PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Iriver und Saturn


Sewing
2008-01-14, 14:54:40
Hatte im letzten März bei Saturn den Iriver H10 5GB erstanden!

Da es ein Ausstellungsstück war bekam ich ihn für 167 Euro!

Ende November habe ich ihn dann von Saturn einschicken lassen, da der Akku keine halbe Stunde hielt!

Man sagte mir er sei in 3 Wochen abholbereit!

Ich war zweimal da und letzte Woche (6 Wochen waren vergangen) sagte man mir wenn er nächste Woche noch nicht angekommen sei, bekäme ich eine Gutschrif und solle mir etwas Neues aussuchen! (was ich eigentlich nicht will, weil das Gerät eigentlich super ist)

Heute war ich wieder da und der Mann teilte mir mit (aber erst auf meine Nachfrage hin) dass das Gerät entsorgt worden sei! (Ohne meine Zustimmung) , da dass am wirtschaftlichsten sei!

Nun wollte mir der Herr vom Saturn ne Gutschrift über 130 Euro machen (er rechnete neun Monate Benutzung von den 167 Euro ab)


Aber damit bin ich nicht einverstanden, da außer dem Akku ja alles super war und der sich bei dem Iriver ja ohne Probleme austauschen lässt!

Und ich für 130 Euro ja keinen gleichwertigen Ersatz bekomme!


Also wie ist das die Rechtslage?

Fritte
2008-01-14, 14:58:09
das kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen, meiner Meinung nach solltest du aber auf Reparatur bestehen und damit ergo auf einen neuen da die den alten ja einfach weggeschmissen haben

Eine Reparatur war ja problemlos möglich, ob diese für den Verkäufer rentabel ist spielt keine Rolle, zumal der Verkäufer ja nicht der Hersteller ist

evolutionconcept
2008-01-14, 14:59:51
Da es dein Eigentum war, dürfen die das Teil nicht einfach ohne deine Zustimmung wegschmeissen. Hau da richtig auf die Kacke, dass du dein gerät oder ein gleichwertiges Ersatzgerät haben willst. Du musst hartnäckig bleiben, und am besten den Chef kommen lassen, die sind meist auf Frieden bedacht.

Sewing
2008-01-14, 15:01:08
Okay das kommt mir nämlich auch seltsam vor, aber der faselte irgendwas von Bestimmungen nach denen die das dürfen, wenns am wirtschaftlichen ist!


Aber der Akku Block bei Iriver lässt sich ja einfach ersetzen

evolutionconcept
2008-01-14, 15:02:53
Okay das kommt mir nämlich auch seltsam vor


Erfahrungsgemäß muss man da einfach hartnäckig sein, aber möglichst förmlich bleiben. Mein Chef ist fast jedem Kunden in den Arsch gekrochen.

Sewing
2008-01-14, 15:03:52
Er wurde eben schon frech!

Als ich meinte dass das ja wohl nen Witz sei, meinte er ob er aussähe ob er Scherze und ich solle ihn ausreden lassen, war aber nur nen Mitarbeiter

evolutionconcept
2008-01-14, 15:05:17
Aber der Akku Block bei Iriver lässt sich ja einfach ersetzen

Die werden das Ding einfach verschlampt haben. keiner würde Eigentum vom Kunden wirklich einfach wegwerfern. Deswegen wird das so lange gedauert haben, weil die keinen Plan haben wo das Ding ist und nu versuchen sie so aus der Sache rauszukommen.
Glaub mir, wenn du hart und bestimmt bleibst bekommst du nochmal so ein Ding.

Sewing
2008-01-14, 15:08:07
wie soll ich das denn anstellen?

Der wird faseln von wegen Bestimmungen (und davon hab ich ja keine Ahnung), dann pocht der da drauf und ich steh da dumm

Sewing
2008-01-14, 15:09:42
Er meinte auch für 130 Euro bekäme ich gleichwertigen Ersatz, was ja ienfach schwachsinn ist, dass weiss jeder der Iriver kennt

Fritte
2008-01-14, 15:10:03
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast dann geh zu deiner örtlichen Verbraucherschutzberatung, die helfen dir auch

evolutionconcept
2008-01-14, 15:12:04
wie soll ich das denn anstellen?

