Gast (Marcool)
2008-01-10, 14:16:22
Hallo,
ich habe nun seit 5 Tagen meinen LCD und musste feststellen das das Netzteil nach ca 5. min ein nerviges Surren von sich gibt. Oben am Rahmen des LCD's fehlt bei einer Stelle der Klarlack. Nun hatte ich der Firma wo ich das Gerät mit 2 Mobileverträgen erworben habe geschrieben das ich um einen Austausch bitte.
Heute Morgen hatte ich schon eine Email im Postfach wo mir gesagt wurde, das ich mich bei Acer melden soll und nicht bei denen.
Bin aber der Meinung das Die dafür doch zuständig sind da diese Fehler schon seit erhalt vorhanden sind. Mit dem Lackschaden hätte ich kein Problem gehabt aber das Netzteil nervt.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Hier mal der Link zu den AGB's der Firma.
https://ssl.svm-hosting.de/preisboerse24.de//agb?XTCsid=f89174bb98cd4eb5931f6729ccc81052
Hier mal der Ausdruck §8 Gewährleistung:
1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Der Kunde hat der Preisbörse Fulda KG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2 der AGB.
Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz bleibt hiervon unberührt.
4. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantie im Rechtssinne ab. Hersteller-garantien bleiben hiervon unberührt.
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ich habe nun seit 5 Tagen meinen LCD und musste feststellen das das Netzteil nach ca 5. min ein nerviges Surren von sich gibt. Oben am Rahmen des LCD's fehlt bei einer Stelle der Klarlack. Nun hatte ich der Firma wo ich das Gerät mit 2 Mobileverträgen erworben habe geschrieben das ich um einen Austausch bitte.
Heute Morgen hatte ich schon eine Email im Postfach wo mir gesagt wurde, das ich mich bei Acer melden soll und nicht bei denen.
Bin aber der Meinung das Die dafür doch zuständig sind da diese Fehler schon seit erhalt vorhanden sind. Mit dem Lackschaden hätte ich kein Problem gehabt aber das Netzteil nervt.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Hier mal der Link zu den AGB's der Firma.
https://ssl.svm-hosting.de/preisboerse24.de//agb?XTCsid=f89174bb98cd4eb5931f6729ccc81052
Hier mal der Ausdruck §8 Gewährleistung:
1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Der Kunde hat der Preisbörse Fulda KG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2 der AGB.
Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz bleibt hiervon unberührt.
4. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantie im Rechtssinne ab. Hersteller-garantien bleiben hiervon unberührt.
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