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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt wegen Langsamkeit?


Tuvelspan
2008-02-14, 14:15:37
Kann man wegen Langsamkeit (also 5 km/h, wo 50 km erlaubt) von einem mobilen Stadtblitzerauto (nicht Polizei) geblitzt werden und gelangt werden? Hinter mir war kein Auto, also sprich Behinderung zählt nicht.

Ich bin mit 5 km/h dran vorbei gefahren und plötzlich kam ein rotes Licht. Wieso fuhr ich so langsam? Ich wollte eigentlich rechts ranfahren, da mir so schlecht war. So habe ich auf den Beifahrersitzt gekotzt. Na fein und so ein ärger.

Ash-Zayr
2008-02-14, 14:17:18
Nice Fake...ich habe aber tatsächlich gelacht...

Urion
2008-02-14, 14:18:14
Kann man wegen Langsamkeit (also 5 km/h, wo 50 km erlaubt) von einem mobilen Stadtblitzerauto (nicht Polizei) geblitzt werden und gelangt werden? Hinter mir war kein Auto, also sprich Behinderung zählt nicht.

Ich bin mit 5 km/h dran vorbei gefahren und plötzlich kam ein rotes Licht. Wieso fuhr ich so langsam? Ich wollte eigentlich rechts ranfahren, da mir so schlecht war. So habe ich auf den Beifahrersitzt gekotzt. Na fein und so ein ärger.


Nein,

manchmal machen die anscheinen sowas wie nen Test.

Hab ich auch mal gehabt der vor mir wurde geblitzt, ich so "hä der is doch viel zu langsam" dann hats bei mir auch geblitzt...
hab mir dann gedacht whatever und kam auch nie was

Tuvelspan
2008-02-14, 14:20:01
Nein,

manchmal machen die anscheinen sowas wie nen Test.

Hab ich auch mal gehabt der vor mir wurde geblitzt, ich so "hä der is doch viel zu langsam" dann hats bei mir auch geblitzt...
hab mir dann gedacht whatever und kam auch nie was

Das ist keine Verarschung! Ich weiß aber nicht ob man dafür belangt werden kann. Denn theoretisch kann der Typ ja denken, dass ich ihn provoziert habe.

Also besitzen diese Gerät einen Testmodus? Also könnte der Typ mir veräppelt haben? Ich mach mir grad voll Sorgen!

_Gast
2008-02-14, 14:25:17
Das ist keine Verarschung! Ich weiß aber nicht ob man dafür belangt werden kann. Denn theoretisch kann der Typ ja denken, dass ich ihn provoziert habe.Quatsch. Es gibt keine Vorschrift für eine Mindestgeschwindigkeit (außer mit Schildern geregelt). Solange man niemanden über Gebühr behindert, kann man so langsam fahren, wie man will.

Das war sicherlich nur ein Test.

Fatality
2008-02-14, 14:25:27
klar, kotzen am steuer ist tödlich weil es genauso ablenkt, oder sogar noch mehr als telefonieren :D

YeOldeFerret
2008-02-14, 14:26:50
Behinderung des Verkehrs wird nicht mit Blitzern geahndet. Mach dir keine Sorgen, dafür kannst du nicht belangt werden. Mach dir lieber Sorgen um deine Polsterbezüge. Pfui...

GBWolf
2008-02-14, 14:27:19
war bestimmt ein test, ob autofahrer kotzen müssen, wenn man ihnen lange genug mit nem roten laser entgegenleuchtet.

Tuvelspan
2008-02-14, 14:33:01
Theoretisch hat der mein Nummerschild garnicht. Der hat erst kurz ne 3/4 vorher Autolänge ausgelöst. Müssen die Dinger nicht aus Distanz auslösen?

Und ohne Beweis für eine eventuelle Behinderungn in Form von Bildern oder Video kann eh nix passieren?

Dum_Di_Dum
2008-02-14, 14:39:05
mh also hab bisher nur Bilder beim rauchen, beim essen, beim telefonieren und beim lesen ..... wobei eins beim kotzen will ich glaub ich auch ncht haben ^^

Ash-Zayr
2008-02-14, 14:40:16
Dein Auto ist nicht schnell genug, um der Lichtgeschwindigkeit zu entfliehen. Wenn Du das Kennzeichen lesen kannst, 3/4 vor dem Auto stehend, dann kann die Kamera das auch.

Fritte
2008-02-14, 14:47:00
man kann allerdings wegen unangepasster geschwindigkeit belangt werden, gilt auch für zu langsam fahren...

Ach ja, klingt irgendwie nach another codinguser quality thread... :wink:

Tuvelspan
2008-02-14, 14:47:49
Dein Auto ist nicht schnell genug, um der Lichtgeschwindigkeit zu entfliehen. Wenn Du das Kennzeichen lesen kannst, 3/4 vor dem Auto stehend, dann kann die Kamera das auch.

Es geht mir einfach nur um die Einfallswinkel. Es kann sein, dass dieser Bereich einfach nicht drauf kommt.

