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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : media markt: garantie bei rechnung auf anderen namen


Gunaldo
2008-02-14, 22:44:11
ich habe bei ebay einen dvd recorder ersteigert, der leider defekt ist. der verkäufer ist sehr nervig, hat mir aber immerhin eine rechnungskopie zukommen lassen.
hilft mir die weiter oder ist die garantie zwingend an den erstkäufer gebunden?

EureDudeheit
2008-02-14, 23:33:16
ich habe bei ebay einen dvd recorder ersteigert, der leider defekt ist. der verkäufer ist sehr nervig, hat mir aber immerhin eine rechnungskopie zukommen lassen.
hilft mir die weiter oder ist die garantie zwingend an den erstkäufer gebunden?

Bei MM haste meistens eigentlich nur ne Rechnung, Kassenbon ohne Namen, ist also völlig egal. Spielt auch keine Rolle wo der gekauft wurde.

Stirling
2008-02-15, 02:00:18
Garantie gilt grundsätzlich immer nur für den Erstkäufer. Alles andere ist reine Kulanz des Herstellers/Händlers.
Insofern sind sämtliche Aufwertungen irgendwelcher Privatverkäufe im Sinne von "noch mit x Monaten Garantie" strenggenommen absolut wertlos.

Fritte
2008-02-15, 11:36:05
erstens wird der name nicht auf der Rechnung vermerkt, zweitens kann dich keiner zwingen deinen Ausweis zu zeigen

Ash-Zayr
2008-02-15, 12:14:49
Garantie ist sachbezogen, nicht personenbezogen.

PHuV
2008-02-15, 12:22:06
ich habe bei ebay einen dvd recorder ersteigert, der leider defekt ist. der verkäufer ist sehr nervig, hat mir aber immerhin eine rechnungskopie zukommen lassen.
hilft mir die weiter oder ist die garantie zwingend an den erstkäufer gebunden?

Darf man Hintergründe erfahren? Hat er es als defekt gekennzeichnet, oder hat er Dich reingelegt?

nemesiz
2008-02-15, 12:32:24
Garantie ist sachbezogen, nicht personenbezogen.


nicht wenns auf name gekauft wurde!

Infosucher
2008-02-15, 12:51:49
nicht wenns auf name gekauft wurde!

Dafür hätte ich gerne einen Beweis! Ich bin nämlich auch der Meinung das Garantie Sachbezogen ist und nicht Personenbezogen. Wäre ja noch schöner. Der Hersteller gibt auf die Ware die Garantie!

MfG
Infosucher

Panasonic
2008-02-15, 12:56:18
Dafür hätte ich gerne einen Beweis! Ich bin nämlich auch der Meinung das Garantie Sachbezogen ist und nicht Personenbezogen. Wäre ja noch schöner. Der Hersteller gibt auf die Ware die Garantie!Der Händler gewährt dem Kunden Gewährleistung, nicht dem Produkt. Und die Garantie eines Herstellers ist eine völlig freiwillige Sache, bei der der Rahmen beliebig gestaltet werden kann.

Richtig ist, dass man im Gewährleistungsfall im Ladengeschäft mit Kassenbon keine Probleme als Wiederkäufer zu erwarten hat.

joe kongo
2008-02-15, 13:25:53
Aber doch nur wenn er die Personalien aufnimmt und auf der Rechnung vermerkt ? Ansonsten klar, Garantie + Gewährleistung nur zwischen dem jeweiligen Verkäufer und Käufer, als Kette zu verstehen.

ethrandil
2008-02-15, 13:54:11
Also ich habe ein Produkt von ebay, für das ich eine MM-Rechnung auf einen fremden Namen hatte, einfach reparieren lassen können. Und zwar in einem Mediamarkt in einem völlig anderen Teil von Deutschland. Vielleicht wars Kulanz, aber jedenfalls überhaupt kein Problem.

- eth

Gunaldo
2008-02-15, 17:14:51
hört sich gut an. ich probiere es morgen mal. vielen dank.

Darf man Hintergründe erfahren? Hat er es als defekt gekennzeichnet, oder hat er Dich reingelegt?

wurde als absolut funktionsfähig gekauft. von garantie war dort auch keine rede. hat sich im nachhinein herausgestellt, das noch garantie drauf ist. es ist ein hdmi recorder und der scart ausgang geht nicht. den wollte ich jedoch erstmal nutzen.
eigentlich wollte ich das teil zurückgeben, ich habe mich aber erstmal drauf eingelassen das selbst mit der reperatur auf garantie zu versuchen.
naja...wie gesagt, ich probiers morgen mal beim MM.
rechnung ist auf anderen namen und anderer MM ;)

Panasonic
2008-02-15, 17:17:08
Wenn Du nur noch Garantie auf Dein Produkt hast, ist Media Markt der falsche Ansprechpartner.

Petathebest
2008-02-15, 22:55:55
Mit einer Abtretungserklärung ist man 100% rechtlich auf der sicheren Seite. Hier ist ein Vordruck dafür.

Grüße

Peter

http://www.derliebepeter.de/bilder/abtretung.jpg

Stirling
2008-02-15, 23:39:30
Mit einer Abtretungserklärung ist man 100% rechtlich auf der sicheren Seite. Hier ist ein Vordruck dafür.

Grüße

Peter

http://www.derliebepeter.de/bilder/abtretung.jpg

Nope, das lässt sich sehr leicht als nichtig hinstellen, da der Hersteller in dem Fall nicht miteinbezogen wurde. Ich arbeite im technischen Support, wenn ein Kunde bei uns mit sowas ankommen würde, gäbs ne Runde Gelächter, dann würde man den Kunden auf seinen Irrtum hinweisen und das Thema als erledigt abhaken. Solange dieser Abtretungserklärung nicht von Seiten des Herstellers (also demjenigen der die Garantie schliesslich gewährt) zugestimmt wird, ist diese Erklärung nicht das Papier wert auf dem sie steht.

Tesseract
2008-02-15, 23:49:59
Garantie ist sachbezogen, nicht personenbezogen.

da muss man glaub ich zwischen händler- und herstellergarantie unterscheiden.

soweit ich weiß gilt die händergarantie nur für denjenigen, der den kaufvertrag eingegangen ist, die herstellergarantie hingegen ist quasi fester bestandteil des produktes.

aber keine garantie drauf. ;)

hans_wurst
2008-02-16, 13:30:12
Es gibt keine Händlergarantie sondern nur Gewährleistung. 6 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer beweisen das ein Fehler des Produkts schon beim Kauf vorlag. Da muss man z.b ein gutachten machen lassen. Alles andere ist Kulanz des Händlers