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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Straftat?


shoTTdoGG
2008-01-12, 01:55:36
Moin,
nur mal ne Frage an alle Rechtskundigen und Hobbyrätselrater:
Ist das Vortäuschen einer Straftat an sich auch eine Straftat? Das meinte nämlich der Sicherheitsfritze beim edeka vorhin, als einer zum Spaß meinte, er hätte heimlich Wodka in die Wasserflasche gefüllt (jaja, mordsgag ich weiß) und diese jetzt für 99cent gekauft.
Also, Straftat dem Gesetz nach oder nicht?
Greetz

SgtDirtbag
2008-01-12, 02:03:11
Ja, ist es:


§ 145d Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.

ethrandil
2008-01-12, 02:24:41
Was da steht gilt aber nicht für den Edeka, solange der keine Anzeigen entgegen nehmen darf, oder? ;-)

Stormtrooper
2008-01-12, 08:57:37
Was da steht gilt aber nicht für den Edeka, solange der keine Anzeigen entgegen nehmen darf, oder? ;-)

richtig
ergo: keine Straftat!
Das ist genauso lächerlich wie beim Saturn, da hatte ich mal ein Spiel gekauft und in der verschweisten Verpackung verbarg sich tatsächlich keine DVD.
Ich wieder zum Saturn und das beanstandet, anschließend mußte ich eine
"eidesstattliche Versicherung" abgegeben, stand da auch drauf das ich mich strafbar mache wenn ich was falsches angebe, lächerlich, dadurch das der Saturn nicht zur Abgabe berechtigt ist kann man unterschreiben was man will.

ux-3
2008-01-12, 09:16:08
Ein Meineid ist keine Vortäuschung einer Straftat sondern eine Straftat.

Franklin
2008-01-12, 09:34:48
Eine vorgetäuschte Entführung wird bestimmt strafrechtlich verfolgt.
Da der Staat ja durch unnötige Ermittlungen einen Aufwand hatte, der unnötig gewesen wäre und andere Delikte hätten verfolgt werden können.

Vodka im Wasser ist auch so eine Sache.
Nun lass ihn mal die Flasche stehen lassen , da er kalte Füsse bekommt. Nun kauft jemand die Flasche und mixt es einem Säugling in die Nahrung.
Wäre gefährlich.
Also könnte ich es verstehen, wenn der Markt die Ware aus dem Laden nimmt und nach Kontrolle, auch wenn nichts festgestellt wurde, dich in Regress nimmt und Schadenersatzpflichtig hält.

Backfire
2008-01-12, 10:24:12
der bursche hat also vodka in eine wasserflasche gefüllt, und wollte das ding als wasser durch die kasse schmuggeln.

tolle idee.

edit: ach so, der geht an die kasse, zeigt ne wasserflasche vor, und sagt "da ist vodka drin"...
also mir ist das zu blöd.

ethrandil
2008-01-12, 12:41:58
Ein Meineid ist keine Vortäuschung einer Straftat sondern eine Straftat.
Aber er hat ja keinen Eid geschworen =).

Eine vorgetäuschte Entführung wird bestimmt strafrechtlich verfolgt.
Da der Staat ja durch unnötige Ermittlungen einen Aufwand hatte, der unnötig gewesen wäre und andere Delikte hätten verfolgt werden können.
Ja, aber dann wurde diese Straftat ja auch den Ermittlungsbehörden vorgetäuscht!

Das ist ja beides in diesem Fall nicht gegeben.

Grestorn
2008-01-12, 12:45:07
Aber er hat ja keinen Eid geschworen =).

Was ist dann Deiner Meinung eine eidestattliche Versicherung?

shoTTdoGG
2008-01-12, 12:53:36
der bursche hat also vodka in eine wasserflasche gefüllt, und wollte das ding als wasser durch die kasse schmuggeln.

tolle idee.

edit: ach so, der geht an die kasse, zeigt ne wasserflasche vor, und sagt "da ist vodka drin"...
also mir ist das zu blöd.

Joah besonders innovativ war der joke jetzt nicht, aber wir sind auch eher neben bei dann auf die diskussion gekommen.
Na gut, wenn man beid er Polizei sowas vortäuscht klaro, aber wie siehts denn nun aus mit edeka?

ethrandil
2008-01-12, 12:55:23
Was ist dann Deiner Meinung eine eidestattliche Versicherung?
Sag dus mir, das was google ausspuckt bringt mich der substanz deines Einwandes nicht näher.
Die eidesstattliche Versicherung - häufiger auch mit EV abgekürzt - ist eine gesetzlich geregelte, durch das Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger die Eintreibung seiner Forderungen erleichtern. Der Schuldner wird gezwungen, genaue Auskünfte über seine aktuellen Vermögensverhältnisse zu geben.

desert
2008-01-12, 13:00:29
Sag dus mir, das was google ausspuckt bringt mich der substanz deines Einwandes nicht näher.

unter anderem, man versteht auch eine vereidigte aussage darunter. und wer unter eid falsch aussagt kann afaik bis zu 3 jahren haft kriegen.

ein freund hat sich mal für ganz schlau gehalten und bei sowas gelogen. tja haben ihm das nachgewiesen und er hat 3 jahre auf bewährung bekommen.

mit eidesstattlichen versicherungen oder aussagen an eides statt spasst man nicht

ethrandil
2008-01-12, 13:05:56
Ja okay, aber dafür reicht doch nicht als einer zum Spaß meinte, er hätte heimlich Wodka in die Wasserflasche gefüllt sondern nur als einer zum Spaß unter Eid versprach, er hätte heimlich Wodka in die Wasserflasche gefüllt, oder sehe ich das falsch? ;)

malle
2008-01-12, 13:08:30
Nun lass ihn mal die Flasche stehen lassen , da er kalte Füsse bekommt. Nun kauft jemand die Flasche und mixt es einem Säugling in die Nahrung.
Wäre gefährlich.

Wäre aber eine Straftat und kein Vortäuschen einer Straftat.

Grestorn
2008-01-12, 13:11:48
Ja okay, aber dafür reicht doch nicht sondern nur , oder sehe ich das falsch? ;)

Die Antwort von ux-3 ("Meineid ist Straftat") war auf das Posting von Stormtrooper, der von eidesstattlicher Versicherung geschrieben hat. Und auf die Antwort von ux-3 hast Du wiederum geantwortet.

Franklin
2008-01-12, 14:31:21
Ist ja nur noch eine Formsache das der Edeka denjenigen anzeigt.
Da dann herauskommt , das alles vorgetäuscht war, wird dieses bestimmt verfolgt.

Stormtrooper
2008-01-12, 15:21:25
Ein Meineid ist keine Vortäuschung einer Straftat sondern eine Straftat.

Dazu mußt du aber dies vor einer Stelle ablegen die zur Abnahme berichtigt ist.
Der Saturn ist nicht berecht eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und somit kann sowas nie ein Meineid und so wiederrum keine Straftat sein.