Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soldier of Fortune 3 indiziert!
ShadowXX
2007-12-18, 14:23:54
Wenn man alles verstecken würde was mich und millionen anderer belästigt, sähe die Welt ganz anders aus. Das ist definitiv kein wünschenswerter Zustand und entspricht nicht meinem Verständnis von Demokratie.
Und ich finde, dass man sowas vom Markt alleine regeln lassen sollte. Konsumenten denen ein gewisses Warensortiment nicht gefällt, werden sich dann andere "familienfreundlichere" Geschäfte suchen. So ist das ja auch in Holland. Nicht in jeder Kette liegen offen Porno-DVD's rum, aber in vielen eben schon. So kann sich jeder den Laden seines Geschmacks aussuchen, und alle sind glücklich.
Davon mal abgesehen, das wir momentan hauptsächlich über Spiele reden und ich nicht weiß, wie sich jemand von einer Spieleverpackung belästigt fühlen kann (speziell da die ungeschnittene Fassung ja keine andere Umverpackung als die geschnittene hat).
P.S.
ich hab heute in der DVD-Abteilung von MM wesentlich mehr DVD-Verpackungen gesehen an denen man sich eher stören kann als an jeder mir bekannten Game-Verpackung (und das sind verdammt viele).
Hydrogen_Snake
2007-12-18, 15:08:12
Was ist denn das für ein Jaulthread geworden hier? Es ist Soldier of Fortune mit träger und indirekter steuerung und jeder menge blut usw. Was gibt es hier zu meckern? Das Spiel sieth sogar gut aus für das Budget.
Ringwald
2007-12-18, 15:16:03
Ich finde das Spiel hat sehr wenig Blut wenn ich das mit so manchen Nintendo Spiel vergleiche.
Es ist ja die Gewaltdarstellung was entscheidet.
Hvoralek
2007-12-19, 01:48:29
Natürlich schliesse ich nichts aus, das wäre ja total überheblich. Das hättest Du aber bereits aus dem letzten Absatz meines Postings herauslesen können.Dann geht es also nicht darum, ob die Gefahr schädlicher Einflüsse besteht, sondern nur, wie groß sie ist?
Mir geht es letztlich nur um so viel Freiheit wie möglich, und sinnvolle Regeln wenn nötig um Gefahren abzuwenden. Aber das muss man eben auch begründen können.Das dürfte so weit Konsens sein. Niemand Seriöses wird Vorschriften fordern, die nicht dem Schutz irgendwelcher Rechtsgüter dienen (Die wären sowieso verfassungswidrig)
Es darf ja auch nicht sein dass wir alle Bürgerrechte abgeben, nur weil Herr Schäuble Angst vor einem atomaren Anschlag von irgendwelchen Terroristen hat. 100%ige Sicherheit ist sowieso eine Illusion.Auch der Mann hat sicherlich ein legitimes Ziel. Seine Ideen sind sicher nicht immer verhältnismäßig sind (und z.T. wohl sogar kontraproduktiv), aber man kann ihnen nicht vorwerfen, dass sie nicht der Gefahrenabwehr dienen sollten.
Nein das ist keine andere Sache, das ist der zentrale Punkt. Würde die Abgabe der eingestuften Medien besser kontrolliert und somit der Jugendschutz gewährleistet, dann wären die Indizierungen und damit auch geschnittene deutsche Versionen hinfällig. Dahin müssen wir kommen, dann regt sich auch niemand mehr (zu Recht) auf.Bzgl. Jugendschutz, nicht bzgl. "Belästigungen" anderer.
Es bleibt die Frage, inwiefern Indizierungen "Erwachsenenschutz" sein sollen, wenn sie Volljährige nur marginal behindern.
Nein, ohne Probleme geht das nicht. Es gibt Leute, die haben nicht die Zeit sich in diversen Foren rumzutreiben, um das herauszufinden. Ottonormalverbraucher kauft sich ein Testheft wie Gamestar, PcGames oder ComputerBildSpiele. Frage : Hast Du in einer der genannten Zeitschriften einen Test zur PC-Version von "Gears of War" gesehen ? Oder zu "Clive Barker's Jericho" ? Nee. Ersteres ist inhaltsgleich mit der indizierten XBox 360-Version. Und da man einen Test mit Wertung als Werbung auslegen kann, traut sich das kein Verlag. Auch online auf deutschen Servern geht das nicht. Schöne scheisse. Gut, ich kann englisch und kann mich anderweitig informieren, aber das kann auch nicht jeder. Selbst schuld, wenn diese Leute so ungebildet sind ?Ich hatte das letzte Mal vor zwei Jahren oder so ein Printmagazin in der Hand, insofern natürlich nicht. Ich habe früher aber häufiger welche davon gelesen. Auch durch die alleine bekommt man mit, welche Fassungen geschnitten sind und was es an indizierten Spielen gibt. Der weitaus größte Teil der Berichterstattung erfolgt dort ohnehin vor der Veröffentlichung und damit ohne Werbeverbot.
Dein Problem mit dem deutschsprachigen Web sehe ich nicht so recht: [1] (http://www.gamestar.de/magazin/test/action/gears_of_war/1476250/gears_of_war.html) [2] (http://www.gamestar.de/magazin/test/action/clive_barker_s_jericho/1475540/clive_barker_s_jericho.html). Notfalls kann man wie Krawall einen Ab- 18- Bereich einrichten.
Theoretisch wäre es zwar möglich ein Heft mit 18er-Inhalten zu produzieren, aber praktisch rentiert sich das eben nicht. Ich bin als Deutscher dazu gezwungen Testhefte zu abonnieren, wenn ich wenigstens eine Heft-DVD mit Videotests und Demos zu 18er-Titeln haben möchte. In anderen Ländern gibt es sowas am Kiosk.Ich frage mich schon länger, warum diese Magazine ihre Ab- 18- Fassungen nur im Abo anbieten. Demos und Videomaterial findet man aber auch im Netz ohne Weiteres.
Wenn ich Ausländern unsere spezielle deutsche Situation schildere, sind sie meist über das Mass an Reglementierung entsetzt. Und das nicht aus Blauäugigkeit.Es sollte sich aus dem Zusammenhang ergeben, dass ich meinte, deutsche Spieler, die selbst ständig mit der dt. Rechtslage zu tun hätten, müssten schon sehr desinteressiert oder blauäugig sein, um sie nicht zu kennen. Dass im Ausland die Informationslage (und auch das Informationsbedürfnis) insoweit deutlich schwächer ist, ist logisch. Was glaubst Du, wie viele normale Deutsche das australische oder schweizer System kennen?
Und Leute die sich wie ich mit der Thematik beschäftigen sind eigentlich alle über die herrschenden Zustände genauso sauer wie ich es bin. Und das sind alles keine Halbassis, sondern durch die Bank weg nette, kultivierte Leute aus dem gehobenen Mittelstand mit guter Bildung, die alle mit diesem neuen Medium aufgewachsen sind.Muss ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich Indizierungen selbst nicht gutheiße? Ich habe auch nicht gesagt, dass man die Lage mögen, sondern, dass man sie kennen müsste.
Auch jemand mit geringem Interesse darf nicht bevormundet werden, wenn dies nicht gerchtfertigt ist.Habe ich das gesagt? Ich hatte mich erkundigt, ob die Aussage so gemeint war.
