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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte an Bildern (einer veräusserten Immobilie)?


Detritus
2007-12-13, 09:01:25
Darf ein Immobilienmakler, der bei einem ersten Beratungsgespäch Bilder von einer Eigentumswohnung macht aber nie einen Auftrag erhielt, diese Wohnung auch zu verkaufen die Bilder 11 Monate später verwenden um für die neuen Eigentümer der Wohnung Mieter zu suchen?

Wer hält die Rechte an diesen Bildern?

Wäre nett, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

teh j0ix :>
2007-12-13, 09:08:24
Also prinzipiell würde ich sagen, er hat die Bilder gemacht, ihm gehören die Rechte daran. Er hat die Bilder ja in deinem Einverständnis gemacht zumal das nichts zur Sache tut da dir das Objekt ja anscheinen nicht mehr gehört.

Detritus
2007-12-13, 09:13:19
Wenn aber die Fotos nach einer solchen Unterhaltung gemacht wurden:
Makler: "Ich mach dann mal Fotos!"
me: "Können Sie machen, aber ob sie dann den Auftrag bekommen zu verkaufen, lassen wir mal offen"
Sind die Fotos nicht gebunden an den Auftrag zum Verkaufen?

(ausserdem, mein Fehler: NOCH gehört uns die Immoblie! Der Kaufvertrag ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, den Käufern erlaubten wir nur, schon nach Mietern zu suchen. Dass die an den von uns abgelehnten Makler mit den Fotos herantreten würden, konnte ja keiner ahnen.)

darph
2007-12-13, 10:53:32
Schwierig. Generell gehören ihm die Bilder, da er sie ja gemacht hat.

Allerdings ist es für gewöhnlich so, daß bei Einverständniserklärungen diese zweckgebunden sind (bezieht sich jetzt eigentlich auf ein Modelrelease, sollte bei Dingen, die dir gehören, aber ähnlich sein, sofern die irgendwie schützbar sind. Bilder des noch möblierten und eingerichteten Inneren, da könnte man dann über die Privatsphäre gehen. Du hast ihm erlaubt die Bilder von deinem Eigentum zu machen, allein zum Zwecke des Verkaufs in deinem Namen. Einer generell freien Verwendung hast du nicht zugestimmt.

Wenn es sich aber beispielsweise nur um Außenaufnahmen vom Garten aus handelt, solltest du da eher schlechte Karten haben, würde ich als Nichtjurist vermuten.

Detritus
2007-12-13, 11:01:33
Schwierig. Generell gehören ihm die Bilder, da er sie ja gemacht hat.

Allerdings ist es für gewöhnlich so, daß bei Einverständniserklärungen diese zweckgebunden sind (bezieht sich jetzt eigentlich auf ein Modelrelease, sollte bei Dingen, die dir gehören, aber ähnlich sein, sofern die irgendwie schützbar sind. Bilder des noch möblierten und eingerichteten Inneren, da könnte man dann über die Privatsphäre gehen. Du hast ihm erlaubt die Bilder von deinem Eigentum zu machen, allein zum Zwecke des Verkaufs in deinem Namen. Einer generell freien Verwendung hast du nicht zugestimmt.

Wenn es sich aber beispielsweise nur um Außenaufnahmen vom Garten aus handelt, solltest du da eher schlechte Karten haben, würde ich als Nichtjurist vermuten.
Bei den Bildern von aussen wäre es mir wurscht; das ist mir klar, dass die jeder gemacht haben könnte. Mir geht es tatsächlich um die Bilder mit der Inneneinrichtung.

Ich werde mal ganz höflich um die Löschung dieser Bilder von innen bitten. Und meinen ersten MailEntwurf, der ein bisschen, ähm, dreist klang dem Papierkorb anvertrauen...

darph
2007-12-13, 11:05:13
Schreib ihm doch einfach eine Rechnung. :naughty:

Detritus
2007-12-13, 12:19:46
Schreib ihm doch einfach eine Rechnung. :naughty:
Eine Rechnung? Worüber? :confused:

Fatality
2007-12-13, 12:33:32
häuser sind keine personen.
du hast pech, du hast ihm erlaubt die bilder zu machen.
er ist urheber.