YeOldeFerret
2008-02-14, 14:48:24
Theoretisch hat der mein Nummerschild garnicht. Der hat erst kurz ne 3/4 vorher Autolänge ausgelöst. Müssen die Dinger nicht aus Distanz auslösen?

Und ohne Beweis für eine eventuelle Behinderungn in Form von Bildern oder Video kann eh nix passieren?

Nee die brauchen schon ne Nahaufnahme für "Deutschlands lustigste Radarfallenbilder" Demnächst bei RTL2. Hinterlegt mit Clownsmusik und solchen Brüller-Einblendungen wie bei Comedy-Central...

_Gast
2008-02-14, 14:49:10
man kann allerdings wegen unangepasster geschwindigkeit belangt werden, gilt auch für zu langsam fahren...Wo steht das? Ich kenne nur den Paragraphen mit der Behinderung.

Tuvelspan
2008-02-14, 14:56:46
Im Bussgeldkatalog steht nix davon. Und was nicht drin steht ist demnach nicht strafbar!

Gut dann bin ich beruhigt. Ich wette der Typ lacht sich ins Fäustchen.

YeOldeFerret
2008-02-14, 14:58:18
Wo steht das? Ich kenne nur den Paragraphen mit der Behinderung.

Unangepasste Geschwindigkeit (weniger Geschwindigkeit) = Behinderung !!

Bluescreen2004
2008-02-14, 14:59:15
Ich kenne nur den Paragraphen mit der Behinderung.

Ist wohl auch so, habe mal im TV eine Reportage gesehn, wo die Langsamfahrer auf mittleren/ linken spur angehalten haben.

Mal davon ab das niemand wuste, das man wegen zulangsamfahren angehalten werden kann, sowie das dies verboten sei wurden die die einfach nur langsam waren mündlich verwarnt!

Eine Frau wurde dagegen wegen Behinderung: 85 auf der Mittleren, rechts alles frei und wegen ihr Stau zu 35€ und ein Punkt verurteilt.

Das beste war ja alle meinten sie wären im recht, mit 90 auf der Mittleren :P

MFG

PHuV
2008-02-14, 15:01:22
Ist wohl auch so, habe mal im TV eine Reportage gesehn, wo die Langsamfahrer auf mittleren/ linken spur angehalten haben.

Mal davon ab das niemand wuste, das man wegen zulangsamfahren angehalten werden kann, sowie das dies verboten sei wurden die die einfach nur langsam waren mündlich verwarnt!

Eine Frau wurde dagegen wegen Behinderung: 85 auf der Mittleren, rechts alles frei und wegen ihr Stau zu 35€ und ein Punkt verurteilt.

Das beste war ja alle meinten sie wären im recht, mit 90 auf der Mittleren :P

MFG

Richtig so, ich hasse diese Mittenfahrer. :mad: Jedoch ist das nur auf einer Autobahn so. Wenn Du mit einem speziellen Wagen unterwegs bist, der nur 25 kmh fährt, dann kann Dir auch keiner was, selbst wenn Du den gesamten Verkehr aufhältst. Und ja, es gibt solche Autos mit diesen Begrenzungen.

_Gast
2008-02-14, 15:04:41
Ist wohl auch so, habe mal im TV eine Reportage gesehn, wo die Langsamfahrer auf mittleren/ rechten spur angehalten haben.Auf der mittleren Spur ist das ja logisch, denn wir haben in Deutschland immer noch das Rechtsfahrgebot.Unangepasste Geschwindigkeit (weniger Geschwindigkeit) = Behinderung !!Nein. Wen behindert man, wenn man völlig alleine auf einer Straße entlangfährt? Auch wenn das manche immer nicht wahrhaben wollen, es gibt im Autoland Deutschland keine Mindestgeschwindigkeit.StVO §3
2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.Das heißt, wenn ich den Verkehrsfluss nicht behindere, kann ich so langsam fahren, wie ich will. Und wie wdragon schon schreibt, ein Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6km/h hat genau die gleichen Rechte wie ein Porsche. Und wenn dieses Fahrzeug bauartbedingt nicht schneller als 6km/h fahren kann, ist das ein triftiger Grund für die langsame Geschwindigkeit.

Mark
2008-02-14, 15:15:54
Quatsch. Es gibt keine Vorschrift für eine Mindestgeschwindigkeit (außer mit Schildern geregelt). Solange man niemanden über Gebühr behindert, kann man so langsam fahren, wie man will.

Das war sicherlich nur ein Test.

Auf der Autobahn kann man wegen zu langsam-fahren eine Strafzettel bekommen, weil man eben dadurch den Verkehrt hinter einem behindert.

Bluescreen2004
2008-02-14, 15:29:55
Auf der mittleren Spur ist das ja logisch, denn wir haben in Deutschland immer noch das Rechtsfahrgebot.

Jep wollte ja nur sagen das es soetwas gibt. Auf der Landtraße muß man ja sowieso mit langsameren Fahrzeugen rechnen :smile:

MFG

_Gast
2008-02-14, 15:39:50
Auf der Autobahn kann man wegen zu langsam-fahren eine Strafzettel bekommen, weil man eben dadurch den Verkehrt hinter einem behindert.Wenn man den Verkehr behindert, wird man selbstverständlich bestraft. Ansonsten kann man auch auf der Autobahn mit 10 km/h fahren.

