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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mac Filter umgehen legal?


Marbleearth
2008-01-25, 14:23:34
Hallo ich höre immer wieder, dass es legal bzw. nicht strafbar ist über ein unverschlüsseltes Wlan zu surfen. WIe siehts bei unverschlüsselt + MAC Filter aus? Zählt das schon als Schutzmaßnahme und derjenige der den MAC Filter umgeht macht sich strafbar?

JTHawK
2008-01-25, 15:01:28
Sicher zählt ein MAC Filter als Schutzmaßnahme, dass er allein nicht ausreichend und recht einfach umgehbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Das Ändern der MAC Adresse um unrechtmäßg Zugang zu einem Netz zu bekommen fällt demzufolge unter das Stichwort "Hacken".

Gast
2008-01-25, 15:09:10
Hallo ich höre immer wieder, dass es legal bzw. nicht strafbar ist über ein unverschlüsseltes Wlan zu surfen.


Vergiss das ganz schnell, es ist strafbar.

"Die unauthorisierte Nutzung fremder Netzwerke ist in Deutschland verboten."


http://www.focus.de/digital/computer/wlan-beratung/recht_aid_25856.html

X-Force
2008-01-25, 15:43:14
irgendwie is das dann aber doppelt gemoppelt im recht, wenns verboten is fremde netze zu nutzen, müsste man nicht die betreiber dazu verpflichten für sicherheit zu sorgen

JTHawK
2008-01-25, 16:18:31
irgendwie is das dann aber doppelt gemoppelt im recht, wenns verboten is fremde netze zu nutzen, müsste man nicht die betreiber dazu verpflichten für sicherheit zu sorgen

Doppelt gemoppelt ist da nichts dran. Es ist nicht verboten Fremde zu nutzen. Es ist verboten sie unauthorisiert zu nutzen. Der Betreiber wird also angehalten den Zugang zu seinem Netz nur gegen Authorisierung zuzulassen. Bei WLAN z.B. gewärleistet dies ein Passwort und die Verschlüsselung. Bei "offnene" Netzen kann man hingegen nicht von unauthorisierter Nutzung sprechen.

nobex
2008-01-25, 20:23:14
irgendwie is das dann aber doppelt gemoppelt im recht, wenns verboten is fremde netze zu nutzen, müsste man nicht die betreiber dazu verpflichten für sicherheit zu sorgen
Du wirst nicht dafür belangt, wenn Du Deine Wohnug nicht abschließt. Für den, der dann reinlatscht sieht das anders aus...
Im Ernstfall bekommst Du höchstens nix von Deiner Versicherung.

Gast
2008-01-25, 21:14:13
wenn ich ein notebook mit einer WLAN-karte nutze, ihn so konfiguriert habe damit er sich via DHCP in ein verfügbares WLAN einklinkt, so erfüllt das eine grundfunktion eines Internetgerätes. insofern handele ich nicht strafbar, wenn ich ein WLAN nutze das nach außen hin jeglichen zugriff gestattet. der WLAN-betreiber verdeutlicht hingegen konkret, dass er mit der öffnung nach außen hin auch für andere nutzer den zugang zur verfügung stellt, auch wenn er im unwissen über die sicherheit damit ein einfallstor für schwarzssurfer schafft.

es gibt heutztage kaum mehr einen ort an dem man länger als 10 minuten nach einem offenen wlan suchen muss, dieses ohne jegliche ein- oder angriffe zum surfen missbrauchen kann. ein handelsüblicher usb-stick auf der frontlkonsole abgelegt reicht vollkommen aus um unbehelligt mobiles internet zu haben.

deLuxX`
2008-01-25, 22:54:38
Du wirst nicht dafür belangt, wenn Du Deine Wohnug nicht abschließt. Für den, der dann reinlatscht sieht das anders aus...

Das gilt aber nicht für WLAN. Dort wird auch derjenige nicht belangt der dann in die "Wohnung" reinlatscht, um es mit deinen Worten auszudrücken.

nobex
2008-01-25, 23:19:42
Das gilt aber nicht für WLAN. Dort wird auch derjenige nicht belangt der dann in die "Wohnung" reinlatscht, um es mit deinen Worten auszudrücken.
Mein Vergleich war speziell auf 'Doppelt gemoppelt' bezogen, bei einem komplett offenen WLAN sieht es anders aus. Im Fall vom TS ist das WLAN m.E. aber nicht offen. Naja, Vergleiche hinken halt immer ...

X-Force
2008-01-26, 18:21:54
ja aber auch dann ist es doch doppelt
der betreiber muss dafür sorgen, daß nur authorisierter zugang möglich ist.
der user darf ohne autorisierung aber eh nicht online sein.
die frage ist dann doch aber wieso man beide seiten ankacken will, wenn man als user sowieso vom gesetz her autorisiert werden muss um legal zu nutzen

sprich es würde völlig reichen eine der beiden seiten zur haftung zu ziehen, wofür brauch man da 2 schuldige ? ja wohl nur weil die verfolgung der user schwer ist und der betreiber damit ja eigentlich nichts zu tun hat

bei so einer gesetzeslage wäre es nicht möglich ein öffentliches telefon kostenlos und stressfrei für user zur verfügung zu stellen

also mir ist schon klar, wieso man beide ankacken will, sehe es nur nicht ein