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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinofilme und die FSK


r.
2008-02-15, 21:14:37
del

doublehead
2008-02-15, 21:30:42
Nein.

nemesiz
2008-02-15, 21:35:06
wieso sollte er nicht dürfen

doublehead
2008-02-15, 21:37:43
wieso sollte er nicht dürfen
Weil es per Gesetz verboten ist. Die Altersfreigaben sind verbindlich, und die Kinos achten auch auf so etwas. Einzige Ausnahme : Wenn Erziehungsberechtigte anwesend sind, dürfen sie ihre Kinder ab 6 Jahren mit in Filme ab 12 nehmen. Aber darüber ist Sense, geht nicht, ist verboten. Punkt aus.

Hardwaretoaster
2008-02-15, 21:46:57
Ich weiß ja nicht, wie es in Großstädten aussieht aber, baer in Wald- und Wiesenkinos haben die Kassierer sleten Lus jeden einzelen zu kontrollieren...
Wenn du nicht zu arg nach Milchbubie aussiehst (das darfst du bloß nicht persönlich nehmen), dann sollten deine Chanchen da durchzurutschen nicht all zu klein sein.

looking glass
2008-02-15, 21:48:22
Wo steht das (Gesetzestext), mit "Punkt aus" brauchst hier nicht kommen, das ist keine Grundlage für irgend was, außer schlechten Diskussionsstil.


Ich kenne es nur so, das der Erziehungsberechtigte die letzte Entscheidungsinstanz ist und wen er dabei ist und sagt "ist OK.", dann darf auch ein 16jähriger in Begleitung in den Film. Ja die Altersfreigaben sind verbindlich für das Kino, aber nur so lange, wie kein Erziehungsberechtigter anders lautendes sagt - auf der Grundlage bin ich vor vielen, vielen Jahren nämlich auch von meinem Vater mit in Dracula genommen worden.

darph
2008-02-15, 21:54:05
Der Jugenschutz ist nicht dafür da, zu verhindern, daß Kinder sowas sehen. Der Jugendschutz ist dafür da, den Erziehungsberechtigten Werkzeuge an die Hand zu geben, selbst die Entscheidung zu treffen, was das Kind/der Jugendliche sehen darf und kann und was nicht.

doublehead
2008-02-15, 21:55:39
Wo steht das (Gesetzestext), mit "Punkt aus" brauchst hier nicht kommen, das ist keine Grundlage für irgend was, außer schlechten Diskussionsstil.


Ich kenne es nur so, das der Erziehungsberechtigte die letzte Entscheidungsinstanz ist und wen er dabei ist und sagt "ist OK.", dann darf auch ein 16jähriger in Begleitung in den Film. Ja die Altersfreigaben sind verbindlich für das Kino, aber nur so lange, wie kein Erziehungsberechtigter anders lautendes sagt - auf der Grundlage bin ich vor vielen, vielen Jahren nämlich auch von meinem Vater mit in Dracula genommen worden.
Es ist so wie ich sage. Der Erziehungsberechtigte ist NICHT die letzte Instanz. Die Altersfreigaben sind verbindlich. Das meinte ich mit Punkt aus. Es ist wie es ist, und nicht anders. Und das zu recherchieren ist nun wirklich nicht schwer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Altersfreigabe#FSK
Filme, die im Kino ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen in Begleitung so genannter Personensorgeberechtigter bereits von Kindern ab 6 Jahren besucht werden. Alle anderen FSK-Freigaben sind verbindlich.

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18 (die "Parental Guidance " - Regelung gibt es nur für 6 - 12-jährige).

doublehead
2008-02-15, 21:59:45
Der Jugenschutz ist nicht dafür da, zu verhindern, daß Kinder sowas sehen. Der Jugendschutz ist dafür da, den Erziehungsberechtigten Werkzeuge an die Hand zu geben, selbst die Entscheidung zu treffen, was das Kind/der Jugendliche sehen darf und kann und was nicht.
Nein, das stimmt nicht. Ich zitiere :

Die Altersfreigabe-Einstufung erfolgt in Deutschland durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Sie ist eine reine Freigabe, keine Empfehlung, die den betreffenden Film für eine bestimmte Altersgruppe als besonders geeignet erscheinen lässt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Jugendschutzgesetz Erwachsenen weitgehend untersagt, Kindern und Jugendlichen völlig freien Kinozugang zu gewähren oder den Zugriff auf nicht freigegebene Video-Filme zu ermöglichen.
Quelle :
http://de.wikipedia.org/wiki/Altersfreigabe

Lurtz
2008-02-15, 22:13:45
Als Herr der Ringe 3 lief, durften bei uns auch schon unter 12-jährige mit ihren Eltern ins Kino...

looking glass
2008-02-15, 22:15:27
Es steht nirgendwo ein Verbot des Vorganges, einzig der Hinweis ab12 mit ab 6jährigen unter Aufsicht der Eltern ist enthalten, nicht jedoch das es eine Negierung desselben bei einer höheren Stufe gibt, es wird einzig und allein davon gesprochen, das die Freigaben beachtet werden müssen, nirgends jedoch, das die elterliche Intervention keine Handhabe hat - ich sehe im JuSchG kein Verbot.