Flashpoint
2008-02-14, 20:07:04
Wenn man den Verkehr behindert, wird man selbstverständlich bestraft. Ansonsten kann man auch auf der Autobahn mit 10 km/h fahren.

Darfst du aber nur wenn die Wetterverhälltnisse dermassen beschissen sind oder Stau ist ^^

Fahrzeuge die die 60km/h nich erreichen dürfen erst gar nicht auf Bahn rauf ;D

Plutos
2008-02-14, 21:19:16
Wenn man den Verkehr behindert, wird man selbstverständlich bestraft. Ansonsten kann man auch auf der Autobahn mit 10 km/h fahren.

Ich kenne nur eine Stelle auf meiner Stammstrecke, wo mit runden blauen Schildern eine Mindestgeschwindigkeit auf der AB vorgeschrieben ist (A9, Kindinger Berg Richtung Süden, ich meine, 65km/h in der Mitte und 90km/h links (weil die Brummis da rechts mit 40 oder so hochkriechen ;)). Aber ich dachte, es gäbe eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf der AB?

Spasstiger
2008-02-14, 21:21:50
Vielleicht arbeitet der Blitzer nur mit positiven 8 Bit großen Integerzahlen. Dann kommen statt -45 km gegenüber der erlaubten Geschwindigkeit halt 0-45=256-45=211 km/h raus. :tongue:

Undertaker
2008-02-14, 21:23:19
Hmm, dann wäre man mit 260 ja auch auf der sicheren Seite :biggrin:

XtraLarge
2008-02-14, 21:32:13
Ich kenne nur eine Stelle auf meiner Stammstrecke, wo mit runden blauen Schildern eine Mindestgeschwindigkeit auf der AB vorgeschrieben ist (A9, Kindinger Berg Richtung Süden, ich meine, 65km/h in der Mitte und 90km/h links (weil die Brummis da rechts mit 40 oder so hochkriechen ;)). Aber ich dachte, es gäbe eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit auf der AB?

Gibt´s auch. Fzg. die bauartbedingt eine Geschwindigkeit von mindestens 60km/h nicht erreichen, haben auf der AB nichts zu suchen.

Mal abgesehen davon ist die Frage aber überflüssig, da du das zu normalen Zeiten sowieso nicht unterschreiten dürftest, ohne jemanden zu behindern. Und wenn du es doch kannst, dann ist es mitten in der Nacht und dort wird mit Sicherheit niemand irgendwas kontrollieren.

Kosh
2008-02-15, 06:19:07
Im Bussgeldkatalog steht nix davon. Und was nicht drin steht ist demnach nicht strafbar!

Gut dann bin ich beruhigt. Ich wette der Typ lacht sich ins Fäustchen.

Da hast du Recht, gibt im Bussgeldkataolg keinen Punkt zum Thema "Ins Auto Auto kotzen" :D

Kannst du also so häufig machen wie du willst :D

HAL
2008-02-15, 07:42:40
Gibt´s auch. Fzg. die bauartbedingt eine Geschwindigkeit von mindestens 60km/h nicht erreichen, haben auf der AB nichts zu suchen.

Nein, gibt es nicht. Denn nirgends steht, dass diese Fahrzeuge auch diese 60 fahren müssen.
Also solange man keinen behindert oder gefährdet darf man so langsam fahren wie man will - auch auf der Autobahn.

_Gast
2008-02-15, 07:45:43
Darfst du aber nur wenn die Wetterverhälltnisse dermassen beschissen sind oder Stau ist ^^Der Paragraph würde mich echt mal interessieren. Wo steht, dass man irgendwo eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit fahren muss (außer bei Behinderung oder Schildern, aber das hatten wir ja schon)?

Flashpoint
2008-02-15, 07:50:23
Der Paragraph würde mich echt mal interessieren. Wo steht, dass man irgendwo eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit fahren muss (außer bei Behinderung oder Schildern, aber das hatten wir ja schon)?

Stimmt.

Müssen tust du es nicht. Aber ratsam wäre es dann doch ^^

Ansonsten §18 StVO..........zur bauartbedingten Geschwindigkeit

YeOldeFerret
2008-02-15, 10:04:49
Wenn es keinen triftigen Grund gibt, darf man auf Autobahnen NICHT 10 km/h fahren. Ich hoffe, dies hinterlässt nun keine offenen Fragen mehr.

_Gast
2008-02-15, 10:05:53
Wenn es keinen triftigen Grund gibt, darf man auf Autobahnen NICHT 10 km/h fahren. Ich hoffe, dies hinterlässt nun keine offenen Fragen mehr.Doch! Wo steht das?

JasonX
2008-02-15, 10:36:00
Gibt´s auch. Fzg. die bauartbedingt eine Geschwindigkeit von mindestens 60km/h nicht erreichen, haben auf der AB nichts zu suchen.

