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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Copyright Verletzung / Abmahnung / betrugversuch


ExElite
2007-12-11, 17:15:26
Guten Tag!

Ich habe vor einigen Tagen bei eBay 1 Artikel (als Privatperson) zum Verkauf angeboten, dabei (fahrlässig) ein Bild / teils beschreibung benutzt, wegem dem ich heute eine Abmahnungs- und Unterlassungserklärung erhalten haben. (auf den bild stand kein copyright nur unter den agb's wie ich hinterher fand...)
Es stellte sich raus, daß der Kläger auch der Käufer der Auktion war.
Ich soll ohne eine Lizenz ein Design und ein Bild verwendet haben. Nun soll ich zudem umfassend Auskunft darüber geben und Rechnung legen, über den Umfang dieser rechtswidrigen Handlungen.

hier steht

Die von Ihnen vorgenommene gewerbliche nutzung ???? lol ich habe das doch privat verkauft

und mann könne den ausmaß meines angerichteten schadens nicht Festellen....

der Artikel ging für 30 euro weg

Es werden jetzt einmal 250 Euro Schadenersatz verlangt
und einmal soll ich 507,50 Euro Geschäftsgebühren zahlen

EBAY Artikelnummer: 280177439937



Meine Fragen:
1. ist das rechtens wenn da kein copyright steht www.airsoft24.de Bestellnummer: 8290 kein copyright noch nicht mal unter den agb irgend wie fühle ich mich veralbert...

2. hat der kläger mich kurz vorher angeschrieben 1 tage vor auktion ende aber ich war nicht da deshalb konnte ich es nicht raus nehmen
3. habe ich diesen Artikel vor 2 jahren da gekauft macht das was aus?


Ich nehme dies zwar ernst, jedoch habe ich das Gefühl, daß diese Abmahnungen wie soll ich sagen ein betrug versuch ist.

Wäre sehr um eine konkrete Antwort verbunden, muss dann mal schauen ob ich da selber dann was hinschreibe oder zum anwalt gehe bin nur azubi gruß ExE

Duran05
2007-12-11, 17:47:02
Jedes Bild, das nicht explizit zur freien Verwendung freigegeben ist, unterliegt dem Urheberrecht. Es muss nicht gekennzeichnet sein.

Wer fremdes Material nutzt, ohne den Urheber davon in Kenntniss zu setzen und um Nutzungserlaubniss zu fragen, hat schonmal einen Fehler gemacht.

Andererseits ist es auch nicht rechtens überhöhte Forderungen zu stellen, so wie es hier der Fall zu sein scheint.
Wichtig ist auf jeden Fall: Keine Auskunft geben und keine Rechnungen vorlegen! Denn das geht die überhaupt nichts an.

Wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen, dann sollen sie das gefälligst gerichtlich geltend machen. Das wird auf alle Fälle billiger kommen, denn überhöhte Forderungen werden oft angemahnt, reduziert oder sogar gänzlich aufgehoben, wenn abzusehen ist, das es sich um Gebührenschinderei handelt.

In diesem Fall kann die Devise nur lauten: Keine Informationen preisgeben, so lange nichts offizielles (mit Fristsetzung) eintrifft. Erst dann lohnt es sich zu reagieren und einen Anwalt einzuschalten.

Wichtig ist auch die Tatsache, das normalerweise die Möglichkeit gegeben sein muss, den beanstandeten Teil kurzfristig zu entfernen und das ist nunmal nicht möglich, wenn man nicht die Gelegenheit dazu hatte dieser Forderung folge zu leisten, weil man erst hinterher davon erfuhr. Hier wäre es hilfreich beweisen zu können, das man zu dieser Zeit abwesend war. Natürlich sollte das beanstandete Material trotzdem sofort bei Kenntnissnahme entfernt werden, da zu diesem Zeitpunkt unklar ist, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht.

