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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei garantie shop oder firma der ware zuständig?


Gast
2008-01-27, 01:57:02
Ist in einem Garantiefall die Firma wo ich bestellt habe z.B. Alternate oder doch die Firma zuständig z.B. Sparkle?

monstar-x
2008-01-27, 02:26:40
Auszug aus Wikipedia.




Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Die gesetzlich zugelassene Garantie-Höchstdauer beträgt 30 Jahre. Eine „lebenslange Garantie“ ist – im Gegensatz zu den USA – in Deutschland und auch in den meisten Nachbarländern nicht zulässig.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Gast
2008-01-27, 02:40:00
So Pauschal lässt sich das nicht beantworten!

Festplatten kannst du z.B. zu 90 % direkt an den Hersteller schicken, obwohl es auch über den Händler möglich ist (aber unsinnig, da es länger dauert). Bei anderen Teilen musst du zuerst dem Shop die Möglichkeit bieten nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der tut fast auch nichts anderes, als die Sachen direkt zum Hersteller zu schicken. Diese lehnen es aber meistens ab, wenn man als Kunde direkt mit denen in Kontakt treten will! In Einzelfällen ist das aber durchaus möglich, z.B. wenn es dem Shop nicht möglich war, die benötigten Teile zu liefern, so kann es sein, das der Hersteller einspringt und dir den Schaden ersetzt.

Wie schon gesagt, ist ziemlich komplex diese Geschichte und keinesfalls definierbar! Theorie und Praxis waren seit jeher zwei verschiedene Dinge und Kulanz ist auch nicht berechenbar. ;)

Gast
2008-01-27, 11:05:25
Danke euch beiden, irgendwie ist das etwas verwirrend.
Damals wurde mir gesagt ich sollte mich an den Hersteller wenden, das klapte prima, also in der Hinsicht ist FSC ziemlich gut, nur die Ware war etwas mangelhaft.
Ich frage deshalb, weil ich einen shop gefunden habe, der paypal anbietet und das ist sehr selten, allerdings hat der shop NUR negative Bewertungen was Rückgaberecht bzw. Garantie betrifft, aber die anderen shops haben weder paypal (500 euro versichert, sofort ware versendet) noch sind sie billig.

myMind
2008-01-27, 20:26:01
Es ist immer der Händler zuständig, weil Du nur mit ihm eine Kaufvertrag hast. Die Garantie würde ich immer dann in Anspruch nehmen, wenn es aussichtslos ist, Deine Interessen beim Händler direkt durchzusetzen.

Bei der Shopauswahl würde ich persönlich bei Artikeln > 50€ definitiv nur in Läden mit bekanntermaßen guten Service kaufen. Computeruniverse oder Alternate sind hier bekannte Größen.

Paypal ist, wie man im c't Magazin schon mehrfach lesen oder sehen konnte, an den Maßstäben einer Bank gemessen unzuverlässig und der Käuferschutz versagt häuftig auf ganzer Linie.

Du bekommst dass, wofür du bezahlst.