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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist man als Aktienbesitzer von Musiklabeln nicht automatisch Rechtebesitzer?


Blackland
2008-01-06, 11:16:10
Hat eigentlich noch niemand daran gedacht, dass man (wenn man Stimmrechts-Aktien des Labels besitzt) ja Mitinhaber und somit Rechtebesitzer an Musikstücken ist??

Wenn mir also anteilig Rechte an Songs gehören, gegen was verstoße ich beim Kopieren dann .... ;) Die Originale gehören doch anteilig mir (mit)!?

Welche Gesetze greifen denn nun und welche nicht?

Das lässt sich beliebig auf alle Arten ausweiten (Film, Games etc. etc.) .... :eek:

sun-man
2008-01-06, 11:18:42
Das Recht an der Firma ist evtl nicht übertragbar auf die Produkte und sobald ein Kopierschutz vorhanden ist nützt dir das Recht am Produkt auch nichts denn den darfst Du nicht uzmgehen - auch nicht beim Recht auf die private Kopie.

MFG

Mr_Snakefinger
2008-01-06, 11:32:05
Hmmm... :uponder:

Als Aktienbesitzer bist Du Teilhaber des Unternehmens.
Ich würde aber erstmal davon ausgehen, dass Du damit nicht automatisch der (Mit-)Besitzer an irgendwelchen Rechten, Patenten o.ä. gegenüber Dritten bist. Oder von der anderen Seite überlegt: Wenn Du Teilhaber einer AG bist, dann haftest Du ja auch nicht gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten des Unternehmens, oder?

Ich bin jetzt gerade nicht zu Hause und hab keinen Zugriff auf meine Bücher, aber müsste sowas nicht im AktG stehen?

Madman123456
2008-01-06, 11:34:42
Dann musst du dir nun rigorose und sinnlose Massnahmen gegen Raubkopierer ausdenken :D

basti333
2008-01-06, 12:13:01
wohl kaum, sonst könnte siemens sich ja für 200€ aktien von general electrics kaufen und damit freien zugriff auf alle patente haben ;D

Annator
2008-01-06, 12:45:13
Hmmm... :uponder:

Als Aktienbesitzer bist Du Teilhaber des Unternehmens.
Ich würde aber erstmal davon ausgehen, dass Du damit nicht automatisch der (Mit-)Besitzer an irgendwelchen Rechten, Patenten o.ä. gegenüber Dritten bist. Oder von der anderen Seite überlegt: Wenn Du Teilhaber einer AG bist, dann haftest Du ja auch nicht gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten des Unternehmens, oder?

Ich bin jetzt gerade nicht zu Hause und hab keinen Zugriff auf meine Bücher, aber müsste sowas nicht im AktG stehen?

Stehts nicht, weil sowas durch die Stimmen der Aktienbesitzer abgestimmt wird.