Man muss berücksichtigen, das ein Verfahren Geld kostet und die Abmahnenden sehr oft versuchen, auf diese Wege dubiose Gebühren für kaum vorhandene Arbeitsleistungen einzutreiben. Die Rechtmäßigkeit der Gebühren scheint in diesem Fall nicht gegeben (viel zu hoch). Dadurch das sie die Opfer unter Druck setzen, sind diese eher bereit zu bezahlen. Wer es darauf ankommt lässt, wird in der Regel deutlich günstiger davon kommen, selbst wenn die Abmahnung berechtigt war (es wäre zu überprüfen, ob der Abmahnende überhaupt im Besitz der Rechte an diesem Bild ist).
Im Endeffekt kann man nicht viel machen außer abwarten, welchen Weg die gegnerische Partei einschlägt. Meistens wird versucht ein Verfahren vor Gericht zu vermeiden, denn sollten sie dieses verlieren, so haben sie hohe Kosten zu tragen und das werden sie unter allen Umständen zu vermeiden wissen.

Grestorn
2007-12-11, 17:48:24
Auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen!

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

ExElite
2007-12-11, 17:56:28
hallo die haben gesagt ich soll unterschreiben das ich schuldig bin ( Verplichtungserklärung rechtsverbindlich 19.12.2007 18 uhr )und bis zum Dienstag den 21.12.2007 die kohle zahlen soll ich auf das schreiben gar nicht stellung nehmen? weil

1 Habe ich den Artikel da gekauft
2 Bin ich Privat Person
3 hat Ja der herstelelr den Artikel gekauft somit ist gar kein schanden erstanden
4 ich bin azubi mit 300 euro netto sollte ich da zum anwalt mit gehen?

Grestorn
2007-12-11, 18:01:39
hallo die haben gesagt ich soll unterschreiben das ich schuldig bin ( Verplichtungserklärung rechtsverbindlich 19.12.2007 18 uhr )und bis zum Dienstag den 21.12.2007 die kohle zahlen soll ich auf das schreiben gar nicht stellung nehmen? weil

1 Habe ich den Artikel da gekauft
2 Bin ich Privat Person
3 hat Ja der herstelelr den Artikel gekauft somit ist gar kein schanden erstanden
4 ich bin azubi mit 300 euro netto sollte ich da zum anwalt mit gehen?

Nichts unterschreiben! Damit gehst Du praktisch eine Zahlungsverpflichtung ein. Nicht unter Zeitdruck setzen lassen!

Lass dich beraten! Zumindest auf einer der diversen Webseiten, die sich auf Abmahnfälle spezialisiert haben (z.B. abmahnwelle.de).

Duran05
2007-12-11, 18:13:55
Man muss einer Unterlassungserklärung nicht nachkommen, geschweige denn, die geforderten Gebühren "freiwillig" zahlen. Wenn sie es erst meinen, dann werden sie ihre Forderungen so oder so gerichtlich durchsetzen und wenn sie es nicht erst meinten, wird gar nichts weiter passieren.

Ideal wäre es in diesem Fall ein Schreiben aufzusetzen und dem Abmahnenden mitzuteilen, das der Forderung nicht nachgekommen wird und im gleichen Wortlaut darauf hinzuweisen, das die Gebühren erst auf ihre rechtmäßigkeit hin überprüft werden müssten.
Danach wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Schreiben eintreffen, bei dem die Gebühren reduziert sind. ;)

Forderungen gegnerischer Parteien sind zum großen Teil dazu gedacht, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Wer dem nicht nachkommt, kommt entweder davon oder wird spätestens dann zahlen müssen, wenn der Richter ein Urteil gefällt hat (was aber niedriger sein kann, als die ursprüngliche Forderung, da hier auch das eigene Einkommen und die Verhältnissmäßigkeit berücksichtigt wird)!

ExElite
2007-12-11, 18:16:10
habe jetzt meine anwältin angerufen ich mail der das jetzt mal zu wenn ihr wollt schreibe ich mal wie es weiter geht gruß ExE und nochmal thx

The Cell
2007-12-11, 18:19:01
Die Anmerkung, dass man ein mittelloser Azubi ist, hilft auch oftmals.

YeOldeFerret
2007-12-11, 18:28:21
Die von Ihnen vorgenommene gewerbliche nutzung ???? lol ich habe das doch privat verkauft

Das ist schon richtig. Auch wenn du privater Verkäufer bist, hast du damit etwas erwirtschaftet. Das ist damit gemeint.

