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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kirchenaustritt steuermäßig


Schimi1983
2008-02-18, 18:36:31
So, ich spiel nun mit dem Gedanken aus der Kirche aufzutreten... habe aber jetzt wohl aufgeschnappt das es steuerrechtlich "nen Problem" geben könnte am ende des Jahres....

Geplanter austritt wär im März (also die Formalitäten klären)

Kampf-Sushi
2008-02-18, 18:38:18
Was ist die Frage oder Disukissionsgrundlage?

Schimi1983
2008-02-18, 20:31:48
ahso... :-)

Die frage ist ob das stimmt... weil ich das selbst nur von jemand gehört habe der sich nicht so sicher ist....

und wenn ja ob vielleicht einer weiss womit das zusammen hängt etc...

Fritte
2008-02-18, 20:40:07
was solls denn da für ein Problem geben?

Austreten tun jeden Tag tausende, so what?

JK_MoTs
2008-02-18, 22:12:53
Hmm, also ich weiss nix von irgendwelchen "steuerlichen Problemen"...
Ich bin vor 4 Jahren aus der Kirche ausgetreten: Einmal 20€ Bearbeitungsgebühr (scheinbar je nach Region unterschiedlich) zahlen und fertig.

Von welcher Art Problemen hast du denn gehört? :confused:

Schimi1983
2008-02-18, 23:00:30
das wenn ich "mitten" im Jahr austrete und dann nächstes Jahr die steuererklärung mach es dann sein könnte das man nachher schlechter da steht als wenn man drin geblieben wär..... wie gesagt habe da kein plan von... müsste vielleicht einen steuerfritzen nach fragen...

mictasm
2008-02-19, 00:23:02
Also es ist schon so, dass du nicht gezahlte Steuern nicht durch die Steuererklärung zurück bekommen kannst... :crazy:

Was sollte denn sonst noch passieren?

GBWolf
2008-02-19, 00:24:57
urban legend

YeOldeFerret
2008-02-19, 08:30:20
Hm Stammtischgeschwätz anscheinend.

Wenn du austrittst, zahlst du ja keine Kirchensteuer mehr. Klar, du bekommst bei der Steuererklärung etwas weniger wieder, aber nur, weil du ja den ganzen Beitrag erst gar nicht zahlst.

Das ist kein Nachteil, sondern ein riesen Vorteil finanziell gesehen. Du kannst das Geld gleich mit dem Monatsgehalt ausgeben, und mußt nicht bis zur Steuererklärung warten.

Wenn es dir nach dem Geld geht, dann tritt auf jeden Fall aus.

Wurschtler
2008-02-19, 11:56:55
Das ist kein Nachteil, sondern ein riesen Vorteil finanziell gesehen. Du kannst das Geld gleich mit dem Monatsgehalt ausgeben, und mußt nicht bis zur Steuererklärung warten.


Das erinnert mich an die Schlaumeier, die unnötiges Zeug mit der Begründung kaufen: "Das kann ich doch von der Steuer absetzen". ;D

Monger
2008-02-19, 12:05:48
das wenn ich "mitten" im Jahr austrete und dann nächstes Jahr die steuererklärung mach es dann sein könnte das man nachher schlechter da steht als wenn man drin geblieben wär..... wie gesagt habe da kein plan von... müsste vielleicht einen steuerfritzen nach fragen...
Nein, das ist quatsch. Im Extremfall bezahlst du noch genauso viel Steuern bis Jahresende wie wenn du nicht ausgetreten wärst. In der Realität kannst du dir das aber über die Einkommenssteuererklärung spätestens im nächsten Jahr zurückholen.

Du hast garantiert keine steuerlichen Nachteile bei einem Austritt, schlimmstenfalls nur keine Vorteile.

-Duke-
2008-02-19, 14:03:22
Hi!

Die Kirchensteuer beträgt 9% der Lohnsteuer / Einkommensteuer.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe gibt es lediglich den Haken, dass der Austritt erst ab dem 2.Monat nach der Austritterklärung steuerlich wirksam wird. Anonsten hat man als Lediger mit durchschnittlichen 30.000,00 eu im Jahr mal schnell 400 - 500 euro an KiSt eingespart....

