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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie komme ich an mein Geld? Inkasso?


Siegfried
2007-12-14, 03:53:19
joa ich hab so powerleveling in world of warcraft gemacht
alles einwandfrei abgeschlossen und so
gezahlt werden sollte per paypal
ich hab leider nicht darauf bestanden dass ich das geld vorher bekomme
weil noch jemand anderes nach ihm gelevelt worden wollte
kurz nachdem ich fertig war hat er sich aber nicht mehr in icq gemeldet
und er hat die paypal zahlung storniert
ich nehme an er will mich betruegen

ja was kann ich da machen?
mahnbescheide? inkasso? kostet das was?
zur polizei will ich ungern deswegen
geht nicht um sooo viel geld aber mir gehts ums prinzip

achso und ich hab seine vollen daten
name anschrift etc

Die gelbe Eule
2007-12-14, 04:36:22
Bestand ein Vertrag? War es Dir erlaubt den Account zu verkaufen?
Kannst Dir selbst beantworten was passieren wird ...

Siegfried
2007-12-14, 05:31:42
Bestand ein Vertrag? War es Dir erlaubt den Account zu verkaufen?
es wurde kein account verkauft
er gab mir geld um sein account zu leveln
also eine dienstleistung von mir
vertrag gabs nicht nur icq/email

Kannst Dir selbst beantworten was passieren wird ...
wie meinst du?

Die gelbe Eule
2007-12-14, 05:52:03
Hmm, ich frage mich wie Er eine Zahlung stornieren kann, wenn sie mit Deiner Annahme normal abgeschlossen ist. War sie noch die ganze Zeit offen? So einfach geht das normal bei PayPal nicht, weil man erst ein Supportticket öffnen muss und dann werden beide Seiten angehört.
Du wirst ohne Vertrag keinen Anspruch haben und da Accountsharing durch Blizzard nicht toleriert wird, wäre auch ein Anwalt sinnfrei. Sehe es als gescheiterten "Freundschaftsdienst".

Siegfried
2007-12-14, 06:17:07
ja der muss fuer paypal zahlungen irgendwie erst sein konto aufladen
ist so ein minderjaehriger mit paypal account auf namen seiner mutter glaub ich
zahlungsstatus war halt auf offen und wurde storniert als ich fertig war

einfach hinnehmen kann ich das nicht
da koennte ja jeder kommen und fuer ne dienstleistung nicht bezahlen
oder ich nehme das geld und level dann einfach nicht?
blizzard's eula is da auch nicht relevant weil sie nicht rechtsgueltig is
das mit dem vertrag ka...

StefanV
2007-12-14, 06:31:54
Du weißt, das es Blizzard nicht sehr gern sieht, das man sich an ihren Spielen bereichert??

Siegfried
2007-12-14, 06:37:14
ja jetzt bitte keine diskussion ueber ingame-dienstleistungen

Morale
2007-12-14, 06:39:34
Hast du noch sein PW für den Acc. ?
Wenn ja und es geht noch änder das mal damit er erstmal nicht zocken kann

Siegfried
2007-12-14, 06:46:08
...

Die gelbe Eule
2007-12-14, 06:51:14
Das war wohl dann Dein Fehler. Normal bezahlt man im voraus und gerade wenn die Zahlung noch offen ist, würde ich erst gar nichts liefern, bzw. anfangen. Es ist Usus bei MMOs erst zu latzen, dann zu bekommen.

Siegfried
2007-12-14, 06:55:52
joa war schon mein fehler
wollte halt frueh anfangen/fertigwerden und hab ihm getraut

sei laut
2007-12-14, 07:21:03
joa war schon mein fehler
Dein Fehler ist, dass er minderjährig ist. Denn das gibt immer Probleme, da irgendwie Geld zu fordern, denn die Erziehungsberechtigten haben je nach Sachlage das letzte Wort.

Siegfried
2007-12-14, 07:24:55
hab grad nachgeschaut und er ist 17
falls das wichtig is

peppschmier
2007-12-14, 07:50:12
Betreibst Du das eigentlich gewerblich? Gewinnabsicht ist ja da....

sun-man
2007-12-14, 08:17:09
Du willst also keine Diskussion um die legalität Deines tun aber um das Geld schon? Na super...einer der Gamer weswegen ich zum Glück WoW verlassen habe.

Was Dir am Ende noch bleibt ist Blizz InGame mitzuteilen das XYZ den Account gekauft hat, dann bist Du Deinen zwar auch los - aber es gibt schlimmeres für die WoW Welt.

pt3
2007-12-14, 08:17:22
Du wirst ohne Vertrag keinen Anspruch haben und da Accountsharing durch Blizzard nicht toleriert wird, wäre auch ein Anwalt sinnfrei. Sehe es als gescheiterten "Freundschaftsdienst".
Naja wenn Accountsharing nicht toleriert wird, kann er es ja mal melden, so sollte wenigstens der Account gesperrt werden...:rolleyes:

Siegfried
2007-12-14, 08:22:25
Betreibst Du das eigentlich gewerblich? Gewinnabsicht ist ja da....
nee level ab und zu wenn ich geld brauch

Siegfried
2007-12-14, 08:25:58
Du willst also keine Diskussion um die legalität Deines tun aber um das Geld schon? Na super...einer der Gamer weswegen ich zum Glück WoW verlassen habe.

Was Dir am Ende noch bleibt ist Blizz InGame mitzuteilen das XYZ den Account gekauft hat, dann bist Du Deinen zwar auch los - aber es gibt schlimmeres für die WoW Welt.
hast du ueberhaupt den thread gelesen?
von account kaufen oder aehnlichen ist nirgends die rede...
und mit dem thread hat es auch nichts zu tun :rolleyes:

Fatality
2007-12-14, 08:27:52
erhlich gesagt ist es gut das du ins klo gegriffen hast.
leute die gelevelte 70er bekommen können überhaupt nicht zocken und sind die trottel in einem battleground... nervt nur.
hör auf damit und geh "richtig" arbeiten wenn du geld brauchst.

Siegfried
2007-12-14, 08:31:41
ja bitte mal keine off topic posts mehr hier
diskutiert ueber solche dinge im wow forum

sun-man
2007-12-14, 08:37:33
Da es um nicht zugelassene Dinge in WoW geht braucht hier auch nicht diskutiert zu werden, findest Du nicht auch? Du biegst Dir deine welt so zurecht wie es am besten passt. Das beste wäre wohl jemand würde Deinen Account mal bei Blizzard melden....dann kannst Du Offopic diskutieren bis der Arzt kommt. IM Spieleforum soll also ums Spiel diskutiert werden und hier um Deine verkauften Char den Du hochgelevelt hast? LOL, Super....

mbee
2007-12-14, 08:51:27
ja bitte mal keine off topic posts mehr hier
diskutiert ueber solche dinge im wow forum
Dann kannst Du auch diesen Thread gleich schließen lassen. Um an Dein Geld zu kommen, hast Du nämlich keine wirkliche Handhabe mit Aussicht auf Erfolg und ehrlich gesagt, bist Du daran auch selbst schuld.

Spasstiger
2007-12-14, 08:54:39
IM Spieleforum soll also ums Spiel diskutiert werden und hier um Deine verkauften Char den Du hochgelevelt hast? LOL, Super....
Er hat keinen Char verkauft und seine eigenen Chars tun hier überhaupt nichts zu Sache. Er bekommt nur die Zugangsdaten von anderen Leuten, um mit deren Chars spielen/arbeiten zu können - gegen Bezahlung.
Wäre mir neu, dass das in Deutschland illegal ist. Er verletzt keine Urheberrecht und er bringt Blizzard auch keinen finanziellen Schaden, wenn er nebenher noch seinen eigenen Account zahlt.
Das einzig Bedenkliche an der Sache ist, dass derjenige, der sein Passwort weitergibt, mithaftet für alle Schäden, die der Passwortempfänger anrichtet. Inwieweit das in Wow kritisch ist, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall sieht Blizzard die Passwortweitergabe schon als Verletzung der "Hausordnung" (EULA) und sperrt einem bei Bekanntwerden solcher Vorfälle den Account (vergleichbar einem Hausverbot).

YeOldeFerret
2007-12-14, 09:05:41
Ganz einfache Beantwortung: So wie die Dinge stehen und genannt wurden, kommst du nicht zu deinem Geld, es sei denn, der Kunde meldet sich und macht es freiwillig. Ansonsten wurdest du halt geleimt, und hast quasi umsonst gezockt. Sollte dir aber ebenfalls ne Erfahrung bringen, das nächste mal besser vorzugehen. Damit du dann auch was in der Hand hälst...

Siegfried
2007-12-14, 09:19:07
ich kann mir nicht vorstellen dass ich fuer eine normale dienstleistung nicht bezahlt werden muss weil kein schriftlicher vertrag geschlossen wurde

sun-man
2007-12-14, 09:22:07
Er hat keinen Char verkauft und seine eigenen Chars tun hier überhaupt nichts zu Sache. Er bekommt nur die Zugangsdaten von anderen Leuten, um mit deren Chars spielen/arbeiten zu können - gegen Bezahlung.
Wäre mir neu, dass das in Deutschland illegal ist. Er verletzt keine Urheberrecht und er bringt Blizzard auch keinen finanziellen Schaden, wenn er nebenher noch seinen eigenen Account zahlt.


Illegal oder nicht, blizz will es nicht....was gibt es da für eine Diskussionsgrundlage? Weg mit den Powerlevelratten und den Käufern denn die zerstörten damals das Game...heute ist mir das Latte :D

E. Blizzard Entertainment erkennt die Übertragung von Accounts an Dritte nicht an und jegliche unbefugte Weitergabe der World of Warcraft-Software hat eine permanente Löschung des zur Software gehörigen Accounts zur Folge. Sie dürfen einen Account nicht zum Kauf oder Handel anzubieten. Eine solche Handlung:
C. Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen

(i) Dateien, die Teil einer World of Warcraft-Installation sind, modifizieren oder deren Modifizierung verursachen;
(ii) Cheats, "Mods" und/oder Hacks erstellen oder verwenden, sowie jegliche andere von Dritten hergestellte Software verwenden, die das Spielerlebnis von World of Warcraft verändert.
(iii) Software von Drittanbietern benutzen, die "Datamining" ermöglicht oder auf andere Weise Informationen von oder durch World of Warcraft abfängt oder sammelt;
(iv) Spielern erlauben, welche der Fraktion der "Allianz" angehören, mit Spielern, deren Charaktere der "Horde" angehören, zu chatten oder anderweitig direkt zu kommunizieren, und umgekehrt;
(v) Gold, Waffen, Rüstung oder andere virtuelle Gegenstände, die in World of Warcraft benutzt werden, außerhalb der World of Warcraft-Plattform für "echtes" Geld zu kaufen oder zu verkaufen oder zu tauschen;
(vi) Dritte (ausgenommen ein (1) Minderjähriger, für den Sie den Account eröffnet haben) auf Ihrem Account spielen lassen, insbesondere zum Zweck der Inanspruchnahme sog. "power levelling services", d.h. der Bezahlung von Dritten, die für Ihren Account spielen;
(vii) auf dem Account eines Dritten spielen, insbesondere zum Zweck des Zurverfügungstellens sog. "power levelling services";
(viii) mündliche Kommunikation, die nicht für Sie bestimmt ist, abhören, abfangen oder überwachen oder irgendwelche Mittel verwenden, die dazu bestimmt sind, die mündliche Kommunikation zwischen Benutzern zu verfälschen oder zu verhindern.
Ungeachtet des Vorangegangenen dürfen Sie World of Warcraft mit zugelassenen Patches und Updates, die von Blizzard veröffentlicht werden, aktualisieren und nach Abschnitt 17(G) zugelassene Benutzer-Interfaces von Drittanbietern verwenden.