Aber diese "schnelle Abwicklung" ist doch seltsam. Nix unterschreiben, weil sonst gehst du ja der Zahlungsverpflichtung nach.

Wird sich sicher zum Guten wenden für dich, solange du nicht nervös wirst und zahlst...

ExElite
2007-12-11, 18:56:44
ja so ne shice wenn ich mir das so überlege hätte ich die shice lieber weg geschmissen..... bin so über sauer obwohl es ja mein fehler war

Kenny1702
2007-12-11, 19:06:15
Ich weiß nicht, was fotografiert wurde, aber wahrscheinlich wurde der Wert des Fotos viel zu hoch angesetzt. Diese Beträge wurden schließlich auch schon für Brötchenfotos (und andere Fotos von Gerichten) verlangt, bei denen der Wert für die Nutzung mit gutem Willen bei vielleicht 5€ lag. Es gab vor einiger Zeit diesbezüglich mal einen ausführlichen Bericht in der c't (dort gab es das Beispiel mit dem Brötchenfoto, wenn ich mich recht erinnere).

PHuV
2007-12-11, 19:33:44
Man muß bei Ebay mittlerweile richtig aufpassen, teilweise mahnen die sogar Textteile an. Bei Bilder am besten immer die Herstellerbilder nehmen, oder selbst photographieren (das ist das sicherste).

puntarenas
2007-12-11, 19:39:51
Man muß bei Ebay mittlerweile richtig aufpassen, teilweise mahnen die sogar Textteile an. Bei Bilder am besten immer die Herstellerbilder nehmen, oder selbst photographieren (das ist das sicherste).
Ich liebe Herstellerbilder aus Pressemitteilungen, die sind ja geradezu zur Verbreitung gedacht. Fragt sich bloß, ob das zur Verwendung bei späteren Privatauktionen auch sicher gestattet ist?

Bluescreen2004
2007-12-11, 20:49:22
Wenn der Hersteller kein Arsch ist dann schon, am besten immer vorher nachfragen .

MFG

ExElite
2007-12-11, 21:03:14
das ist ja die artikel beschreibung udn bild vom hersteller habe das ja sogar da gekauft vor zwei jahren also ist die firma airsoft24.de bzw Kotte und Zöller shice.... ich werde da auf jeden fall nichts mehr kaufen....

Kenny1702
2007-12-11, 22:23:14
Wenn die Fotos vom Hersteller sind, hast du den mal angeschrieben? Immerhin ist mir derzeit nicht ersichtlich, warum der Auftraggeber vom Anwalt die Verwertungsrechte besitzt, wenn er nicht der Hersteller ist.

EDIT: Sinn in den letzten Satzteil gebracht.

ExElite
2007-12-12, 06:33:33
ich blicke da ja selber nicht durch auf jeden fall habe ich den artikel von montags bis sonntag laufen lassen der panzer kost 140 euro neu.... an freitag abend um 22 uhr XX bekamm ich eien mail das ich doch bitte ein anderes foto nehmen soll und die beschreibung ändern soll ( ich war aber übers we nicht da) ja dann schaue ich sonntag abend bei ebay rein da hatte die Firma wo ich damals den Panzer gekauft hatte ihn auch ersteigert um meien adresse raus zu bekommen.... bin mal gespannd was meine anwältin sacht habe irgend wie das gefühl das die firma ahnungslose leute abzocken will

Duran05
2007-12-12, 06:47:29
Klingt nach einer lustigen Masche. Vielleicht versucht der Shop die Waren kostenlos von den Käufern zurückzubekommen, in dem sie die Artikel ersteigern und dann eine Abmahnung verschicken um das Geld wieder zu bekommen. ;)

Haben die den Artikel bezahlt? Wichtig ist auf jeden Fall, das sie den Artikel bezahlen und der Artikel an sie versandt wird! Sonst hätten sie einen weiteren Grund Forderungen zu stellen. Dieser Teil sollte wie bei einer normalen Auktion ablaufen!