P.S. Wen Du schon Links setzt, dann richtig (nichts gegen Wikipedia, aber auch dort ist nicht alles richtig), dieser Verweis wäre passender:

http://bundesrecht.juris.de/juschg/

r.
2008-02-15, 22:18:16
del

drmaniac
2008-02-15, 22:19:31
Ich weiß ja nicht, wie es in Großstädten aussieht aber, baer in Wald- und Wiesenkinos haben die Kassierer sleten Lus jeden einzelen zu kontrollieren...
Wenn du nicht zu arg nach Milchbubie aussiehst (das darfst du bloß nicht persönlich nehmen), dann sollten deine Chanchen da durchzurutschen nicht all zu klein sein.

sleten lus?

r.
2008-02-15, 22:21:29
sleten lus?
Selten Lust.

Hardwaretoaster
2008-02-15, 22:23:15
sleten lus?
Was willst du mir damit sagen?

raschomon
2008-02-15, 23:02:29
Hallo
Darf ich (16) mit meinem Vater (deutlich über 18 ;)) in einen Film (John Rambo) der keine Jugendfreigabe erhalten hat?
MFG Roth

Is nich! Bei meinem letzten Kinobesuch vor einigen Tagen wurde eine bereits laufende Vorführung extra unterbrochen um zwei Erwachsene rauszuholen, die die Ausweise ihrer in einem anderen Saal sitzenden Kids vorzeigen mußten. Harte Zeiten für die Kurzen!

doublehead
2008-02-15, 23:28:46
Es steht nirgendwo ein Verbot des Vorganges, einzig der Hinweis ab12 mit ab 6jährigen unter Aufsicht der Eltern ist enthalten, nicht jedoch das es eine Negierung desselben bei einer höheren Stufe gibt, es wird einzig und allein davon gesprochen, das die Freigaben beachtet werden müssen, nirgends jedoch, das die elterliche Intervention keine Handhabe hat - ich sehe im JuSchG kein Verbot.

Es ändert nichts an der Richtigkeit meines Einganspostings. Vielleicht gefällt Dir ja dieser Link besser :

http://www.cineplex.de/kino/tree/node1732/city48/

Das versteht man auch ohne Jura-Studium. :smile:

Die Freigaben sind für jeden verbindlich. Auch durch die Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten wird die Altersfreigabe nicht außer Kraft gesetzt!
Mit einer Ausnahme:
Hat ein Film die Freigabe "ab 12", können auch Kinder im Alter von sechs Jahren aufwärts die Vorstellung besuchen, wenn sie von einem Elternteil begleitet werden.

Wir als Kinobetreiber sind ohne Ausnahme an diese gesetzlichen Regelungen gebunden - ob wir das wollen oder nicht. Bei Verstößen drohen nicht nur den Erziehungsberechtigten, sondern auch dem Kinobetreiber empfindliche Strafen.

Wir appellieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen das Singener Kino-Team gegebenenfalls eine Enttäuschung bereiten muss. Informieren Sie sich bitte bereits vor Ihrem Kinobesuch ausreichend über die Altersfreigaben.

DeusExMachina
2008-02-16, 02:27:28
Als Herr der Ringe 3 lief, durften bei uns auch schon unter 12-jährige mit ihren Eltern ins Kino...

Wie schon weiter oben geschrieben steht, dürfen Kinder, welche das sechste Lebensjahr erreicht haben, in Begleitung der Eltern Filme mit einer Freigabge von "ab 12 Jahren" sehen. Alle höheren Freigaben erlauben keine Ausnahmen. Bei Filmen ab 16 Jahren wird oft nicht so genau hingesehen; bei Filmen ab 18 Jahren sind jedoch Kinos generell verpflichtet darauf zu achten, daß kein Minderjähriger diese Filme zu Gesicht bekommt. Wird dem nicht nachgekommen, machen sich die Kinobetreiber strafbar. Strenggenommen gilt der Jugendschutz sogar bei Vorführungen in privaten Räumlichkeiten.

