PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung -> Sperre beim Arbeitsamt = keine Krankenversicherung?


drmaniac
2008-02-18, 12:49:42
Moin,

eine Frage,

ein Bekannter wurde jetzt fristlos gekündigt, Kündigungsschutzklage ist eingereicht,

wenn das Arbeitsamt trotzdem eine 3 monatige Sperre verhängt, ist dann auch keine Krankenversicherung mehr vorhanden??

Das Amt sagte der Person telefonisch, sie sei noch 4 Wochen nach Kündigung über den Arbeitgeber versichert und dann...

ab da würde ja normal das Arbeitsamt einspringen? Die sagen aber... nein?!

Kennt sich jemand aus in der Materie?

.

Deathcrush
2008-02-18, 13:01:28
Sozialversicherungen werden so viel ich weiss nicht gesperrt.

edit

http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenversicherung-w%C3%A4hrend-Sperrzeiten-beim-Arbeitslosengeld__f3948.html

Während der Sperrzeit sind Sie zunächst noch selbst bei Ihrer Krankenkasse krankenversichert. Es besteht insofern eine beitragsfreie Nachversicherungspflicht.

Ab der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung bis zum Ende der Sperrzeit.

Richtig ist also Variante 2.

MooN
2008-02-18, 13:06:13
die gelbe Eule (http://forum-3dcenter.de/vbulletin/member.php?u=8632) kennt sich hier mit solchen Dingen vermutlich am besten aus.

Soweit mir bekannt, hätte dein Bekannter einfach sobald er von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit wusste das nächste Arbeitsamt aufsuchen und das melden müssen. Wenn die Kündigung fristlos war, dann eben gleich am nächsten Tag hin.

Man muss sich eigentlich 3 Monate vorher melden (bevor man arbeitslos wird), sofern man arbeitslos werden könnte. Das ist vor allem bei auslaufenden Verträgen der Fall.
Liegt nun eine Kündigung vor (ob fristlos oder nicht), sollte man das sofort beim Amt melden. Tut man dies nicht und meldet sich quasi erst, wenn man gedenkt, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen, können einem für 3 Monate sämtliche Leistungen gesperrt werden.

Aber wie gesagt, frag jemanden der sich damit auskennt.
Unabhängig davon: sag deinem/deiner Bekannten, dass er/sie sofort zum Amt soll. Es handelt sich dabei ja nur um eine Formalität, die aber teuer werden kann.

drmaniac
2008-02-18, 13:13:47
MooN, ich stelle das mal für dich klar ;)

- die Person wurde überraschend fristlos gekündigt (damit meine ich quasi eine Instant-Kündigung... ;) )
- sie ist am nächsten morgen zum Arbeitsamt und hat sich arbeitlos gemeldet
- Ob sie eine Sperre bekommt oder nicht, wird erst Ende Februar entschieden
denn fristlos interpetiert das Amt als "selbstverschuldet" , was in einer 3monatigen Sperre
resultiert. Es sei denn man hat Aussichten auf eine erfolgreiche Klage. Und die liegt hier vor.

@Deathcrush, danke, das sieht schon mal ganz gut aus :)

.

RoNsOn Xs
2008-02-18, 14:08:12
mal zu dem 3-monate-vorher-melden:
habe in erinnerung hier mal von nem (ehem.) aa-mitarbeiter gelesen zu haben, dass diese 3 monate in wirklich nur 2 wochen sind. wenn man unter diese 2 wochen vor arbeitslosigkeit geriet und sich meldet, können erst sperren nach sich gezogen werden.

Shaft
2008-02-18, 19:36:05
Fristlose Kündigung, das ist heftig. Darf man fragen wie das passiert ist und aus welchen Arbeitsverhältniss?

drmaniac
2008-02-19, 13:11:14
Angestellt kaufmännisch/IT. Die Person wurde auch gemobbt.

Der Knaller : das Mobbing wurde offiziell beim Betriebsrat festgehalten.

