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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche Hilfe bei Rechtfrage


Antares
2007-12-27, 21:19:53
Ich habe mir vor schätzungsweise 2,5 Monaten 2x 1Gb RAM gekauft und nun ist schon zum 2.ten mal einer der Speicher kaputt.

Kann ich mein Geld zurückfordern oder muß ich mich mit einem Ersatz abfinden?

SuperHoschi
2007-12-27, 21:29:57
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=325021&DstID=6576

Gewährleistungsanspruch besteht und das Gute ist, daß es noch kein halbes Jahr
her ist.

Reklamiere und bitte den Händler um Rückerstattung des Geldes, sei Dir allerdings
bewusst, daß er daß NICHT machen muss, sondern erst auf sein Recht der Mangelbehebung
(Austausch/Reparatur) pochen wird, bzw. nur Gutschrift anbieten wird.

lg
Superhoschi

P.S. So oder so ähnlich wirds wahrscheinlich auch in DE laufen.

Edit: Übrigens wenn er versucht das Ganze hinaus zu zögern, weil er es selbst seinem
Vertragspartner zur Begutachtung/Garantiefall einsenden muss, erklärst Du ihm höflich,
daß nicht der Hersteller in Taiwan, sondern ER DEIN Vertragspartner ist und er den
Austausch/Reparatur innerhalb einer angemessenen Zeit durch führen muss.

http://portal.wko.at/wk/dok_detail_link.wk?AngID=1&DocID=426289&StID=211653
Auch lesenswert!

Bluescreen2004
2007-12-27, 21:36:15
Du mußt dem Verkäufer die Gelegenheit geben, zweimal Nachzubessern erst dann kannst du Geld zurück fordern, oder einen anderen Ersatz !

Sprich beim 3. Mal gehts erst.

MFG

Abanon
2007-12-27, 23:43:07
Du mußt dem Verkäufer die Gelegenheit geben, zweimal Nachzubessern erst dann kannst du Geld zurück fordern, oder einen anderen Ersatz !
Sprich beim 3. Mal gehts erst.

Wer erzaehlt eigentlich den Mist?
Wenn eine Sache innerhalb des ersten halben Jahres Mangehaft ist:


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

ShadowXX
2007-12-28, 00:01:59
Wer erzaehlt eigentlich den Mist?
Wenn eine Sache innerhalb des ersten halben Jahres Mangehaft ist:


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Was im Endeffekt auf "Nachbessern" hinausläuft.....das mit den 2x ist gängiger Usus vor Gerichten.

Bluescreen2004
2007-12-28, 00:28:48
Wer erzaehlt eigentlich den Mist?
Wenn eine Sache innerhalb des ersten halben Jahres Mangehaft ist:

ja und wo ist jetzt der Unterschied zu meinen Text?
Nachbessern heist nicht nur Ware rep. sondern auch Austauschen wie du in deinem Fett mackierten Text gepostet hast.

Mit "einem andere Ersatz" ist z.b gemeint statt Geld zurück ein Gerät von einem anderen Hersteller.....

deekey777
2007-12-28, 01:02:49
Wer erzaehlt eigentlich den Mist?
Wenn eine Sache innerhalb des ersten halben Jahres Mangehaft ist:
Nacherfüllung ist: Lieferung einer mangekfreien Sache oder Nachbesserung. Die Sache kann auch nach 1 Jahr und 364 Tagen mangelhaft werden, ohne dass der Käufer sein Recht auf Nacherfüllung verliert.

Wegen des Vorrangs der Nacherfüllung hat der Verkäufer wiederum auf diese zu bestehen (wobei die Wahl zwischen Umtausch und Reparatur weiterhin beim Käufer liegt): Schlägt die Nacherfüllung auch zum zweiten Mal fehl, so hat der Käufer das Recht zum Rücktritt oder MInderung; der Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.
Ich habe mir vor schätzungsweise 2,5 Monaten 2x 1Gb RAM gekauft und nun ist schon zum 2.ten mal einer der Speicher kaputt.

Kann ich mein Geld zurückfordern oder muß ich mich mit einem Ersatz abfinden?
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.