Es gibt auch Leute die noch andere Hobbies oder wenig Zeit haben, aber eben alle paar Jahre mal Lust auf ein Spiel haben. Und auch die darf man nicht ins offene Messer laufen lassen (sprich ein zensiertes Spiel kaufen lassen). Ich habe auch schon Leuten erzählt, dass ihr erstandenes Spiel kaputtzensiert ist. Du hättest mal sehen sollen wie enttäuscht und sauer die waren. Und dich möchte ich mal sehen wie Du denen dann ins gesicht sagst :"Tja selber Schuld Du Doofkopp, dass Du tatsächlich annimmst dass ein nur für Volljährige freigegeben Titel trotzdem noch zensiert ist. Selber schuld Du blauäugiger, naiver Trottel."Wer sich nicht mit dem Thema beschäftigt, riskiert das, ja. Ich frage mich allerdings, wie viele wirkliche Gelegenheitsspieler überhaupt zu Spielen greifen, die geschnitten werden. Aber ja, selbst schuld. Ähnlich wie jemand, der etwas irgendwo kauft, ohne Preise zu vergleichen, und deshaln zuviel ausgibt.
Die Haltung "klebt 'ab 18' drauf, also ist es ungeschnitten" lässt sich in D aber zumindest noch recht einfach abbauen. Wirklich leid tun mir insofern Briten. Da wird weniger bekannt sein und auch weniger bekanntgemacht werden, dass die BBFC für eine Kennzeichnung z.T. Schnitte verlangt. Dürfte ähnlich sein wie die Lage in D mit § 131: Den kennen auch nur ziemliche Freaks.
Oder: Wie viele amerikanische Spieler wissen wohl, dass es ESRB- Ao- Einstufungen gibt? Wie viele wissen, dass sie etwa von Fahrenheit, GTA: VC, Giants oder Wiedźmin praktisch überall nur geschnittene Versionen bekommen? Sicher gibt es davon das weniger Fälle als dt. Indizierungen. Die Regelungen sind aber fast gleich und die praktischen Auswirkungen dort weit schlimmer, ESRB- Ao- Titel verschwinden praktisch von Markt.
In Australien, der Schweiz und afaik auch Irland gibt es sogar die Möglichkeit totaler Besitzverbote, also richtiger "Erwachsenenschutz" und nicht so ein (zum Glück) nur halbes Zeug wie § 131. Die dt. Jugendschutz- und Sittenregelungen sind streng, sicher. Sie sind aber keineswegs so konkurrenzlos in der westlichen Welt, wie viele glauben.
Wenn man alles verstecken würde was mich und millionen anderer belästigt, sähe die Welt ganz anders aus. Das ist definitiv kein wünschenswerter Zustand und entspricht nicht meinem Verständnis von Demokratie.Der Sittlichkeitsschutz in der Öffentlichkeit geht in D immer noch zu weit, das stimmt. Auch wenn das mit der Regierungsform nichts zu tun, sondern mit der freiheitlichen Grundordnung.
Und ich finde, dass man sowas vom Markt alleine regeln lassen sollte. Konsumenten denen ein gewisses Warensortiment nicht gefällt, werden sich dann andere "familienfreundlichere" Geschäfte suchen. So ist das ja auch in Holland. Nicht in jeder Kette liegen offen Porno-DVD's rum, aber in vielen eben schon. So kann sich jeder den Laden seines Geschmacks aussuchen, und alle sind glücklich.Wäre eine Möglichkeit. MMn hätte man beim Nichtraucherschutz in Gaststätten eine ähnliche Regelung versuchen können. Vlt. ist es eine Mentalitätssache, dass Deutsche oft erst zufrieden sind, wenn im BGBl. irgendwelche Verbote auftauchen.
Davon mal abgesehen, das wir momentan hauptsächlich über Spiele reden und ich nicht weiß, wie sich jemand von einer Spieleverpackung belästigt fühlen kann (speziell da die ungeschnittene Fassung ja keine andere Umverpackung als die geschnittene hat).Es gibt sicherlich Leute, die auch einen weißen Karton mit einem Titel abstoßend genug finden könnten. Sei es, weil da irgendwie von geilen Fotzen und Tieren die Rede ist, sei es, weil sie das in einem Fromm- Bericht mal gesehen haben :wink:
doublehead
2007-12-19, 02:44:54
Dann geht es also nicht darum, ob die Gefahr schädlicher Einflüsse besteht, sondern nur, wie groß sie ist?
langsam gehst Du mir mit Deiner kleinkarierten Fragerei echt auf den Keks. Bereitet Dir das Spass, oder bist Du so ein leicht verschrobener Juristenkauz ? (bitte nicht gleich beleidigt sein) Im übrigen habe ich das Wort "Verhältnismässigkeit" schon des öfteren in diesem thread benutzt. Mit diesem Begriff kannst Du doch was anfangen, oder ?
Auch der Mann hat sicherlich ein legitimes Ziel. Seine Ideen sind sicher nicht immer verhältnismäßig sind (und z.T. wohl sogar kontraproduktiv), aber man kann ihnen nicht vorwerfen, dass sie nicht der Gefahrenabwehr dienen sollten.
Wer alle Bürger unter Generalverdacht stellt, ist ein Staatsfeind. Für mich ist Herr Schäuble paranoid und sollte in Rente geschickt werden. Aber das ist ein anderes Thema.
Es bleibt die Frage, inwiefern Indizierungen "Erwachsenenschutz" sein sollen, wenn sie Volljährige nur marginal behindern.
Das ist eine Ermessenssache. Mir geht es viel zu weit. Aber auch das haben wir hier schon bis zum Erbrechen breit getreten.
Ich hatte das letzte Mal vor zwei Jahren oder so ein Printmagazin in der Hand, insofern natürlich nicht. Ich habe früher aber häufiger welche davon gelesen. Auch durch die alleine bekommt man mit, welche Fassungen geschnitten sind und was es an indizierten Spielen gibt. Der weitaus größte Teil der Berichterstattung erfolgt dort ohnehin vor der Veröffentlichung und damit ohne Werbeverbot.
Die Leute trauen sich doch nicht mal den Titel eines indizierten Spiels in eine Charts-Auflistung zu nennen, weil man ihnen das als Werbung auslegen könnte. Und selbst wenn die Redakteure selber die ungeschnittene version bevorzugen, schreiben sie bei jedem in der Urfassung indizierten Spiel dieses dämliche dt.Version in Klammern dazu. Und auch bei Vergleichen z.B. vom Kampfsystem heisst es "vergleichbar mit einem in Deutschland indizierten Actiontitel von Epic-Games", etc... Von geschwärzten Absätzen bei Bestenlisten im Actiongenre fange ich gar nicht erst an. Die Presse wird viel zu stark behindert, das ist absolut kleinkariert und nervt gewaltig.
Ich frage mich schon länger, warum diese Magazine ihre Ab- 18- Fassungen nur im Abo anbieten. Demos und Videomaterial findet man aber auch im Netz ohne Weiteres.
Weil es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Sonst würden sie es ja machen. Aber diese Ausgaben müssten wegen ihrem Inhalt genauso versteckt werden wie indizierte Spiele, dafür werben geht nicht. Und die Auflagenzahlen sind sowieso seit Jahren rückläufig.
Dass man auch alles im Netz findet stimmt zwar, aber wie man sich informieren möchte ist ja jedem selbst überlassen. Und ich habe mit meinen gesammelten Heften ein schönes chronologisches Archiv indem ich nachschlagen und schmökern kann. Ich finde das praktisch. Ausserdem gibt es auch heute noch Leute ohne DSL, die stehen ohne Abo auch auf dem Schlauch.
Muss ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich Indizierungen selbst nicht gutheiße? Ich habe auch nicht gesagt, dass man die Lage mögen, sondern, dass man sie kennen müsste.
