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BZ
2008-02-16, 15:56:35
Ich habe im Schrott ne alte Samsung Festplatte 560 MB gefunden
BJ.10.94

Darauf war MSDOS und Windows 3.11,desweiteren fand ich auf der Platte
die Disketten von Word 6 und Exel 5.
Da habe ich dann mal das Setup gemacht,ging wunderbar und beides
läuft jetzt top unter WinXP. Vista probiere ich noch aus.
Also nichts wegschmeißen.;)

http://www.hostpix.de/file.php?dat=M8k1qu09.JPG

http://www.hostpix.de/file.php?dat=jR2AiPxH.JPG

Gast
2008-02-17, 17:44:17
Hast du auch eine entsprechende Lizenz für MS-DOS, Windows 3.11 oder Excel?

Nur weil du auf dem Schrottplatz eine Festplatte findest, heißt das nämlich nicht, daß du die darauf gefundene Software einsetzen und nutzen darfst.

wori
2008-02-17, 18:16:32
@ Gast
Anonym und Spaßbremse!
Wer fragt denn noch nach einer Lizenz für MSDos? Ich gehe mal davon aus, das diese genau wie die Platte auch auf dem Müll liegt.
Ansonsten umsonst und frei:
http://www.drdosprojects.de/
http://www.freedos.org/

BZ
2008-02-17, 18:24:32
Ja habe ich,mein erster Rechner war ein 486DX2-66 aus dem Mediamarkt.
1994
Komplettangebot,damals habe ich wie ein Schwein ins Uhrwerk geguckt. :biggrin:

Aber ob die Disketten noch funktionieren weiß ich nicht.Das dicke Handbuch
habe ich auch noch.

Gast
2008-02-17, 19:01:40
@ Gast
Anonym und Spaßbremse!
Wer fragt denn noch nach einer Lizenz für MSDos? Ich gehe mal davon aus, das diese genau wie die Platte auch auf dem Müll liegt.


Mal angenommen daß dein Rechner bei einer Hausdurchsuchung* mitgenommen und untersucht wird, dann wirst du auch für das uralte MS-DOS eine Lizenz vorweisen können müssen.

* Eine Hausdurchung kann jedem passieren, sieht man ja auch an der IP Zahlendrehergeschichte.



Ansonsten umsonst und frei:
http://www.drdosprojects.de/
http://www.freedos.org/

Ja, so ist es richtig. Das kann man natürlich machen, aber MS-DOS, Word, Excel und Co gehöre da definitiv nicht dazu.

The_Invisible
2008-02-18, 13:42:45
und die programme können noch immer mehr als 90% der benutzer je brauchen werden :D

mfg

wori
2008-02-19, 09:03:54
@gast
Ziemlich konstruiert! Selbst wenn durch einen Zahlendreher in der IP es z ueiner Haussdurchsuchung kommen sollte und MS oder der Staatsanwalt ein Interesse daran hätten, einen Nostalgiker (nimms nicht ernst BZ) wegen Lizenzen dreier uralter, auf heutigen Rechnern kaum lauffähiger Programme anzuklagen, welches Gericht sollte diese Klage annehmen?
Wird es nicht so sein das dies an einen Schiedsmann geleitet wird?
Freilich kann man eine gigantische Schadenssummer annehmen. Nun wird das gericht dieses Spielchen um ein nicht vorhandenes Wirtschaftsgut aber durchschauen und dementsprechend kurzen Prozess machen.
Ansonsten sind die Beweismittel die auf Grund eines Irtums erhoben wurden, nicht sonderlich gerichtstauglich.
Also lieber, anonymer Gast: Panikmache und Schwachfug.
@ BZ: geniesse die 8.3 Dateinamen.

BZ
2008-02-19, 14:50:52
Danke wori,
Nostalgiker kann man ruhig sagen und spaß am ausprobieren und testen.;)