Eine Woche später kommt die Security auf die Person zu und sagt "du wir haben Auftrag dich zu überwachen und deine Stempelzeiten zu kontrolliere" (gut wenn man in der Firma eben Kontakte hat ;) )

3 Monate später wird besagte Person dann zum Chef gerufen und Betriebsrat gerufen...
ratet mal... angeblich wurde falsch gestempelt ,)

Die Security hätte von sich aus bemerkt, dass die Person falsch stempelt und sie dann aufgeschrieben ... hust ;)

Ist klar, nachdem man aufpasst wie ein Windhund das man sich ja nicht verstempelt und man ja über die Überwachung Bescheid weis. Hintergrund: die Personen da müssen oft die Büros verlassen und das muss alles ein + ausgestempelt werden. Wenn in einem andere Büro ein Meeting abgehalten wurde, stempelt man "auf dienstgang" und nicht auf Pause z.B.

Der Betriebsrat wollte dann Einsicht haben in die Stempelzeiten der anderen Teammitglieder.
Weil die gekündigte Person sagt, dass ALLE Teammitglieder identisch stempelt. Meetin anderes Büro = Dienstgang.
Und die Einsicht wurde dem BR glatt verweigert! Der BR hat gefälligst zu glauben, dass nicht jeder im Team so stempelt..

Man kann wieder mit dem Finger drann fühlen...

Der BR hat dann einstimmig die Kündigung abgelehnt. Was aber den AG weniger juckt ;)

(Meine Meinung ist da, dass die Mitbestimmungspflicht verletzt wurde, da dem BR Einsicht verweigert wurde.
Zwar ist der AG nicht an eine Entscheidung gebunden, aber die Mitbestimmung hat eingehalten zu werden...)

Und er hat es echt eindeutig gemacht... denn die Person, die Zeuge war wegen dem Mobbing... wurde direkt mitentlassen. Quasi der gemobbte und sein Zeuge... hab ich schon erwähnt, dass man mit de Finger drann fühlen kann ;)

Es geht um eine große Deutsche Firma, die aber auch in USA tätig ist und die hier einen sehr komischen Stil zu pflegen scheint...



Und auch wenn es sehr eindeutig ausschaut, sagt der Anwalt, dass es nicht einfach wird.

Shaft
2008-02-19, 17:48:46
Mobbing kenn ich gut, verlor deshalb auch meine Stelle, obwohl ich gegenüber AG ausdrücklich auf Missstände und unkollegialem verhalten aufmerksam machte.

Die Arschkarte musste ich ziehen, wurscht, war nicht der einzige in der Firma der gehen musste.

Wie auch immer das per AV oder TV geregelt ist (GV greifen ggf.), auf jeden Fall nicht gefallen lassen und rechtlich angehen.

Normal gilt doch erst bei 2 schriftlichen Mahnungen, gegen die man auch einspruch erheben kann, einen Kündigung, gab es Mahnungen, andere vorkomnisse vorher in der Art und ob jetzt eine falsch gestempelte Karte jetzt so schwerwiegend ist?

Und wie zum Teufel oder mit welcher Begründung wurde der Zeuge gekündigt und sag jetzt nicht Fristlos?

PS: Bin um eine Sperre damals gekommen, musste der Arbeitsagentur detalliert die Ursache schildern.

Armaq
2008-02-19, 19:47:39
Öhm falsch. Bei fristloser Kündigung braucht man keine Abmahnung, weil genau das ja der Sinn ist.
Auch die Regel mit 2/3 Abmahnung = Kündigung ist totaler Humbug. Dein Freund soll zum Anwalt, der kann ihm da helfen (Arbeitsrecht ist wichtig, weil es ziemlich viel gibt, was ein Allroundanwalt übersehen kann und wird).

Shaft
2008-02-19, 19:55:29
Öhm falsch. Bei fristloser Kündigung braucht man keine Abmahnung, weil genau das ja der Sinn ist.


Ja klar, aber dann muss was schwerwiegendes vorfallen oder irre ich mich, wie Firmendiebstahl oder hier das falsche Stempeln (was ich nicht schwerwiegend sehe?

Aber wenn man was finden will, dann finden man auch was, heisst doch so schön.