Einfach mal ein Schreiben aufsetzen bzw. aufsetzen lassen und dort auf die überhöhten Forderungen hinweisen und einen Beweis erbringen lassen, ob sie überhaupt im Besitz der Rechte sind, denn sonst wären ihre Forderungen vollkommen nichtig. Könnte schließlich jeder behaupten.

tombman
2007-12-12, 07:12:57
Genau, die Transaktion war rechtskräftig, die haben den Panzer ersteigert und müssen zahlen..LOL ;)

ExElite
2007-12-12, 07:18:20
Huhu schreibe jetzt übers handy ich bitte die fehler zu endschuldigen...

Also das geld kamm von schon auf mein konto und der artikel wurde gestern als e packet via dhl geholt natürlich mit einliferungs beleg wie gesagt die anwältin meinte ich solle mich ende der woche melden ich rufe dann da donnerstag abend mal an sonst setzte ich einen brief auf am besten mit euch zusammen was müste da alles rein?


Bitte erbringen sie mir ein beweiß das sie die copyright rechte haben und ihre kosten aufteilung ist unrealistisch für einen waren wert von 40 euro einen schaden ersatz von 250 euro zu verlangen plus 507 euro anwalt.... Ausserdem habe ich in den sinne ja nur werbung für sie gemacht sie haben den panzer ja selber gekauft also ist gar kein schaden erstanden sowas in der art? Gruß exe

Duran05
2007-12-12, 07:24:08
Das ist viel zu lasch! Es muss sich so lesen, als wäre es eine leichte "Drohung", denn sonst nehmen die es nicht wirklich ernst.

Wer sich wie ein Weichei benimmt, der wird nur noch mehr Probleme bekommen, denn dann ist denen klar, das man das Opfer unter Druck setzen kann.

Die Sprache muss auf hohen Niveau liegen (vergleichbare Schreiben), es sollten Paragraphen und bisherige Gerichtsurteile (Gebührenschinderei, überhöhte Forderungen) aufgeführt werden und natürlich noch eine Aufforderung mit Fristsetzung drin sein, um überprüfen zu können, ob der Abmahnende überhaupt das Recht dazu hat, irgendetwas einzufordern. Wenn er nicht im Besitz der Rechte ist oder den Shop vertritt, dann hat er auch gar nichts zu fordern.

tombman
2007-12-12, 07:30:35
Und vorallem sollte einem sowas wie Interpunktion nicht fremd sein :rolleyes:

ExElite
2007-12-12, 08:17:05
Hmm kann ich den nicht noch so richtig einen drann pinnen von wegen daten missbrauch und belästigung und dann abmahnung von z.b. 10000 euro stellen so ahlt ein auf freech

sun-man
2007-12-12, 09:59:17
Scharf oder nicht...es könnte nichts bringen, siehe Rotermund/Knieper

http://www.richterdatenbank.net/anwaltdatenbank/AnwaltReportagen/173.html

ExElite
2007-12-12, 10:33:22
Haben ich das jetzt richtig gelesen der muste 1000 euro für das brödel foto zahlen?

ExElite
2007-12-13, 16:50:49
Also eiskalt ich muss die kohle bezahlen...... könnte sein das das eventuell 20 euro billiger wird aber dann rechnen die das dann mit mehr arbeit ab etc.... echt dumm gelaufen für mich aber leider selebr schuld :(

ux-3
2007-12-13, 17:14:49
Worauf basiert diese Aussage? Anwalt?

ExElite
2007-12-13, 17:20:20
jo

~Urmensch~
2007-12-13, 17:30:38
jo

Kann doch nicht sein!
Trete deinem "Anwalt" in den Arsch dafür.
Ich weiss nicht was du zuvor alles "unterschreiben" hast, aber die haben nichts zu melden. Bezahlst du - bist du blöd. Denn WENN du voR Gericht für die Sache verurteilt wirst hast du viel weniger zu bezahlen als jetzt.

KillerCookie
2007-12-13, 18:44:48
Kann doch nicht sein!
Trete deinem "Anwalt" in den Arsch dafür.
Ich weiss nicht was du zuvor alles "unterschreiben" hast, aber die haben nichts zu melden. Bezahlst du - bist du blöd. Denn WENN du voR Gericht für die Sache verurteilt wirst hast du viel weniger zu bezahlen als jetzt.