Mal abgesehen davon ist die Frage aber überflüssig, da du das zu normalen Zeiten sowieso nicht unterschreiten dürftest, ohne jemanden zu behindern. Und wenn du es doch kannst, dann ist es mitten in der Nacht und dort wird mit Sicherheit niemand irgendwas kontrollieren.


Ja die Haben nur dann auf Der BAB nichts zu suchen wenn nicht im Fahrzeugschein/brief drinn steht das sie mind. 61 Fahren können.
Wenn ich mir mein Auto so umbau das er durch mehr Gewicht nur noch 55 Fährt und in meinem Schein steht drin Höchstgeschw. 120 Dann darf ich auch auf die Autobahn, nur weil Fahrzeuge das nachweißlich (also Schein) können müssen heißt das nicht das ich auf der Autobahn nicht weniger als 61km/h fahren darf.

So laut meinem Fahrlehrer.

JohnMcClane
2008-02-15, 10:41:21
warum hast du denn net das fenster runtergemacht und daraus gekotzt?

_Gast
2008-02-15, 10:49:10
warum hast du denn net das fenster runtergemacht und daraus gekotzt?Zu besoffen! :D

StefanV
2008-02-15, 10:55:01
Kann man wegen Langsamkeit (also 5 km/h, wo 50 km erlaubt) von einem mobilen Stadtblitzerauto (nicht Polizei) geblitzt werden und gelangt werden? Hinter mir war kein Auto, also sprich Behinderung zählt nicht.
Nein, leider nicht, sollte man aber mal dringend einführen!
Ja die Haben nur dann auf Der BAB nichts zu suchen wenn nicht im Fahrzeugschein/brief drinn steht das sie mind. 61 Fahren können.
Wenn ich mir mein Auto so umbau das er durch mehr Gewicht nur noch 55 Fährt und in meinem Schein steht drin Höchstgeschw. 120 Dann darf ich auch auf die Autobahn, nur weil Fahrzeuge das nachweißlich (also Schein) können müssen heißt das nicht das ich auf der Autobahn nicht weniger als 61km/h fahren darf.

So laut meinem Fahrlehrer.
Na, dann fahr mal weniger als 80 auf der Autobahn, mal sehen was passiert :devil:

Also ich würd mal wetten, das recht bald ein blau/weißes Auto kommt, dich rauswinkt und übelst zusammenscheißt, wenn du uneinsichtig bist, kanns sogar ganz übel werden stichwort Behinderung/Gefährdung...

Und wenn der 'nen schlechten Tag hatte, kannst dir sicher sein, das du deinen Lappen bald abgeben kannst, stichwort Eignungsprüfung zum führen eines Fahrzeuges!!
Heißt MPU, da du ja offensichtlich nicht in der Lage bist, ein KFZ sicher zu führen.
(und ja, eine MPU geht schneller als man denkt, wenns 'gegenüber' das wollte!!)

_Gast
2008-02-15, 10:59:47
Nein, leider nicht, sollte man aber mal dringend einführen!Und warum? Wieso möchtest du jemanden zwingen, schneller zu fahren als er will, wenn er niemanden behindert?Also ich würd mal wetten, das recht bald ein blau/weißes Auto kommt, dich rauswinkt und übelst zusammenscheißt, wenn du uneinsichtig bist, kanns sogar ganz übel werden stichwort Behinderung/Gefährdung...Die Wette würde ich halten. Denn Polizisten haben etwas, was den meisten anderen fehlt: Sie kennen die Rechtslage sehr genau. Und das mit der Behinderung und Gefährdung haben wir jetzt schon so oft hier besprochen, dass auch du es mitbekommen haben müsstest. Es geht hier ausschließlich darum, dass keine Behinderung stattgefunden hat!

Hier nochmal zum Mitlesen:Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit. Nein: Die Angabe steht zwar im Fahrzeugschein, stellt aber keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit dar.Quelle: Gängige Autofahrer-Irrtümer (http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/auto/ratgeber/23759?skip=13&refback=/public/article/aktuelles/auto/ratgeber/438429|article)

ilPatrino
2008-02-15, 11:16:04
mal abgesehen davon, daß der erste post reichlich merkwürdig rüberkommt...es gibt auch aktionen, bei denen alle geblitzt werden, und die gurtmuffel, raser und telefonanierer werden dann angeschrieben.

studienkollegen hats zweimal erwischt. wurde geblitzt, obwohl die geschwindigkeit seiner meinung nach stimmte, fuhr zurück und mit exakt passender geschwindigkeit nochmal durch. es blitzte nochmal. er kündigte am selben tag lautstark an, ein ordentliches fass aufmachen zu wollen...hat aber nie wieder davon angefangen. auf nachfrage nach ein paar bier hat er irgendwann mal kleinlaut erzählt, daß er zwei knöllchen wegen "verletzung der gurtpflicht" berappen durfte.

YeOldeFerret
2008-02-15, 11:20:53
Doch! Wo steht das?

Straßenverkehrsordnung!!

PHuV
2008-02-15, 11:22:54
Hier nochmal zum Mitlesen:Quelle: Gängige Autofahrer-Irrtümer (http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/auto/ratgeber/23759?skip=13&refback=/public/article/aktuelles/auto/ratgeber/438429|article)

Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit. Nein: Die Angabe steht zwar im Fahrzeugschein, stellt aber keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit dar.