Armaq
2008-02-19, 20:11:34
Tja, das mit dem Stempeln ist echt sone Sache. Eigentumsdelikte sind immer sofort kündbar, da hast du Recht.

WICHITG: Dein Freund soll seine Arbeitsleistung weiterhin anbieten. Ich hab KschKlage erhoben und komme für den Verhandlungszeitraum weiter arbeiten blablablub. Dann gerät der AG in Annahmeverzug (u.U.).

Wie gesagt - Anwalt für Arbeitsrecht.

lemonsoda
2008-02-19, 20:30:04
Zur Ausgangsfrage:

zunächst müsste man wissen, ob dein Kumpel pflichversichert war oder freiwillig versichert ist.

Wenn pflichtversichert, trifft das oben schon geschriebene zu:

nachgehender Leistungsanspruch aus der Beschäftigung für 4 Wochen, danach Sperrzeit-Krankenversicherung durch die AA -> lückenloser, kostenloser Schutz.

Wenn er freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, endet die Krankenversicherung nicht mit dem Ende der Beschäftigung, allerdings müssen dann auch selbst Beiträge entrichtet werden.

drmaniac
2008-02-20, 16:32:47
Und wie zum Teufel oder mit welcher Begründung wurde der Zeuge gekündigt und sag jetzt nicht Fristlos?

PS: Bin um eine Sperre damals gekommen, musste der Arbeitsagentur detalliert die Ursache schildern.

Hi,

also der Zeuge arbeitet in der selben Abteilung.

Auch er wurde fristlos gekündigt, am selben Tag, da er krank war, ist der Personalchef pers. zu ihm nach hause und hat die Kündigung eingeschmissen.

Selbe Begründung: Falsch gestempelt.

Wie gesagt: Der Betriebsrat wollte Einsicht habe in die Stempelzeiten der anderen Teamkollegen (Ex Kollegen jetzt...) weil er der Meinung war, ALLE stempeln gleich. Und wenn alle so stemplen müsste man alle entlassen oder keinen. Die Personalverwaltung lehnte das ab. Der Betriebsrat muss schon glauben was die ihm erzählen, dass nur die beiden so gestempelt haben...:rolleyes:

Ja klar... und wir vermuten, dass die jezt ggf. die Stempelzeiten der anderen rückwirkend manipulieren... der Anwalt sagte dem Betroffenen aber, da kann man nichts machen, da er nicht mehr da arbeitet, kann DESWEGEN auch nicht gegen die Firma (vorsorglich) vorgegangenwerden (z.B. die Daten JETZT beschlagnahmen lassen von der Polizei o.ä.) Genutzt wird SAP.

Wegen der Krankenversicherung: er war/ist pflichtversichert.

Und nochwas: laut Anwalt ist falsch stempeln (Kumpel stempelt z.B. für einen ab) ein Grund für sofortige Entlassung. Aber gerade wenn jemand am Tag 20x ein und aus stempeln muss sind auch Versehen möglich. Allerdings wie gesagt, meine Meinung und die Umstände des ganzen:


es Stinkt!


.

Armaq
2008-02-20, 17:51:16
Besorg dir einen guten Anwalt. Mehr kann man zu diesem Recht komplexen Sachverhalt nicht sagen, da schon die Betriebsratsanhörung mangelhaft zu sein scheint.

drmaniac
2008-02-20, 18:38:24
geht nicht um mich ;)

Aber ja: die Person hat sich einen Fachanwalt für Abreitsrecht genommen.

.

NameLessLameNess
2008-02-20, 18:42:04
Wie ist das eigentlich wenn jemand, der eine Ehe führt garnicht arbeitet, sozusagen als Hausfrau/mann, also weder Einkommen, noch Arbeitslosengeld o. ALGII bekommt. Wie ist der am besten zu versichern? Private Versicherungen sind ja zu teuer. Kann man sich über den Ehepartner mitversichern lassen?