Gruß -Duke-


Edit: Ach da fällt mir noch ein: Die gezahlte KiSt eines Jahres ist bei der Steuererklärung als "Sonderausgabe" abzugsfähig. Evtl kommt daher die Idee mit dem "sich schlechter stehen" . Allerings spare ich durch den Abzug auch "nur" geschätzte ca 30% der gezahlten Kirchensteuer. Also wenn ich die wahl hab zwischen: "ich zahle keine 500 euro Kist" und " ich zahle 500 euro KiSt und bekomme davon ca 150 euro als Steuererstattung zurück", weiss ich welche Variante ich wählen würde ;)

Schimi1983
2008-02-19, 16:33:56
@duke
du hast das genau so geschrieben wie die Person von der "ich das gehötrt habe" mir versucht hat zu erklären...

habe nächsten monat extra dafür nen tag frei genommen (Die Öffnungszeiten hier beim Amtsgericht sind ja sowas von "Arbeitsfreundlich"...

WQenn ich das richtig verstanden habe läuft das so ab:

1. Amtsericht den austritt machen + 30euro löhnen
2. Finanzamt (bzw beim amtsgericht nachfragen wo ich da hin muss) auf der Lohnsteuerkarte die Religion austragen nd Arbeitgeber wiedergeben
3. Fertig :-)

Petathebest
2008-02-21, 16:15:12
Ich würde mal den Personalausweis mitnehmen. Das mit der Steuerkarte geht bei uns am Einwohnermeldeamt.

Grüße

Peta

Butter
2008-02-21, 18:16:19
1.000.000.000 gefühlter Thread zu diesem Thema!

http://www.google.de/search?hl=de&q=kirchenaustritt&btnG=Google-Suche&meta=&aq=0&oq=kirchen

Annator
2008-02-21, 18:22:15
@duke
du hast das genau so geschrieben wie die Person von der "ich das gehötrt habe" mir versucht hat zu erklären...

habe nächsten monat extra dafür nen tag frei genommen (Die Öffnungszeiten hier beim Amtsgericht sind ja sowas von "Arbeitsfreundlich"...

WQenn ich das richtig verstanden habe läuft das so ab:

1. Amtsericht den austritt machen + 30euro löhnen
2. Finanzamt (bzw beim amtsgericht nachfragen wo ich da hin muss) auf der Lohnsteuerkarte die Religion austragen nd Arbeitgeber wiedergeben
3. Fertig :-)

Habe ich vor 2 oder 3 Wochen gemacht. Steuerlich gibt es da keine Probleme. Du bezahlst den Kram halt nicht mehr und gut.

Bei uns in Niedersachsen muss man zum Standesamt sich austragen lassen 25€ berappen und dann beim Einwohnermeldeamt sich die Kirchenzugehörigkeit aus der Lohnsteuerkarte austragen lassen. Hat ca. 15 Minuten gedauert. War auch nicht los zu dem Zeitpunkt. :)

Rhönpaulus
2008-02-24, 22:38:43
austrittsbescheinigung auf lebenszeit gut aufbewahren!
im osten sind manche krichenämter auf die idee gekommen kirchensteuer für 20 jahre nachzufordern in dem sie den opfern unterjubeln wollten das diese nie offiziell ausgetreten wären und somit die steuer geprellt hätten.
in der ddr konnte man vollkommen problemlos austreten aber viele hatten die "quittung" natürlich nicht aufgehoben.
in der brd gibt es noch keine trennung von kirchen und staat weswegen man da vorsichtiger sein muß.

Schimi1983
2008-03-30, 14:49:13
mal ne andere frage *G

Wenn man ausgetretten ist (wie ich jetzt) ich man dann immer noch katholisch und zahlt nur quasi keine steuer oder wird man dann zum atheist? oder sonst was?

iwürd mich extrem interessieren als was ich mich jetzt "ausgeben" darf...

