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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ace 2.X Archiv Recovery ?!


Hyp3r
2008-02-02, 10:25:06
Hallo zusammen,

ich hab hier eine *.ace file mit Passwortschutz (Dies ist ein altes Backup von meinen Arbeiten) nun wie es halt so ist, hab ich das passwort nicht mehr ;(

Nun hab ich mal ein wenig gegooglet und auch diverse tools gefunden um ace 2.x zu bruteforcen, leider sind diese tools nur für windows und laufen sehr langsam (1.400 pwd/s).
Ich hab dann auch schon vesucht diese Windows tools mit Wine & co auf meiner kiste zum laufen zu bekommen aber im endeffekt läuft der bruteforce vorgang noch langsamer ab als in windows (400 pwd/s)

Da ja Linux >Mutter< aller cracker tools ist frag ich mal die masse ob es einen gescheitet und schnellen ace archive cracker / bruteforce für linux gibt?

Für jede hilfe bin ich euch sehr dankbar :)
Grezz
Hyp3r

Gast
2008-02-02, 15:38:25
Da ja Linux >Mutter< aller cracker tools ist

... und ich bin der Kaiser von China.

Hyp3r
2008-02-02, 17:27:57
na auf solche antworten kann man gedrohst verzichten "Gast"

Es war eher so gemeint das die Open Source welt bei linux so groß ist das mehr oder weniger alle programme eher findet als in der windows welt, und wenn man was in der windows welt hat ist es sehr warscheinlich das es auch eine linux version / variante davon gibt... hallo kaiser von china ;)

Gast
2008-02-02, 23:04:20
... und selbst wenn ich solche Programme kenne, darf ich dir leider weder Namen nennen, noch ein Link hier einstellen. Deutsches Gesetz.

Gast
2008-02-03, 13:56:43
Na da scheinste aber nicht wirklich viel über das Deutsche Gesetz zu wissen....www.recht.de solltest du dir mal zu herzen nehmen

Gast
2008-02-03, 22:25:32
Na da scheinste aber nicht wirklich viel über das Deutsche Gesetz zu wissen....www.recht.de solltest du dir mal zu herzen nehmen

Auszug §202c StGB
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Leider kann ich das nicht ausschließen wenn ich hier posten.

Lokadamus
2008-02-03, 22:39:08
mmm...

Per PM könnte man es vielleicht weitergeben, aber da Gast nicht angemeldet ist, geht es nicht.
Die einzige Software, die mir bezüglich des Problems einfällt, kostet Geld ...