Nein, ich habe das schon verstanden. Trotzdem relativierst Du mir zuviel. Und auch Dein von mir als kleinkariert Empfundenes nachhaken lässt in mir den Anschein erwecken, als empfändest Du dieses System als gar nicht so schlimm und doch irgendwie logisch. Oder Du willst mich piesacken. Worum geht es Dir ?
Habe ich das gesagt? Ich hatte mich erkundigt, ob die Aussage so gemeint war.
Ja, ich habe es so gemeint wie ich es geschrieben habe. War das nicht eindeutig genug ?
Wer sich nicht mit dem Thema beschäftigt, riskiert das, ja. Ich frage mich allerdings, wie viele wirkliche Gelegenheitsspieler überhaupt zu Spielen greifen, die geschnitten werden. Aber ja, selbst schuld. Ähnlich wie jemand, der etwas irgendwo kauft, ohne Preise zu vergleichen, und deshaln zuviel ausgibt.
In dem Punkt werden wir uns wohl nicht einig.
Oder: Wie viele amerikanische Spieler wissen wohl, dass es ESRB- Ao- Einstufungen gibt? Wie viele wissen, dass sie etwa von Fahrenheit, GTA: VC, Giants oder Wiedźmin praktisch überall nur geschnittene Versionen bekommen? Sicher gibt es davon das weniger Fälle als dt. Indizierungen. Die Regelungen sind aber fast gleich und die praktischen Auswirkungen dort weit schlimmer, ESRB- Ao- Titel verschwinden praktisch von Markt.
Ein AO-Rating bekommen aber nur pornographische Titel. Ich kenne kein einziges bekanntes Spiel ausser Manhunt 2 was jemals dieses rating bekommen hat. Kein einziges. Und dass barbusige Damen in den US-Versionen ein Bikinioberteil angezogen bekommen, hat weit weniger schlimme Auswirkungen auf das Spielgefühl als die Teils heftigen Schnitte in deutschen Versionen. Ich kenne kein westlich-demokratisch ausgerichtetes Land, in dem es so unglaublich viele zensierte Spiele gibt wie hier in Deutschland. Schlimmer geht's nicht. Okay, Japan zensiert auch ein paar Spiele und ab und zu spricht Australien ein Verkaufsverbot aus. Aber das war es auch. Und aus Grossbritannien ist mir ausser manhunt 2 kein einziges Spiel bekannt, das dort jemals geschnitten worden ist. Kennst Du eines ?
In Australien, der Schweiz und afaik auch Irland gibt es sogar die Möglichkeit totaler Besitzverbote, also richtiger "Erwachsenenschutz" und nicht so ein (zum Glück) nur halbes Zeug wie § 131. Die dt. Jugendschutz- und Sittenregelungen sind streng, sicher. Sie sind aber keineswegs so konkurrenzlos in der westlichen Welt, wie viele glauben.
Das mit Australien weiss ich. Aber wieviele Spiele darf man denn in der Schweiz und Irland nicht besitzen ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das auch nur annähernd so hart gehandhabt wird wie hierzulande.
Der Sittlichkeitsschutz in der Öffentlichkeit geht in D immer noch zu weit, das stimmt.
Zustimmung zur Kenntnis genommen.
Auch wenn das mit der Regierungsform nichts zu tun, sondern mit der freiheitlichen Grundordnung.
Aha. Dann weg damit ! :smile:
Wäre eine Möglichkeit. MMn hätte man beim Nichtraucherschutz in Gaststätten eine ähnliche Regelung versuchen können. Vlt. ist es eine Mentalitätssache, dass Deutsche oft erst zufrieden sind, wenn im BGBl. irgendwelche Verbote auftauchen.
Der Schrei nach Vater Staat bei jedem Kleinstproblem und diese Wahnsinnsbürokratie sind tatsächlich typisch deutsch. Da steckt in vielen noch die preussische Obrigkeitshörigkeit.
Es gibt sicherlich Leute, die auch einen weißen Karton mit einem Titel abstoßend genug finden könnten. Sei es, weil da irgendwie von geilen Fotzen und Tieren die Rede ist, sei es, weil sie das in einem Fromm- Bericht mal gesehen haben :wink:
Das ist dann deren Privatproblem. Mir geht dafür das ständige Fussballgesabbel auf den Keks. Das stellt aber für mich auch keiner ab. Ich kann ja mal der Justizministerin einen Brief schreiben.
aRKeycH
2007-12-19, 03:22:17
Schweiz
Art. 1351
Gewaltdarstellungen
1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
1bis Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,2 wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.3
Also theoretisch, nein.
Wobei seit dem willkürlichen Mord an einem Mädchen in Zürich, kommt eine sogenannte "Killerspiele" Debatte auch auf, daher denke ich dass früher oder später, hier auch was verändert wird, wobei es eher um prävention geht, sprich Jugenschutz(unter 18 jahren.)
Beim Artikel 135.1 bezieht sich dass vorallem auf Filme(HandyVids.), wobei es hie und da auch bei einem Buch zur Anwendung kommt.
Bei filmen gibt es eine Schwarze unverbindliche Liste, wobei der eine oder andere Film zum Beispiel auch schon trotzdem gezeigt wurde, wass dies für Folgen hatte für den Sender weiss ich indess nicht.
Mir ist bis dato kein PC/Video Spiel bekannt dass verboten wurde.
Sprich als Beispiel Manhunt/SOF sind zwar nicht verboten, könnten aber theoretisch auch verboten werden, aber es ist eher so dass die meisten Onlinehändler darauf verzichten diese Spiele zu vertreiben, wie es im normalen Handel aussieht kA, aber ich interessiere mich auch nicht für diese Sorte Spiele.
Btw Liechtenstein benutzt afaik die selben Gesetze betreffend StGB.
Hvoralek
2007-12-19, 03:30:16
langsam gehst Du mir mit Deiner kleinkarierten Fragerei echt auf den Keks. Bereitet Dir das Spass, oder bist Du so ein leicht verschrobener Juristenkauz ? (bitte nicht gleich beleidigt sein) Im übrigen habe ich das Wort "Verhältnismässigkeit" schon des öfteren in diesem thread benutzt. Mit diesem Begriff kannst Du doch was anfangen, oder ?Schau mal in mein Profil. Da steht, was ich mache :wink:
Es ist nun einmal ein Unterschied, ob Du nach dem Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers fragst bzgl. der Umstände, die er seiner Entscheidungs zu Grunde legt, oder danach, was für Maßnahmen auf Grundlage dieser Umstände zulässig sind. Ich habe ja schon gesagt, dass ich § 131 so oder so für verfassungswidrig halte, völlig egal, als wie groß man Art und Umfang möglicher schädlicher psychischer Einflüsse auf Konsumenten einschätzt. Aber aus anderen Gründen.
Wer alle Bürger unter Generalverdacht stellt, ist ein Staatsfeind. Für mich ist Herr Schäuble paranoid und sollte in Rente geschickt werden. Aber das ist ein anderes Thema.Seine ganzen Vorschläge sollen nichtsdestotrotz der Gefahrenabwehr dienen. Es sind nur eben etliche schlechte dabei.
Das ist eine Ermessenssache. Mir geht es viel zu weit. Aber auch das haben wir hier schon bis zum Erbrechen breit getreten.Was genau ist denn daran "Erwachsenenschutz"? An was werden Volljährige durch Indizierungen gehindert?