Petathebest
2008-03-30, 15:10:23
Man gehört keiner Religion mehr an, also ist auch nicht mehr katholisch. Ob man Ateist ist, ist meiner Meinung nach eher eine Glaubensfrage und nichts, was auf irgendeinem Papier steht. Man kann ja z.B. nur aus finanziellen Gründen austreten, trotzdem an Gott glauben.

Grüße

Peta

Gunaldo
2008-03-30, 15:39:01
konfessionslos ist man dann.

Tesseract
2008-03-30, 18:00:16
iwürd mich extrem interessieren als was ich mich jetzt "ausgeben" darf...

es herrscht religionsfreiheit. du kannst dich "ausgeben", als was du willst. christ, buddhist, atheist, agnostiker, pastafari oder ulluwulluwasauchimmer ;)

natürlich solltest du nach dem austritt nichtmehr sagen, du wärst mitglied der katholischen kirche als institution. das ist schlicht falsch.

4 Vitamins
2008-03-30, 20:26:05
mal ne andere frage *G

Wenn man ausgetretten ist (wie ich jetzt) ich man dann immer noch katholisch.


ja

a) Die grundsätzliche Feststellung: "… kann seine Taufe nicht ungeschehen machen". Dafür weitere Beispiele:
Württembergischer Erlaß "Verfahren bei der Aufnahme und Wiederaufnahme" (1996): "Die Taufe und ihre Folgen können dabei weder vom Getauften noch von der Kirche aufgehoben werden."

Lebensordnung Hessen-Nassau (1995): "Hat sich ein Gemeindeglied durch den Austritt von Kirche und Gemeinde getrennt, ist damit der in der Taufe erfolgte gnädige Zuspruch Jesu Christi, aber auch sein Anspruch auf sein ganzes Leben, nicht aufgehoben."

Lebensordnungsentwurf des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR "Mit der Kirche leben" (1985): "Da die Taufe auf den Befehl Jesu Christi geschieht, kann sie von Menschen nicht ungeschehen gemacht werden. Dadurch unterscheidet sich die Gliedschaft in der Kirche Jesu Christi von der Zugehörigkeit zu anderen Gemeinschaften und Organisationen."

Lebensordnungsentwürfe der Arnoldshainer Konferenz (1987): "Doch er (der Ausgetretene) ist getauft; er behält das ‚Siegel des Getauftseins'."

Die Lebensordnung der EKU (1999): "Die Taufe kann weder rückgängig gemacht noch wiederholt werden. Auch beim Kirchenaustritt behält sie ihre Gültigkeit … Selbst ein Austritt aus der Kirche kann den Zuspruch und Anspruch des Evangeliums nicht aufheben, der in der Taufe sichtbaren Ausdruck gefunden hat." (biblisch-theologische Orientierung 112)

Interessant ist als älterer Text die Lebensordnung aus Bayern von 1966:

"Was Gott in der heiligen Taufe an uns getan hat, können wir nicht aufheben. Deshalb können wir aus der Kirche Jesu Christi nicht so austreten wie man sonst aus einer menschlichen Organisation austreten kann."


b) Folgerungen aus der Feststellung für die Kirche: "Darum steht ihm die Teilnahme am Predigtgottesdienst der Gemeinde jederzeit offen. Die Kirche geht denen, die sich von ihr losgesagt haben, mit suchender Liebe nach" (EKU 1955). Weitere Beispiele:
Württemberg: "Die Kirche bleibt ihren getauften Gliedern verpflichtet, auch wenn diese sich von ihr getrennt haben. Darum haben alle Christen, …, Ausgetretene bei sich bietender Gelegenheit zum Wiedereintritt zu ermutigen …".

Hessen-Nassau: "Weil Gottes Liebe und Treue unverbrüchlich gilt, können der Gemeinde Ausgetretene nicht gleichgültig sein."

Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (1985): "Deshalb bleibt das Recht zur Teilnahme am Gottesdienst bestehen. Die Möglichkeit der Rückkehr in die Gemeinde bleibt offen … Die Gemeinde bleibt … gebunden, das Evangelium allen Menschen ihres Bereiches nahezubringen."