Detritus
2007-12-13, 12:45:00
häuser sind keine personen.
du hast pech, du hast ihm erlaubt die bilder zu machen.
er ist urheber.
Mhm, sieht so aus (§8 und §15ff UrhG) (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html). Finde es aber trotzdem persönlich nicht ganz okay, obwohl die Rechtslage klar scheint. :frown:

Trap
2007-12-13, 13:06:27
du hast pech, du hast ihm erlaubt die bilder zu machen.
er ist urheber.
Das ist doch garnicht die Frage, es geht darum ob er die Bilder veröffentlichen und nutzen darf.

Fatality
2007-12-13, 14:02:07
der Urheber darf uneingeschränkt alles mit den Fotos (von Gegenständen) machen.

darph
2007-12-13, 14:09:51
der Urheber darf uneingeschränkt alles mit den Fotos (von Gegenständen) machen. Und wenn die Bilder die Privatsphäre des Detri darstellen?

Fatality
2007-12-13, 14:13:18
muss der richter entscheiden ob die privatsspähre verletzt ist oder nicht.

Leselust
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

superdash
2007-12-13, 17:55:25
Naja... also wenn es darum geht, dass z.B. deine besondere Gestaltung der Räume nicht einfach veröffentlicht werden soll, dann ist der Fotograf zwar der Urheber des Bildes, nicht aber der Wohnraumgestaltung.

Sonst könnte ja jeder mit einem Foto ins Museum rennen, Bilder von berühmten Malern abfotografieren und kommerziell vertreiben. Das ist nicht erlaubt.

Auf die Begründung des Sachverhalts kommts an. Also wenn du die besondere Gestaltung hervorhebst - womit der Makler auch dreisterweise noch Werbung macht - dann hat der mitnichten Rechte daran.
Privatsphäre könnte allerdings auch ziehen.

Gruß

Norbertsch
2007-12-13, 22:26:18
Nur mal nebenbei gefragt, was stört dich daran, das er die Bilder verwendet?
Bist Du oder eine andere Person darauf zu sehen, oder war nur nicht aufgeräumt?
Ihr wollt die Immo verkaufen, der Käufer will sie vermieten.
Ihr erlaubt ihm einen Mieter zu suchen, aber ohne Bilder?

Rechtlich, denke ich hat der Fotograf die Rechte an den Bildern.
So lange da keine Perosn drauf ist, ist da nicht viel zu machen.

Und die künstlerische Gestaltung der Räume, lol, ohne Worte.

RaumKraehe
2007-12-13, 22:41:33
der Urheber darf uneingeschränkt alles mit den Fotos (von Gegenständen) machen.

Meinst du das nun mit Einverständniss des Besitzers des Objektes oder ohne?

Weil den Eifelturm nachts darf ich zwar fotographieren aber ich darf die Bilder nicht veröffentlichen oder gar Geld damit verdienen.

Detritus
2007-12-14, 06:30:59
Meinst du das nun mit Einverständniss des Besitzers des Objektes oder ohne?

Weil den Eifelturm nachts darf ich zwar fotographieren aber ich darf die Bilder nicht veröffentlichen oder gar Geld damit verdienen.
Unser Einverständnis hat der Makler ja eigentlich nicht. Die Frage ist, ob die Bilder, die bei der Besichtigung gemacht wurden, nur zweckgebunden mit den Veröffentlichungsrechten belegt sind. Denn den Zweck gab es ja niemals, da wir den Auftrag garnicht an diesen Makler vergaben.

Nur mal nebenbei gefragt, was stört dich daran, das er die Bilder verwendet?
Bist Du oder eine andere Person darauf zu sehen, oder war nur nicht aufgeräumt?
Ihr wollt die Immo verkaufen, der Käufer will sie vermieten.
Ihr erlaubt ihm einen Mieter zu suchen, aber ohne Bilder?
Was mich stört ist die Dreistigkeit dieser Person. Wenigstens eine Rückfrage hätte ich erwartet. Aber was ich heuer schon mit Maklern mitmachte geht auf keine Kuhhaut.

Der Käufer kann ja gerne Bilder machen. JETZT! Aber nicht 10 Monate alte verwenden, das passt mir nicht.

Rechtlich, denke ich hat der Fotograf die Rechte an den Bildern.
So lange da keine Perosn drauf ist, ist da nicht viel zu machen.

Und wenn die Bilder die Privatsphäre des Detri darstellen?Auf einem Bild sind Familienfotos zu sehen. Meiner Bitte (per mail), diese zu entfernen, wurde noch nicht entsprochen. Was kann ich tun?