Die Leute trauen sich doch nicht mal den Titel eines indizierten Spiels in eine Charts-Auflistung zu nennen, weil man ihnen das als Werbung auslegen könnte. Und selbst wenn die Redakteure selber die ungeschnittene version bevorzugen, schreiben sie bei jedem in der Urfassung indizierten Spiel dieses dämliche dt.Version in Klammern dazu. Und auch bei Vergleichen z.B. vom Kampfsystem heisst es "vergleichbar mit einem in Deutschland indizierten Actiontitel von Epic-Games", etc... Von geschwärzten Absätzen bei Bestenlisten im Actiongenre fange ich gar nicht erst an. Die Presse wird viel zu stark behindert, das ist absolut kleinkariert und nervt gewaltig.Wie gesagt lese ich seit längerem keine Printmagazine mehr. Geschwärzte Absätze sind mir früher aber zumindest nicht aufgefallen. Die nicht genannten Titel in den Charts konnte man meist ohne große Mühe zuordnen. Und zumindest in den Onlineausgaben (die heute ohnehin wichtiger sein dürften als die gedruckten) sind Indizierungen ja offenbar ohnehin völlig schnurz, s.o.
Weil es sicht wirtschaftlich nicht lohnt. Sonst würden sie es ja machen. Aber diese Ausgaben müssten wegen ihrem Inhalt genauso versteckt werden wie indizierte Spiele, dafür werben geht nicht.Warum können sie dann für ihre Ab- 18- Abos so frei werben?
Nein, ich habe das schon verstanden. Trotzdem relativierst Du mir zuviel. Und auch Dein von mir als kleinkariert Empfundenes nachhaken lässt in mir den Anschein erwecken, als empfändest Du dieses System als gar nicht so schlimm und doch irgendwie logisch. Oder Du willst mich piesacken. Worum geht es Dir ?Ich halte Indizierungen tatsächlich für ein sehr kleines Übel. Sie sind etwas lästig, aber mehr auch nicht. Ich hake viel nach, weil ich verstehen möchte, warum sich so viele Leute hier dermaßen aufregen (Wo ist eigentlich Rampage geblieben?) Es gibt genug Regelungen, auch in diesem Bereich, bei denen ich das verstehen könnte. Aber gerade Indizierungen sind nun wirklich nebensächlicher Kleinkram.
Ja, ich habe es so gemeint wie ich es geschrieben habe. War das nicht eindeutig genug ?Ich fand die Bezeichnung "indirekte Bevormundung" etwas seltsam. Dann ist das ja geklärt.
Ein AO-Rating bekommen aber nur pornographische Titel. Ich kenne kein einziges bekanntes Spiel ausser Manhunt 2 was jemals dieses rating bekommen hat. Kein einziges.Mir fiele noch Singles ein. Und wie gesagt werden bisweilen Spiele geschnitten, um noch ein "M" zu bekommen.
Dass es in D mehr Indizierungen/ Schnitte gibt, habe ich ja selbst gesagt. Allerdings gibt es ein qualitativ gleiches System selbst im angeblichen Paradebeispiel für (v.a. mediale) Freiheit. Besser wird es dadurch natürlich nicht.
Und aus Grossbritannien ist mir ausser manhunt 2 kein einziges Spiel bekannt, das dort jemals geschnitten worden ist. Kennst Du eines ?Eines: Carmageddon.
Allerdings kann man BBFC- Verweigerungen nicht mit Indizierungen vergleichen, das ist praktisch ein § 131 (Und da gab es in D auch nur wenige Fälle bei Spielen). Auch gilt hier wieder, dass das BBFC Spiele milder behandelt als Filme. Z.B. stand die ungeschnittene Fassung von Pulp Fiction einige Zeit unter diesem Quasi- 131, Fight Club darf m.W. bis heute nur geschnitten überhaupt vertrieben werden (hier dagegen nicht einmal indiziert). In D ist es dagegen kein Problem, auch an indizierte Versionen heranzukommen.
Aber wieviele Spiele darf man denn in der Schweiz und Irland nicht besitzen ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das auch nur annähernd so hart gehandhabt wird wie hierzulande.Irland weiß ich nicht. Die Schweiz orientiert sich bei ihrem Art. 135 meist an der dt. Rspr. zu § 131.
Mir ist allerdings bisher nicht ein einziges Spiel bekannt, dessen Besitz in Deutschland strafbar wäre (auf welcher Grundlage denn auch? Echt aussehende Kinderpornos gehen bei einem Spiel ja schwer.). Insofern sind es in der Schweiz jedenfalls mehr.
Aha. Dann weg damit ! :smile:Ja. Es gibt aber Regelungen, die wesentlich dringender gestrichen gehören.
Das ist dann deren Privatproblem. Mir geht dafür das ständige Fussballgesabbel auf den Keks. Das stellt aber für mich auch keiner ab. Ich kann ja mal der Justizministerin einen Brief schreiben.Ich habe selbst mal gedacht, mit dem Sittlichkeitsempfinden der Masse ließen sich auf keinen Fall Grundrechtseingriffe rechtfertigen. Inzwischen sehe ich das anders. Würdest Du auch sagen, wenn irgendwelche Leute auf offener Straße Ledersex veranstalten würden und sich jemand daran störte, sei das dessen Privatproblem? Ich denke schon, dass man möglicherweise störende Anblicke in der Öffentlichkeit begrenzen kann. Insoweit sind Indizierungen aber wohl unverhältnismäßig.
ShadowXX
2007-12-19, 23:03:23
Was genau ist denn daran "Erwachsenenschutz"? An was werden Volljährige durch Indizierungen gehindert?
Es ging immer um unverhältnismäßige Erschwerung......davon mal abgesehen, hat die Budesregierung wohl inzwischen gemerkt, das Indizierungen zur Erwachsenenkontrolle tatsächlich nicht so viel bringen, weswegen Sie jetzt dazu übergehen werden die Dinger gleich zu verbieten.
Und ich bin zu 100% Überzeugt, das Sie es auch deshalb machen, weil nicht laut genug gegen Indizierungen geschriehen wurde....
Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.
Wenn die erste Rede zensiert,
der erste Gedanke verboten,
die erste Freiheit verweigert wird,
sind wir alle unwideruflich gefesselt.
Hvoralek
2007-12-20, 00:28:23
davon mal abgesehen, hat die Budesregierung wohl inzwischen gemerkt, das Indizierungen zur Erwachsenenkontrolle tatsächlich nicht so viel bringen, weswegen Sie jetzt dazu übergehen werden die Dinger gleich zu verbieten.Ich habe bisher nur mitbekommen, dass es einen Kabinettsbeschluss gibt, den Tatbestand für Legalinidizierungen zu erweitern. Was meinst Du denn jetzt? :confused:
ShadowXX
2007-12-20, 00:38:59
Ich habe bisher nur mitbekommen, dass es einen Kabinettsbeschluss gibt, den Tatbestand für Legalinidizierungen zu erweitern. Was meinst Du denn jetzt? :confused:
Es gibt ein paar Kreise, denen das nicht genug ist....das ist erst der Anfang , glaub mir. Das ist momentan nur ein fauler Komprommiss.
Und ich garantiere dir, das die alles Indizieren werden was nicht bei 5 auf den Bäumen ist. Dannach kommt dann von hinten durchs Knie eine Verschärfung dessen, was Indizierung Rechtlich bedeutet (d.h. Sie werden es zum Verbot umstilisieren)....das ist relativ unauffällig (und wird von der konservativen Bevölkerung definitiv gebilligt werden, den was indiziert ist muss ja schlecht sein, warum also nicht gleich verbieten) und wird kaum jemand mitbekommen, bevor es zu spät ist.
Dannach nehmen Sie sich das Internet, dann Filme und Musik vor und zum Schluss dann die Bücher vor.
Wir driften mit Warp 10 in den Überwachungsstaat und alle schreien Begeistert "Ja" oder verschliessen die Augen und reden sich ein, das es so schlimm nicht kommen wird.
