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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anfahrtskosten vorstellungsgespräch im ausland


Gunaldo
2008-02-15, 17:16:52
trägt der zukünftige arbeitgeber im ausland (UK) die anfahrtskosten nach den gleichen regeln wie in deutschland oder welche regelungen gibt es dort zu beachten?
es geht um ein interview bei einer großen bank in london und ich würde aus deutschland anreisen/fliegen.

Kenny1702
2008-02-15, 20:39:15
Ob es in GB ähnliche Regeln gibt wie hier, weiß ich nicht. Aber vielleicht kannst du wegen den Fahrt-/Flugkosten auch bei deiner Agentur für Arbeit fragen.

GBWolf
2008-02-15, 20:41:19
trägt der zukünftige arbeitgeber im ausland (UK) die anfahrtskosten nach den gleichen regeln wie in deutschland oder welche regelungen gibt es dort zu beachten?
es geht um ein interview bei einer großen bank in london und ich würde aus deutschland anreisen/fliegen.


seit wann trägt der Arbeitgeber die Anfahrtskosten denn überhaupt?

Bzw. wo ist das geregelt?

aCiD
2008-02-15, 20:46:30
Selbst bei vielen deutschen Firmen kriegst du keine Anfahrtskosten mehr übernommen, von daher denke ich nicht dass es irgendwas gibt.. ;-)

Greetz
aCiD

Deathrid3r
2008-02-15, 20:53:46
Wie wärs mit ner kurzen Email/Anruf bei der Bank?

Ansonsten bewerbe ich mich hier (UK) gerade für Praktika, und Freunde auch, da werden die Anfahrtskosten normalerweise übernommen! Ich gehe aber auch in UK zur Uni, damit sind die Kosten natürlich um einiges geringer.

EDIT: HAb mal gerade in 2 Emails nachgeschaut:
The cost of travel to London will be reimbursed, so please retain your tickets and receipts

*Firma* will pay reasonable public travel expenses for candidates travelling within the UK

Also würde ich auf jeden Fall nachfragen bevor du danach blöd da stehst (in deren Antwort auf deine Bewerbung steht nichts?)




seit wann trägt der Arbeitgeber die Anfahrtskosten denn überhaupt?

Bzw. wo ist das geregelt?
Hab mal bisschen gegoogelt: http://www.focus.de/jobs/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html

Gunaldo
2008-02-16, 16:06:22
vielen dank. ich werd natürlich noch nachfragen. wollte nur wissen ob es nicht vielleicht eh eine allgemeine regelung gibt.

hier in deutschland ist es ja, wie in dem focus link beschrieben, bei fehlendem ausschluss pflicht.

No.3
2008-02-16, 16:37:17
vielen dank. ich werd natürlich noch nachfragen. wollte nur wissen ob es nicht vielleicht eh eine allgemeine regelung gibt.

es gibt die allgemeine Regelung, dass es in jedem Land anders ist. Gibt im Internet sicherlich Seite mit Bewerbungstipps und etc für UK.


hier in deutschland ist es ja, wie in dem focus link beschrieben, bei fehlendem ausschluss pflicht.

(offiziell) ist es Pflicht. Wenn sie es ausschliessen und Du arbeitslos bist, dann musst Du Dir das von denen bestätigen lassen, dann bezahlt Dir das Amt die Fahrkosten.