Einspruch, Euer Ehren ;)

Wikipedia - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit)

Es gibt zur Benutzung bestimmter Straßenarten eine Vorgabe, wie schnell ein Fahrzeug mindestens fahren können muss, um diese Straßen prinzipiell benutzen zu dürfen; als Beispiel seien die Kraftfahrstraßen und Autobahnen genannt, deren Benutzung durch Fahrzeuge nur erlaubt ist, wenn deren eingetragene Höchstgeschwindigkeit, je nach Land, über 60 (Deutschland) bzw. 80 (Schweiz) km/h liegt. Dies bedeutet, dass Mofas (25 km/h), Mopeds (40 oder 50 km/h), Traktoren (25 oder 40 km/h) von der Benutzung von Autobahnen ausgeschlossen sind, und dies auch dann, wenn momentan wegen der Verkehrsdichte die gefahrene Geschwindigkeit in einem Bereich läge, der auch einem langsameren Fahrzeug möglich wäre.

_Gast
2008-02-15, 11:31:56
Straßenverkehrsordnung!!Hättest du es dort gefunden, hättest du es auch zitiert!
Einspruch, Euer Ehren ;)

Wikipedia - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit)Oje. Wikipedia als Quelle und dann auch noch falsch interpretiert.

StVO §18 Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt...Das heißt, dass Autobahnen nur von Fahrzeugen benutzt werden dürfen, bei denen im Fahrzeugbrief steht, dass sie mindestens 61 km/h schnell fahren können. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dies eine Mindestgeschwindigkeit wäre. Ist ja auch logisch. Ein Unimog beispielsweise, dessen eingetragene Höchstgeschwindkeit 65km/h beträgt, kann selbst unter günstigen Umständen (unbeladen, gerade Strecke, kein Gegenwind...) kaum die 60km/h halten. Aber selbstverständlich darf er die Autobahn benutzen.

YeOldeFerret
2008-02-15, 11:38:47
Wer hier Skeptiker ist, kann es doch gerne mal ausprobieren. Man hat ja nichts zu befürchten, da es ja keine Vorschrift gibt...Viel spaß.

StefanV
2008-02-15, 12:04:49
Wer hier Skeptiker ist, kann es doch gerne mal ausprobieren. Man hat ja nichts zu befürchten, da es ja keine Vorschrift gibt...Viel spaß.
Eben, wenns doch erlaubt ist, kannsts doch mal ausprobieren, was passieren würde, lieber Herr _Gast.

Ich würd allerdings drauf wetten, das dich die Rennleitung alsbald rausziehen würde und sie zu dir sehr unfreundlich sein werden, rate mal warum?!

Ach und zu dem Thema MPU hast du auch keine Stellung bezogen, denn, §1(2) und §3(2), Zitiere mal:
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Was glaubst, was 'die Rennleitung' tun wird, wenns dich rauswinken, mit 50 auffer Autobahn?!

Richtig, sie werden dich zur MPU schicken, da du augenscheinlich nicht in der Lage bist, ein KFZ sicher zu führen (50 auf Autobahn -> Angstzustände -> ungeeignet), wolln ma wetten?!

Dazu die Fahrer Eignungs Verordnung, §3,§11:
1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen.

So, und jetzt kommst du, lieber Herr _Gast.

PHuV
2008-02-15, 12:06:42
Wer hier Skeptiker ist, kann es doch gerne mal ausprobieren. Man hat ja nichts zu befürchten, da es ja keine Vorschrift gibt...Viel spaß.

Die Frage, ab wann man eine Behinderung interpretiert? Nehmen wir mal an, man fährt auf der vollkommen freien Autobahn 30 kmH, und eine Streife der Autobahnpolizei fährt vorbei, könnte links ohne Probleme überholen. Ich glaube schon, daß man diesen Autofahrer rausziehen würde.


Oje. Wikipedia als Quelle und dann auch noch falsch interpretiert.

Das heißt, dass Autobahnen nur von Fahrzeugen benutzt werden dürfen, bei denen im Fahrzeugbrief steht, dass sie mindestens 61 km/h schnell fahren können. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dies eine Mindestgeschwindigkeit wäre.

Was ist mit Dunkelheit? Ich glaube nicht, daß eine Polizeistreife einen so langsam fahrenden Wagen bei Dunkelheit zulassen würde.

Ist den keiner Polizist hier?

StefanV
2008-02-15, 12:18:23
Die Frage, ab wann man eine Behinderung interpretiert? Nehmen wir mal an, man fährt auf der vollkommen freien Autobahn 30 kmH, und eine Streife der Autobahnpolizei fährt vorbei, könnte links ohne Probleme überholen. Ich glaube schon, daß man diesen Autofahrer rausziehen würde.
hier geht es nicht um Behinderung, hier geht es um die Eignung zum führen eines Fahrzeuges

Ähnlich ists ja z.B. wenn man driftend im Straßenverkehr erwischt wird, das erste mal gehts noch gut, beim 2. mal vielleicht noch, beim 3. mal wirds wohl 'ne Vorladung zur MPU geben.