Der wird faseln von wegen Bestimmungen (und davon hab ich ja keine Ahnung), dann pocht der da drauf und ich steh da dumm

Pustekuchen. Solche Bestimmungen sind scheiß egal, solang es sich um dein Eigentum handelt. Die haben kein Recht es wegzuschmeißen. Und der Chef wird immer eine Einigung finden wollen.
Wenn du da nicht so stark bist, dich nicht abschwatzen zu lassen, nimm jemanden mit der er es ist. Ich selbst könnte es auch nicht, aber ich weiß wen ich mitnehmen müsste. ^^
Die Situation wäre ein gefundenes Fressen für mein Freund, der würde den richtig auf den Tisch kacken. ;D

Bei welchem Saturn hast du das denn gekauft?

evolutionconcept
2008-01-14, 15:13:01
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast dann geh zu deiner örtlichen Verbraucherschutzberatung, die helfen dir auch


Das wäre der nächste Schritt, wenn du wirklich nichts reißen kannst. Was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann.

astro
2008-01-14, 15:24:25
wie soll ich das denn anstellen?

Der wird faseln von wegen Bestimmungen (und davon hab ich ja keine Ahnung), dann pocht der da drauf und ich steh da dumm
Die einzige Bestimmung, die hier gilt, ist unser Grundgesetz. Hier: Artikel 14 http://dejure.org/gesetze/GG/14.html
Niemand hat das Recht, Dein Eigentum wegzuwerfen.
Diskutier erst gar nicht mit dem Verkäufer, frage gleich nach dem Abteilungsleiter. Und von dem würde ich eine Erklärung verlangen, wie man dazu käme, Dein Eigentum ohne Einwilligung und Rücksprache einfach wegzuwerfen.

Heimatsuchender
2008-01-14, 15:27:46
@Threadstarter:

Sowas ähnliches hatte ich vor Jahren auch mal bei Saturn. Allerdings hatte man meinen MP3-Player nicht entsorgt, sondern verloren. Ich vermute, daß das bei dir auch der Fall ist. Mich wollte man auch mit weniger abspeisen. Das habe ich mir nicht gefallen lassen. Du mußt freundlich, aber entschlossen auftreten. Und verlang auf jeden Fall den Chef oder seinen Stellvertreter zu sprechen. Die werden eine Lösung finden, die für alle OK ist.


tobife

Undertaker
2008-01-14, 15:33:40
also ok war das bestimmt nicht... aber denkst du nicht, dass du mit 130€ mittlerweile sogar schon bessere modelle bekommst? schau doch mal hier:

http://geizhals.at/deutschland/?cat=mmp&sort=p

evolutionconcept
2008-01-14, 15:59:10
also ok war das bestimmt nicht... aber denkst du nicht, dass du mit 130€ mittlerweile sogar schon bessere modelle bekommst? schau doch mal hier:

http://geizhals.at/deutschland/?cat=mmp&sort=p

Hier gehts ums Prinzip und nicht um Vernunft! :D

Sewing
2008-01-14, 16:01:13
Naja Iriver 2 GB für 129 Euro

evolutionconcept
2008-01-14, 16:06:20
Naja Iriver 2 GB für 129 Euro

Auf diesen Zug kannst du immer noch aufspringen, wenn du aus den vollen geschöpft hast, und trotzdem noch durstig bist.

Lass dir nicht alles gefallen.

Sewing
2008-01-14, 16:23:48
okay danke für eure hilfe!

ist manchmal nicht ganz eifnach so sich durchzusetzen!

Und ich mit 21 bekomme da auch nicht den nötigen Respekt entgegengebracht im Gegensatz zum Beispiel zu meinem Vater der das ganz gut kann!

evolutionconcept
2008-01-14, 16:25:59
okay danke für eure hilfe!

ist manchmal nicht ganz eifnach so sich durchzusetzen!

