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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Musterung im Januar - Berufsakademie im Oktober


orda
2008-01-06, 19:10:36
Heyho,

war bereist im September 2007 zur Musterung im Affenhaus, wurde dort T4 gemustert. Folge -> Erneute Musterung, welch jetzt in 20 Tagen ansteht.

Jedoch habe ich mich schon bei der BA sowie auch bei den Praxispartnern, also Firmen beworben. Wenn ich nicht T5 werden sollte, werde ich auf jeden Fall verweigern.

Doch wie sieht das jetzt aus? Kann Dt. mich zum Zivieldienst zwingen, obwohl ich bereits eine BA Stelle sicher hab?

Gruß
orda

Die gelbe Eule
2008-01-06, 19:14:32
Eestmal was sicher haben, dann wirst bis zum Alter von 26 zurückgestellt. Und ich würde aufpassen wie kaputt du Dich schreiben läßt, weil das nimmst dann immer mit, kannst ja nicht aufeinmal wieder ein Bein mehr haben, wenn verstehst ;)

Cyv
2008-01-06, 19:15:17
Falls die Berufsakademie als Ausbildung gilt, wird der Zivildienst/wehrpflicht nach hinten verlagert.

Wenn du ncohmal T4 gemustert wirst, heißt das noch lange nicht, dass du auch gezogen wirst. Ich würd dann Lotto spielen und den Prozess solange es geht, herauszögern. So spät wie möglich verweigern.
Es müsste iwie möglich sein, den Zivildienst nach dem Studium(falls es eins ist) zu absolvieren

Hamster
2008-01-06, 20:50:12
da du ja eh verweigern willst, ist vielleicht auch dies eine alternative: Zivil- oder Katastrophenschutz -> http://www.caritaszivi.de/index.php?id=798&type=5

Hardwaretoaster
2008-01-06, 21:54:50
Bin zwar im Nachhineindoch ausgemustert wprden, aber bei mir war es ähnlich:
Wenn du schon einen Vertrag vorweisen kannst ist das ein Rückstellungsgrund, wie eine Ausbildung. Der Herr, bei dem du vor der ärztlichen Untersuchung das Gespräch hast (kA wie der auf Amtsdeutsch heißt) hat mir da auch gleich so einen Rückstellungsantrag ausgefüllt, sollte also kein Thema sein.

geforce
2008-01-07, 01:49:35
Da du aus Dresden bist kann ich dir nur sagen das unser KWEA ziemlich kulant ist bei der Musterung. Versteh eigentlich gar nicht das du es nicht beim ersten Mal schon geschafft hast T5 zu werden. Einfach Hör- und Sehtest verkacken und schon kann man mit dem Wisch abziehen, war jedenfalls bei mir so.

MfG Richard

orda
2008-01-07, 06:18:33
Da du aus Dresden bist kann ich dir nur sagen das unser KWEA ziemlich kulant ist bei der Musterung. Versteh eigentlich gar nicht das du es nicht beim ersten Mal schon geschafft hast T5 zu werden. Einfach Hör- und Sehtest verkacken und schon kann man mit dem Wisch abziehen, war jedenfalls bei mir so.

MfG Richard


Genau, da habe ich beim letzten mal schon betrogen. Meiner Meinung nach hätte ich fast blind sein sollen.

Cyv
2008-01-07, 12:26:00
ICh wurde trotz sämtlicher attests wegen rücken und wirbelsäulen probleme, schlechtem sehen, kompletter Grünblindheit, neurodermitits und Magenproblemen knallhart T2 gemustert...
T5 wegen bissl Sehschwäche ist ja übertrieben.

Aber grade deswegen werde ich auch verweigern. Solange keine fairness im auswahlverfahren ist und nicht alle gezogen werden, wird mich der Bund nicht sehen. Scheiß Verein

Gnafoo
2008-01-07, 12:52:15
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__12.html

siehe (4).3. Ob Zivi oder Bund ist hier soweit ich weiß egal (ich hoffe mal, ich verzapfe hier gerade keinen Unsinn).

http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/index.html

Unterabschnitt 3 ist generell interessant, was das Thema angeht.

Viel Erfolg ;).

Nightspider
2008-01-07, 20:58:35
Ich wurde auch trotz aller Mittel T2 gemustert. Nach dem Abi möchte ich Elektrotechnik studieren aber da habe ich wohl keine Chance zurückgestellt zu werden oder ?
Falls ich das richtig verstanden habe werden nur Leute zurückgestellt, die Theologie studieren oder ähnliches Zeug machen, richtig ?

sei laut
2008-01-07, 21:22:35
Ich wurde auch trotz aller Mittel T2 gemustert. Nach dem Abi möchte ich Elektrotechnik studieren aber da habe ich wohl keine Chance zurückgestellt zu werden oder ?
Falls ich das richtig verstanden habe werden nur Leute zurückgestellt, die Theologie studieren oder ähnliches Zeug machen, richtig ?
Normal ist die Regelung, dass Leute IN einer Ausbildung nicht eingezogen werden. Theoretisch können sie dich noch beim Studieren einziehen, wenn du weniger als 1/3 der Regelstudienzeit studiert hast. (Begründung: Man kann ja jederzeit ne Pause machen und vor 1/3 ist es noch zumutbar, dort weiterzumachen, wo die Pause anfing)
Das es für verschiedene Richtungen verschiedene Regelungen gibt, wär mir neu.

Edit: Theoretisch meint, wenn noch ein Plätzchen frei ist, kann es sein, dass du die Arschkarte ziehst. Muss aber nicht sein.