Oder wenn du, im Rahmen einer Verkerhskontrolle, den Kontrolleur zu sehr beschimpfst...

YeOldeFerret
2008-02-15, 12:22:09
Eben, wenns doch erlaubt ist, kannsts doch mal ausprobieren, was passieren würde, lieber Herr _Gast.

Ich würd allerdings drauf wetten, das dich die Rennleitung alsbald rausziehen würde und sie zu dir sehr unfreundlich sein werden, rate mal warum?!

Ach und zu dem Thema MPU hast du auch keine Stellung bezogen, denn, §1(2) und §3(2), Zitiere mal:


Was glaubst, was 'die Rennleitung' tun wird, wenns dich rauswinken, mit 50 auffer Autobahn?!

Richtig, sie werden dich zur MPU schicken, da du augenscheinlich nicht in der Lage bist, ein KFZ sicher zu führen (50 auf Autobahn -> Angstzustände -> ungeeignet), wolln ma wetten?!

Dazu die Fahrer Eignungs Verordnung, §3,§11:



So, und jetzt kommst du, lieber Herr _Gast.

Danke danke danke,

mir wurde ja vorgeworfen, da ichs nicht zitiert hab, stimmt es auch nicht. :D :D :D

Tipp noch für alle, welches es ausprobieren wollen: Die Möglichkeit besteht auch, dass ihr dann im Radio erwähnt werdet, direkt nach den Nachrichten. ;D

hier geht es nicht um Behinderung, hier geht es um die Eignung zum führen eines Fahrzeuges

Ähnlich ists ja z.B. wenn man driftend im Straßenverkehr erwischt wird, das erste mal gehts noch gut, beim 2. mal vielleicht noch, beim 3. mal wirds wohl 'ne Vorladung zur MPU geben.

Oder wenn du, im Rahmen einer Verkerhskontrolle, den Kontrolleur zu sehr beschimpfst...

Hm wird man dann auch zur MPU eingeladen? Dachte, sowas zieht nur Bußgelder nach sich? Beamtenbeleidigung und so? Hat ja mit Fahrtauglichkeit nix zu tun, wenn man gern Fäkalworte an Polizisten richtet. :D

Daltimo
2008-02-15, 12:27:59
Nein, gibt es nicht. Denn nirgends steht, dass diese Fahrzeuge auch diese 60 fahren müssen.
Also solange man keinen behindert oder gefährdet darf man so langsam fahren wie man will - auch auf der Autobahn.

Auf der Autobahn gibt es eine Mindestgeschwindigkeit, die liegt bei 60 km/h.
Wenn du unter dieser Geschwindigkeit bist und die Polizei sieht dich kann sie dich von der Autobahn verweißen. Du kannst ja auch nicht mit dem Rad auf der Autobahn fahren

darph
2008-02-15, 12:33:00
Quatsch. Es gibt keine Vorschrift für eine Mindestgeschwindigkeit (außer mit Schildern geregelt). Solange man niemanden über Gebühr behindert, kann man so langsam fahren, wie man will.

Das war sicherlich nur ein Test.
5 km/h zu fahren ist Behinderung. Irgendwo soll man ja auch bemüht sein, den Verkehr am Fließen zu halten.

StefanV
2008-02-15, 12:38:50
5 km/h zu fahren ist Behinderung. Irgendwo soll man ja auch bemüht sein, den Verkehr am Fließen zu halten.Nein, 5km/h zu fahren ist eine Gefährdung, das ganze auch noch vorsätzlich (denn du könntest ja schneller, willsts aber nicht), daraus könnte man problemlos eine Anzeige wegen gefährlichen EIngriff in den Straßenverkehr machen, was eine Straftat darstellt, ergo entscheidet ein Staatsanwalt/Richter über dein Strafmaß, wenn die durch zufall rausbekommen, das man noch ein paar Anzeigen wg. Rücksichtslosem Verhalten hat, kanns man sich schon auf den Einzug in ein 'Staatliches Wohnheim' vorbereiten...


Ganz ab davon lässt eine deutliche unterschreitung der zulässigen Geschwindigkeit an der Eignung des Führers am Straßenverkehr zweifeln...

Daltimo
2008-02-15, 12:41:23
Ihr habt aber beide Recht, sowohl Darph als auch du Stefan. Man gilt dabei als Behinderung und gefährdet dadurch den Straßenverkehr.
Bei der Führerscheinprüfung kann man deswegen durchfallen;)

PHuV
2008-02-15, 13:18:48
Nein, 5km/h zu fahren ist eine Gefährdung, das ganze auch noch vorsätzlich (denn du könntest ja schneller, willsts aber nicht), daraus könnte man problemlos eine Anzeige wegen gefährlichen EIngriff in den Straßenverkehr machen, was eine Straftat darstellt, ergo entscheidet ein Staatsanwalt/Richter über dein Strafmaß, wenn die durch zufall rausbekommen, das man noch ein paar Anzeigen wg. Rücksichtslosem Verhalten hat, kanns man sich schon auf den Einzug in ein 'Staatliches Wohnheim' vorbereiten...