YeOldeFerret
2007-12-14, 09:33:56
ich kann mir nicht vorstellen dass ich fuer eine normale dienstleistung nicht bezahlt werden muss weil kein schriftlicher vertrag geschlossen wurde

Da es gegen die AGBs verstößt, ist es keine "normale" Dienstleistung. Und deshalb fehlen dir die rechtlichen Grundlagen, um da vorzugehen, denn da riskierst du selbst eine Klage, welche dich mehr kosten würde als du für deinen "Prozess" bekommst.

Das ist bei dir in etwa so wie mit "Schwarzgeldeintreiben" Selbst reglen, aber wenig Chancen auf Erfolg...

Siegfried
2007-12-14, 09:39:34
nochmals
die eula von blizzard ist nicht rechtsgueltig
und was ich mache ist 100% legal nach deutschem recht
jetzt spammt bitte nicht mehr in meinem thread wenn ihr nichtz zum eigentlichen thema beizutragen habt

YeOldeFerret
2007-12-14, 09:47:26
Sorry, wo ist das Spam? Deine Chancen sind gleich Null, da du keinen Vertrag hast. Das mal vorweg. Versuchen kannst du es ja...

Hacki_P3D
2007-12-14, 09:54:31
mach ihn halt aufm Spielfeld fertig...

Spasstiger
2007-12-14, 09:54:43
Illegal oder nicht, blizz will es nicht....was gibt es da für eine Diskussionsgrundlage? Weg mit den Powerlevelratten und den Käufern denn die zerstörten damals das Game...heute ist mir das Latte :D
Er soll sich einfach bei Blizzard melden, dann ist zwar sein eigener Account futsch, der des anderen aber genauso.

Siegfried
2007-12-14, 10:03:50
was hier teilweise fuer absoluter muell gepostet wird
und die mods tun natuerlich nichts

sun-man
2007-12-14, 10:15:09
Naja, selbst wenn es nicht dem entspricht was das Deutsche Recht vorsieht wird Blizz Dich deswegen kicken und Ihn sicherlich auch denn Blizz möchte diese Art der Klüngelei nicht. Heisst das Risiko das Du Ihm zwar drohst, dafür aber selber gebannt wirst ist dann wohl realtiv hoch.

Müll hin oder her, der Thread sollte so oder so zu denn es ist ne Grauzone und in Gamerkreise ungern gesehen.....bei der einstellung der Mods hier müsste der Thread also defintiv geschlossen werden.

MFG

Schrotti
2007-12-14, 10:15:37
Warum das geheule?

Verbuch das als Lehrgelt.

Ich spiele zwar kein WoW sondern D2 Lod aber da zieh ich jeden Tag Leute (kostenlos).

Siegfried
2007-12-14, 10:16:06
aeh nochmal
ich habe keinen wow account und hab den account von meinem schuldner gelevelt

seahawk
2007-12-14, 10:16:38
Da es ein privatrechtliches Problem ist, würde ich erstmal eine Mahnung per Einschreiben an den "Kunden" schicken. Danach zum Anwalt und ggf. per Gerichtsbeschluss das Geld eintreiben lassen.

Du kannst natürlich eine angemessene Mahngebühr verlangen. Wird natürlich nur gefährlich, wenn kein Gewerbe angemeldet ist und man gar von staatlichen Transferleistungen lebt.

Siegfried
2007-12-14, 10:16:58
und wenn ich 3 tage am stueck spiele verbuch ich das sicher nicht als lehrgeld

Siegfried
2007-12-14, 10:24:29
Da es ein privatrechtliches Problem ist, würde ich erstmal eine Mahnung per Einschreiben an den "Kunden" schicken. Danach zum Anwalt und ggf. per Gerichtsbeschluss das Geld eintreiben lassen.

Du kannst natürlich eine angemessene Mahngebühr verlangen. Wird natürlich nur gefährlich, wenn kein Gewerbe angemeldet ist und man gar von staatlichen Transferleistungen lebt.
endlich wieder ein sinnvoller post
danke
ich hatte schon vor mir so ein mahnbescheid zu holen
und den per einschreiben mit rueckschein zu schicken
werde das die naechsten tage tun wenn sich der typ nicht freiwillig meldet
ich habe gelesen ein etwaiges inkasso verfahren laeuft automatisiert ab und kostet nichts?


von meiner seite aus habe ich imo nichts zu befuerchten
verdienste sind unter dem steuerfreibetrag
ich mache es nur gelegentlich fuer bekannte aus foren
und zudem bekomme ich momentan absolut kein geld vom staat

peppschmier
2007-12-14, 11:10:58
endlich wieder ein sinnvoller post
danke
ich hatte schon vor mir so ein mahnbescheid zu holen
und den per einschreiben mit rueckschein zu schicken
werde das die naechsten tage tun wenn sich der typ nicht freiwillig meldet
ich habe gelesen ein etwaiges inkasso verfahren laeuft automatisiert ab und kostet nichts?


Die Kosten trägt der Schuldner, wenn denn was zu holen ist oder der überhaupt zahlt.


von meiner seite aus habe ich imo nichts zu befuerchten
verdienste sind unter dem steuerfreibetrag
ich mache es nur gelegentlich fuer bekannte aus foren
und zudem bekomme ich momentan absolut kein geld vom staat

Also bei Ebay wird auch so mancher Privatverkäufer zum Gewerbetreibenden gemacht, obwohl er nicht viel damit umsetzt. Eine gewisse Gefahr für Dich sehe ich da schon drin.

MartinRiggs
2007-12-14, 11:21:52
sorry für offtopic aber
levelt für ein Kind und bekommt die Kohle nicht, you made my Day!!!!!!!:ulol4::ulol4:
Wie schon geschrieben wurde, werd erwachsen, verdiene Geld und vergewaltige nicht das Gameplay von WOW.

Nexxus1980
2007-12-14, 11:38:25
was hier teilweise fuer absoluter muell gepostet wird
und die mods tun natuerlich nichts

Willst du eine Absolution vom Forum das du im Recht bist und absolut nichts falsch machst?

Um es in deinem/eurem(MMO´ler) Fachjargon auszudrücken: HIER RL !!!

Siegfried
2007-12-14, 11:39:00
Die Kosten trägt der Schuldner, wenn denn was zu holen ist oder der überhaupt zahlt.
ah das ist schonmal gut

Also bei Ebay wird auch so mancher Privatverkäufer zum Gewerbetreibenden gemacht, obwohl er nicht viel damit umsetzt. Eine gewisse Gefahr für Dich sehe ich da schon drin.
joa ich nur selten ueber ebay

Siegfried
2007-12-14, 11:40:29
Willst du eine Absolution vom Forum das du im Recht bist und absolut nichts falsch machst?

Um es in deinem/eurem(MMO´ler) Fachjargon auszudrücken: HIER RL !!!
ich bin im rl aber fuer die meisten kiddies hier ist blizzards eula oder ihre persoenlichen ansichten gesetz
ich lasse mich ja gerne berichtigen aber bei so sachen wo ich 100% weis dass sie unfug sind...

peppschmier
2007-12-14, 11:40:46
Naja, ich meinte eigentlich Deine gelegentlichen Dienstleistungen könnte man dir auch als Gewerbe auslegen....

Siegfried
2007-12-14, 11:42:14
wenn ich gelegentlich dem nachbarn den rasen maehe macht mich das nicht zum gewerblichen rasenmaeher

peppschmier
2007-12-14, 11:47:54
Deswegen mein Vergleich zu Ebay und den dortigen privaten Verkäufern. War auch nur ein Hinweis, dass die dir eventuell an den Karren p***** können.... Mir ist das egal, womit Du deine Kohle verdienst :)

_Gast
2007-12-14, 11:57:51
nochmals
die eula von blizzard ist nicht rechtsgueltigIch weiß nicht, wie du darauf kommst, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Blizzard Entertainment für dich nicht gültig seien.und was ich mache ist 100% legal nach deutschem rechtAuch das stimmt nicht.jetzt spammt bitte nicht mehr in meinem thread wenn ihr nichtz zum eigentlichen thema beizutragen habtDas ist kein Spam, sondern für die Beantwortung deiner Frage essentiell. Deine Tätigkeit für einen fremden Spieler war imo sittenwidrig. Und ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig. Für nichtige Geschäfte gibt es keinen Anspruch auf Entgelt.

Du wirst also keine Chance haben, irgendwie an dein Geld zu kommen.

Siegfried
2007-12-14, 12:10:22
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Blizzard Entertainment für dich nicht gültig seien.Auch das stimmt nicht.Das ist kein Spam, sondern für die Beantwortung deiner Frage essentiell. Deine Tätigkeit für einen fremden Spieler war imo sittenwidrig. Und ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig. Für nichtige Geschäfte gibt es keinen Anspruch auf Entgelt.

Du wirst also keine Chance haben, irgendwie an dein Geld zu kommen.
troll dich

rotalever
2007-12-14, 12:13:08
von meiner seite aus habe ich imo nichts zu befuerchten
verdienste sind unter dem steuerfreibetrag
ich mache es nur gelegentlich fuer bekannte aus foren
und zudem bekomme ich momentan absolut kein geld vom staat
Auch wenn du nichts zu versteuern hättest, musst du dennoch ein Gewerbe anmelden, da du selbstständig arbeitest und Gewinnaussichten hast.

Man könnte noch verschiedenes versuchen: Den "Käufer" warnen, entweder das Geld zu zahlen, oder ihn bei Blizzard zu melden, sodass er alles los ist.
Oder mal bei seine Eltern anrufen :biggrin:

YeOldeFerret
2007-12-14, 12:17:46
troll dich

Anscheinend akzeptierst du nur Posts, welche dir was positives berichten. So ein Schwachsinn.

Du hast nichts in der Hand. Mahnbeischeid... auf Grundlage einer ICQ-Historie?

Auch wenn es dir nicht passt, das wirst du doch als Lehrgeld abstempeln müssen.

Außerdem finde ich es dreist von dir, hier um Rat zu fragen, und dann die Hälfte der User so aggressiv entgegen zu wirken.

Wenn du nur positive Antworten wünschst, häng nächstes mal was Schlüssiges mit dran (schriftlicher Vertrag, Vereinbarung etc...)