Schon allein die aufgeführten Gebühren würden von einem Gericht niemals in voller Höhe akzeptiert... für was auch?

Mein Tipp: Es gibt mehr als nur einen Anwalt... ;)

MfG Maik

LOD
2007-12-13, 18:58:57
Was ist denn das für ein Anwalt ?

Gibt sofort auf ? Richtige Anwälte haben eine Kämpfer-Seele ....

ExElite
2007-12-13, 20:03:52
hmmm ka soll ich dann selber einen brief verfassen weil der eien wurde ja bestraft auf 1000 euzro nur weil der en brötchen foto genommen hat

sun-man
2007-12-13, 20:05:59
...und es gibt begrenztes Geld. Urheberechtsverletzungen tragen AFAIK Rechtschutzversicherungen nämlich nicht.

MFG

muh-sik
2007-12-13, 20:06:08
Richtige Anwälte haben eine Kämpfer-Seele ....

Anwälte ja, er war aber bei einer Anwältin! Ohne jetzt vorurteile schüren zu wollen, aber denen fehlt oft der "Biss"!

ExElite
2007-12-13, 20:12:15
ich soll ja 250 euro schadensersatzzahlen aber noch 507,50 euro Kanzleigebühr

Ric
2007-12-13, 20:40:39
Die 250€ sind wohl noch "angemessen".

Bei der Anwaltsgebühr habe ich, vorsichtig ausgedrückt, bedenken, dass die höhe gerechtfertigt ist.
Wenn es "nur" ein standartbrief war, dann sind die forderungen vermutlich nicht als "honorar" angemessen, sondern eher als gewinngenerierungsstategie anzusehen.
Hast du mal die geforderten positionen der kanzlei gesehen, oder nur die endsumme? Hier wird der hund begraben sein, in der zusammensetzung der gebühren. Ein "geschickter" anwalt würde dies sofort anfordern und daraus seine schlüsse ziehen können.


Was kannst ud machen
1- Zahlen
2- Nicht Zahlen
3- nur den Sachdenersatz zahlen und nicht die Anwaltsgebühr


PS: Das verwenden von fremden bildern, ohne berechtigung ist eine urheberrechtsverletzung. Dabei ist es egal, ob du dies gewerblich machst, oder privat, ob unbewusst oder bewusst, nur einmal, oder hunderte male. Zivilrechtlich macht man sich schadenersatzpflichtig (wenn man erwischt wird)

DerGroße
2007-12-13, 20:51:28
zahl nicht...

zwei Kumpels und ich waren mal in ner alten verfallenen Lagerhalle aufgegriffen worden von dem Besitzer ( wir haben dort schon mehr als ein JAhr gespielt, Mountainbike gefahren etc. da liess sich einiges anstellen, was aber nie jemanden störte )
der TYp hat uns drei da drin eingesperrt, bis wir unsere Daten hergegeben hatten... er meint was von wegen geht nach Hause ich melde mich heute Abend ihr habt das das das kaputtgemacht, ich will nur ein wenig Geld von euren Eltern und dann ist das ok... 3 Tage später alle drei ein Brief vom Anwalt...
Schaden 10.000 DM angeblich;D
Vadder von meinem Kumpel zum Anwalt , der sagte nicht drauf reagieren...
gesagt getan, 3 Wochen später vom Anwalt wieder ein schreiben,
15.000 DM:| und wenn innerhalb von 1 Monat nicht gezahlt werden würde gäbe es eine Anzeige... aber der Anwalt von Kumpels VAter sagte einfach abwarten...
1 Monat später wieder ein Brief... 20.000 DM Schaden und wieder ne frist von 1 Monat... naja nicht drauf reagiert und das wars, weil der genau wusste, dass wir nichts kaputt gemacht gemacht haben und die Bude eh so verfallen war, dass es ihm eh keiner geglaubt hätte, schon komisch, es wurde immer mehr, der konnte sich nicht entscheiden was er wollte:rolleyes:
dadurch macht er sich doch des Betruges verdächtig, zudem Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Gegenzug zur Anzeige zu kriegen wollte der bestimmt nicht... der kleinste von uns hatte nen schönen HAndabdruck von dem Kerl am Arm, weil der ihn festgehalten hatte, so fest dass der Arm blau wurde...


ich rate dir also die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und zu einem GUTEN Anwalt zu gehen, der dir dann das richtige sagt und sich vor / hinter dich stellt und dich verteidigt!