Ganz ab davon lässt eine deutliche unterschreitung der zulässigen Geschwindigkeit an der Eignung des Führers am Straßenverkehr zweifeln...

Du hast recht, die Begründung ist logisch. :up:
Aber nichtsdestotrotz gibt es keine Mindestgeschwindigkeit, die fest in der StVO vorgeschrieben ist, und genau das ist der Knackpunkt.

YeOldeFerret
2008-02-15, 13:30:24
Du hast recht, die Begründung ist logisch. :up:
Aber nichtsdestotrotz gibt es keine Mindestgeschwindigkeit, die fest in der StVO vorgeschrieben ist, und genau das ist der Knackpunkt.

Die StVo ist voll. Dieser Absatz passt wohl nicht mehr mit rein. :D

_Gast
2008-02-15, 13:44:28
Du hast recht, die Begründung ist logisch.Klingt logisch, ist aber falsch. Gefährden und behindern kann man nur, wenn auch jemand anderer da ist. In der geschilderten Situation war er aber alleine. Deshalb kann man Begründungen an den Haaren herbeiziehen und Halbwissen verbreiten so viel man will. Tatsache ist jedoch: Solange niemand behindert oder gefährdet wird, kann man so langsam fahren wie man möchte. Auch auf Autobahnen. Ob das manchem hier gefällt oder nicht.

HAL
2008-02-15, 13:44:53
Auf der Autobahn gibt es eine Mindestgeschwindigkeit, die liegt bei 60 km/h.
Wenn du unter dieser Geschwindigkeit bist und die Polizei sieht dich kann sie dich von der Autobahn verweißen. Du kannst ja auch nicht mit dem Rad auf der Autobahn fahren
Nein, das ist falsch! Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn. Lest doch mal die Gesetzestexte!

@StefanV:
Aus langsamfahren auf einer leeren(!) Autobahn einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu konstruieren ist schon sehr abstrus. Dafür bedarf es einer konkreten(!) Gefährdung.

Mal abgesehen davon, dass einen kein Polizist zur MPU schicken darf - das darf nur die Fahrerlaubnisbehörde.

StefanV
2008-02-15, 14:07:55
Mal abgesehen davon, dass einen kein Polizist zur MPU schicken darf - das darf nur die Fahrerlaubnisbehörde.Das nicht aber was der Polizist tut, kann eine MPU veranlassen, wenn der Flensburg berichtet, das der XYZ, mit 50 über die Autobahn fuhr (und dabei noch einen Polizisten angemacht hat), kannst mit rechnen, das eine MPU die FOlge sein wird...

PHuV
2008-02-15, 14:33:45
Klingt logisch, ist aber falsch. Gefährden und behindern kann man nur, wenn auch jemand anderer da ist. In der geschilderten Situation war er aber alleine. Deshalb kann man Begründungen an den Haaren herbeiziehen und Halbwissen verbreiten so viel man will. Tatsache ist jedoch: Solange niemand behindert oder gefährdet wird, kann man so langsam fahren wie man möchte. Auch auf Autobahnen. Ob das manchem hier gefällt oder nicht.

Natürlich, trotzdem wird Dich die Polizei auf der Autobahn sofort rausziehen, wenn Du zu langsam fährst, selbst wenn Du keinen störst, da gilt das, was StefanV gesagt hat.

_Gast
2008-02-15, 14:48:12
Natürlich, trotzdem wird Dich die Polizei auf der Autobahn sofort rausziehen, wenn Du zu langsam fährst, selbst wenn Du keinen störst,...Das glaube ich nicht, Tim. Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn das passieren?

StefanV
2008-02-15, 14:51:40
Das glaube ich nicht, Tim. Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn das passieren?
Allgemeine Verkehrskontrolle?!
Du weißt, das ein Polizist dich jederzeit anhalten und kontrollieren kann?!
UNd das du dem folge zu leisten hast (OK, eigentlich nicht, ist aber schlecht für dich, wenn dus nicht tust)?!

Ganz ab davon ist auch ein unsicherer Angsthase eine Gefärdung, nicht nur der 'mit 200 über Lantstraßen bretterer'...

PHuV
2008-02-15, 14:51:59
Das glaube ich nicht, Tim. Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn das passieren?

So wie StefanV es sagte. Polizei ist nun mal weisungsberechtigt, auch wenn sie, rein rechtlich, nicht im Recht sind, oder Du nicht gegen Recht handelst. Ein Polizist darf auch im eigenen Ermessen handeln. Und wenn der Polizist meint, daß Du zu langsam auf der Autobahn fährst und eine Gefährdung bist, darf er Dir sogar Fahrverbot erteilen. Ist zwar nicht lustig, aber ist so.

darph
2008-02-15, 15:15:27
Das glaube ich nicht, Tim. Auf welcher Gesetzesgrundlage soll denn das passieren?
Zwar keine Gesetzesgrundlage (das ist die, in der steht, daß du den Verkehr nicht behindern sollst), aber ein entsprechendes Urteil:
Amtsgericht Wilhelmshaven
Urteil vom 29. Oktober 2002
Aktenzeichen: 6 C 602/02 (I)