Siegfried
2007-12-14, 12:23:53
Auch wenn du nichts zu versteuern hättest, musst du dennoch ein Gewerbe anmelden, da du selbstständig arbeitest und Gewinnaussichten hast.
ja das ganze ist recht schwammig defininiert
wenn ich sicher wuesste dass ichs muesste wuerd ichs tun
aber is halt unnnoetiger papierkram

Man könnte noch verschiedenes versuchen: Den "Käufer" warnen, entweder das Geld zu zahlen, oder ihn bei Blizzard zu melden, sodass er alles los ist.
Oder mal bei seine Eltern anrufen :biggrin:
ich denke nicht das blizzard sein account sperrt nur weil er von mir (und anderen leuten von ebay) leveln laesst
ensteht ihnen ja kein schaden
seine mutter kontaktieren kam mir auch schon in den sinn :eek:

Siegfried
2007-12-14, 12:25:20
Anscheinend akzeptierst du nur Posts, welche dir was positives berichten. So ein Schwachsinn.

Du hast nichts in der Hand. Mahnbeischeid... auf Grundlage einer ICQ-Historie?

Auch wenn es dir nicht passt, das wirst du doch als Lehrgeld abstempeln müssen.

Außerdem finde ich es dreist von dir, hier um Rat zu fragen, und dann die Hälfte der User so aggressiv entgegen zu wirken.

Wenn du nur positive Antworten wünschst, häng nächstes mal was Schlüssiges mit dran (schriftlicher Vertrag, Vereinbarung etc...)
google halt mal nach was geposted wurde
da merkst du schnell dass ich recht habe
das mit der icq-history ist ein argument
aber emails sind immerhin vor gericht gueltig
und paypal logs gibts ja auch

Ric
2007-12-14, 12:25:46
@ threadstarter

Abgesehen von deinen ansichten zu legal und illegal, von agb´s und deren wirksammkeit usw, ob es communityfeindlich ist ...
Ist völlig egal. Die lösung gibst du selber:

ist so ein minderjaehriger mit paypal account

Damit hast du keinen wirksamen (dienst/werk- )vertrag. Der vertrag ist schwebend unwirksam und bedarf erst die bestätigung der erziehungsberechtigten.

Damit auch keinen rechtsanspruch auf bezahlung.

PHuV
2007-12-14, 12:40:42
Kapiere es endlich:


Dein "Gewerbe" ist vom Anbieter nicht erwünscht und per AGB verboten, und Du hast gegen einen bestehenden Vertrag und AGB zwischen dem Nutzer und dem Anbieter verstoßen
Du hast nicht mal einen schriftlichen Vertrag
Dann willst Du mit einer nicht voll geschäftsfähigen Person einen Vertrag haben, dem eigentlich ein Erwachsener noch zustimmen muß
Und nutzt noch einen Account, wo man das Geld wieder einziehen kann
Willst einen Rechtsanspruch aus etwas ableiten, was nicht ableitbar ist.
Pampst noch andere für entsprechende Hinweise an


Ich an der Mutter ihrer Stelle würde Dich dann erst recht verklagen, so daß Du noch was davon hast, und zwar andersrum. Hättest Du meinen Sohn am Wickel gehabt, ich hätte Dich verklagt, so schnell könntest Du gar nicht schauen. Du hast in mehreren Punkten fahrlässig gehandelt, und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wäre von der Mutter aus auch noch drin. Ganz zu schweigen, was passieren würde, wenn man den Fall Blizzard meldet.

Glaub mir, wenn Du das Thema als Erfahrung abbuchst, gehst Du noch gut raus. Deine Dreistigkeit, Unfähigkeit und Anspruch spricht Bände, von Deiner Einsicht ganz zu schweigen. Pech gehabt, akzeptiere es wie ein Mann, und heule nicht rum und nerve die User hier.

Ich bin der Meinung, daß diverse Punkte und Deine Dreistigkeit bestraft werden sollte.

Ric
2007-12-14, 12:43:07
# Dein "Gewerbe" ist illegal, und Du hast gegen einen bestehenden Vertrag und AGB zwischen dem Nutzer und dem Anbieter verstoßen
# Du hast nicht mal einen schriftlichen Vertrag


nicht so wirklich richtig, mit dem rest hast du allerdings recht.

Vertigo
2007-12-14, 12:45:14
Blödsinn, mit dem rest hast du allerdings recht.
Und das reicht auch schon aus, um festzustellen, dass hier keinerlei Ansprüche durchsetzbar sind.

Fatality
2007-12-14, 12:47:50
schreibt mal jemand Kai eine pm, der arbeitet schließlich bei blizzard.
evtl kann er was bei bliz lostreten um siegfried wenigstens abzumahnen.
unter aller sau sowas.

PHuV
2007-12-14, 12:47:53
Blödsinn, mit dem rest hast du allerdings recht.

Schon geändert, bin ja lehrfähig :biggrin:, im Gegensatz zu manch anderen hier.

Ric
2007-12-14, 12:48:23
Und das reicht auch schon aus, um festzustellen, dass hier keinerlei Ansprüche durchsetzbar sind.


Korrekt :up:

Siegfried
2007-12-14, 12:53:25
paypal account laeuft auf seine mutter

eltern haften fuer ihre kinder?
taschengeldparagraph?

es geht um 30eur

Siegfried
2007-12-14, 12:55:52
schreibt mal jemand Kai eine pm, der arbeitet schließlich bei blizzard.
evtl kann er was bei bliz lostreten um siegfried wenigstens abzumahnen.
unter aller sau sowas.
blizzard kann mir garnichts

Ric
2007-12-14, 12:57:39
paypal account laeuft auf seine mutter

eltern haften fuer ihre kinder?
taschengeldparagraph?

es geht um 30eur

1. egal, vertragspartner ein anderer - dein problem, such dir gefälligst sorgfältiger deine geschäftspartner aus.
2. Eltern haften für ihre kinder ist ein "altagsirrtum"
3. Leistung muss bewirkt sein - oh wunder ist sie ja nicht, sonst würdest du dich nicht so aufspielen.

Anadur
2007-12-14, 13:03:53
blizzard kann mir garnichts


auch hier liegst du falsch. Ich zitier dir mal wdragon, falls du es nicht gelesen haben solltest:

Dein "Gewerbe" ist vom Anbieter nicht erwünscht und per AGB verboten, und Du hast gegen einen bestehenden Vertrag und AGB zwischen dem Nutzer und dem Anbieter verstoßen

Der Anbieter, also Blizzard, könnte hier eine Klage gegen dich anstrengen wegen des vorsätzlichen und absichtlichen Vertragsbruches durch dich. Natürlich werden die das nicht machen, weil die besseres zu tun haben als einen "..." der kleine Kinder abzocken wollte und dabei selber abgezockt wurde.

Siegfried
2007-12-14, 13:10:57
auch hier liegst du falsch. Ich zitier dir mal wdragon, falls du es nicht gelesen haben solltest:

Dein "Gewerbe" ist vom Anbieter nicht erwünscht und per AGB verboten, und Du hast gegen einen bestehenden Vertrag und AGB zwischen dem Nutzer und dem Anbieter verstoßen

Der Anbieter, also Blizzard, könnte hier eine Klage gegen dich anstrengen wegen des vorsätzlichen und absichtlichen Vertragsbruches durch dich. Natürlich werden die das nicht machen, weil die besseres zu tun haben als einen "..." der kleine Kinder abzocken wollte und dabei selber abgezockt wurde.
auf solchen muell zur agb/eula antworte ich nicht mehr

Ric
2007-12-14, 13:11:09
auch hier liegst du falsch. Ich zitier dir mal wdragon, falls du es nicht gelesen haben solltest:

Dein "Gewerbe" ist vom Anbieter nicht erwünscht und per AGB verboten, und Du hast gegen einen bestehenden Vertrag und AGB zwischen dem Nutzer und dem Anbieter verstoßen

Der Anbieter, also Blizzard, könnte hier eine Klage gegen dich anstrengen wegen des vorsätzlichen und absichtlichen Vertragsbruches durch dich. Natürlich werden die das nicht machen, weil die besseres zu tun haben als einen "..." der kleine Kinder abzocken wollte und dabei selber abgezockt wurde.


Viel zu komliziert gedacht (abgesehen, das die agb eher nicht vertragsbestandteil wurde, ist aber uninteressant). Die lösung geht eher so:
Wer sitzt am längeren hebel, oder auch wer hat einen admin-acc. für den account-server - richtig - blizzard. Da wird der acc. zugemacht und eine systemnachricht eingestellt.
Wenn dir´s nicht passt (also eine acc. -schliessung) muss der nutzer klagen, nicht anders herum.
Ob das rechtlich gestattet ist, ist hier unwichtig (wenn auch zweifelhaft), denn die macht des faktischen wird hier siegen.

Siegfried
2007-12-14, 13:12:27
1. egal, vertragspartner ein anderer - dein problem, such dir gefälligst sorgfältiger deine geschäftspartner aus.
2. Eltern haften für ihre kinder ist ein "altagsirrtum"
3. Leistung muss bewirkt sein - oh wunder ist sie ja nicht, sonst würdest du dich nicht so aufspielen.
1. 2. muss ich mich innem anderen forum genauer informieren
was bedeutet 3.?

Siegfried
2007-12-14, 13:13:11
Viel zu komliziert gedacht (abgesehen, das die agb eher nicht vertragsbestandteil wurde, ist aber uninteressant). Die lösung geht eher so:
Wer sitzt am längeren hebel, oder auch wer hat einen admin-acc. für den account-server - richtig - blizzard. Da wird der acc. zugemacht und eine systemnachricht eingestellt.
Wenn dir´s nicht passt (also eine acc. -schliessung) muss der nutzer klagen, nicht anders herum.
Ob das rechtlich gestattet ist, ist hier unwichtig (wenn auch zweifelhaft), denn die macht des faktischen wird hier siegen.
accschliesung waere in meinem interesse
ich selbst hab kein wow acc

Ric
2007-12-14, 13:22:10
1. 2. muss ich mich innem anderen forum genauer informieren
was bedeutet 3.?

Ich schreibs mal narrensicher:


Frage von Siegfried
1. paypal account laeuft auf seine mutter
Antwort von Ric
Das ist egal. Dein Vertragspartner ist ein 17-Jähriger Junge, nicht seine Mutter. Wie die Bezahlung abgewickelt wird, mit welchem Mittel und welchem Konto ist irrelevant.

Frage von Siegfried
2. eltern haften fuer ihre kinder?
Antwort von Ric
Das ist ein "Rechtsirrtum". Auf Deutsch: das stimmt nicht, ist nur eine Wunschvorstellung von "Baufirmen".


Frage von Siegfried
3. taschengeldparagraph?
Antwort von Ric
Der ist nicht einschlägig, da die Leistung (für dich: die Bezahlung) noch nicht bewirkt worden ist (für dich: vollständig bezahlt). - Der Grund warum du hier rumjammerst.

