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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollmacht frage ganz dringend!!


F5.Nuh
2008-01-15, 16:04:17
Moin,

mein Onkel hat hier bei ebay deutschland ein Kühlregal verkauft und der verkäufer befindet sich in der schweiz. Mein onkel will es heute dorthin fahren und will das ich ihm eine vollmacht schreibe :mad:wie geht das genau und was muss ich beachten? damit er nicht am Zoll Probleme hat.

Hoffe ihr könnt mir so kurzfristig helfen.

astro
2008-01-15, 16:05:16
Wofür benötigt er die Vollmacht? War es Dein Kühlregal, das er verkaufte?

Drehrumbumm
2008-01-15, 16:07:21
Was für ne Vollmacht denn?
Schreibst ja ned, wie du an dem Verkauf beteiligt bist...(war es dein Regal?).

Wie is des überhaupt mit Zoll auf gebrauchte Sachen...fällt da überhaupt noch was an? Und wird nicht eh meistens nur kontrolliert, wenn man aus der Schweiz raus kommt?

astro
2008-01-15, 16:07:26
Überraschender Weise ist der erste nicht-Werbungtreffer ein pdf vom Justizministerium ;) http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=&q=vollmacht&btnG=Google-Suche&meta=

F5.Nuh
2008-01-15, 16:08:21
Es ist seins, er meint er muss erwähnen das er es der frau gibt für xxx € und das ein kaufvertrag halt zustande gekommen ist. Er meitn auch ich müsse die adresse von ihm und der frau name usw. mit einfügen damit es keine probleme gibt. :confused:

Edit: ich bin nicht daran beteiligt. Das Regal gehört meinem Onkel und er hat es einer frau in der Schweiz verkauft. Er muss glaube ich 7% des anfallenden Betrags Zahlen an der schweizer grenze.

Tidus
2008-01-15, 16:09:34
Moin,

mein Onkel hat hier bei ebay deutschland ein Kühlregal verkauft und der verkäufer befindet sich in der schweiz.

Ist dein Onkel nun Verkäufer oder nicht? Wenn ja, würd er laut deinem Satz in der Schweiz wohnen... Also wohnt der Käufer oder Verkäufer in der Schweiz?

Am besten den Sachverhalt noch einmal ohne Fehler schildern.

€dit: Mit deinem Edit hat sich meine Frage erledigt^^

astro
2008-01-15, 16:09:35
Es ist seins, er meint er muss erwähnen das er es der frau gibt für xxx € und das ein kaufvertrag halt zustande gekommen ist. Er meitn auch ich müsse die adresse von ihm und der frau name usw. mit einfügen damit es keine probleme gibt. :confused:
Das hört sich mal gar nicht nach einer Vollmacht an ;(

Drehrumbumm
2008-01-15, 16:13:46
Es ist seins, er meint er muss erwähnen das er es der frau gibt für xxx € und das ein kaufvertrag halt zustande gekommen ist. Er meitn auch ich müsse die adresse von ihm und der frau name usw. mit einfügen damit es keine probleme gibt. :confused:

Edit: ich bin nicht daran beteiligt. Das Regal gehört meinem Onkel und er hat es einer frau in der Schweiz verkauft. Er muss glaube ich 7% des anfallenden Betrags Zahlen an der schweizer grenze.

Hä?
Was hast du dann für ne Rolle? so ne Art Bürge/Zeuge oder was? :|

Außerdem bin ich mir bei gebrauchten Sachen echt ned sicher...
-hab hier glaub ich neulich auch nen Thread über Laptop-Kauf in Amerika usw,
und dass ab einem halben Jahr kein Zoll mehr anfällt...werd mal googeln...

F5.Nuh
2008-01-15, 16:14:25
Keine Ahnung, bin selbst etwas überfordert und auf die rechtschreibung kann ich auch nicht mehr achten, weil er jetzt auf mich so ein stress macht... :mad:

Was würde man den benötigen um sowas über den Zoll bringen zu können? Ihr meint also Vollmacht ist schwachsinn?

Grüße Nuh

P.S. danke für die schnellen antworten.

P.S.2. Ich spiele nur die Rolle des schreibers ;) also ich erstelle das Dokument. Er kann sowas nicht so gut.

EureDudeheit
2008-01-15, 16:16:25
Lies dir mal bei wikipedia durch was eine Vollmacht ist und erklär uns dann wozu deine Onkel diese braucht, bin hinter den Sinn noch nicht gekommen und glaube du verwechselst da etwas.

astro
2008-01-15, 16:18:52
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/index.html?lang=de

Allerdings habe ich da auf die schnelle nichts gefunden, was die Einfuhr von privaten gebrauchten Waren betrifft, die dann innerhalb der Schweiz verkauft werden sollen.
Im Zweifelsfall an der Grenze anhalten und nen Zöllner fragen, dafür sind die da ;)
Und beim nächsten Verkauf ins Ausland vielleicht "etwas" früher über bestehende Ein/Ausfuhrbestimmungen informieren ;)

astro
2008-01-15, 16:22:37
Ah, das hier vielleicht:

Abgaben
Grundsätzlich sind Waren des Reiseverkehrs zollfrei (Ausnahmen: alkoholische Getränke und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse). Indessen ist für mitgeführte Waren und Tiere im Gesamtwert von über 300 Franken die Mehrwertsteuer von 2,4% resp. 7,6% des Wertes zu entrichten.

Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert zur Zollveranlagung anzumelden.


Ich würde nen Ausdruck der abgelaufenen ebay-Auktion mitnehmen. Daraus ergibt sich für den Beamten der Wert. Liegt der über 300 SFR, wird mit 7,6% verzollt und gut is.

Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00350/index.html?lang=de

Drehrumbumm
2008-01-15, 16:32:45
Wenn er alles vorschriftsmäßig machen will und nirgends "sparen" ;),
dann würd ich einfach die Auktion ausdrucken und dann an der Grenze fragen, wie's auschaut.

Ansonsten muss er dem Zöllner halt erklären, dass der Kühlschrank sein "Persönlicher Gebrauchsgegenstand" ist, den er in der Schweiz benützen und dann wieder ausführen wird :biggrin:

F5.Nuh
2008-01-15, 16:34:15
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/index.html?lang=de

Allerdings habe ich da auf die schnelle nichts gefunden, was die Einfuhr von privaten gebrauchten Waren betrifft, die dann innerhalb der Schweiz verkauft werden sollen.
Im Zweifelsfall an der Grenze anhalten und nen Zöllner fragen, dafür sind die da ;)
Und beim nächsten Verkauf ins Ausland vielleicht "etwas" früher über bestehende Ein/Ausfuhrbestimmungen informieren ;)

Werde ihm auch nicht mehr helfen bei sowas, nru stress für mich so kurzfristig :rolleyes: udn für euch eventuell auch ;) Danke nochmal.

Ah, das hier vielleicht:



Ich würde nen Ausdruck der abgelaufenen ebay-Auktion mitnehmen. Daraus ergibt sich für den Beamten der Wert. Liegt der über 300 SFR, wird mit 7,6% verzollt und gut is.

Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00350/index.html?lang=de

Ah super, ich habe ihn eben nochmal angerufen er meint er bräuchte nur was wo steht das er es derjenigen verkauft hat für den betrag usw. :uattack4::ulol:

Nochmals danke an euch allen.

astro
2008-01-15, 16:41:06
Ah super, ich habe ihn eben nochmal angerufen er meint er bräuchte nur was wo steht das er es derjenigen verkauft hat für den betrag usw. :uattack4::ulol:

Nochmals danke an euch allen.

X-( Warum sagt er dann nich einfach "Druck mir bitte mal die ebay-Auktion aus" :usweet:

F5.Nuh
2008-01-15, 16:44:21
X-( Warum sagt er dann nich einfach "Druck mir bitte mal die ebay-Auktion aus" :usweet:

Oh man mein Onkel macht mich noch fertig...... :uclap: eben hat er mir gesagt via Tel. das der Artikel nicht wegging aber jemand ihn via Mail (ebay nachricht) angesprochen hat und die das darüber geklärt haben. Gut ist auch iergendwie ein Kaufvertrag, aber trotzdem. Nummer usw. alles von der Dame/Herrn sind in den Mails angegeben. Zur Sicherheit die drucken? :confused:

Drehrumbumm
2008-01-15, 16:47:22
Schaden würds ned...aber da gibts hier auch grad nen anderen Thread über das Verkaufen an ebay vorbei (von wegen Verarsche von seiten des "Käufers" etc...
nachher steht er dann allein in der schweiz mit seinem kühlschrank.. :|

F5.Nuh
2008-01-15, 16:48:40
Der Artikel wurde ja nicht gekauft, er hatte es als Sofortkauf eingestellt. Dann hat ihn jemand zufällig via "PN" angeschrieben.

Plutos
2008-01-15, 22:54:12
Hä?
Was hast du dann für ne Rolle? so ne Art Bürge/Zeuge oder was? :|

Außerdem bin ich mir bei gebrauchten Sachen echt ned sicher...
-hab hier glaub ich neulich auch nen Thread über Laptop-Kauf in Amerika usw,
und dass ab einem halben Jahr kein Zoll mehr anfällt...werd mal googeln...

Ab einem Jahr, zumindest bei der Einfuhr in die EU aus den USA, lassen sich bestimmte Dinge als "Umzugsgüter" deklarieren und zoll-/abgabenfrei einführen. Aber wie gesagt nur, wenn man mindestens ein Jahr lang seinen "ständigen Wohnsitz" in den USA hatte.