_Gast
2008-02-15, 15:24:08
Zwar keine Gesetzesgrundlage (das ist die, in der steht, daß du den Verkehr nicht behindern sollst), aber ein entsprechendes Urteil:
Amtsgericht Wilhelmshaven
Urteil vom 29. Oktober 2002
Aktenzeichen: 6 C 602/02 (I)Du meinst das:Wer auf der Autobahn zu langsam fährt, trägt bei einem Unfall eine Mitschuld.Ich sehe den Zusammenhang nicht. Wie kann ich eine Behinderung oder Gefährdung ausschließen, wenn ich einen Unfall verursache? Ich sprach immer nur davon, dass eine Behinderung oder Gefährdung ausgeschlossen sein muss.

DaveL
2008-02-15, 15:39:06
Wie kann man denn im unvorhersehbaren Verkehr ausschliessen, dass man jemanden mit einem potentiel behindernden und gefährdenden Verhalten behindern und/oder gefährden könnte?

PS: Komischer Satz... ;)

_Gast
2008-02-15, 15:55:14
Wie kann man denn im unvorhersehbaren Verkehr ausschliessen, dass man jemanden mit einem potentiel behindernden und gefährdenden Verhalten behindern und/oder gefährden könnte?Hier geht es ja nicht um Logik. ;)

Ich kann mir kein Autobahnstück vorstellen, wo ich niemanden gefährden oder behindern würde, wenn ich nur mit 10 km/h fahren würde. Aber die Realität ändert nichts an der Tatsache, dass es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es auf deutschen Straßen eine Mindestgeschwindigkeit gäbe. Die gibt es nämlich nicht. Das ist wie mit der Schokolade die angeblich im Mund und nicht in der Hand schmilzt. :D

darph
2008-02-15, 16:01:22
Hier geht es ja nicht um Logik. ;)

Ich kann mir kein Autobahnstück vorstellen, wo ich niemanden gefährden oder behindern würde, wenn ich nur mit 10 km/h fahren würde. Aber die Realität ändert nichts an der Tatsache, dass es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es auf deutschen Straßen eine Mindestgeschwindigkeit gäbe. Die gibt es nämlich nicht. Das ist wie mit der Schokolade die angeblich im Mund und nicht in der Hand schmilzt. :D Es gibt keine gesetzlich festgelegten Mindestgrenzwerte. Das ist richtig. Es gibt aber Autobahnabschnitte, für die eine Mindestgeschwindigkeit festgelegt wurde. Auch in Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit). Siehe dazu auch das im eben verlinkten Artikel verwendete Zeichen 275 (http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat275.htm), welches den durchaus bedeutungsschwangeren Titel Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit trägt. Es impliziert nämlich, unter Zuhilfenahme der zu dem Titel gehörigen Definition, das Verbot für Fahrzeugführer, „die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht zu schnell fahren können oder dürfen, diese Straße zu benutzen.“ Es gibt also durchaus deutsche Straßen, auf denen es eine Mindestgeschwindigkeit gibt.

Abgesehen davon sagt § 3 Absatz 2 der StVO (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php): Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Und wenn jetzt innerorts 50 km/h erlaubt sind und du mit 10 da langzuckelst, dann behinderst du den Verkehrsfluß. Ja, das wird im Einzelfall entschieden. Es ist aber trotzdem offensichtlich, daß du entweder Warten mußt (§ 6 StVO) oder eben mindestens so schnell fahren mußt, daß du den Verkehrsfluß nicht behinderst.

YeOldeFerret
2008-02-15, 16:01:30
Ich bin mal mit 10 Km/h über die Autobahn gefahren, mich hätte fast ein LKW erdrückt.

Hintergrund: Ich war auf dem Weg zur Werkstatt, allerdings war ich damals auf Dienstreise, es waren 300 km. Die Kupplung war schon mit viel Spielraum versehen, jedoch löste sich das wohl fast komplett nach 100km. Den leichten Anstieg schaffte ich trotz 6000U nur mit 10km/h. Und wollte ja nur noch die 500 m bis zum Neubeginn des Standstreifens packen, denn gerade an dieser Stelle gabs natürlich nichts außer Leitplanke...

Fazit: SEHR gefährlich.

_Gast
2008-02-15, 16:07:25
Und wenn jetzt innerorts 50 km/h erlaubt sind und du mit 10 da langzuckelst, dann behinderst du den Verkehrsfluß.Hier fehlt, wie bei fast allen Posts hier, das entscheidende Wort: KANN. Das kann den Verkehrsfluss behindern, ein Automatismus liegt hier aber nicht vor. Innerorts kenne ich viele Straßen, auf den ich problemlos 10 km/h fahren könnte, ohne dass ich jemanden behindere, weil außer mir da niemand fährt.

Und genau darum geht der Eingangspost. Der Threadstarter war mutterseelenallein unterwegs und hat somit niemanden behindert oder gefährdet. Also kann er so langsam fahren wie er will. Und das gilt (natürlich theoretisch, praktisch siehe oben) auch für Autobahnen.