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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Internetabzocke die X.te


b0wle`
2008-01-25, 01:56:52
Hallo.
Folgendes:
Meine Freundin hatte an einem Fahrschultest im Internet teilgenommen, 2 x mal. Jetzt flatterten 2 Rechnungen über je 99 € für die "Leistungen" in unser Postfach. Der Crux an dem "Angebot" war, dass die Kosten nur fett auf der Hauptseite standen - meine Freundin, jedoch über einen Link direkt zum Test gelangt ist, wo keine Kosten zu finden waren.

Folgendes hab ich gemacht:

Widerruf aus Internet geladen, angepasst, per Einschreiben an die Firmenadresse.

Resultat:
Brief kam zurück: Annahme verweigert

Folglich, erweiterte ich den Text, um den Hinweiß, dass das Schreiben per Einschreiben abgelehnt wurde, und schickte es per Fax

Resultat:
Anruf bei dem "Faxinhaber", wollten meine Freundin sprechen, werden die Tage wohl hier anrufen... hab meiner Freundin aber schon gesagt, sie soll rein gar nichts sagen am Telefon.

Eigentlich würde mich nur intressieren:

Darf diese Firma ein Einschreiben verweigern?
Reicht das Fax als rechtlicher Widerruf, da sie wahrscheinlich auch erneut ein Einschreiben verweigern würden?

Danke,
Ron.

Major J
2008-01-25, 02:25:38
Wie kamen die denn an eure Adresse?

b0wle`
2008-01-25, 02:48:15
Meine Freundin hat da ihre Daten angegeben xD Sie dachte wohl, die schicken das Ergebnis per Post...

Fritte
2008-01-25, 10:02:47
Einwurfeinschreiben wählen, wenns da einen Briefkasten gibt ist es zugestellt, da braucht keiner was annehmen oder Annahme verweigern

Tomi
2008-01-25, 10:12:31
Einwurfeinschreiben wählen, wenns da einen Briefkasten gibt ist es zugestellt, da braucht keiner was annehmen oder Annahme verweigern
Leider falsch. Mein letzter Stand ist, dass Einwurfeinschreiben denselben Beweiswert wie ein 55 Cent Brief haben. Gabs mind. 1 Gerichtsurteil. Kurz angerissen...da die Einwurfeinschreiben vor Rundgang des Zustellers als "zugestellt" gescannt werden und nur die Einwurfeinschreiben, die abends nach seiner Tour noch in der Tasche sind, wieder als "nicht zugestellt" aus dem System fliegen, zählen demzufolge auch alle während des Rundgangs rausgefallenen, geklauten und ins falsche Fach eingeworfenen Einwurfeinschreiben als "zugestellt", da sie abends schließlich nicht mehr in der Tasche des Zustellers sind. Das Gericht hat das als schlechten Scherz der Post angesehen und das Einwurfeinschreiben in der Luft zerfetzt.

Fritte
2008-01-25, 10:20:14
Leider falsch.

Nein nicht falsch, lediglich umstritten. Es gibt beide juristischen Ansichten, wobei in jüngerer Zeit tatsächlich deine Meinung überwiegend akzeptiert wird.

Mein Anwalt empfiehlt es nach wie vor...

Tomi
2008-01-25, 11:13:29
ich habs längere Zeit genutzt, jetzt geht unter Übergabeeinschreiben bei nachweispflichtigem Versand nix.

sei laut
2008-01-25, 12:27:31
Kann er nicht zu einem eidesstaatlichen Notar gehen und dort seinen Widerruf schriftlich verkünden? Der Notar dient dann als unbestechlicher Zeuge, falls da noch weitere Forderungen kommen sollten und schickt auch den Widerspruch ab.

Oder geht das nicht/hat keine Gültigkeit? Ich meine, das ist vermutlich mit allem möglichen auf Spatzen geschossen.. aber so als sichere Alternative.
Edit: @bowle: Deine Freundin musste keinen AGBs zustimmen? Dann sollte das doch eh nicht rechtskräftig sein, die Forderung.

X-ray3
2008-01-25, 13:52:52
...da die Einwurfeinschreiben vor Rundgang des Zustellers als "zugestellt" gescannt werden
Leider falsch. Sie werden genauso eingescannt wie normale Übergabeeinschreiben und nach der Zustellung erst ausgescannt als zugestellt.:wink:

YeOldeFerret
2008-01-25, 13:59:13
Hat deine Freundin aus einer der Spam-Mails das Angebot wahrgenommen?

Wenn ja, hat sie diese aufgehoben? Wenn man wirklich durch den Link direkt zur Anmeldung und zum Test gelangt OHNE auf Preise hingewiesen worden zu sein, dann kannste die Forderung zerreissen.

b0wle`
2008-01-26, 00:41:09
Es geht übrigens um die Seite www.derfahrschultest.com. Ob sie AGBs zugestimmt hat, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wird auf vielen Seiten vor dieser Abzockseite gewarnt...

Mh. den Link bekam sie von ihrem Bruder per Skype, dieser hatte ihn zufällig bei Google gefunden. Sozusagen per Direktlink auf das Angebot, ohne über die Hauptseite, mit der Kostenanzeige, zu gelangen.

b0wle`
2008-01-26, 00:52:34
... dann kannste die Forderung zerreissen.
Nach meinem Wissensstand ist ein einmaliger Widerruf aber sicherer...

Ich hab mir grad mal die AGBs durchgelesen, da steht nichts von 99 Euro Kosten...

Daltimo
2008-01-26, 00:53:08
Kannst du mal bitte sagen wie alt deine Freundin ist?

b0wle`
2008-01-26, 00:55:17
Volljährig. ;) 19.