Hvoralek
2007-12-20, 01:19:55
Es gibt ein paar Kreise, denen das nicht genug ist....das ist erst der Anfang , glaub mir. Das ist momentan nur ein fauler Komprommiss.
Und ich garantiere dir, das die alles Indizieren werden was nicht bei 5 auf den Bäumen ist. Dannach kommt dann von hinten durchs Knie eine Verschärfung dessen, was Indizierung Rechtlich bedeutet (d.h. Sie werden es zum Verbot umstilisieren)....das ist relativ unauffällig (und wird von der konservativen Bevölkerung definitiv gebilligt werden, den was indiziert ist muss ja schlecht sein, warum also nicht gleich verbieten) und wird kaum jemand mitbekommen, bevor es zu spät ist.
Dannach nehmen Sie sich das Internet, dann Filme und Musik vor und zum Schluss dann die Bücher vor.
Wir driften mit Warp 10 in den Überwachungsstaat und alle schreien Begeistert "Ja" oder verschliessen die Augen und reden sich ein, das es so schlimm nicht kommen wird.Du meinst also, man wollte und könnte die Indizierung mal so eben zu etwas Schlimmerem als § 131 ausbauen, ohne dass das jemand mitbekommt? Wer will das überhaupt ernsthaft außer diesem Freak Schünemann (Ach nein, selbst der hatte dafür eine ausdrückliche, neue Regelung vorgeschlagen)? Hältst Du das ernsthaft für politisch durchsetzbar (zur Erinnerung: Änderungen an der Indizierung würden auch viele Filme und sämtliche Pornos betreffen) und rechtlich machbar?
Ich glaube nicht, dass Du unter Wahnvorstellungen leidest. Du wirst also irgendwelche Anhaltspunkte haben. Darf ich fragen, welche?
Selbst wenn Verschärfungen geplant wären oder sogar kommen sollten, würde das übrigens auch nichts daran ändern, dass die bestehenden Inidizerungsregelungen Kleinkram sind.
ShadowXX
2007-12-22, 13:58:03
Du meinst also, man wollte und könnte die Indizierung mal so eben zu etwas Schlimmerem als § 131 ausbauen, ohne dass das jemand mitbekommt? Wer will das überhaupt ernsthaft außer diesem Freak Schünemann (Ach nein, selbst der hatte dafür eine ausdrückliche, neue Regelung vorgeschlagen)? Hältst Du das ernsthaft für politisch durchsetzbar (zur Erinnerung: Änderungen an der Indizierung würden auch viele Filme und sämtliche Pornos betreffen) und rechtlich machbar?
Ich glaube nicht, dass Du unter Wahnvorstellungen leidest. Du wirst also irgendwelche Anhaltspunkte haben. Darf ich fragen, welche?
Ich habe durchaus ein paar Quellen aus der Politik, da 2 meiner ehemaligen Schulkameraden in der Politik "arbeiten" (einer sitzt in der Hamburger Bürgerschaft und einer im Bundestag).
Das, was da jetzt beschlossen wurde, ist nur die Spitze des Eisberges....die warten momentan nur auf den nächsten Amoklauf, damit Sie die Gesetze noch weiter verschärfen können.
Es werden sich überigens noch ein paar mehr bald umgucken, da die neuen Regelungen sich auch auf Filme (und damit DVDs) und andere "Jugendgefährdende Inhalte" beziehen und auch darauf angewendet werden werden.
Zu Pornos und Filmen: Die sind schon lange manchen Leuten ein Dorn im Auge......
Selbst wenn Verschärfungen geplant wären oder sogar kommen sollten, würde das übrigens auch nichts daran ändern, dass die bestehenden Inidizerungsregelungen Kleinkram sind.
Sie wollen im nächsten Korb es mit einbringen, das die neuen Regelungen auch nachträglich noch angewendet werden können und auch die ersten Verschärfungen des rechtlichen Begriffs "Indizierung" mit einbringen.
Glaub es oder nicht, es wird kommen.
Hvoralek
2007-12-22, 14:32:06
Es werden sich überigens noch ein paar mehr bald umgucken, da die neuen Regelungen sich auch auf Filme (und damit DVDs) und andere "Jugendgefährdende Inhalte" beziehen und auch darauf angewendet werden werden.
Zu Pornos und Filmen: Die sind schon lange manchen Leuten ein Dorn im Auge......Das wäre wie gesagt die Konsequenz von schärferen Indizierungswirkungen. Genau deshalb würde das aber auch einen Aufschrei geben. Was meinst Du, was loswäre, wenn die Beschränkungen für normale Pornographie (= Massenmarkt) verschärft würden?
In Becksteins ursprünglichem Entwurf war ein Verleih- und Vermietverot für indizierte Medien enthalten, das auch und v.a. den DVD- und Pornomarkt getroffen hätte. Als die Presse darauf aufmerksam wurde, hat der Typ sofort einen Rückzieher gemacht. Sicher gäbe es Leute, die gerne scharf gegen Pornos schießen würden. Aber wenn selbst Beckstein auf dem Gebiet kalte Füße bekommt, wer soll sich da heranwagen?
Sie wollen im nächsten Korb es mit einbringen, das die neuen Regelungen auch nachträglich noch angewendet werden können und auch die ersten Verschärfungen des rechtlichen Begriffs "Indizierung" mit einbringen.Um was für "neue Regelungen" und Verschärfungen geht es eigentlich?
Glaub es oder nicht, es wird kommen.Wie ich schon sagte, glaube ich nicht, dass Du unter Wahnvorstellungen leidest. Ich weiß nun nicht, wer da im Hinterrund was genau plant. Es sollte aber auch klar sein, dass lange nicht aus allen Entwürfen, die im Budestag mal kursieren, auch Gesetze werden. Ich würde auch gerne mal sehen, wie man in dem Bereich nennenswerte Verschärfungen verfassungskonform hinbekommen möchte.
Und wie gesagt: Selbst wenn die Indizierungsregelungen erheblich verschärft werden sollten, sind die bestehenden Regelungen, über die sich manche hier aufregen, als bedeuteten sie das Ende des Abendlandes, Peanuts.
ShadowXX
2007-12-23, 00:14:02
Um was für "neue Regelungen" und Verschärfungen geht es eigentlich?
Mindestens die Gleichsetzung von Indizierung und § 131.
Ob Sie das durchbekommen bezweifle ich selber, aber es könnte ein fauler Kompromiss dabei rausspringen im Sinne von Pornos "ja", Rest "nein" (die "Lobby" hintern den Pornos ist zu groß).
Es soll auch geprüft werden, ob man es irgendwie hinbekommt den Import bzw. allgemein den Versand von indizierten Medien zu verbieten (Stichwort "Jugendfreies Internet").
Insgesamt sollen die Stolpersteine zum Erwerb von indizierten Medien möglichst hoch gelegt werden....so hoch, das 99% der Bundesbürger daran scheitern.
Dazu sollen auch "schwammige" Formulierungen (darin sind wir ja sowieso spitze) beitragen....anders gesagt: es soll möglichst alles so verklausuliert werden, das es in alle möglichen Richtungen ausgelegt werden kann.
Mich würde es übrigens auch nicht wirklich wundern, wenn auch die jetzt verabschiedeten Gesetze mehrfach ausgelegt werden können....man wird es zumindest versuchen.
Aber ein Frage hast du mir noch immer nicht beantwortet:
Was hat das alles (= Indizierungswahn, sorry das ich so polemisch werde) mit Jugendschutz zu tun?
Und nur zur Info: Ich habe selber kein Probs mit "normalen" Jugendschutz, ich habe selbst 2 kleine Töchter und bin ein strikter Verfechter con Alc, Tabak und harte Filme/Games erst ab 18. Nur mir erschliesst sich nicht ansatzweise was Indizierungen mit Jugendschutz zu tun haben.
