PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf der Arbeitgeber den Ärztlichen Bericht einsehen ?


sid412
2008-01-25, 02:01:18
Siehe Topic ...

oder geht das unter die Ärztliche Schweigepflicht ?! Eig. schon oder ?

Weil ein Freund (diesmal wirklich ein Freund von mir) möchte nicht, dass die Diagnose der Arbeitgeber erfährt, da die Diag. nich besonders erfreulich ist.

Greetz und danke für antworten

Dum_Di_Dum
2008-01-25, 02:15:06
nö der AG bekommt den Teil ohne Diagnose von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

AtTheDriveIn
2008-01-25, 02:15:59
Geht natürlich nicht. Afaik ist es so, das der Arbeitgeber bei der Krankenkasse einen Antrag stellen kann, falls er Zweifel an der Bescheinigung hat und die KK kann dann eine Überprüfung einleiten oder so.

b0wle`
2008-01-25, 02:16:16
Denk mal schon, schließlich will der Arbeitgeber ja wissen, ob der Arbeitnehmer für die jeweilige Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Wird man sich wohl kaum verweigern können.

Auf die Schnelle dazu gefunden..

Ärztliche Untersuchung

Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind. Bei dem beauftragten Arzt kann es sich um einen Amtsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Arbeitgeber.

Heißt für mich, der Arbeitgeber darf alles sehen.

//Edit:

Ach es geht gar nicht um eine betriebsärztliche Untersuchung? naja ist schon spät. Dann darf er es natürlich nicht. ;)

Udragor
2008-01-25, 07:09:57
Aber selbst dann dürfte er nicht "alles" sehen. Er bekommt vom Amtsarzt dann nur die Bescheinigung, ob der Arbeitnehmer für die Arbeit weiterhin geeignet ist oder eben nicht. Aber er bekommt nicht gesagt, warum das so ist.

Avalance
2008-01-25, 09:24:49
Da dort u.A. ein Drugtest gestartet wird und der körperliche Zustand untersucht wird damit sich die FA absichern kann keinen "ich mach dann mal krank" nen Arbeitsvertrag zu geben .... und der AN den Job sicher braucht und unterschrieben hat und damit einverstanden ist ...

...werden die Daten vom Betriebsarzt sicherlich bezüglich der "untauglichen" Stellen an den AG weitergegeben werden.

Ich find das auch sehr unschön, aber was soll man tun.

edit: der AG bekommt wie über mir schon geschrieben die Daten, da sich der AN meist dazu (schriftlich) bereit erklärt hat, damit einverstanden ist dass zB die Ergebnisse aus zB einem Drogentest oder ähnlichem "weitergereicht" werden dürfen.

lemonsoda
2008-01-25, 11:23:36
Heißt für mich, der Arbeitgeber darf alles sehen.

Falsch. Der Arbeitgeber darf garnichts sehen!

Wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters hat, kann er über die Krankenkasse eine Überprüfung einleiten lassen. Dann bekommt er als Ergebnis aber auch nichts anderes als "Arbeitsunfähig ja/nein". Diagnosen darf - unter Androhung empfindlicher Strafen - niemand, weder Arzt noch Krankenkasse, an den Arbeitgeber weitergeben. Das gilt übrigens auch für den Betriebsarzt.