ExElite
2007-12-13, 21:11:54
ja ich weiß jetzt auch nicht was ich machen soll das doofe ist ja das das meine freundin das verkauft hat bei ebay und die keinen rechtschutz hat und sie das jetzt zahlen will weil die kein bock auf streß hat deshalb dachte ich wenn selber einen brief verfassen ... die hat irgend wie seid heute keinen bock mehr auf anwalt :-(

DerGroße
2007-12-13, 21:15:28
bloss NICHT zahlen, geht erst zum Anwalt mit Hilfe deiner Rechtsschutz, es war doch dein Acc. oder jetzt doch nicht...???

ExElite
2007-12-13, 21:16:52
ich bin bei ebay nicht angemeldet sonder verkaufe meine sache immer über die freundin weil die schon so viele bewertung hat das ist ja das doofe und ich wüste auch gar nicht zu welchen anwalt wir jetzt noch gehen sollten ich meien wir bezahlen eh keien anwalts kosten weil halt azubi und so

DerGroße
2007-12-13, 21:25:50
ach so dann... versuch doch hier mal... das Internet ist so geil ey:
http://www.anwalt24.de/:wink:

Ric
2007-12-14, 01:02:22
ich bin bei ebay nicht angemeldet sonder verkaufe meine sache immer über die freundin weil die schon so viele bewertung hat das ist ja das doofe und ich wüste auch gar nicht zu welchen anwalt wir jetzt noch gehen sollten ich meien wir bezahlen eh keien anwalts kosten weil halt azubi und so


Die entscheidung must du natürlich treffen, aber von interne- oder telefonanwälten würde ich abraten. Nicht aus fachlicher sicht, sondern weil es schwieriger ist, das wesentliche rüber zu bringen.

Wenn du deine freundin, keine ahnung an wenn das schreiben ging, ist ja egal. Entweder ging es an sie persönlich, aber wenn das weitergegeben wird, wird das entweder auf dich umgestellt, oder sie haftet als störerin.

Jedenfalls, wenn geld das größte problem bei dir ist, gehe zu deinem zuständigen amtsgericht und frage, ob und wie du einen "beratungsschein" bekommen kannst. Dann wird eine erstberatung wesentlich günstiger. Sie sagen dir auch, was du vorzulegen hast, um einen beratungschein zu bekommen. (hätte dir auch deine anwältin sagen können).
Jedenfalls musst du / deine freundin tätig werden und eine entscheidung treffen. Also was ihr macht, wie ihr es macht, oder ob ihr dafür hilfe in anspruch nehmen wollt.
Das los kann dir/euch keiner hier abnehmen.


PS: Beginne mal mit punktsetzung/kommasetzung. Das ist grausig sich die sinneseinheiten selbst zusammen zu suchen. Groß und kleinschreibung verlangt ja keiner.

Siegfried
2007-12-14, 16:14:41
es ist glaub nicht legal dass er bei deiner auktion geboten hat ohne kaufabsicht
in auktionen steht jedenfalls oft "spasbieter werden verklagt"

ExElite
2007-12-14, 16:51:11
naja er hat ja den artikel bezahlt.... da shabe ich den geschrieben


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe es ein die 250 Euro Schadenersatz zu zahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, jedoch sehe ich es nicht ein, mit meinen knapp 400 Euro (Netto) Auszubildendenvergütung noch für eine Anwaltsrechnung von 507,50 Euro aufzukommen, ich habe schließlich auch noch Lebenshaltungskosten als auch Miete zu zahlen.

Das ist Gebührenschinderei.
Ich habe vorher der Firma XYYYYYYY eine Mail geschrieben und gefragt was Ihnen zustünde, worauf erwidert wurde, dass sie es an ihre Rechtsabteilung weiter gegeben hätten.

Die Maßnahme ist also offensichtlicht unnötig gewesen!!!