Das konnten mir übrigens auch mehrere Politiker nicht beantworten. Selbst von der Leyen hat sich nur einen abgestammelt.
Hvoralek
2007-12-23, 00:54:18
Mindestens die Gleichsetzung von Indizierung und § 131.Dann wäre das faktisch eine Ausweitung von § 131. Wenn man den auf massenmarktrelevante Medien erstreckt (insbesondere Pornos), gibt das einen Aufschrei.
Ob Sie das durchbekommen bezweifle ich selber, aber es könnte ein fauler Kompromiss dabei rausspringen im Sinne von Pornos "ja", Rest "nein" (die "Lobby" hintern den Pornos ist zu groß).Oh, ich höre schon wieder Art. 3 I GG (http://bundesrecht.juris.de/gg/art_3.html) schreien. Von anderen verfassungsrechtlichen Bedenken ganz zu schweigen. Da wäre ich mal auf die Begründung gespannt.
Wenn man nur Pornos ausnimmt, hat man auch eine Menge Filme des Massenmarktes da drin. Es gibt nicht von allen geschnittene FSK- Fassungen.
Es soll auch geprüft werden, ob man es irgendwie hinbekommt den Import bzw. allgemein den Versand von indizierten Medien zu verbieten (Stichwort "Jugendfreies Internet").Import ist schon verboten, zumindest innerhalb des EWR kann man ihn aber nicht verhindern (und könnte das auch nicht über Strafdrohungen, weil die Entdeckungsgefahr Null ist).
Versand war es bis vor ein paar Jahren auch. Wäre zumindest auf dem Papier kein Problem. Für ein "jugendfreies Internet" würde es aber nicht ansatzweise genügen, den Versand physischer Datenträger zu beschränken.
Eine Ausweitung >= § 131 würde übrigens ohnehin ein Verbreitungverbot beinhalten, also natürlich auch im Versand.
Insgesamt sollen die Stolpersteine zum Erwerb von indizierten Medien möglichst hoch gelegt werden....so hoch, das 99% der Bundesbürger daran scheitern.
Dazu sollen auch "schwammige" Formulierungen (darin sind wir ja sowieso spitze) beitragen....anders gesagt: es soll möglichst alles so verklausuliert werden, das es in alle möglichen Richtungen ausgelegt werden kann.Also möchte man die Verbreitung nicht völlig verbieten, aber nur unter schwer zu erfüllenden Auflagen zulassen? Wie könnten die denn aussehen?
Mich würde es übrigens auch nicht wirklich wundern, wenn auch die jetzt verabschiedeten Gesetze mehrfach ausgelegt werden können....man wird es zumindest versuchen.An den Rechtsfolgen einer Indizierung hat sich nichts geändert. Die sind auch eindeutig. Nur die Tatbestandsmerkmale sind voller wertender Begriffe, sodass es praktisch unmöglich ist, sicher zu sagen, ob ein bestimmtes Spiel sie nun erfüllt oder nicht.
Aber ein Frage hast du mir noch immer nicht beantwortet:
Was hat das alles (= Indizierungswahn, sorry das ich so polemisch werde) mit Jugendschutz zu tun?Ich habe ja darauf hingewiesen, dass man Indizierungen eigentlich nur über das Sittlichkeitsempfinden der Masse legitim begründen kann.
Indizierungen wären als Jugendschutzmaßnahme überflüssig, wenn man die Altersfreigaben durchsetzen könnte. Solange die aber praktisch niemanden interessieren (was sich ohne Testkäufe wohl auch nicht ändern wird), können die schärferen Kontrollpflichten (nicht nur kein Verkauf an Minderjährige, sondern auch kein Angebot) und das höhere Strafmaß vlt. etwas bringen. Allerdings gäbe es mit der Kontrolle von Altersfreigaben ein milderes Mittel, sodass eine Indizierung als Jugendschutz nicht erforderlich (und deshalb verfassungsechtlich damit nicht zu rechtfertigen) ist.
3dzocker
2007-12-24, 01:42:22
was ist denn an dem Spiel nu so schlecht, dass es auf solch miese Wertungen kommt?
Hab mir noch kein Bild davon gemacht...
tschau
Hvoralek
2007-12-24, 14:04:07
was ist denn an dem Spiel nu so schlecht, dass es auf solch miese Wertunen kommt?
Hab mir noch kein Bild davon gemacht...Schau Dir mal hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=369347) die Stellungnahmen nach VÖ an. Die meisten klingen wenig begeistert.
][immy
2007-12-24, 15:54:21
Import ist schon verboten, zumindest innerhalb des EWR kann man ihn aber nicht verhindern (und könnte das auch nicht über Strafdrohungen, weil die Entdeckungsgefahr Null ist).
Versand war es bis vor ein paar Jahren auch. Wäre zumindest auf dem Papier kein Problem. Für ein "jugendfreies Internet" würde es aber nicht ansatzweise genügen, den Versand physischer Datenträger zu beschränken.
der import von indizierten medien ist nicht verboten. nur der import von beschlagnahmten medien (da diese z.B. rechtswiedrige symbole enthalten) ist verboten.
indizierte medien dürfen auch weiter im handel sein, aber nur unter einem entsprechenden altersnachweis überhaupt dem kunden gezeigt werden. Medien ab 16/18 dürfen hingegen öffentlich beworben werden und nach einem entsprechenden altersnachweis verkauft werden.
ich versteh den ganzen wirbel ehrlich gesagt nicht. die indizierungspolitik ist vielleicht ein wenig strenger geworden, aber indizierte medien darf sich nach wie vor jeder volljährige kaufen. es gibt genug shops in denen das möglich ist. häufig bieten sogar videotheken bestellmöglichkeiten für indizierte titel an. es ist hingegen sehr viel einfacher geworden 18er titel zu kaufen seit einigen jahren.
wer 18 und älter ist dürfte ansich kein problem haben, an 18er und indizierte titel zu kommen und sollte sich daher schon gar nicht aufregen können.
man darf aber auch nicht vergessen, das was einige (doch sehr unbeliebte und aus bayern stammende) politiker fordern ihre eigenen utopien darstellen. politiker fordern halt immer viel damit am ende ein wenig rauskommt. aber um was gegen solche politiker zu unternehmen müsste man wenn dann, sich seblst unbeliebt machen und in die politik einsteigen. unmöglich ist das nicht, auch wenn es ein wenig dauert. aber auf der anderen seite sind es auch die wähler die solche politiker wählen. also sollte man vielleicht eher mal versuchen die wähler darüber aufzuklären (vernünftig und nicht in einem solchen tonfall wie er in diesem thread anscheinend öfters mal zum vorschein kommt) warum man manche politiker lieber nicht wählen sollte. ist die unbeliebtheit eines politikers einmal zu hoch, wird dieser auch recht schnell zur ruhe gesetzt (wenn er nicht grad finfanzminister ist).
Hvoralek
2007-12-24, 23:03:09
[immy;6136724']der import von indizierten medien ist nicht verboten. nur der import von beschlagnahmten medien (da diese z.B. rechtswiedrige symbole enthalten) ist verboten.Der Import indizierter Medien ist nicht strafbar (Das ist der von beschlagnahmten Medien im Grds. aber auch nicht). Er ist nichtsdestotrotz verboten, es sei denn, der Händler hält sich an dt. JuSch- Vorgaben.
