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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay und nicht bezahlter Artikel nach mehrmaliger Aufforderung


Swp2000
2008-02-08, 21:20:34
Hallo Jungs,

Ein ach so tolles Mitglieder von eBay hat vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei mir ersteigert, sich bisher jedoch nicht einmal gemeldet bzw. den Artikel bezahlt. Was kann man da am Besten unternehmen? Habe heute mal in seinen Bewertungen gestöber und sagen und schreibe 8 Bewertungen gefunden in denen er jeweils etwas ersteigert hat, jedoch nie bezahlt!

Kann mir jemand helfen, solch ein Schwein sollte man doch ausschließen!

MfG

AtTheDriveIn
2008-02-08, 21:28:00
Naja ob ein Schwein ist...ich weiß ja nicht.

Meld ihn halt Ebay, bewerte ihn schlecht und vertick den Artikel an den unterlegenden Bieter.

Swp2000
2008-02-08, 21:42:19
Naja ob ein Schwein ist...ich weiß ja nicht.

Meld ihn halt Ebay, bewerte ihn schlecht und vertick den Artikel an den unterlegenden Bieter.
Aber das ist schon gut zu wissen, das einem nix passieren kann, werd ich auch mal probieren was ersteigern und wenns mir doch nicht gefällt einfach nicht bezahlen....:ucrazy3:

AtTheDriveIn
2008-02-08, 22:01:24
Aber das ist schon gut zu wissen, das einem nix passieren kann, werd ich auch mal probieren was ersteigern und wenns mir doch nicht gefällt einfach nicht bezahlen....:ucrazy3:

Niemand hindert dich. Ich fänd es ebenfalls ärgerlich, aber es ist sicherlich kein Verbrechen oder ist dir finanzieller Schaden entstanden?
Im richtigen Leben gibt es auch Leute die vorgeben sie seien interessiert oder lassen sich Ware sogar zurücklegen und dann melden sie sich nicht wieder, warum sollte das bei Ebay anders sein?

Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber meld es einfach Ebay und dann ist die Sache doch auch gut, kein Grund sich groß aufzuregen.

Plutos
2008-02-08, 22:53:45
Niemand hindert dich. Ich fänd es ebenfalls ärgerlich, aber es ist sicherlich kein Verbrechen oder ist dir finanzieller Schaden entstanden?
Im richtigen Leben gibt es auch Leute die vorgeben sie seien interessiert oder lassen sich Ware sogar zurücklegen und dann melden sie sich nicht wieder, warum sollte das bei Ebay anders sein?

Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber meld es einfach Ebay und dann ist die Sache doch auch gut, kein Grund sich groß aufzuregen.

Aber natürlich entsteht dadurch ein finanzieller Schaden - durch den nicht zustande gekommenen Verkauf. Beim Verkauf an den Zweit-Höchst-Bietendenden ist der Schaden zwar geringer, aber immer noch ein Schaden.

Und wurde es nicht schon x-mal durchdiskutiert, dass auch bei Ebay/online gültige Kaufverträge entstehen? Im richtigen Leben geh' ich auch nicht ins Autohaus, kauf' ein Auto und wenn's ein paar Wochen später da ist, hol ich's nicht ab und bezahl's nicht?

AtTheDriveIn
2008-02-08, 23:05:02
Aber natürlich entsteht dadurch ein finanzieller Schaden - durch den nicht zustande gekommenen Verkauf. Beim Verkauf an den Zweit-Höchst-Bietendenden ist der Schaden zwar geringer, aber immer noch ein Schaden.

Und wurde es nicht schon x-mal durchdiskutiert, dass auch bei Ebay/online gültige Kaufverträge entstehen? Im richtigen Leben geh' ich auch nicht ins Autohaus, kauf' ein Auto und wenn's ein paar Wochen später da ist, hol ich's nicht ab und bezahl's nicht?

Wie kann ihm Schaden entstanden sein, wenn er den Gegenstand noch immer hat? Natürlich ist das ganze jetzt mit neuem Zeitaufwand verbunden, aber lassen wir die Kirche mal im Dorf.

Ich weiß auch das an sich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, aber wie in der realen Welt auch hat man da nicht immer was von, außer man geht gerichtlich dagegen vor. Will der Threadstarter das? Sicherlich nicht, also ist mein Rat: Den Typ bei Ebay melden, schlechte Bewertung und das Ding an den Nächsten verkaufen.