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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : @Mods/Admins: Ankündigung zur Vorratsdatenspeicherung


drmaniac
2007-12-11, 22:12:19
Moin :)

Die Frist zur Anmeldung zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung läuft in einigen Tagen ab (zum 24.12).

Ich denke, man könnte die Tage nutzen und noch viel mehr Leute dazu bringen, sich dem anzuschließen.

Was haltet ihr von einer Ankündigung in euren Zonen?

Auf Powerforen haben wir dies in vielen Zonen die letzten Tage aktiviert und bringt sicher noch einige dazu sich dafür zu entscheiden :)

Ich denke bei so einem wichtigen Thema ist meine Frage hier legitim und wird nicht krumm gesehen :)

Als Beispiel :


Aufruf zur Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung

Worum gehts?
Mit den Stimmen der großen Koalition wurde am 09.11.07 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, welches ab 2008 Internet - und Telefondienstanbieter dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Nutzer (also aller Bundesbürger) über einen Zeitraum von 6 Monaten zu speichern.
Dieses Gesetz stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar und ist nebenbei auch ein vorsätzlicher Verfassungsbruch.
Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Pressefreiheit, Unverletzlichkeit des Brief - und Fernemeldegeheimnis, die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung sowie das vom Verfassungsgericht festgeschriebene Verbot personenbezogener Daten auf Vorrat werden mit dem Gesetz übergangen.
Zudem ist davon auszugehen, dass die erhobenen Daten zur Bagatellkriminalitätsbekämpfung missbraucht werden.
Eine dezidierte Abwägung der Argumente findet sich hier (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/)Was ist dagegen zu unternehmen?
Jeder volljährige Bundesbürger sowie jeder minderjährige mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten hat bis zum 24.12 (Poststempel) die Möglichkeit, im Rahmen einer Sammelklage Verfassungsbeschwerde vom dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Hierzu ist lediglich die Ausfüllung dieses (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/) Formulars sowie der Ausdruck der anwaltlichen Ermächtigung erforderlich.
Am 26.11.07 betrug die Zahl der Kläger bereits 22293.Wichtig vielleicht noch zu erwähnen, es entstehen KEINERLEI Anwaltskosten, egal wie es ausgeht.

Alleine schon, um den Schäuble zu ärgern ;) http://schieflage.blogspot.com/2007/11/vom-grfaz-zu-den-grfahazen.html



:)

Lord Wotan
2007-12-11, 22:14:33
Wie Hoch sind die Kosten des Verfahrens, die man als Kläger zu tragen hat. Plus die Anwaltskosten. Oder macht der das Umsonst? Wenn es kostenlos ist bin ich dabei. Ach so Sammelklagen sind in Deutschland illegal. Das gibt es nur in der VSA. Aber nicht in Deutschen Recht.

drmaniac
2007-12-11, 22:17:23
Welche Kosten entstehen mir?Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.
Warum ist die Kostenfreiheit nicht noch einmal in der Vollmacht erwähnt?
Weil die Vereinbarung über die Anwaltsvergütung mit der Vollmacht nichts zu tun hat. Die Vollmacht wird im Original dem Gericht vorgelegt, und die Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung geht das Gericht nichts an.
Um alle Zweifel auszuräumen, hat Herr Rechtsanwalt Starostik die folgende Bestätigung auf seiner Homepage veröffentlicht (http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml): "In keinem Falle werde ich wegen der jetzt eingereichten Vollmachten Kosten gegenüber den Vollmachtgebern geltend machen."


Absolut umsonst.