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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeugnis nachreichen?


Mr.Fency Pants
2008-02-01, 09:19:14
Mein ehemaliger AG kommt mit meinem Zeugnis nicht in die Puschen (bin da jetzt 2 Monate raus, schon mehrfach Bescheid gesagt), sollte man bei Bewerbungen darauf hinweisen, dass das Zeugnis umgehend nachgereicht wird, sobald der ehemalige AG dies zugesandt hat? Sieht ja ein bisschen blöd aus, wenn man das nicht beipacken kann.

Wie macht man das am besten in so einem Fall?

Dadi
2008-02-01, 09:24:39
Dein ehemaliger Arbeitgeber hat das originale Zeugnis bei sich?

Madman123456
2008-02-01, 09:26:35
Dein ehemaliger Arbeitgeber hat das originale Zeugnis bei sich?
ich glaub er meint ein Arbeitszeugniss. Das schiebt so mancher gere mal auf die lange Bank, am besten schreibt mans selbst und lässts dann unterschreiben, dann hat mans schnell und ist sicher das da niemand versucht hat irgendwelche Geheimausdrücke reinzutun.

Das gute A
2008-02-01, 09:34:46
Mein ehemaliger AG kommt mit meinem Zeugnis nicht in die Puschen (bin da jetzt 2 Monate raus, schon mehrfach Bescheid gesagt), sollte man bei Bewerbungen darauf hinweisen, dass das Zeugnis umgehend nachgereicht wird, sobald der ehemalige AG dies zugesandt hat? Sieht ja ein bisschen blöd aus, wenn man das nicht beipacken kann.

Wie macht man das am besten in so einem Fall?

Schreib einfach rein, sinngemäß: "Das Arbeitszeugnis meines letzten Arbeitgebers liegt mir aktuell noch nicht vor - gerne reiche ich Ihnen dieses jedoch nach."

Mr.Fency Pants
2008-02-01, 09:40:09
Ja, meine natürlich das Arbeitszeugnis.

@das gute A: klingt gut. Sollte man dann besser nicht in das Anschreiben selbst, sondern in die Email ala, "anbei meine Bewerbungsunterlagen, sowie ein ausführliches Anschreiben. Das Arbeitszeugnis meines letzten Arbeitgebers liegt mir aktuell noch nicht vor - gerne reiche ich Ihnen dieses jedoch nach." packen, oder?

Das gute A
2008-02-01, 09:49:14
Klar, wenn Du per Mail die Sachen schickst, dann kannst Du das in das Kurz-Anschreiben in der eigentlichen Mail packen und nicht in das angehängte komplette Anschreiben.

Das reicht vollkommen aus, so kommt das hier bei uns täglich an.

Grüße

PHuV
2008-02-01, 13:24:01
Du hast ein Anspruch auf ein Zeugnis, sobald Du ausscheidest. Wenn die nach 2 Monaten immer noch nicht in die Puschen kommen, Arbeitsgericht anrufen und verklagen, kostet Dich auch nichts.

!_Tomcat_!
2008-02-01, 13:38:02
Dann wird er aber ganz bestimmt ein super Zeugnis bekommen. :(

Ich würde selbst ein vernünftiges AZ schreiben, also möglichst gut aber immer noch ehrlich, und mit diesem zum Ex-Abteilungsleiter gehen und das dann unterschreiben lassen.

Diese ganzen Geschichten wie "reiche ich noch nach" oder "liegt mir noch nicht vor" würde ich als Personalchef immer als "Hm, der kriegt seinen Privatkram wohl noch nicht so ganz auf die Reihe" deuten. IMHO

PHuV
2008-02-01, 14:55:31
Dann wird er aber ganz bestimmt ein super Zeugnis bekommen. :(


Wenn es unberechtigt ist, kann er auch gegen klagen, und?



Ich würde selbst ein vernünftiges AZ schreiben, also möglichst gut aber immer noch ehrlich, und mit diesem zum Ex-Abteilungsleiter gehen und das dann unterschreiben lassen.


Das ist die absolute Notlösung, aber keine gute Idee. Es gibt Personalchefs, die durchaus bei alten AGs anrufen. Was glaubst Du, wie das dann ankommt, wenn der Chef brühwarm erzählt, daß sich der Bewerber das Zeugnis selbst geschrieben hat.


Diese ganzen Geschichten wie "reiche ich noch nach" oder "liegt mir noch nicht vor" würde ich als Personalchef immer als "Hm, der kriegt seinen Privatkram wohl noch nicht so ganz auf die Reihe" deuten. IMHO

Jop. Deshalb künftig: 1 Woche vor der Entlassung müssen die Papiere vorhanden sein, hier dann gleich entsprechend dafür sorgen, daß es erstellt wird, und wenn man den ganzen Tag dem Chef auf die Pelle rückt.

!_Tomcat_!
2008-02-01, 15:25:57
Wenn es unberechtigt ist, kann er auch gegen klagen, und?

Sag mal, bist Du in der Arbeitswelt oder noch Schüler? Kannst Du Dir vorstellen wie viel Kraft / Nerven / Zeit und vor allem GELD es kostet gegen eine Firma zu klagen? Das man heutzutage gegen alles und jeden klagen kann ist mir bewusst, aber nicht immer macht es Sinn!


Das ist die absolute Notlösung, aber keine gute Idee. Es gibt Personalchefs, die durchaus bei alten AGs anrufen. Was glaubst Du, wie das dann ankommt, wenn der Chef brühwarm erzählt, daß sich der Bewerber das Zeugnis selbst geschrieben hat.

Schwachsinn. Sein Arbeitszeugnis selbst zu schreiben und es dann beglaubigen zu lassen ist eine gängige und akzeptierte Form. Informier Dich doch bitte erst mal was ein Arbeitszeugnis ist, dann reden wir weiter!



Jop. Deshalb künftig: 1 Woche vor der Entlassung müssen die Papiere vorhanden sein, hier dann gleich entsprechend dafür sorgen, daß es erstellt wird, und wenn man den ganzen Tag dem Chef auf die Pelle rückt.

So läuft es in der Wirklichkeit aber nicht immer. Konsequent nachfragen mag ja ok sein aber den ganzen Tag dem Chef auf die Pelle rücken ist die nächste schlechte Idee.