drmaniac
2007-12-11, 22:12:19
Moin :)
Die Frist zur Anmeldung zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung läuft in einigen Tagen ab (zum 24.12).
Ich denke, man könnte die Tage nutzen und noch viel mehr Leute dazu bringen, sich dem anzuschließen.
Was haltet ihr von einer Ankündigung in euren Zonen?
Auf Powerforen haben wir dies in vielen Zonen die letzten Tage aktiviert und bringt sicher noch einige dazu sich dafür zu entscheiden :)
Ich denke bei so einem wichtigen Thema ist meine Frage hier legitim und wird nicht krumm gesehen :)
Als Beispiel :
Aufruf zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung
Worum gehts?
Mit den Stimmen der großen Koalition wurde am 09.11.07 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, welches ab 2008 Internet - und Telefondienstanbieter dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Nutzer (also aller Bundesbürger) über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern.
Dieses Gesetz stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar und ist nebenbei auch ein vorsätzlicher Verfassungsbruch.
Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Pressefreiheit, Unverletzlichkeit des Brief - und Fernemeldegeheimnis, die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung sowie das vom Verfassungsgericht festgeschriebene Verbot personenbezogener Daten auf Vorrat werden mit dem Gesetz übergangen.
Zudem ist davon auszugehen, dass die erhobenen Daten zur Bagatellkriminalitätsbekämpfung missbraucht werden.
Eine dezidierte Abwägung der Argumente findet sich hier (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/)Was ist dagegen zu unternehmen?
Jeder volljährige Bundesbürger sowie jeder minderjährige mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten hat bis zum 24.12 (Poststempel) die Möglichkeit, im Rahmen einer Sammelklage Verfassungsbeschwerde vom dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Hierzu ist lediglich die Ausfüllung dieses (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/) Formulars sowie der Ausdruck der anwaltlichen Ermächtigung erforderlich.
Am 26.11.07 betrug die Zahl der Kläger bereits 22293.Wichtig vielleicht noch zu erwähnen, es entstehen KEINERLEI Anwaltskosten, egal wie es ausgeht.
Alleine schon, um den Schäuble zu ärgern ;) http://schieflage.blogspot.com/2007/11/vom-grfaz-zu-den-grfahazen.html
:)
Die Frist zur Anmeldung zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung läuft in einigen Tagen ab (zum 24.12).
Ich denke, man könnte die Tage nutzen und noch viel mehr Leute dazu bringen, sich dem anzuschließen.
Was haltet ihr von einer Ankündigung in euren Zonen?
Auf Powerforen haben wir dies in vielen Zonen die letzten Tage aktiviert und bringt sicher noch einige dazu sich dafür zu entscheiden :)
Ich denke bei so einem wichtigen Thema ist meine Frage hier legitim und wird nicht krumm gesehen :)
Als Beispiel :
Aufruf zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung
Worum gehts?
Mit den Stimmen der großen Koalition wurde am 09.11.07 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, welches ab 2008 Internet - und Telefondienstanbieter dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Nutzer (also aller Bundesbürger) über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern.
Dieses Gesetz stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar und ist nebenbei auch ein vorsätzlicher Verfassungsbruch.
Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Pressefreiheit, Unverletzlichkeit des Brief - und Fernemeldegeheimnis, die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung sowie das vom Verfassungsgericht festgeschriebene Verbot personenbezogener Daten auf Vorrat werden mit dem Gesetz übergangen.
Zudem ist davon auszugehen, dass die erhobenen Daten zur Bagatellkriminalitätsbekämpfung missbraucht werden.
Eine dezidierte Abwägung der Argumente findet sich hier (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/)Was ist dagegen zu unternehmen?
Jeder volljährige Bundesbürger sowie jeder minderjährige mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten hat bis zum 24.12 (Poststempel) die Möglichkeit, im Rahmen einer Sammelklage Verfassungsbeschwerde vom dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Hierzu ist lediglich die Ausfüllung dieses (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/) Formulars sowie der Ausdruck der anwaltlichen Ermächtigung erforderlich.
Am 26.11.07 betrug die Zahl der Kläger bereits 22293.Wichtig vielleicht noch zu erwähnen, es entstehen KEINERLEI Anwaltskosten, egal wie es ausgeht.
Alleine schon, um den Schäuble zu ärgern ;) http://schieflage.blogspot.com/2007/11/vom-grfaz-zu-den-grfahazen.html
:)