][immy
2007-12-24, 23:22:42
Der Import indizierter Medien ist nicht strafbar (Das ist der von beschlagnahmten Medien im Grds. aber auch nicht). Er ist nichtsdestotrotz verboten, es sei denn, der Händler hält sich an dt. JuSch- Vorgaben.
in welchem paragraphen steht das der import indizierter medien verboten ist? (wie sollte sonst auch ein händler legal dran kommen)
indizierung ist kein verkaufsverbot, lediglich ein werbeverbot
Hvoralek
2007-12-25, 00:38:59
[immy;6137298']in welchem paragraphen steht das der import indizierter medien verboten ist? (wie sollte sonst auch ein händler legal dran kommen)
indizierung ist kein verkaufsverbot, lediglich ein werbeverbotWie ich schon sagte: Der Import ist nur verboten, wenn dabei gegen deutsche Jugendschutzvorschriften verstoßen wird. Ich kenne allerdings keinen ausländischen Etailer, der eine hinreichende Altersüberprüfung anbieten würde.
][immy
2007-12-25, 09:15:16
Wie ich schon sagte: Der Import ist nur verboten, wenn dabei gegen deutsche Jugendschutzvorschriften verstoßen wird. Ich kenne allerdings keinen ausländischen Etailer, der eine hinreichende Altersüberprüfung anbieten würde.
auch wenn ich davon noch nichts gehört habe, das der versender sich neuerdings an den deutschen jugendschutz halten muss (was schonmal gar nicht sein kann). Das wünschen sich vielleicht einige politiker, aber realität ist das nicht.
außerdem kommt bei zahlungen ins ausland zumeist nur eine kreditkarte zum einsatz. der besitzer muss also schon 18 sein (bzw 16 bei diesen neueren aufladbaren).
wenn du mir den §en zeigst, glaub ich dir das, vorher aber nicht.
wie gesagt, indizierung heißt lediglich werbeverbot und nicht verkaufs oder import-verbot. wenn du bei einem laden in deutland etwas bestellst, was aus dem ausland kommt, dann musst du den altersnachweis erbringen. bestellst du direkt im ausland, musst du dich den gesetzen des entsprechenden landes unterwerfen. wenn der versender nett ist hält er sich auch an deutsches recht und zahlt auch brav die steuern und vermerkt das auf dem päckchen damit es erst gar nicht vom zoll eingezogen wird. also im schlimmsten fall muss du das paket selbst vom zoll abholen und steuern nachzahlen. steuerpflichtig ist dabei alles über 24€ (oder 22,50, kann mich nicht mehr ganz genau erinnern). einen altersnachweis musst du auch da nicht bringen.
anders ist es bei beschlagnahmten titeln, wie z.B. der US version von Wolfenstein. da könnte es sein, ok, da wird es so sein, das der zoll (wenn er denn nicht schäft) nach dem öffnen (was nur in einer anwesenheit passieren darf, oder mit deiner schriftlichen erlaubnis) den artikel beschlagnahmt, da der titel verfassungsfeindliche symbole enthält.
Hvoralek
2007-12-25, 15:28:21
"Beschlagnahmte" Sachen können vom Zoll auch nur kassiert werden, weil der Versender damit gegen dt. Recht (das Verbreitungsverbot) verstößt. Du wirst keine Vorschrift finden, die zudem dem Konsumenten ausdrücklich verbietet, RtCW, Manhunt o.ä. zu importieren. Nach Deiner Logik, dass bei Importen lediglich Vertriebsbeschränkungen am Sitz des Versenders eine Rolle spielten, müsste man die (ebenso wie NS- Propaganga u.ä.) ohne Probleme importieren können, man selbst tue ja nichts Verbotenes, sondern nur der Händler. Es genügt aber, wenn einer der Beteiligten verboten handelt (und sich in diesen Fall nach dt. Recht sogar strafbar macht).
Wie Du selbst sagtest, können auch Minderjährige an Prepaid- und Debitkarten kommen (afaik ab 14), das kann also in keiner Weise als Alterskontrolle dienen. Schon gar nicht als ausreichende, dafür brauchst Du PostIdent + Einschreiben eigenhändig.
][immy
2007-12-26, 01:29:27
"Beschlagnahmte" Sachen können vom Zoll auch nur kassiert werden, weil der Versender damit gegen dt. Recht (das Verbreitungsverbot) verstößt. Du wirst keine Vorschrift finden, die zudem dem Konsumenten ausdrücklich verbietet, RtCW, Manhunt o.ä. zu importieren. Nach Deiner Logik, dass bei Importen lediglich Vertriebsbeschränkungen am Sitz des Versenders eine Rolle spielten, müsste man die (ebenso wie NS- Propaganga u.ä.) ohne Probleme importieren können, man selbst tue ja nichts Verbotenes, sondern nur der Händler. Es genügt aber, wenn einer der Beteiligten verboten handelt (und sich in diesen Fall nach dt. Recht sogar strafbar macht).
Wie Du selbst sagtest, können auch Minderjährige an Prepaid- und Debitkarten kommen (afaik ab 14), das kann also in keiner Weise als Alterskontrolle dienen. Schon gar nicht als ausreichende, dafür brauchst Du PostIdent + Einschreiben eigenhändig.
bei kreditkarten ist immer ein volljähriger eingetragen. die ab 16 kreditkarten genießer mehr oder minder sonderregeln. und kreditkarten sind nicht für 14 jähre erhältlich.
du verwechselst ständig indiziert und beschlagnahmt ;)
beschlagnahmt heißt, du machst dich strafbar wenn du den import veranlasst. für den versender gilt sein lokales recht. sprich sitzt dieser in den USA hat er bei den meisten sachen nichts zu befürchten. der besteller hingegen könnte eine strafanzeige wegen des versuchten imports erhalten.
indizierte artikel haben lediglich ein werbeverbot. der import ist nicht strafbar. der versender im ausland muss sich nicht um irgendwelche altersgrenzen kümmern, höchstens um diese in seinem land. wenn du z.B. ein paket vom zoll abholen musst und es vor den zöllnern öffnen, kann es sein das diese dir den artikel schon wegen der altersbeschränkung nicht aushändigen (indiziert heißt, du musst mindestens 18 jahre alt sein).
die US-Version von RtCW ist beschlagnahmt (bzw müsste sie es ansich direkt wenn es jemand versucht zu importieren) und die deutsche version indiziert. importiest du dir diese us version ist das strafbar, bei der deutschen version musst du lediglich über 18 sein.
das spiel manhunt ist, wenn ich mich recht entsinne indiziert, darf also verkauft und importiert werden nur nicht beworben. ich wüsste zumindest nicht das manhunt (und nein ich mag diese art von spielen überhaupt nicht) beschlagnahmt wurde, denn soweit ich weiß verstößt es nicht gegen gegebene gesetze. ein spiel kann nur beschlagnahmt werden, bei gegeben anlass von verfassungsfeindlichen inhalten.
also nochmal eine kurzfassung.
solange ein spiel über keine verfassungsfeindlichen inhalte verfügt, kann es lediglich indiziert werden und ist damit immernoch (mehr oder minder) frei verkäuflich.
edit:
wie mir jemand mitgeteilt hat, ist manhunt wirklich beschlagnahmt und nicht nur indiziert.
Hvoralek
2007-12-26, 22:55:27
[immy;6139604']beschlagnahmt heißt, du machst dich strafbar wenn du den import veranlasst. für den versender gilt sein lokales recht. sprich sitzt dieser in den USA hat er bei den meisten sachen nichts zu befürchten. der besteller hingegen könnte eine strafanzeige wegen des versuchten imports erhalten.Der Import "beschlagnahmter" Medien ist nicht prinzipiell strafbar. Das ist er nur dann, wenn Du (nachweislich) bereits beim Import vorhast, die Sachen später weiter zu verbreiten.