Anadur
2007-12-14, 13:24:02
auf solchen muell zur agb/eula antworte ich nicht mehr


Die AGBs sind aber rechtsgültig, ob du das willst oder nicht.

Siegfried
2007-12-14, 13:27:22
naja ich kann mir trotzdem absolut nicht vorstellen dass ein 17jaehriger quasi narrenfreiheit geniest

und was du mit 3. ausdruecken willst versteh ich auch so nicht XD

aber werd zu den vertraegen mit minderjaehrigen noch innem speziellen forum nachfragen

YeOldeFerret
2007-12-14, 13:29:56
google halt mal nach was geposted wurde
da merkst du schnell dass ich recht habe
das mit der icq-history ist ein argument
aber emails sind immerhin vor gericht gueltig
und paypal logs gibts ja auch

Ich hab dir mehrfach gesagt, dass deine Aussichten nicht gut aussehen. Dabei bleib ich. Das ist traurig, aber Fakt. Aber wenn DU natürlich Recht hast, lass es mich wissen, wenn du deine 30 Euro zugesprochen bekommen hast.

Und schreib nicht dauernd, dass es "Muell" ist, was andere dir freundlicherweise vermitteln. Wenn du alles besser weißt, warum fragst du dann?

Ric
2007-12-14, 13:29:58
naja ich kann mir trotzdem absolut nicht vorstellen dass ein 17jaehriger quasi narrenfreiheit geniest

und was du mit 3. ausdruecken willst versteh ich auch so nicht XD

aber werd zu den vertraegen mit minderjaehrigen noch innem speziellen forum nachfragen


Tja, das tut mir leid das du nicht den horizont hast das zu verstehen.


Die AGBs sind aber rechtsgültig, ob du das willst oder nicht.

Darauf würde ich nicht wetten. Aber schön, dass du alles glaubst was andere gerne hätten.

Siegfried
2007-12-14, 13:36:47
Ich hab dir mehrfach gesagt, dass deine Aussichten nicht gut aussehen. Dabei bleib ich. Das ist traurig, aber Fakt. Aber wenn DU natürlich Recht hast, lass es mich wissen, wenn du deine 30 Euro zugesprochen bekommen hast.

Und schreib nicht dauernd, dass es "Muell" ist, was andere dir freundlicherweise vermitteln. Wenn du alles besser weißt, warum fragst du dann?
naja das mit der eula oder das blizzard irgendwas machen kann (auser acc ban) ist einfach muell
1 minute googlen zeigt das auch

ich werde jetzt aber erstmal nicht mehr in dem thread posten bis ich neueres weis

Ric
2007-12-14, 13:40:57
ich werde jetzt aber erstmal nicht mehr in dem thread posten bis ich neueres weis

Cool, dann ham´mer ja 4-6 wochen ruhe.

PHuV
2007-12-14, 13:51:52
Tja, das tut mir leid das du nicht den horizont hast das zu verstehen.


:up:

Er sollte wirklich mal wieder eine Schule besuchen und an seinem Rechtsverständnis arbeiten.

Norbertsch
2007-12-14, 13:53:01
Oki,
ich denke du müßtest zunächst mal eine Rechnung schreiben, die dann anmahnen (Fristsetzung nicht vergessen)
Anschließend kannst Du über nen Anwalt einen Mahnbescheid erwirken und spätestens wenn der erfährt, das dein "Schuldner" 17 Jahre ist wird er sich den Arsch weglachen!

Flenn nicht rum, der Typ hat dich verarscht und fertig.
Was willst denn wegen 30€. Verbuchs als Lehrgeld und gut.
Mir wäre der ganze Vorfall zu peinlich um wegen 30€ den Leuten hier auch noch erzählen zu müsen, wie doof ich war.

Selber Schuld und gut.
Ich lach mich jedenfalls gerade weg ;D

PS bist du wirklich 21 Jahre???

_Gast
2007-12-14, 14:11:45
ich lasse mich ja gerne berichtigenOffentsichtlich nicht. aber bei so sachen wo ich 100% weis dass sie unfug sind...Offensichtlich auch nicht.troll dichGott, wie alt bist du? Wenn du keine Hilfe willst, warum fragst du dann?wenn ich gelegentlich dem nachbarn den rasen maehe macht mich das nicht zum gewerblichen rasenmaeherEs ist ja ein Unterschied, ob du für deinen Nachbarn den Rasen mähst oder für einen wildfremden Menschen Verträge brichst.

Nexxus1980
2007-12-14, 14:24:09
Ich hab dir mehrfach gesagt, dass deine Aussichten nicht gut aussehen. Dabei bleib ich. Das ist traurig, aber Fakt. Aber wenn DU natürlich Recht hast, lass es mich wissen, wenn du deine 30 Euro zugesprochen bekommen hast.

Und schreib nicht dauernd, dass es "Muell" ist, was andere dir freundlicherweise vermitteln. Wenn du alles besser weißt, warum fragst du dann?

Ich hab das Gefühl das ihr (ich) gerade den Troll "Siegfried" füttert.....

evolutionconcept
2007-12-14, 14:31:49
@Siegfried:; Warum stellst du hier im Forum eine Frage, wenn du doch nur die Antworten die du willst, gelten lässt?

Zur Allgemeinheit:

http://www.evolutionconcept.de/resources/dftt.gif

dcAlge
2007-12-14, 14:40:37
Also um ehrlich zu sein muss ich Siegfried in vielen Punkten Recht geben:

- Eine EULA ist meines Wissens in Deutschland nicht rechtsgültig (Begründung: Sie ist beim Kauf für den Käufer nicht einsehbar)
- Dadurch ist zwar ALLES was er getan hat nicht gern von Blizzard gesehen, aber noch lange nicht illegal
- ERGO ihr könnt euch zwar moralisch über die ganzen Sachen aufregen ABER ist das hier die frage?!

mfg,
dcalge

Drunky
2007-12-14, 14:46:53
Nehmen wir mal an du hast recht, das deine Dienstleistung legal wäre.
Dann hättest du nen mündlichen Vertrag. Das Problem an den mündlichen Verträgen
ist halt, das man hinterher in der Nachweispflicht ist. Nur weil eine Transaktion storniert
wurde, heißt das ja vor Gericht noch lange nicht, das da ein Vertrag bestand.

Und mal ehrlich -> 30€...
Dafür hast du 3 Tage gezockt. Hättest du irgendwo nen Aushilfs-/Studentenjob
mit 5€ Netto die Stunde, hättest du deine 30€ in 6 Stündchen zusammen. Dann könntest
du dir die peinliche Nummer hier sparen!

sun-man
2007-12-14, 15:01:41
Also um ehrlich zu sein muss ich Siegfried in vielen Punkten Recht geben:

- Eine EULA ist meines Wissens in Deutschland nicht rechtsgültig (Begründung: Sie ist beim Kauf für den Käufer nicht einsehbar)
- Dadurch ist zwar ALLES was er getan hat nicht gern von Blizzard gesehen, aber noch lange nicht illegal
- ERGO ihr könnt euch zwar moralisch über die ganzen Sachen aufregen ABER ist das hier die frage?!
mfg,
dcalge

1. Welche EULA welches Spiels kann ich beim Kauf einsehen? Mir ist da eigentlich keins bekannt....soviel passt doch auf die kleinen Packungen eh nicht drauf.
2. würde ich auch Teil eins eben nicht schlußfolgern. Illegal hin oder her, mehr als ne Accountsperrung käme dabei wohl nicht rum. Mit etwas Pech regt sich der andere auf und es kommt so oder so zu einem Schlagabtausch der auf für den Threadersteller seltsame Züge annehmen kann...die einfache Frage "Machen Sie so etwas öfter" kann da schon komisch wirken. Ein Anwalt mit Ahnung macht daraus eine gewerbliche Einkommensquelle wenn er nicht alle Daten offen legt......alles worst case
3. Käufer und Ersteller haben alle kleine Pimmel und sind schlecht für die Community. Das ist natürlich nicht die Frage, aber die Antwort ;) :D

Außerdem zeigt das Verhalten des Threaderstellers doch das er eigentlich garnichts wissen will.

MFG

Siegfried
2007-12-14, 15:03:54
naja ich habe jetzt innem rechtsforum nachgefragt
es faellt entweder unter den taschengeldparagraphen oder nicht
ohne anwalt werde ich das nicht genau erfahren koennen

ich schreibe jetzt naechste woche erstmal einen brief an seine mutter
wie ich weiter verfahre werde/kann ich hier nicht oeffentlich preisgeben
aber schon sehr nice ;)


Und mal ehrlich -> 30€...
Dafür hast du 3 Tage gezockt. Hättest du irgendwo nen Aushilfs-/Studentenjob
mit 5€ Netto die Stunde, hättest du deine 30€ in 6 Stündchen zusammen. Dann könntest
du dir die peinliche Nummer hier sparen!
joa klar aber ich bin halt auf das geld angewiesen
bekomme nichts vom staat und kann aus privaten gruenden nicht arbeiten gehen
da verschenke ich nicht mal eben 30eur an jemand der mich betruegen will

Siegfried
2007-12-14, 15:06:19
2. würde ich auch Teil eins eben nicht schlußfolgern. Illegal hin oder her, mehr als ne Accountsperrung käme dabei wohl nicht rum. Mit etwas Pech regt sich der andere auf und es kommt so oder so zu einem Schlagabtausch der auf für den Threadersteller seltsame Züge annehmen kann...die einfache Frage "Machen Sie so etwas öfter" kann da schon komisch wirken. Ein Anwalt mit Ahnung macht daraus eine gewerbliche Einkommensquelle wenn er nicht alle Daten offen legt......alles worst case

dann muss ich halt 0eur steuern nachzahlen
und eventuell papierkram machen

YeOldeFerret
2007-12-14, 15:14:22
joa klar aber ich bin halt auf das geld angewiesen
bekomme nichts vom staat und kann aus privaten gruenden nicht arbeiten gehen
da verschenke ich nicht mal eben 30eur an jemand der mich betruegen will

Ok, hast du als privat markiert, brauchste auch nicht verraten, aber die Zeit, um 3 Tage zu zocken, lässt dieser private Grund zu? Interessant.

Auch ohne deine privaten Gründe zu kenne, sollte man sich doch mal Gedanken um seine Prioritäten machen, wenn man auf 30 Euro schon angewiesen ist...

Interessant wären aber mal die Gründe wieso es nix vom Staat gibt? Student außerhalb der Regelstudienzeit? ALG-Sperre? Hartz4-Unwürdig?

PHuV
2007-12-14, 15:19:41
ich schreibe jetzt naechste woche erstmal einen brief an seine mutter
wie ich weiter verfahre werde/kann ich hier nicht oeffentlich preisgeben
aber schon sehr nice ;)


Wie gesagt, wenn die Mutter so drauf ist wie ich, dann kannst Du froh sein, wenn Du nicht verklagt wirst. Aber bitte, wenn Du unbedingt weiter auf die Nase fallen willst und Dich dieser Vorfall noch mehr kostet, bitte.

