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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewinnspiel an Kauf binden


Craig
2008-02-09, 19:53:57
Ein Bekannter will auf seiner HP ein Gewinnspiel an einen Kauf in seinem Shop binden. IMO ist das nicht rechtens. Kann aber keinen Link dazu finden.

Wie seht ihr das?

sei laut
2008-02-09, 20:01:51
Man darf nur am Gewinnspiel teilnehmen, wenn man was kauft?
Ist natürlich nicht rechtens. Ein Kauf darf nicht mit solchen Methoden begünstigt werden.
Unlauterer Wettbewerb:
"Gewinnspiele und Preisausschreiben können unter drei Aspekten unzulässig sein:
•Koppelung mit dem Erwerb einer Ware oder einer Leistung
•Ausübung psychologischen Kaufzwangs
•Irreführung hinsichtlich der Teilnahmebedingungen oder der Gewinne
"
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/

Edit: Das das Gesetz aber nur mangelhaft umgesetzt wird, beweist 9live. Die verstoßen regelmäßig dagegen, aber aus anderem Grund.

stav0815
2008-02-09, 20:25:36
Naja, man kann es aber auch so umformulieren, dass wenn man das Produkt kauft, automatisch an einer Verlosung teilnimmt. Somit wär es wieder rechtens.

Oder war es, dass unter allen Käufern irgendwas verlost wird? Irgendwie so war das glaub

sei laut
2008-02-09, 20:39:36
Nein, auch dann ist es nicht rechtens.

Rechtens ist es nur bei Sachen, die naturgemäß mit einem Gewinnspiel verbunden sind, als Beispiel ist das Kreuzworträtsel in einer Zeitschrift genannt. Also wo man die Zeitschrift kaufen muss, um am Kreuzworträtsel teilnehmen zu können.

laser114
2008-02-09, 20:52:51
Nur wenn es kostenlos ist, ist es ein Gewinnspiel. Alles andere ist Glücksspiel (man gibt einen Einsatz und kann eventuell etwas gewinnen).

Da wir in Deutschland ein Glücksspielmonopol des Staates haben, sind Glücksspiele aber verboten (Lotto gibts eben nur vom Staat) - und dem entsprechend strafbar, man schaue mal im Strafgesetzbuch.


Was geht: Käufer automatisch an einem Gewinnspiel teilnehmen lassen, aber nur unter der Voraussetzung das auch nicht Käufer daran teilnehmen können und das nicht der Eindruck entsteht, dass ein Kauf zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel nötig ist.
(So ist es auch bei der genannten Zeitungskreuzworträtseln.)

Marbleearth
2008-02-10, 02:47:57
Nur wenn es kostenlos ist, ist es ein Gewinnspiel. Alles andere ist Glücksspiel (man gibt einen Einsatz und kann eventuell etwas gewinnen).



Wenn in der Fernsehzeitung ein "Gewinnspiel" enthalten ist, bei welchem man kostenpflichtig anrufen muss um sich auf dem Band zu registrieren (0,49€/Anruf), dann wäre es laut deiner Definition allerding nicht rechtens, oder sehe ich das falsch?

Morale
2008-02-10, 02:54:48
Mh, bei WoW gibt es auch immer Gewinnspiele, wo man ja Abonnent des Spieles sein muss um dran teil_zu_nehmen. In der Schweiz allerdings nicht weil es dort wohl gegen das Gesetz verstößt. Hier allerdings nicht?!

Simon Moon
2008-02-10, 12:52:18
Du kannst natürlich schreiben, dass man mit dem Kauf eines Produktes automatisch am Gewinnspiel teilnimmt, alle Nichtkäufer die das Wünschen, können sich gratis bei XY melden. Ist ähnlich wie bei den Gewinnspielen von Coca Cola & Co, dort kann man jeweils auch gratis Codes anfordern ohne ein Getränk kaufen zu müssen.