Und ich mit 21 bekomme da auch nicht den nötigen Respekt entgegengebracht im Gegensatz zum Beispiel zu meinem Vater der das ganz gut kann!

Dann nimm ihn mit. :up:

anddill
2008-01-14, 17:08:30
okay danke für eure hilfe!

ist manchmal nicht ganz eifnach so sich durchzusetzen!

Und ich mit 21 bekomme da auch nicht den nötigen Respekt entgegengebracht im Gegensatz zum Beispiel zu meinem Vater der das ganz gut kann!

Lass Dir einen Bart stehen. Kein Scheiß, das ändert das Verhalten der Leute Dir gegenüber tatsächlich merklich.

nemesiz
2008-01-14, 18:58:34
ehh leute....

A. darf etwas erst entsorgt werden wenn kunde das vorher weiss oder eingewilligt hatte
B. wenn etwas beim HERSTELLEr entsorgt wird so sorgt dieser "normalerweise" für ersatz (ist bei pc teilen auch nicht anders, karte hin, karte schrott, neue karte vom hersteller).

Ausnahmen sinds natürlich wenn das ganze in die eigene RMA geht... da ist nun die frage.. habens dad zum hersteller geschippert oder runter in de werkstatt.


egal wie, gleichwertiges gerät ist pflicht!!!!

Crossfade
2008-01-14, 19:03:54
BGB §985 Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.


So einfach ist das.
Saturn ist Besitzer, du bist weiterhin Eigentümer.
Die müssen ihn dir auf dein Verlanen herrausgeben. Können sie das nicht:
Schadensersatz geltend machen: §280

Schiller
2008-01-14, 21:56:48
Lass Dir einen Bart stehen. Kein Scheiß, das ändert das Verhalten der Leute Dir gegenüber tatsächlich merklich.
Geilster Beitrag im Thread. X-D

OnTop: lass dich nicht von irgendeinem Thekenfuzzi ohne Befugnisse zuquatschen. Bei Unstimmigkeit gleich den Abteilungsleiter holen. Spart Zeit und Nerven.

EureDudeheit
2008-01-14, 22:10:39
Die können nicht einfach dein Eigentum wegschmeißen. Du hast Anspruch auf Schadensersatz. Desweiteren muß Saturn im Rahmen der Gewährleistung bei Sachmängeln nacherfüllen, dh reparieren oder neuen Player. Iriver hat nix mit zu tun, Saturn ist der Händler und dein Ansprechpartner. Die Paragraphen sind hier 985, 823, 434, 437, 439 BGB.

30hours2late
2008-01-14, 22:32:10
Die einzige Bestimmung, die hier gilt, ist unser Grundgesetz. Hier: Artikel 14 http://dejure.org/gesetze/GG/14.html


Falsch, nur der "Staat" ist an die Grundgesetze gebunden Artikel 1 Abs. 3
Wir könnten natürlich noch über die Ausstrahlwirkung der Grundgesetze diskutieren, aber das macht hier wenig Sinn. ^^

Ontopic

Geh da hin mach da freundlich dampf. Falls er dich mit irgendwelchen Bestimmungen kommen will, soll er dir die einschlägigen Paragraphen nennen. Sollte er dieses nicht können (wovon ich ausgehe), weise ihn daraufhin, dass du deswegen davon ausgehen musst, dass es diese Bestimmungen nicht gibt und verlange gleichwertigen Ersatz.
Sollte er sich nun immernoch querstellen versuche es eine Instanz höher.
Notfalls hilft dir auch die Verbraucherschutzberatung falls die keine Rechtsschutz hast, aber das wurde hier ja schon erwähnt. :)

Viel Erfolg

astro
2008-01-14, 22:53:34
Falsch, nur der "Staat" ist an die Grundgesetze gebunden Artikel 1 Abs. 3
Wir könnten natürlich noch über die Ausstrahlwirkung der Grundgesetze diskutieren, aber das macht hier wenig Sinn. ^^


Komisch, das Wort "nur" kann ich im Art 3 Abs 1 gar nicht finden ;) Und ein Blick in die Präambel verrät, für wen das GG gilt (letzter Satz) ;)
Aber egal, das GG war auch nur mein erster Reflex auf der Arbeit. Die mittlerweile zitierten Paragraphen aus dem BGB helfen sicherlich mehr.
Viel Erfolg an den TE, wie schon oft gesagt, nicht vom Verkäufer abfertigen lassen sondern gleich mit dem Abteilungsleiter sprechen...
Lass uns den Ausgang des Gesprächs wissen!