Ok, hast du als privat markiert, brauchste auch nicht verraten, aber die Zeit, um 3 Tage zu zocken, lässt dieser private Grund zu? Interessant.

Auch ohne deine privaten Gründe zu kenne, sollte man sich doch mal Gedanken um seine Prioritäten machen, wenn man auf 30 Euro schon angewiesen ist...

Interessant wären aber mal die Gründe wieso es nix vom Staat gibt? Student außerhalb der Regelstudienzeit? ALG-Sperre? Hartz4-Unwürdig?

Wer wirklich Geld braucht und sich was verdienen will, macht keine Verträge mit Minderjährigen, die eh nicht gültig sind.

Siegfried
2007-12-14, 15:20:17
Interessant wären aber mal die Gründe wieso es nix vom Staat gibt? Student außerhalb der Regelstudienzeit? ALG-Sperre? Hartz4-Unwürdig?
ich bin nicht arbeitssuchend gemeldet (habe mich abgemeldet) und bekomme kostenlos verpflegung/unterkunft
daher kein anspruch auf hartz iv

YeOldeFerret
2007-12-14, 15:28:14
ich bin nicht arbeitssuchend gemeldet (habe mich abgemeldet) und bekomme kostenlos verpflegung/unterkunft
daher kein anspruch auf hartz iv

Also hast du mal Gelder bekommen? Da muss ja ganz schön was vorgefallen sein, das du dich abmeldest. Sowas sieht aber pauschal nicht gut aus im Lebenslauf, das ist dann eine Lücke, die man auf Anfrage eines potentiellen Arbeitgebers nur schwer erklären kann.

Ich war auch mal dort gemeldet, hab Gelder bekommen, hab mich auch aufgeregt über die Bestimmungen (21 Tage Ortsfremd...) und deren Arbeitsweise ("Nein, wir haben nix für Sie..." -> O-Ton meines jetzigen Arbeitgebers: "Wir haben zu diesem Zeitpunkt wie blöde neue Leute gesucht, die Agentur für Arbeit wußte bescheid, von denen haben wir aber keinen einzigen Bewerber vermittelt bekommen...". Aber abgemeldet hätte ich mich niemals...

AtTheDriveIn
2007-12-14, 15:33:37
Kapiere es endlich:


Dein "Gewerbe" ist vom Anbieter nicht erwünscht und per AGB verboten, und Du hast gegen einen bestehenden Vertrag und AGB zwischen dem Nutzer und dem Anbieter verstoßen
Du hast nicht mal einen schriftlichen Vertrag
Dann willst Du mit einer nicht voll geschäftsfähigen Person einen Vertrag haben, dem eigentlich ein Erwachsener noch zustimmen muß
Und nutzt noch einen Account, wo man das Geld wieder einziehen kann
Willst einen Rechtsanspruch aus etwas ableiten, was nicht ableitbar ist.
Pampst noch andere für entsprechende Hinweise an


Ich an der Mutter ihrer Stelle würde Dich dann erst recht verklagen, so daß Du noch was davon hast, und zwar andersrum. Hättest Du meinen Sohn am Wickel gehabt, ich hätte Dich verklagt, so schnell könntest Du gar nicht schauen. Du hast in mehreren Punkten fahrlässig gehandelt, und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wäre von der Mutter aus auch noch drin. Ganz zu schweigen, was passieren würde, wenn man den Fall Blizzard meldet.

Glaub mir, wenn Du das Thema als Erfahrung abbuchst, gehst Du noch gut raus. Deine Dreistigkeit, Unfähigkeit und Anspruch spricht Bände, von Deiner Einsicht ganz zu schweigen. Pech gehabt, akzeptiere es wie ein Mann, und heule nicht rum und nerve die User hier.

Ich bin der Meinung, daß diverse Punkte und Deine Dreistigkeit bestraft werden sollte.

Schonmals was vom Taschengeldparagraphen gehört?

Und wieso sollte die Mutter/du Siegfried verklagen? Weil er den Vertrag durchsetzten will, was sein gutes Recht ist? Woher die Annahme das ein 17 jähriger machen kann was er will? Das ist lupenreiner Betrug was er da abgezogen hat, Blizzards Eula/AGB sind doch erstmal überhaupt nicht von Interesse, da Siegfried nicht gegen deutsches Recht verstoßen und dem Jugendlichen Drogen besorgt hat...

lemonsoda
2007-12-14, 15:34:51
da verschenke ich nicht mal eben 30eur an jemand der mich betruegen will

.... dann wirst du - falls du es über die Schiene Mahnbescheid versuchst - mehr als die 30 Euro nochmal nachschießen dürfen, wenn sich dein "Vertragspartner" oder dessen Eltern wehren. Der Mahnbescheid mag billig sein, was nach einem Widerspruch dagegen folgt, nicht. Die Gegenseite kann sich jederzeit einen Anwalt nehmen, um die unbegründeten Ansprüche abzuwehren. Und den zahlst du.

Siegfried
2007-12-14, 15:39:46
Also hast du mal Gelder bekommen? Da muss ja ganz schön was vorgefallen sein, das du dich abmeldest. Sowas sieht aber pauschal nicht gut aus im Lebenslauf, das ist dann eine Lücke, die man auf Anfrage eines potentiellen Arbeitgebers nur schwer erklären kann.
ich bekam mal kindergeld
das gibts aber nur wenn man arbeitssuchend ist oder sich fortbildet was bei mir nicht der fall ist
das mit der luecke im lebenslauf ist bei mir jetzt nicht so das problem


Schonmals was vom Taschengeldparagraphen gehört?

Und wieso sollte die Mutter/du Siegfried verklagen? Weil er den Vertrag durchsetzten will, was sein gutes Recht ist?
ja das frage ich mich auch :tongue:
ich sehe da nichts wofuer ich belangt werden koennte
meine ansprueche sind auch voellig begruendet
das einzige problem war dass er 17 ist

YeOldeFerret
2007-12-14, 15:44:15
ich bekam mal kindergeld
das gibts aber nur wenn man arbeitssuchend ist oder sich fortbildet was bei mir nicht der fall ist
das mit der luecke im lebenslauf ist bei mir jetzt nicht so das problem

Hm und das mit dem Arbeitssuchend melden geht nicht? Sind immerhin ~150 Euro Kindergeld...

Siegfried
2007-12-14, 15:47:15
Hm und das mit dem Arbeitssuchend melden geht nicht? Sind immerhin ~150 Euro Kindergeld...
doch das ist natuerlich moeglich
aber wie gesagt private gruende...


is auch schon sehr off topic
kann im prinzip closed

Anárion
2007-12-14, 15:49:26
Wie die Bluthunde.

Wer die lächerliche Dienstleistung moralisch hinterfragt und sogar WoW dafür verlässt, der sollte auf ewig offline spielen. Da lacht sich doch jeder Powerseller unter den Weihnachtsbaum.

Anadur
2007-12-14, 15:58:53
1. Welche EULA welches Spiels kann ich beim Kauf einsehen? Mir ist da eigentlich keins bekannt....soviel passt doch auf die kleinen Packungen eh nicht drauf.



Ah jetzt verstehe ich wenigstens wo euer Denkfehler ist.

Blizzard hat kein Spiel, keine Software verkauft sondern einen Account. Dieser Account darf nicht vermietet, aufgeführt oder gesendet werden, wie es auch auf der Packung vermerkt ist. Zu den Nutzungsbedingungen gehören eben auch die Verbote der hier genannten "Dienstleistung".

Solange es also kein Gerichtsurteil gegen die AGBs des Accounts, die vor der Erstellung einsehbar sind, gibt, solange muß man davon ausgehen das ide AGBs und die übliche Praxis daraus abgeleitet legal ist. Die übliche Praxis ist hier das Verbot des Powerlevelns durch dritte.

Siegfried
2007-12-14, 16:00:44
Solange es also kein Gerichtsurteil gegen die AGBs des Accounts, die vor der Erstellung einsehbar sind, gibt, solange muß man davon ausgehen das ide AGBs und die übliche Praxis daraus abgeleitet legal ist. Die übliche Praxis ist hier das Verbot des Powerlevelns durch dritte.
es gab schon ein urteil mit dem ergebnis die eula ist nach deutschem recht ungueltig

AtTheDriveIn
2007-12-14, 16:14:18
Ob Siegfried im Recht ist, ist doch völlig unabhängig von Blizzards AGB. Er hat eine vertragliche Leistung erbracht und das Gegenüber nicht. Wäre das Gegenüber jetzt 6 Jahre alt, hätte Siegfried einen von vorneherein ungültigen Vertrag erfüllt -> Pech. Der Vertragspartner ist aber 17 Jahre alt, d.h. im Sinne der Taschengeldparagraphen geschäfts/vertragsfähig.

Ich weiß das bei den Internetfallen(Abos) oft auch mit "Taschengeldparagraph" jongliert wird, er aber erst greift wenn die Leistung "bewirkt", d.h bezahlt ist. Somit würde der § Siegfried vor der Mutter schützen, wenn sie nach dem Bezahlen durch den Sohn, von Siegfried (mit Hinweise auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit) das Geld zurückverlangt.

Dennoch kann es nicht sein, das ein Jugendlicher für 30 Euro beispielsweise, nicht seinen Wow-Account, sondern sein Fahrrad pimpen lässt, aber nach der Probefahrt nicht zurückkommt und nicht bezahlt. Irgendeine rechtliche Möglichkeit muß es gegen sowas doch geben.

Anadur
2007-12-14, 16:27:14
es gab schon ein urteil mit dem ergebnis die eula ist nach deutschem recht ungueltig

Link zum Gerichtsurteil bitte

Ob Siegfried im Recht ist, ist doch völlig unabhängig von Blizzards AGB. Er hat eine vertragliche Leistung erbracht und das Gegenüber nicht. Wäre das Gegenüber jetzt 6 Jahre alt, hätte Siegfried einen von vorneherein ungültigen Vertrag erfüllt -> Pech. Der Vertragspartner ist aber 17 Jahre alt, d.h. im Sinne der Taschengeldparagraphen geschäfts/vertragsfähig.


Doch das ist abhängig. Oder schonmal nen Dealer gesehen der zum Gericht läuft und sagt: "Hey ich hab dem 17 Jährigen 2 Gramm Gras verkauft und der hat sich damit einfach verpisst und schuldet mir jetzt noch 30 Euro. Schreibt dem mal ne Mahnung"

Siegfried
2007-12-14, 16:31:52
also wer mmorpgs mit illegalen drogen vergleicht den kann man imo nicht wirklich ernst nehmen
bin erstmal schlafen jetzt

Annator
2007-12-14, 16:33:54
joa ich hab so powerleveling in world of warcraft gemacht
alles einwandfrei abgeschlossen und so
gezahlt werden sollte per paypal
ich hab leider nicht darauf bestanden dass ich das geld vorher bekomme
weil noch jemand anderes nach ihm gelevelt worden wollte
kurz nachdem ich fertig war hat er sich aber nicht mehr in icq gemeldet
und er hat die paypal zahlung storniert
ich nehme an er will mich betruegen

ja was kann ich da machen?
mahnbescheide? inkasso? kostet das was?
zur polizei will ich ungern deswegen
geht nicht um sooo viel geld aber mir gehts ums prinzip

achso und ich hab seine vollen daten
name anschrift etc

Es besteht definitiv keine Möglichkeit für dich das Geld irgendwie einzufordern. Auch nicht über Inkassounternehmen. Könntest ja vielleicht mal mit seinen Eltern sprechen. Vielleicht kriegst du so dein Geld. ;)

Ric
2007-12-14, 16:38:26
Irgendeine rechtliche Möglichkeit muß es gegen sowas doch geben.