JasonX
2008-02-21, 13:29:59
Also, als ich firstlos gekündigt habe, habe ich KEIN ALG bekommen, denn ich habe selbst fristlos gekündigt. So hat es mir der Arbeitsamthansl erzählt, somit bekommt dein Bekannter auch kein Geld, ergo keine Krankenversicherung übers Arbeitsamt.

Es gibt die möglichkeit sich dann in so ne Art kleine Private Versicherung einzuschreiben, das kostet dann laut meinem Krankenkassenberater 70€ ka was das wo anders kostet. Nja Arbeitslos, kein Geld, klar kann man sich ja leisten -.- .

Dann gibt es noch die Möglichkeit, sofern er nicht 23 ist. Sich noch immer über die Eltern versichern zu lassen, also Mitversicherung.

Aber vom Arbeitsamt bekommst du nur dann Geld wenn du das Mobbing nachweisen kannst (Zeuge, o.Ä.). Bei einem Zeugen jedoch darf der Zeuge nicht selbst gekündigt haben. Weil man das als Rache am Arbeitgeber werten kann.


Und solang du noch keine 25 bist kannst du auch kein ALG II beantragen, für die Zeit der Sperre. Das könntest du beantragen um die 3 Monate was zum Essen zu besorgen. Jedoch sobald er ALG I bekommt (also das Normale) muss er es zurückstottern.

Das war meine Erfahrung übers Fristlose Kündigen von Seiten des Arbeitnehmers. Du hast es Sau schwer Geld zu bekommen wenn du selbst kündigst.


Mfg

Jason

drmaniac
2008-02-21, 15:51:49
Wenn du selbst kündigst, ja ok.

Aber hier gehts ja darum, dass gekündigt wurde ;)

Wegen dem Zeugen und Rache: Es gibt ein schriftliches Protokoll das beim BR vorliegt, da hat der Zeuge unterschrieben. Und das war drei Monate (!) vor der Kündigung der Person und des Zeugens... Das Protokoll hat auch der Anwalt und wurde auch dem AA eingereicht.


Wegen der Versicherung: das denke ich wurde geklärt:

Die Krankenkasse bringt noch einen Monat nach der Kündigung Leistung.

- http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html ((1) 2.)

Und ab dem zweiten Monat Sperre zahlt das Arbeitsamt die Beiträge.

Damit sollte praktisch nahtlos die Versicherung bestehen bleiben.

Während der Sperrzeit sind Sie zunächst noch selbst bei Ihrer Krankenkasse krankenversichert. Es besteht insofern eine beitragsfreie Nachversicherungspflicht.

Ab der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung bis zum Ende der Sperrzeit.

Link wurde oben netterweise gepostet
http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenversicherung-w%C3%A4hrend-Sperrzeiten-beim-Arbeitslosengeld__f3948.html

:)

Die gelbe Eule
2008-02-21, 18:57:04
Hat sich ja geklärt, also edit ;)

Avalance
2008-02-22, 11:30:10
@ topic

wenn er fristlos entlassen wurde und das im Arbeitsvertrag so fest stand (zB Probezeit) dürfte er keine Sperre erhalten. Doch angenommen er bekommt am 01. des Folgemonats noch was ausgezahlt (da er ja mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Nachhinein vergütet wurde) dürfte er ggf. noch 1 Monat länger Versichert sein.

Ansonsten (sei das mal alles so wie´s hier dargestellt wurde) müsste er, so wie ich (der keine Unterstützung vom Amt erhält) im Monat round about 120€ Krankenversicherung zahlen (das nennt sich dann privat gesetztlich Versichert, bzw. Freiwillig weiterversichert) + 13,70 für Pflegeversicherung.

Klingt voll hart, ist aber so. Geht übrigens den >23 Jährigen < 25 Jährigen die keinen Job haben und in einem Haushalt wohnen wo das pro Kopf einkommen im Monat über 1500 geht auch so. Geil wa ?

Es gibt auf jedem Amt noch einen Notfallberater, die sind meist sehr kooperativ bzw. haben nen großen Wissensfundus / waren auf vielen Weiterbildungen, dort könnte man das nochmal genau für den Einzelfall prüfen.

MfG !