Das alles bedeutet natürlich nicht, daß in jedem Kino gleich scharf kontrolliert wird.

edit: Da es mir irgendwie gelang das Posting über diesem zu überlesen, entschuldige ich mich für die ganzen Wiederholungen.

r00t
2008-02-16, 08:01:37
Hallo
Darf ich (16) mit meinem Vater (deutlich über 18 ;)) in einen Film (John Rambo) der keine Jugendfreigabe erhalten hat?
MFG Roth

überhaupt schon rambo 1-3 gesehn? ich glaube nicht ;)

r.
2008-02-16, 13:54:23
del

darph
2008-02-16, 14:07:25
Nein, das stimmt nicht. Ich zitiere :

Die Altersfreigabe-Einstufung erfolgt in Deutschland durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Sie ist eine reine Freigabe, keine Empfehlung, die den betreffenden Film für eine bestimmte Altersgruppe als besonders geeignet erscheinen lässt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Jugendschutzgesetz Erwachsenen weitgehend untersagt, Kindern und Jugendlichen völlig freien Kinozugang zu gewähren oder den Zugriff auf nicht freigegebene Video-Filme zu ermöglichen.
Quelle :
http://de.wikipedia.org/wiki/Altersfreigabe
Okay. Dann habe ich mich geirrt.

Bin aber weiterhin der Meinung, daß es so sein sollte. =)

doublehead
2008-02-16, 17:40:34
Okay. Dann habe ich mich geirrt.

Bin aber weiterhin der Meinung, daß es so sein sollte. =)
Ich hätte auch nichts gegen dänische Verhältnisse :
http://www.fsf.de/php_lit_down/pdf/linss_tvd13.pdf

http://www.christian-buettner.de/texte/tvd21.pdf

Oder österreichische Verhältnisse. Da ist Rambo 4 ab 16 und selbstverständlich ungeschnitten. Oder holländische Verhältnisse, oder spanische, oder, oder, oder. In Deutschland läuft es halt mal wieder beschissen. Und alles wegen dem teutonischen Gewaltkomplex, der aus dem schlechten Gewissen wegen des 2. Weltkriegs herrührt. Echt schlimm was hier abgeht.

looking glass
2008-02-16, 17:47:48
Das Problem ist eher eines der 68iger Überbleibsel.

Und, nun ja, wer ihn sehen will, wird ihn sehen können, kennt man ja nun wirklich zu Genüge was es im Netz gibt und auf den Schulhof vertickt wird.

Midas
2008-02-16, 17:49:52
lass deinen vater die karten kaufen, der kartenabreisser kontrolliert nichtmehr.

doublehead
2008-02-16, 18:04:28
lass deinen vater die karten kaufen, der kartenabreisser kontrolliert nichtmehr.
Also da habe ich hier in Köln schon ganz anderes erlebt. Die Kartenabreisser kontrollieren sehr wohl und lassen z.B. im Cinedom niemanden rein der zu jung ist.

doublehead
2008-02-16, 18:09:06
Das Problem ist eher eines der 68iger Überbleibsel.

Das Problem kommt eher von den Erzkonservativen. Bis Anfang der 80er waren die Einstufungen sehr liberal, erst auf Drängen der CDU /CSU fing der ganze Zensurmist an. Beckstein & Co haben sogar immer wieder versucht, selbst den Videoverleih von Action- und Horrorfilmen ganz zu verbieten. Und in den letzten 15 Jahren haben sie sich auf die Computerspiele eingeschossen. Beckstein will ja sogar die Spieler von Egoshootern ins Gefängnis stecken.

Die linken Sozialpädagogen sind bestimmt auch kritisch gegenüber der Gewaltdarstellung, aber die ganzen restriktiven Gesetze kommen aus der rechten Ecke.

r.
2008-02-16, 18:27:52
del

Major J
2008-02-16, 19:06:43
Also da habe ich hier in Köln schon ganz anderes erlebt. Die Kartenabreisser kontrollieren sehr wohl und lassen z.B. im Cinedom niemanden rein der zu jung ist.
Genau der Kartenmensch kann auch nochmal kontrollieren, da zum Beispiel vorbestellte Karten von einer Ü18-Person abgeholt werden können. Da müssen die U18-Gäste nicht nochmal zur Kasse. Bei uns hat am Donnerstag auch einer vorbestellt und wir sind dann direkt rein (machen wir meißtens so, sind aber sowieso alle 20 aufwärts)

Siegfried
2008-02-16, 19:45:58
naja kommt immer auf die verkaeufer an
ich hab als kind ueberall alkohol bekommen und kam in jeden kinofilm
hab noch nie erlebt dass jemand nen ausweis sehen will

raschomon
2008-02-16, 22:06:12
lass deinen vater die karten kaufen, der kartenabreisser kontrolliert nichtmehr.

Da sieht man es, Du warst noch nie im Thread mit den Member-Konterfeis. :D

derpinguin
2008-02-17, 11:54:23
lass deinen vater die karten kaufen, der kartenabreisser kontrolliert nichtmehr.
Bei uns schon. Meine Freundin, obwohl fast 20, muss jedes Mal sowohl an der Kasse als auch beim Abreißer den Personalausweis vorzeigen.