Du irrst. Minderjährigenschutz ist eine "heilige Kuh" im deutschen Zivilrecht. Mit dem "Taschengeldparagraph" (110bgb) seit ihr schon auf der richtigen spur. Das "Mit eigenen Mitteln bewirkt" liegt nicht vor. Damit ist der schwebend unwirksamme Vertrag immer noch schwebend Unwirksam.
Genehmigt der Erziehungsberechtigte nicht, hat der andere Teil schlicht Pech gehabt.
Was kann man dagegen tun: Nun, viele hier, geben sich (ich sehe mal den theadersteller schief an) sehr Erwachsen. Das heist aber auch, dass ihr/er für sein Verhalten und Tun (zivilrechtlich) verantwortlich ist. Das heit aber auch, dass man sich seine Vertragspartner vorher gut aussucht. Wenn du mit Minderjährigen kontrahiert, dann sehe zu, dass du dein Geld auch sicher und vollständig erhälst (sonst nicht bewirkt), oder hole dir die entsprechende Genehmigung/Einverständnis der Eltern ein. Wenn du die nicht bekommst, oder nicht einholst, ist es schlicht dein Problem, dein eigenes Versagen.

Auch Schadenersatz fällt flach. Das ist schlicht eine Umgehung des Minderjährigenschutz. Und ja, der steht und fällt mit der Volljährigkeit.

ux-3
2007-12-14, 16:41:37
Mit jeder Minute, die du dem Geld hinterherläufst, vergrößerst du deinen Schaden.
Ruf entweder die Mutter an und schildere ihr das Problem oder schreib die Sache ab.

Fatality
2007-12-14, 16:50:41
ohm mann...

in dem sinn würde siegfried die verhandlung gewinnen (bekommt seine 30€) allerdings zeigt ihn die staatsanwaltschaft dann im nächsten verfahren wegen dem eigentlichen "problem" an.

Norbertsch
2007-12-14, 16:52:54
Ich sags nochmal, beiß dich in den Hintern und vergiss es.
Das Geld einzutreiben wird erstmal Auslagen von Dir fordern.
Kein Anwalt der Welt wird sowas um sonst machen.
Wenn ich so Mist höre, wie "dann muss ich 0 Steuern nachzahlen", wird mir übel.
Gewerbe An- und Abmeldung werden Dich mehr als die 30 € kosten.
Man muss es Dir schlecht gehen. Wenn die Eltern nicht wollen, bekommst du keinen Cent. Investiere Deine Zeit doch Sinnvoll.
Im Grunde stinkt Dir doch nur, dass ein Minderjähriger dich Abgezockt hat.
Lern draus und lass gut sein.

PS Bin dafür, dass die Volljährigkeit wieder auf 21 Jahre hochgeschraubt wird.
Is ja nich auszuhalten!

ux-3
2007-12-14, 17:12:06
Siegfried hat gegen kein deutsches Gesetz verstoßen. Siegfried hat auch keinen Vertrag mit Blizzard abgeschlossen und kann diesen daher auch nicht brechen. Seine Tätigkeit im Internet stellt keinen Straftatbestand dar. Ich kann nicht sehen, wo da der Staatsanwalt etwas gegen Siegfried unternehmen will.

Würde Siegfried sich mit einer volljährigen Nonne vergnügen, wäre er auch nicht in rechtlichen Schwierigkeiten, obwohl die Dame in ihren "AGBs" einige Vorschriften verletzt hätte. Damit ist Siegfried kein Engel aber ein Problem kann nur die Person bekommen, die eine vertragliche Bindung eingegangen ist. Das sich dann das halbe Kloster tierisch empört ist zu erwarten, aber Unrecht wird es dadurch nicht.

Angenommen ein Verein gibt Schuhe an Mitglieder aus, die laut Satzung und Kaufvertrag nur Vereinsmitglieder tragen dürfen. Mitglied heuert Siegfried an, um Schuhe einzulaufen. Siegfried läuft Schuhe ein. Verein ist empört. Was wird ein Gericht sagen, wenn Siegfried den Auftrag nachweisen kann?

Ich erwäge sonst die Gründung eines solchen Vereins, welcher die Reparatur von Schuhen durch dritte untersagt. Dann bringe ich diese Schuhe zum Schuster und muss nicht zahlen, da ja der Verein dies nicht erlaubt. Klare Sache!

Gruß
ux-3

aths
2007-12-14, 17:14:03
ich kann mir nicht vorstellen dass ich fuer eine normale dienstleistung nicht bezahlt werden muss weil kein schriftlicher vertrag geschlossen wurdeEs gilt auch ein mündlich geschlossener Vertrag, aber du hast halt nichts um den Vertragsabschluss zu beweisen.

nochmals
die eula von blizzard ist nicht rechtsgueltig
und was ich mache ist 100% legal nach deutschem recht
jetzt spammt bitte nicht mehr in meinem thread wenn ihr nichtz zum eigentlichen thema beizutragen habtBlizzard kann trotzdem Accounts sperren. Ich schätze dass man schlechte Karten hat wenn man die Nutzung eines Accounts vor einem Gericht wieder einklagen willst.

Powerleveln erscheint mir als Verdienst mit relativ schlechtem Stundenlohn. Addiert man deine Informationsbeschaffung hier, ist die Bilanz noch schlechter. Mit 21 Jahren hast du doch beim Staat Anspruch auf besondere Förderung beim Einstieg ins Berufsleben. Die Energie die du aufbringst um an 30 € zu kommen zeigt doch, dass du Energie hast. Was wäre da mittelfristig mit einer richtigen Arbeit drin ...

alpha-centauri
2007-12-14, 17:23:44
ey, cool krass lern deutsch schreib richtig satz dann helfen dir einfach möglich

rotalever
2007-12-14, 17:38:46
Gewerbe An- und Abmeldung werden Dich mehr als die 30 € kosten.

Wieso das? Max 30Eur Bearbeitungsgebühr.

Aber ich würde echt einfach mal Anrufen. Vll. lässt sich das dann alles in 10Min. regeln. Wenn du Glück hast, sehen die Eltern ein, dass der Sohn Mist gebaut hat und dann zahlt er und dann ist die Sache geregelt.

oder: http://www.moskau-team.com/

AtTheDriveIn
2007-12-14, 18:38:43
Du irrst. Minderjährigenschutz ist eine "heilige Kuh" im deutschen Zivilrecht.

Jo das mit dem Taschengeldparagraphen hab ich ja in dem Thread schon erklärt. Er schützt aber mehr die Verkäufer, als den Minderjährigen.

Ich würde an Siegfrieds Stelle trotzdem versuchen mein Geld zu bekommen und würde so argumentieren: Wenn man die ganze Geschichte betrachtet, vor allem den Inhaber das Paypal Accounts (Mutter), dann könnte man das alles als Botengang ihres Kindes sehen. Wenn ich meiner 6 jährigen Tochter 30 Euro mitgebe damit sie beim Bäcker um die Ecke Kuchen kaufen kann, dann kann ich auch nicht später hingehen und mein Geld zurückverlangen, es ist nämlich ein Vertrag zwischen mir und dem Bäcker zustande gekommen, meine Tochter war nur Bote.

Ric
2007-12-14, 18:45:51
Jo das mit dem Taschengeldparagraphen hab ich ja in dem Thread schon erklärt.

Ich würde an Siegfrieds Stelle trotzdem versuchen mein Geld zu bekommen und würde so argumentieren: Wenn man die ganze Geschichte betrachtet, vor allem den Inhaber das Paypal Accounts (Mutter), dann könnte man das alles als Botengang ihres Kindes sehen. Wenn ich meiner 6 jährigen Tochter 30 Euro mitgebe damit sie beim Bäcker um die Ecke Kuchen kaufen kann, dann kann ich auch nicht später hingehen und mein Geld zurückverlangen, es ist nämlich ein Vertrag zwischen mir und dem Bäcker zustande gekommen, meine Tochter war nur Bote.

Düftige Argumentation, wird beim Threadstarter nicht klappen.

AtTheDriveIn
2007-12-14, 18:54:18
Düftige Argumentation, wird beim Threadstarter nicht klappen.
Man muß alles versuchen um Geld von dem Betrüger zu bekommen. Einfach der Mutter, Adresse hat er ja, einen anständigen Brief schreiben und hoffen das wenigstens sie ein vernünftiger Mensch ist.

Labberlippe
2007-12-14, 18:56:34
Hi

Bin erstmal schlafen jetzt Uhrzeit 16:31;D

Im Ernst.

Komm knick die 30,-
Du hast mit einen "Minderjährigen" einen "Vertrag" abgeschlossen.
Du hast nicht überprüft ob das Geld schon bei Dir eingelangt ist.

Aber Du kannst ja ein Inkassobüro oder Anwalt damit beauftragen, das die Dir das Geld beschaffen, nur zweifle ich dran das die das wegen einer solchen Lappalie es machen werden.
Die werden eher die Kosten von Dir in vorhinein verlange und dann wirds teuer.

Sehe es als Lehre an, immer erst dann machen wenn die Zahlungsangelegenheiten geklärt und über die Bühne gegangen sind.

Gruss Labberlippe

seahawk
2007-12-14, 19:02:28
Sehen wir es sachlich :

- Fakt ist, dass der 17 jährige in der LAge ist einen rechtsgültigen Vertrag über 30 Euro abzuschliessen, auch wenn hier der Faktor der Sittrnwidrigkeit diskutiert werden müßte, da die angebotene LEistung dem Kunden eigentlich schadet. Sollte der Kunden icht eindeutig darauf hingewiesen worden sein, dass die Leistung ihn seinen Account kosten kann, dürfte es hier scheitern.

- Blizzards Nutzungsbedingungen sind für den Vertrag grundsätzlich erstmal unbedeutend.

- gefährlich ist hier die Frage des Gewerbes und der dort der Hachhaltigkeit, da ansonsten alle Punkte für eine Gewerbe erfüllt wurden.

AtTheDriveIn
2007-12-14, 19:03:39
Sehe es als Lehre an, immer erst dann machen wenn die Zahlungsangelegenheiten geklärt und über die Bühne gegangen sind.

