Artikel oder eben auf Rücktritt vom Kauf. Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile. Wäre ja auch noch schöner wenn private Verkäufer mit dem Hinweis auf Gewährleistungsausschluss jeglichen defekten Mist mit falscher Beschreibung verkaufen könnten.
Einfach dem Verkäufer eine klare Mail mit Verweis auf die Rechtslage und klare Forderung mit Fristsetzung senden hat bei mir in 90% der Fälle funktioniert.
Für die restlichen 10 % gibt es Anwälte. Wer sich gerne bescheissen lässt und die Kleinganoven in ihren Machenschaften gewähren lassen will der lässt die Sache natürlch auf sich beruhen.

derpinguin
2007-12-09, 15:43:20
Dazu muss er aber nachweisen können, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat. Hier hakts dann. Denn der Verkäufer sagt was anderes.

Betatester
2007-12-09, 15:59:22
Andersrum wird ein Schuh draus, der Verkäufer müsste nachweisen dass der Mangel vor dem Verkauf nicht oder nicht in der Form bestanden hat. Und genau das dürfte ihm in dem Fall sehr schwer fallen. Denn nach den hier vorliegenden Informationen hat der Verkäufer versucht einen minimalen Mangel zu suggerieren der den Nutzwert kaum einschränkt - natürlich unter dem Apsekt einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Tatsächlich aber lässt sich der Artikel wegen des Mangels kaum seinem Verwendungszweck entsprechend nutzen.

sei laut
2007-12-09, 16:11:43
Er verkaft als Privatmann. Gewährleistung hin oder her. Wer schützt einem denn vor Leuten die absichtlicht defekten Kram under dem Deckmandel des Ausschluss der Gewährlestung verkaufen ?
Niemand.
Das Problem ist wie immer die Beweislast. Der Verkäufer sagt, es funktionierte alles bis auf einen kleinen Mängel.
Du sagst, der Mängel ist so groß, dass du den Gegenstand nicht mehr benutzen kannst.
Jetzt kommen Zeugen ins Spiel: Denn sonst stehts Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.

@Betatester: Und wenn ich als Verkäufer sage, der Käufer ist zu blöde zum Bedienen und hat mit seiner Unfähigkeit weiteren Schaden am Gerät gemacht? Bei mir funktionierte alles so wie beschrieben, das sag ich auch unter Eid aus. Aber ein weiterer Defekt war an dem Gerät nicht.
So, dann stehst du als Käufer erstmal blöd da.

Betatester
2007-12-09, 16:43:35
@Betatester: Und wenn ich als Verkäufer sage, der Käufer ist zu blöde zum Bedienen und hat mit seiner Unfähigkeit weiteren Schaden am Gerät gemacht? Bei mir funktionierte alles so wie beschrieben, das sag ich auch unter Eid aus. Aber ein weiterer Defekt war an dem Gerät nicht.
So, dann stehst du als Käufer erstmal blöd da.

Hast du sowas schon ein einziges Mal durchgezogen oder ist das nur Wunschdenken? Vermutlich letzteres, denn der Ablauf im Falle eines Rechtsstreites wäre doch etwas anders. Da würde dann nämlich ggf. ein Gutachter feststellen dass z.B. der Artikel durch erheblichen Gebrauch verschlissen und somit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr seinem Verwendungszweck entsprechend nutzbar ist. Was du als Laie zu technischen Dingen sagst interessiert das Gericht gar nicht.
Dann gibts auch kein im Zweifel für den Angeklagten weil die Sachlage klar ist.

Aber solche Sprüche und Versuche ehrliche Käufer einzuschüchtern bzw. von ihren brechtigten Ansprüchen keinen Gebrauch zu machen kommen leider ständig.
Ich kann nur jedem dringend raten seine berechtigten Ansprüche gegenüber solchen offensichtlichen Betrügern durchzusetzen. Meine Erfolgsquote liegt bisher bei 100 %, und das waren inzwischen schon mehr als 10 Fälle.
Wenn der Fall eindeutig ist und es nur um die Durchsetzung des Anspruches geht dann sollte man das auch tun. Denn wenn sich jeder sagt da hab ich eben Pech gehabt dann wird die Menge dieser Betrugsfälle in Zukunft nicht weniger sondern immer grösser.

BananaJoe
2007-12-09, 17:16:35
Sind die Kontakte gereinigt? An der Kasette, sowie an der Konsole? Hast du mehrere Spiele probiert?

Masterp
2007-12-09, 20:57:25
Die Kontakte sind alle ok. Habe mehrere Games probiert. Gereinigt habe ich die Pins nicht denn da komm ich auch so nicht ran. Der Verkäufer schrieb mir auch dass es im Internet genug solch Erscheinungen gäbe und das die bekannt sei.

BananaJoe
2007-12-09, 21:01:57
Blas mal gscheit rein!

ux-3
2007-12-09, 21:48:40
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich bislang jedes Problem bei Ebay geklärt bekommen habe. Ich biete aber auch nicht beim Anbieter MASTAGENSTA (-1).

In deinem Fall weicht der Artikel wesentlich von der Beschreibung ab. Das ist ein Fall für die Ebay Regulierung. Darauf würde ich den Käufer klar hinweisen. Du trittst dann deine Ansprüche an Ebay ab, und bekommst eine Erstattung abzüglich 25€ Selbstbeteiligung. Ob Ebay dann ein Inkasso-Unternehmen einschaltet, wird er ja merken. Ganz wichtig dabei ist allerdings, nie dumpf rumzuprollen, sondern freundlich, klar und informiert aufzutreten. Betatester formuliert es doch schon sehr schön. Am besten ist es natürlich, wenn du schon einmal erfolgreich den Weg der Klage beschritten hast. Das Urteil (in Kopie) überzeugte bislang auch die hartnäckigen Fälle.

Merke: Betrüger suchen Opfer, nicht Gerichtsgegner!

Viel Glück!

KinGGoliAth
2007-12-10, 00:57:06
im prinzip müssen die dinge auch so sein wie beschrieben.
"funktioniert 1a" reinschreiben und dann schrott liefern is nicht. das muss dann auch funktionieren. da kann man sich auch mit dem gewährleistungsausschluß nicht rauswinden.
da er aber ja was von einem möglichen defekt geschrieben hat (und du das dann auch noch gekauft hast :hammer: ) könnte das so durchaus durchgehen.