Wenn jemand ein einzelnes Exempar von RtCW, Manhunt, Braindead o.ä. zum Eigengebrauch importiert, macht er sich nicht strafbar.
ShadowXX
2007-12-27, 00:09:25
Ich habe ja darauf hingewiesen, dass man Indizierungen eigentlich nur über das Sittlichkeitsempfinden der Masse legitim begründen kann.
Dann müssten Pornos in zwischen "ab 16" sein;)
Indizierungen wären als Jugendschutzmaßnahme überflüssig, wenn man die Altersfreigaben durchsetzen könnte. Solange die aber praktisch niemanden interessieren (was sich ohne Testkäufe wohl auch nicht ändern wird), können die schärferen Kontrollpflichten (nicht nur kein Verkauf an Minderjährige, sondern auch kein Angebot) und das höhere Strafmaß vlt. etwas bringen. Allerdings gäbe es mit der Kontrolle von Altersfreigaben ein milderes Mittel, sodass eine Indizierung als Jugendschutz nicht erforderlich (und deshalb verfassungsechtlich damit nicht zu rechtfertigen) ist.
Soweit ich weiß ist der Handel dazu verpflichtet auf die Alterfreigabe zu achten und wird bei Nichtbeachtung mit inzwischen nicht mehr ganz so geringen Geldbussen bestraft.
Anders gesagt: Das Problem ist der Handel bzw. um genauer zu sein: Der Staat, der sich nicht genug darum kümmert, das dieses strikt eingehalten wird.
Um dieses nun zu beheben wird nicht die Kontrolle der Händler verstärkt bzw. die Strafen angehoben, nein es wird einfach angefangen zu indizieren...nein besser noch, es wird sogar so viel Druck auf die Publisher ausgeübt das "keine Jugendfreigabe"-Games für D extra nochmals geschnitten werden.
Das heißt im Endeffekt nichts anders: Der Staat versagt und der Erwachsene Spieler muss dafür die Haue bzw. die Beeinträchtigungen auf sich nehmen.
Gibt es England eigentlich signifikant mehr "Amokläufer" als bei uns?
Ach und noch nebenbei:
Mir konnte immer noch keiner erklären, warum die indizierte Packung von Quake 4 (UK-Version) mehr "Unwohlsein" beim Betrachter hervorruft als die Packung von Quake 4 (dt.)......Nebenbei sind die Identisch, was das Werbeverbot irgendwie schon fast ab adsurdum führt......
Bei Pornos (und extrem harten Horrorfilmen, wobei die Cover der ausgestellten "KJ"-Versionen oftmals auch nicht gerade ohne sind) sehe ich irgendwo noch den Sinn eines Werbeverbotes (den man sicher auch anders als über das Indizierung-Zeugs realisieren könnte, da gibts genug andere Paragraphen die das erledigen).
Aber bei allem anderen ist das ganze irgendwie lächerlich & weltfremd....und überflüssig da völlig sinnlos.
Hvoralek
2007-12-27, 01:09:10
Soweit ich weiß ist der Handel dazu verpflichtet auf die Alterfreigabe zu achten und wird bei Nichtbeachtung mit inzwischen nicht mehr ganz so geringen Geldbussen bestraft.
Anders gesagt: Das Problem ist der Handel bzw. um genauer zu sein: Der Staat, der sich nicht genug darum kümmert, das dieses strikt eingehalten wird.
Um dieses nun zu beheben wird nicht die Kontrolle der Händler verstärkt bzw. die Strafen angehoben, nein es wird einfach angefangen zu indizieren...Was nützt ein Bußgeld, wenn die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, nahe Null liegt? Da war v.d. Leyen auf einem guten Weg mit der Idee, Testkäufe zuzulassen. Das hat man leider schön abgesägt, sodass man Indizierungen weiterhin aus Jugendschutzmaßnahmen vermarkten (wenn auch, wie gesagt, nicht begründen) kann. Das ist eine Schweinei.
nein besser noch, es wird sogar so viel Druck auf die Publisher ausgeübt das "keine Jugendfreigabe"-Games für D extra nochmals geschnitten werden.Ich bin mir nicht sicher, wie Du den Satz meinst.
Gibt es England eigentlich signifikant mehr "Amokläufer" als bei uns?K.A. Das spielt mMn auch keine Rolle, s.o. Selbst wenn man sich dafür interessiert: GB und D untscheiden sich ohnehin in so vielen Punkten, dass man aus rein statistischen Unterschieden keine Aussagen zu den Auswirkungen der jeweiligen Erwachsenenschutzsysteme wird machen können. Obendrein sind die ja auch noch ähnlich ausgestaltet.
Ach und noch nebenbei:
Mir konnte immer noch keiner erklären, warum die indizierte Packung von Quake 4 (UK-Version) mehr "Unwohlsein" beim Betrachter hervorruft als die Packung von Quake 4 (dt.)......Nebenbei sind die Identisch, was das Werbeverbot irgendwie schon fast ab adsurdum führt......Das ist vlt. noch nachvollziebar, wenn man nicht auf die Gestaltung des Covers abstellt, sondern auf das "Ekelpotenzial" des Inhalts. Ich darf noch einmal auf das Beispiel einer schlichten weißen Verpackung hinweisen, in deren Titel von geilen Fotzen und Tieren die Rede ist.
Ich finde das selbst weit hergeholt. Allerdings sehe ich darin die einzige Möglichkeit, die bestehenden Indizierungsregelungen möglicherweise zu rechtfertigen, ohne gleich eine ungeeignete oder unnötige Maßnahme zu haben. An der Verhältnismäßigeit des Ganzen habe ich zwar erhebliche Zweifel, aber an der Stelle kann wohl zumindest nicht von vornherein sagen, jede andere Auffassung sei völlig unvertretbar.
Es waren noch ein paar Punkte unklar (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6133022#post6133022), was die Verschärfungsüberlegungen hinter den Kulissen angeht. Hast Du die übersehen oder weißt Du das selbst nicht genauer?
angel-investigation
2007-12-28, 00:36:15
kann man das spiel eigentlich wenn es indiziert ist,in einen videothek ausleihen.
Hvoralek
2007-12-28, 01:06:18
kann man das spiel eigentlich wenn es indiziert ist,in einen videothek ausleihen.Vermietung und Verkauf sind auch nach einer Indizierung noch erlaubt. Wie viele Läden das Ding wirklich führen, ist eine andere Frage. Das ist sicher ein §- 131- Kandidat.
SamLombardo
2008-08-16, 10:19:02
Für die die es noch nicht wissen: Seit 17.06 ist SOF3 beschlagnahmt.
http://www.technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=228&bpid=9
Mag man sich über den Sinn streiten, da dies für viele sicher erst der Grund ist sich das game zu besorgen:smile:
Sam
drmaniac
2008-08-17, 14:40:26
ach deswegen war es auf einmal von meinem PC verschwunden... ;D
Also ich würde sagen, vermissen tue ich es nicht, SOF3 hätte ganz anders aussehen können, aber das was die da abgeliefert haben war Schrott.
.
Das eigene Leben und das Vorankommen steht im Vordergrund. Alles was sich diesem Ziel in den Weg stellt, wird getötet.
ach...soso, das eigene Leben ist also nicht Wert verteidigt zu werden ;)
Eine Handlungsalternative, ein Ausweichen oder ein anderes taktisches Verhalten wird durch das Spiel als Mittel zur Konfliktlösung nicht angeboten.
Ahja, das ist sowas wie der elterliche Rat, wenn man auf dem Schulhof ein paar auf die Nase bekommt, man soll doch "einfach weggehen", oder "die typen nicht beachten", das klappt ja auch immer priima ;D
.
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