Gruss Labberlippe


Naja gelernt hat er hoffentlich jetzt schon was, allerdings kann es ja nicht schaden trotzdem zu versuchen an sein Geld zu kommen. Das kleine A****loch hat das sicher alles geplant gehabt, also Brief an Mutter, ansonsten den Typen irgendwie an Blizzard verpfeifen, obwohl ich das noch kritischer sehe, als den Brief.

Labberlippe
2007-12-14, 19:11:10
Sehen wir es sachlich :

- Fakt ist, dass der 17 jährige in der LAge ist einen rechtsgültigen Vertrag über 30 Euro abzuschliessen, auch wenn hier der Faktor der Sittrnwidrigkeit diskutiert werden müßte, da die angebotene LEistung dem Kunden eigentlich schadet. Sollte der Kunden icht eindeutig darauf hingewiesen worden sein, dass die Leistung ihn seinen Account kosten kann, dürfte es hier scheitern.

- Blizzards Nutzungsbedingungen sind für den Vertrag grundsätzlich erstmal unbedeutend.

- gefährlich ist hier die Frage des Gewerbes und der dort der Hachhaltigkeit, da ansonsten alle Punkte für eine Gewerbe erfüllt wurden.


Hi

Das sehe ich auch so, schliesslich hat er ja nur seinen Account genutzt und für Ihm die Arbeit abgenommen, das ist Blizzard wurscht.

Genauer gesagt ich denke Sie können auch nichts dagegen machen, sonst müssten die ganzen D2 Stors ja dicht sein.
Da steht auch nämlich extra drin, das nicht die Items verkauft werden, sondern die Zeit für deren Anschaffung.

Mit dem Gewerbe sehe ich da überhaupt kein Problem da er es ja nicht im grossen Stil macht und bei 30 Euro wird da keiner was machen.
Geschweige von Staatsanwalt oder Fiskus.

Gruss Labberlippe

Labberlippe
2007-12-14, 19:15:58
Naja gelernt hat er hoffentlich jetzt schon was, allerdings kann es ja nicht schaden trotzdem zu versuchen an sein Geld zu kommen. Das kleine A****loch hat das sicher alles geplant gehabt, also Brief an Mutter, ansonsten den Typen irgendwie an Blizzard verpfeifen, obwohl ich das noch kritischer sehe, als den Brief.


Hi

Ja ist schon klar, dumm gelaufen für Ihn, dennoch ist er selbst schuld.
Er ging ja den mündlichen Vertrag mit einen Minderjährigen ein.

Er kann versuchen dieses mit der Mutter zu klären nur die Reaktion kann ich mir Bildlich vorstellen, die wird ihm den Vogel zeigen.

Erkläre mal einen 40 - 50 jährigen Elternteil (Alter meine Vermutung) das die 30 Euro für einen Char zahlen sollen, welcher ja schon online kosten in Anspruch nimmt.

Glaubst Du das die das Verstehen?
Da er ihn ja quasi nur von B-Net und über ICQ kennt sehe ich da schon Probleme alleine eine Vernünftige Kommunikation aufzubauen.



Gruss Labberlippe

Vertigo
2007-12-14, 19:25:51
Sehen wir es sachlich :

- Fakt ist, dass der 17 jährige in der LAge ist einen rechtsgültigen Vertrag über 30 Euro abzuschliessen, auch wenn hier der Faktor der Sittrnwidrigkeit diskutiert werden müßte, da die angebotene LEistung dem Kunden eigentlich schadet. Sollte der Kunden icht eindeutig darauf hingewiesen worden sein, dass die Leistung ihn seinen Account kosten kann, dürfte es hier scheitern.

Genau diesen "Fakt" kann man aber anzweifeln. Schon aus dem einfachen Grund, dass die Bezahlung über das Konto der Mutter ablaufen sollte, der 17-Jährige die Leistung also offenbar nicht mit eigenen Mitteln bestreiten konnte ("Taschengeldparagraph").

Kapellmeister
2007-12-14, 20:01:39
Schon mal wer dran gedacht dass es vielleicht sogar die Mutter selbst war die die Zahlung gestoppt hat.....?!

Nur so ein ein Gedanke.....

Labberlippe
2007-12-14, 20:12:05
Schon mal wer dran gedacht dass es vielleicht sogar die Mutter selbst war die die Zahlung gestoppt hat.....?!

Nur so ein ein Gedanke.....


Hi

Die Vermutung habe ich auch, deshalb stelle ich mir ja die Situation mit der Klärung der Mutter auch nicht gerade zufriedendstellend dar.

Die wird ganz normal was husten.

Gruss Labberlippe

lemonsoda
2007-12-15, 00:28:25
Wäre das mein Sohn, würde mich die ganze Angelegenheit ein Telefonat mit der Rechtschutzversicherung und einen Gang zum Anwalt kosten.

Risiko für mich: Null

Unwägbarkeiten: viele

Risiko für den Anspruchsteller: keine 30 Euro, Kosten für Mahnbescheid, Kosten für meinen Anwalt, Gerichtskosten.

Lösung: freundlicher (ohne Ironie!) Brief an die Mutter mit der Bitte, die 30 Euro zu überweisen. Kommt das Geld -> gut. Kommt es nicht -> abhaken. Alles andere ist lediglich ein Verlust an wertvoller Lebenszeit und dazu möglicherweise noch an nicht vorhandenem Geld.

Siegfried
2007-12-15, 03:58:29
hab das problem gerade geloest
der junge wird leider eine boese ueberraschung erleben wenn er sich morgen in seinen wow-account einloggt :redface:
weil er mir als sicherheit seinen steam-account gegeben hatte habe ich auch nur 10eur schaden (von meinem aufwand mal abgesehen)

http://www.smiliepower.de/party_smilies/04.gif

AtTheDriveIn
2007-12-15, 10:00:57
hab das problem gerade geloest
der junge wird leider eine boese ueberraschung erleben wenn er sich morgen in seinen wow-account einloggt :redface:
weil er mir als sicherheit seinen steam-account gegeben hatte habe ich auch nur 10eur schaden (von meinem aufwand mal abgesehen)

http://www.smiliepower.de/party_smilies/04.gif


Jetzt bin ich neugierig, was ist mit seinem Account genau passiert?

Nexxus1980
2007-12-15, 10:55:37
hab das problem gerade geloest
der junge wird leider eine boese ueberraschung erleben wenn er sich morgen in seinen wow-account einloggt :redface:
weil er mir als sicherheit seinen steam-account gegeben hatte habe ich auch nur 10eur schaden (von meinem aufwand mal abgesehen)

http://www.smiliepower.de/party_smilies/04.gif


Du bist der Held der Nation! Und jedermanns Vorbild.

rotalever
2007-12-15, 12:09:37
hab das problem gerade geloest
der junge wird leider eine boese ueberraschung erleben wenn er sich morgen in seinen wow-account einloggt :redface:
weil er mir als sicherheit seinen steam-account gegeben hatte habe ich auch nur 10eur schaden (von meinem aufwand mal abgesehen)

http://www.smiliepower.de/party_smilies/04.gif
Versteh ich nicht.

afk|freeZa|aw
2007-12-15, 13:47:31
Es gilt auch ein mündlich geschlossener Vertrag, aber du hast halt nichts um den Vertragsabschluss zu beweisen.

Blizzard kann trotzdem Accounts sperren. Ich schätze dass man schlechte Karten hat wenn man die Nutzung eines Accounts vor einem Gericht wieder einklagen willst.

Powerleveln erscheint mir als Verdienst mit relativ schlechtem Stundenlohn. Addiert man deine Informationsbeschaffung hier, ist die Bilanz noch schlechter. Mit 21 Jahren hast du doch beim Staat Anspruch auf besondere Förderung beim Einstieg ins Berufsleben. Die Energie die du aufbringst um an 30 € zu kommen zeigt doch, dass du Energie hast. Was wäre da mittelfristig mit einer richtigen Arbeit drin ...


Er kann ja nicht arbeiten,weil das Tageslicht ja seine Haut verdunkelt :rolleyes:

@Siegfried:Schnapp Dir Deine coole Maske und besuch die Leute mal,da wirst nicht nur Du Spass dran haben :redface:

Siegfried
2007-12-15, 14:10:26
Jetzt bin ich neugierig, was ist mit seinem Account genau passiert?
hast pm

rotalever
2007-12-15, 15:54:02
hast pm
Ich wollte es doch auch wissen.:wave2:

Siegfried
2007-12-15, 21:15:20
Blizzard kann trotzdem Accounts sperren. Ich schätze dass man schlechte Karten hat wenn man die Nutzung eines Accounts vor einem Gericht wieder einklagen willst.

Powerleveln erscheint mir als Verdienst mit relativ schlechtem Stundenlohn. Addiert man deine Informationsbeschaffung hier, ist die Bilanz noch schlechter. Mit 21 Jahren hast du doch beim Staat Anspruch auf besondere Förderung beim Einstieg ins Berufsleben. Die Energie die du aufbringst um an 30 € zu kommen zeigt doch, dass du Energie hast. Was wäre da mittelfristig mit einer richtigen Arbeit drin ...
das blizzard den account sperrt wollte ich auch
ich weis ich bekaeme leicht mehr geld wenn ich arbeiten gehe
powerleveln is so 1-1,5eur pro std
aber halt unpraktische umstaende

Ich wollte es doch auch wissen.:wave2:
hast gleich ne pm

Ric
2007-12-15, 22:05:31
hab das problem gerade geloest
der junge wird leider eine boese ueberraschung erleben wenn er sich morgen in seinen wow-account einloggt :redface:
weil er mir als sicherheit seinen steam-account gegeben hatte habe ich auch nur 10eur schaden (von meinem aufwand mal abgesehen)

http://www.smiliepower.de/party_smilies/04.gif


You made my day.


Eine frage in den raum: Tu ich falsch liegen, wenn ich diesen thread als pupertierende kinderkagge bezeichne, und der theadstarter eher wie ein troziges kind aufspielt/benimmt, dass man sein sandkastenspielzeug weggenommen hatte.
Erst nach recht und gerichten, inkasso und so weiter schreien, die einsichtsfähigkeit und weitsicht eines Nacktmulls (http://de.wikipedia.org/wiki/Nacktmull) zeigen und dann das.

Siegfried
2007-12-15, 22:47:02
You made my day.


Eine frage in den raum: Tu ich falsch liegen, wenn ich diesen thread als pupertierende kinderkagge bezeichne, und der theadstarter eher wie ein troziges kind aufspielt/benimmt, dass man sein sandkastenspielzeug weggenommen hatte.
Erst nach recht und gerichten, inkasso und so weiter schreien, die einsichtsfähigkeit und weitsicht eines Nacktmulls (http://de.wikipedia.org/wiki/Nacktmull) zeigen und dann das.
dem was du schreibst zu urteilen laesst du dich einfach abzocken und tust nichts dagegen

bei sachen die ich nicht genau weis war ich auserdem sehr einsichtig
deswegen hab ich auch eingesehen dass meine chancen schlecht sind an das geld zu kommen
er hat jetzt halt deutlich mehr schaden als ich und betruegt vieleicht keine leute mehr
ich wuerds owned nennen

Quantar
2007-12-15, 22:50:36
ich wuerds owned nennen
Eher Auge um Auge. Ein Prinzip, welches eher leicht archaisch anmutet und eher in die Zeit passt, in der wir uns mit Steinen beworfen haben. Aber nun gut.... jeder wie er will....

