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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt: Verjährungsfristen


JFZ
2007-12-14, 17:34:46
Hi,

war wohl am 17.09.07 mit einem Firmenwagen 24km/h zu schnell auf der Autobahn. Habe zwar keinen Blitz registriert, aber gemessen haben die wohl, ich wunder mich zwar etwas, aber 100% ausschließen will ich es nicht. Laut Fahrtenbuch war ich zur Tatzeit der Fahrer und das Foto hat schon ne gewisse Ähnlichkeit mit mir.

Nun ist heute der Zeugenfragebogen bei mir angekommen (Eingangsstempel 29. Nov, seitdem durch die Abteilungen bis zum "Täter" gewandert).

Fragen:
Namen etc. gebe ich ja in dem Bogen an. Sollte ich jetzt ankreuzen "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von" oder "das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an"? Oder ist das egal?

Und sollte ich mir evtl. noch einen Tag Bedenkzeit nehmen und es erst Montag abend in den Postausgang legen? (Montag wären seit dem Verstoß 3 Monate rum) Heute geht das Teil eh nicht mehr raus.

Welches Datum ist für die Verjährung denn überhaupt ausschlaggebend? Zustellung des Zeugenfragebogen an mich/meine Firma? Rücksendung des Bogens an die Bußgeldstelle? Zeitpunkt, zu dem die meinen Namen kennen? Versand des Anhörungsbogens? Zustellung des Anhörungsbogens bei mir?

Stormtrooper
2007-12-14, 18:05:44
Dadurch das innerhalb von 3 Monaten Ermittlungen gegen dich in Gang gesetzt wurden beträgt die Verjährungsfrist weitere 3 Monate...
Du hast keine Chance der Sache zu umgehen.

Zahlen bringt Frieden.

JFZ
2007-12-14, 18:30:12
Dadurch das innerhalb von 3 Monaten Ermittlungen gegen dich in Gang gesetzt wurden beträgt die Verjährungsfrist weitere 3 Monate...

Ja da ist ja die Frage. Die haben ja noch nicht direkt gegen mich ermittelt sondern sind noch dabei, den Fahrer zu ermitteln. Reicht das schon zur Verlängerung der Verjährungsfrist oder verlängert die sich erst, wenn sie den Anhörungsbogen schreiben/versenden?




Zahlen bringt Frieden.

Mir schon klar, aber wenn es legale Möglichkeiten dagegen gibt, hätte ich nichts dagegen...