30hours2late
2008-01-15, 00:44:41
Komisch, das Wort "nur" kann ich im Art 3 Abs 1 gar nicht finden ;) Und ein Blick in die Präambel verrät, für wen das GG gilt (letzter Satz) ;)
Aber egal, das GG war auch nur mein erster Reflex auf der Arbeit. Die mittlerweile zitierten Paragraphen aus dem BGB helfen sicherlich mehr.
Viel Erfolg an den TE, wie schon oft gesagt, nicht vom Verkäufer abfertigen lassen sondern gleich mit dem Abteilungsleiter sprechen...
Lass uns den Ausgang des Gesprächs wissen!

Das würde bedeuten das Menschen die keine Deutschen Staatsbürger sind, nicht den Grundgesetzen verpflichtet sind. ;)
Rein formal gesehen bin ich nicht an die GG gebunden, allerdings der Richter der evtl. Urteile über mich spricht. (Ausstrahlwirkung des GG)
Schwierig wird es nur dann, wenn ich von einem Grundgesetz gebrauch mache, aber dabei das eines anderen verletze.

edit: das wort "nur" muss da auch nicht stehen, wenn auch andere gemeint wären, würde es da schon stehen ;)
in anderen § steht ja auch nicht "nur der käufer ist verpflichtet" sondern schlicht "der käufer ist verpflichtet"
Wir sind Träger von Grundrechten und der Staat ist ihnen gegenüber verpflichtet

Anadur
2008-01-15, 00:59:10
Geh da hin mach da freundlich dampf.

Viel Erfolg


Das Thema freundlich war doch schon erledigt, als sie gesagt haben, sein Eigentum einfach so weggeworfen zu haben. Ihn daraufhin mit 130€ verarschen zu wollen ist einfach nur unter aller Sau.

Ich hab selber schon im Service gearbeitet und mußte auch schonmal einem Kunden erklären, dass wir seinen PC verschlampt haben bzw. einfach nicht mehr finden. Jeder kann mal einen Scheißtag haben und mal patzig oder unmotiviert sein. Aber das ist immer noch keine Ausrede für so eine Aktion.

Sewing
2008-01-15, 18:44:57
Mein Vater hat sich sobald er nach Hause kam bei unserer Rechtsschutsversicherung telefonisch informiert und erfahren, dass wir

1. Im Recht sind
2. Sie ihn ersetzen müssen
3. Wenn das alles keinen Erfolg hat, der Filiale einen Mahnbescheid zukommen lassen sollen!

In 90% der Fälle würde dies schon zum Erfolg führen


Wie dem auch sei ich bin wieder hin und kaum hatte ich die Schwelle übertreten, rief der mir zu:
"Der Kollege kommt gleich und macht ihnen ne Gutschrift über 167 Euro fertig...ausnahmsweise"


Hab mich dann gar nicht weiter mit dem rumgeärgert sondern die Gutschrift genommen!


Auch gut war, dass ich bei meinem ersten Besuch gestern die Gutschrift nicht ausgehändigt bekam, weil ich nicht das vollständige Equipment des Players mithatte (Ladekabel fehlte)

Ich meinte dann, ob sie das in die Schrottpresse nachschicken würden, aber der reagierte gar nicht!


Egal hab mit jetzt den neuen ipod Nano geholt!


Klangtechnisch kann der zwar nicht mithalten, aber egal, will jetzt keinen Rechtsstreit anfangen