Siegfried
2007-12-15, 23:44:34
Eher Auge um Auge. Ein Prinzip, welches eher leicht archaisch anmutet und eher in die Zeit passt, in der wir uns mit Steinen beworfen haben. Aber nun gut.... jeder wie er will....
ja hast natuerlich recht
ein bischen primitiv ist es schon :wink:

Quantar
2007-12-15, 23:52:40
ja hast natuerlich recht
ein bischen primitiv ist es schon :wink:
Ich kann ja verstehen, dass man einen regelrechten "Hass" entwickelt. Aber wenn wir nach 10.000 Jahren "Entwicklung" in einer "Zivilisation" uns immer noch dir Birne einschlagen, anstatt die zu benutzen, dann wird mir ganz anders.

Siegfried
2007-12-16, 00:50:42
naja das sind instinkte die ja nach lebensituation und testosteronspiegel staerker oder schwaecher ausgepraegt sind
ich denke auch nicht dass das die naechsten paar millionen jahre ohne genetische modifizierung verschwindet
ich bin natuerlich intelligenter aber habe nicht weniger gewaltpotential als ein steinzeitmensch
die beste loesung ist imo konflikte gleich im vorherein zu vermeiden
das geht aber nicht solange sich jemand rechte rausnimmt die er nicht hat
da muss ich mich natuerlich wehren

aths
2007-12-16, 12:39:05
dem was du schreibst zu urteilen laesst du dich einfach abzocken und tust nichts dagegen

bei sachen die ich nicht genau weis war ich auserdem sehr einsichtig
deswegen hab ich auch eingesehen dass meine chancen schlecht sind an das geld zu kommen
er hat jetzt halt deutlich mehr schaden als ich und betruegt vieleicht keine leute mehr
ich wuerds owned nennenIch würds Risiko nennen. Gerade weil du Schaden angerichtet hast, wäre wahrscheinlich eine Schadensersatzforderung möglich. Vor allem dürfte dich kaum noch einer beauftragen, Powerleveling zu übernehmen da er weiß was passiert wenn man in Zahlungsverzug gerät.

Siegfried
2007-12-16, 17:04:37
schon aber das risiko ist in dem fall sehr gering
ich hab schon in gewissen foren geschrieben was passiert ist
und es finden eigentlich alle gut was ich gemacht hab
ich mein zahlungsverzug waer ja kein problem (normal eh vorkasse)
aber einfach die zahlung komplett stornieren und nicht mehr antworten...

aths
2007-12-16, 19:40:52
... rechtfertigt noch nicht, großen Schaden anzurichten. Zumal du damit deine Einnahmeseite nicht verbessert hast, aber jetzt weniger Chancen haben dürftest, Kunden zu finden.

derpinguin
2007-12-16, 19:50:11
... rechtfertigt noch nicht, großen Schaden anzurichten. Zumal du damit deine Einnahmeseite nicht verbessert hast, aber jetzt weniger Chancen haben dürftest, Kunden zu finden.

Dann hilft nurnoch Sonnencreme mit LSF60 drauf und ab zur Arbeit, draußen.

PHuV
2007-12-17, 18:57:05
Sehen wir es sachlich :

- Fakt ist, dass der 17 jährige in der LAge ist einen rechtsgültigen Vertrag über 30 Euro abzuschliessen, auch wenn hier der Faktor der Sittrnwidrigkeit diskutiert werden müßte, da die angebotene LEistung dem Kunden eigentlich schadet. Sollte der Kunden icht eindeutig darauf hingewiesen worden sein, dass die Leistung ihn seinen Account kosten kann, dürfte es hier scheitern.


Na ja, es gibt diverse Einschränkungen. Ist ein Werksvertrag vom Taschengeldparagraph abgedeckt? Ich glaube nicht. Genauso ist es mit Dingen, die eigentlich verboten bzw. illegal sind, hier hat der Erziehungsberechtigte immer ein Wörtchen mitzureden.

derpinguin
2007-12-17, 18:59:06
Na ja, es gibt diverse Einschränkungen. Ist ein Werksvertrag vom Taschengeldparagraph abgedeckt? Ich glaube nicht. Genauso ist es mit Dingen, die eigentlich verboten bzw. illegal sind, hier hat der Erziehungsberechtigte immer ein Wörtchen mitzureden.
Fallen 17-jährige tatsächlich noch unter den Taschengeldparagraphen? Immerhin verdienen viele da schon ihr eigenes Geld.

Ric
2007-12-17, 23:00:57
Ja, auch ein 17. jähriger, genau so wie ein 46-jähriger beschränkt geschäftsfähiger (z.b. geisteskrankheit).

Die unbeschränkte geschäftsfähigkeit beginnt normalerweisse mit dem 18. geburtstag. Meine mathekentnisse sagen mir, dass 17 kleiner als 18 ist, hmmm... also noch beschränkt geschäftsfähig.

Siegfried
2007-12-30, 21:49:06
details sind jetzt hier nachzulesen
http://www.elitepvpers.de/forum/wow-main-discussions-questions/107489-betrug-lohnt-sich-nicht-ich-sage-nur-owned.html

aths
2007-12-31, 13:37:56
Wenn nur die Hälfte davon wahr ist, würde ich dir raten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wegen 30 € so einen Aufstand zu machen ... ich kann verstehen dass dich das Gefühl, gelinkt worden zu sein, viel stärker wurmt als der Verlust von 30 €. Aber auch wenn man angeschissen wurde sollte man in der Lage sein, vernünftig zu handeln und keine Allmachtsfantasien ausleben. ICQ-Nummern angeben und zunächst auch den Namen ist ganz, ganz unterste Schublade.

Norbertsch
2007-12-31, 13:52:48
Sorry, du tickst doch nicht richtig, lass dich mal untersuchen!

Such dir ma richtige arbeit, dann musst du dich nicht mit Kindern rumärgern!
Entschuldige, aber wahrscheinlich bist ja selber noch relativ feucht hinter den Löffeln.

In dem anderen Forum hats Dir ja schon einer gesagt: du begiebst dich mit deinem Verhalten auf die gleiche Schiene wie dein "Feind". Auf eine asoziale Ebene.

Warum hast Du denn nicht die Mutter angeschrieben? Weil Du weißt, dass deine Dienstleistung halbseiden war und ist. Und dein Kumpel, der Supercracker, hat der auch keine arbeit oder was??

Ihr seid schon ein tolles Team, so cool und männlich.
Und dennoch heulst du hier wegen 30 Euro rum anstatt Dir einzugestehen, das Du zu doof warst um den deal durchzuziehen.

Trotzdem guten rutsch und vorallem gute Besserung.

Stonecold
2007-12-31, 13:59:28
Hab nun keine lust alles durchzulesen, aber wenn noch auf sein Account kommst, erstmal PW ändern und E-Mail. Dann würde ich ihn anschreiben das er das geld rausrücken soll oder du löscht den Account einfach und gut.

MfG
Stonecold

Siegfried
2007-12-31, 14:37:36
ich komm nicht mehr auf seinen account
jemand der ihn powerleveln sollte hat gestern aber gleich pwd und email geaendert als er meinen thread gesehen hat

warum ich kein brief geschrieben hab
ich wollte nicht mehr finanziellen schaden fuer mich selbst
brief kostet auch geld und aufwand
und erfolgsaussicht gering

naja ich weis dass mein verhalten kindisch ist aber ich handle sehr nach prinzipien
namen und icq habe ich auch nur angegeben damit andere leute gewarnt sind
wie man sieht war er ja gerade dabei wieder jemand zu betruegen...

fate
2007-12-31, 14:44:22
verbietet Computerspiele...

-|NKA|- Bibo1
2007-12-31, 15:06:44
naja ich weis dass mein verhalten kindisch ist aber ich handle sehr nach prinzipien


:confused:
Irgendwie bringe ich Prinzipien und Dich nicht miteinander in Verbindung.
Aber, trotz allem, herzlichen Glückwunsch zur Wahl als



Lächerlichster Member des Jahres



Ich weiß nicht was Deine Eltern gemacht haben, aber irgendetwas ist in Deiner Entwicklung gründlich falschgelaufen.

rotalever
2007-12-31, 15:31:28
regt euch doch nicht so auf...

Fatality
2007-12-31, 15:48:59
bibo hat aber recht, naja einen quotenopfer für kaputte leute braucht auch das 3dcenter.

Siegfried
2007-12-31, 16:48:14
der thread wurde jetzt geloescht weil ein paar kiddies nur noch ueber das hacking geredet haben ~~
hier bitte auch close
is ja alles gesagt

Siegfried
2007-12-31, 16:51:04
:confused:
Irgendwie bringe ich Prinzipien und Dich nicht miteinander in Verbindung.
Ich weiß nicht was Deine Eltern gemacht haben, aber irgendetwas ist in Deiner Entwicklung gründlich falschgelaufen.
mein prinzip:
wenn mir jemand absichtlich schadet dann richte ich bei ihm den maximalen mit meinem gewissen vertretbaren schaden an
das tue ich um zukuenftigen schaden meinerseits zu vermeiden
und erzogen habe ich mich selbst

Ric
2007-12-31, 16:51:15
der thread wurde jetzt geloescht weil ein paar kiddies nur noch ueber das hacking geredet haben ~~
hier bitte auch close
is ja alles gesagt

Stimmt, es ist alles gesagt, aber ich bezweifel, dass etwas davon bei dir hängen geblieben ist.

_DrillSarge]I[
2010-08-01, 02:47:44
und erzogen habe ich mich selbst
das ergebnis ist durchaus beeindruckend

san.salvador
2010-08-01, 03:22:42
I[;8181325']das ergebnis ist durchaus beeindruckend
Für die Erkenntnis hast du jetzt ein halbes Jahr gebraucht? :ugly:

synergie
2010-08-01, 07:38:05
Für die Erkenntnis hast du jetzt ein halbes Jahr gebraucht? :ugly:

2,5 Jahre triffts eher :tongue:

san.salvador
2010-08-01, 16:16:09
2,5 Jahre triffts eher :tongue:
Oh shit, da hasse recht.
Noch schlimmer. :usad:

Ringwald
2010-08-01, 19:52:14
Warum zur Hölle grabt man einen so alten Thread aus?
Aber gut, um die Stimmung zu lockern, erinnert ihr euch noch an l@mer? X-D

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/search.php?searchid=1931275

san.salvador
2010-08-01, 19:55:52
Warum zur Hölle grabt man einen so alten Thread aus?
Aber gut, um die Stimmung zu lockern, erinnert ihr euch noch an l@mer? X-D

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/search.php?searchid=1931275
Se link is däd. ;(

Ringwald
2010-08-01, 19:58:56
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/member.php?u=18793
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