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter für vier Blatt Papier eine Rechnung von 507,50 Euro für angemessen (und gültig!)befindet.

Ich hoffe also auf eine schnelle Rückmeldung, spätestens bis zum 17.12.2007.
Ich denke das wir uns auf diesem Wege einigen können, aber habe auch keine Bedenken vor Gericht zu gehen, da ich als Auszubildende in jedem Fall Gerichtskostenerstattung erhalte.

Mit freundlichen Grüßen,

XY.....

alpha-centauri
2007-12-14, 17:39:11
Man muß bei Ebay mittlerweile richtig aufpassen, teilweise mahnen die sogar Textteile an. Bei Bilder am besten immer die Herstellerbilder nehmen, oder

Ähm, was? Gerade damit machst du dich genauso strafbar!

Übrigens.... Was wollen die machen? Inkasso mit Drohbriefen? Lachhaft. Gerichtliches Mahnverfahren eröffen - viel zu teuer, wenn du Widerspruch einlegst und das vor gericht soll. Anzeige? Nie im Leben.

Lehn dich zurück. Ich würd keinen Euro zahlen.

/dev/NULL
2007-12-14, 18:19:12
Das kann auch in die Hose gehen.. der TS hat definitv was falsch gemacht, wenn der Anwalt nicht der Gegenseite das nicht regelmäßig macht (Massenabmahnung) sind imho auch die Kosten in nem normalen Rahmen.

Wenn er nicht zahlt geht die Gegenseite vor Gericht (sie wird gewinnen) und der TS zahlt dann ggf niedrigere Gebühren, aber dazu Anwaltskosten und Gerichtskosten der gegenseite..

Arschkarte.. mit der Ich hab nur 400€ wie soll ich den zerstörten Mercedes zahlen würde auch niemand kommen.

ExElite
2007-12-15, 09:30:13
Arschkarte.. mit der Ich hab nur 400€ wie soll ich den zerstörten Mercedes zahlen würde auch niemand kommen.


Privathaftpflicht ?

/dev/NULL
2007-12-15, 17:53:42
Bei Vorsatz?

ExElite
2007-12-17, 19:25:15
okay da hast recht.....^^


eine farge kann ich den doch die unterlassungserklärung auch per mail senden oder? wenn die sagen faxen ist okay

Ric
2007-12-17, 19:53:11
..nicht wirklich, zumindestens eine originalunterschrift sollte mal kontakt zum papier gehabt haben.

BoneDaddy
2007-12-17, 23:08:36
also so wie ich das in der auktion sehe, handelt es sich doch um Fotos aus einem Katalog? Schau doch mal, ob du nicht Kontakt zum Hersteller aufnehmen kannst, und schildere denen deinen Fall. Die werden dir sicherlich Rückendeckung geben - ein Händler, der die Katalog-Bilder seiner Artikel abmahnt ist imho kein guter Händler.

PHuV
2007-12-18, 15:48:31
Ähm, was? Gerade damit machst du dich genauso strafbar!


Bis jetzt kenne ich keinen Hersteller, der jemanden verklagt hat, weil er dessen Fotos für eine Ware beim Verkauf verwendet hat.

sun-man
2007-12-18, 16:05:47
Hersteller oder Anwalt eines Herstellers?
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm

/dev/NULL
2007-12-20, 12:37:32
Bis jetzt kenne ich keinen Hersteller, der jemanden verklagt hat, weil er dessen Fotos für eine Ware beim Verkauf verwendet hat.

Kannte ich bis dato auch nicht, wird aber wohl gemacht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100892

PHuV
2007-12-20, 13:28:34
Kannte ich bis dato auch nicht, wird aber wohl gemacht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100892

Den wollte ich auch gerade posten, sieh an, wird doch vorgegangen. Also doch künftig Fotos selbst machen.

Black-Scorpion
2007-12-20, 20:28:52
Man sollte immer bedenken das der Urheber an Bildern der Fotograf und nicht der Auftraggeber ist.
Wenn es ums Urheberrecht geht also den Fotograf fragen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, im Gegensatz zum Copyright z.B. in den USA.

'edit'
Vielleicht helfen die Links weiter.
http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm
http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html