Arnoldshainer Konferenz: "Wenn der missionarische Auftrag gegenüber allen Nichtgetauften gilt, um wie viel mehr müßte er gegenüber denen an Bedeutung gewinnen, die getauft, aber aus der Kirche ausgetreten sind. Das missionarische Bemühen der Kirche sollte bereits mit Kontakten zu Gemeindegliedern einsetzen, die ihren Austritt ankündigen oder gerade vollzogen haben."

Die Lebensordnung der EKU (1999): "Um der Taufe willen wird sich die Gemeinde der Ausgetretenen besonders annehmen, ihnen nachgehen, sie informieren, für sie beten und sie immer wieder auch zur Rückkehr in die Kirche einladen." (biblisch-theologische Orientierung 112, ähnlich in den Richtlinien und Regelungen Artikel 38 (4), S. 30.)

Lebensordnungsentwurf der VELKD (1997): "Das evangelische Verständnis der Taufe fordert dazu heraus, allen, die ihre Mitgliedschaft aufgegeben haben, nachzugehen und für alle, die sie erneuern wollen, diesen Schritt nicht zu erschweren."

Schon Bayern (1966): "Die Gemeinde aber muß sich um solche Getaufte, die die Gemeinschaft der Kirche nicht verlassen wollen, kümmern und für sie beten."


c) Konsequenzen für die Ausgetretenen bzw. Austretenden: "… und bleibt unter dem Ruf des Wortes Gottes." (EKU, 1955) Weitere Beispiele:
Württemberg: "Durch die Erklärung des Austritts verletzt ein getauftes Glied seine Pflichten der Kirche gegenüber und verliert daher auch bestimmte Rechte." Wer wiederaufgenommen wird, "bestätigt aufs neue sein Ja-Wort zur Taufe."

Hessen-Nassau: "Hat sich ein Gemeindeglied durch den Austritt von Kirche und Gemeinde getrennt, ist damit der in der Taufe erfolgte gnädige Zuspruch Jesu Christi, aber auch sein Anspruch auf sein ganzes Leben, nicht aufgehoben."

Bund der Evangelischen Kirchen (1985): "Durch die Trennung von der Gemeinde erlöschen jedoch nicht die in der Taufe zugesprochene Verheißung und der durch die Taufe begründete Anspruch Jesu Christi."

Monger
2008-03-30, 22:18:09
ja

a) Die grundsätzliche Feststellung: "… kann seine Taufe nicht ungeschehen machen".

All deine Beispiele stammen von der evangelischen Kirche. Die katholische Kirche kennt immer noch die Exkommunikation! ;)

Mit einer ausreichend unchristlichen Tat (wie z.B. eine Homo-Ehe) kann man es zumindest als Ex-Katholik also schaffen! :D

Meta
2008-03-31, 18:21:47
Ob du Christ bist oder nicht, entscheidest du selbst vor Gott.

Fetza
2008-04-06, 12:35:31
Mit einer ausreichend unchristlichen Tat (wie z.B. eine Homo-Ehe) kann man es zumindest als Ex-Katholik also schaffen! :D

Kann denn liebe sünde sein? ;)

Ob du Christ bist oder nicht, entscheidest du selbst vor Gott.

Das finde ich eine schöne feststellung, die gezahlte kirchensteuer macht schließlich nicht den christen aus. Genausowenig, wie die kutte den mönch!

Gunaldo
2008-04-06, 12:44:53
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Albert Schweitzer

Schimi1983
2008-04-08, 17:35:55
so, habe jetzt nen schönen Brief von meiner pfarre bekommen (ich böser junge) wo auch ne zettel bei war den ich ausgefüllt zurück geben soll (wegen Bearbeitung und Weiterleitung irgendwelcher unterlagen) da soll ich "Taufpfarre", "Geburtsname", "Taufdatum" und "Taufort" ausfüllen.....

habt Ihr das auch gemacht? oder ist das einfach nur damit man nochmal mit denen in Kontakt kommt udn die einen "umstimmen" versuchen?

*edit*

heir ein scan des Briefes :D irgendwie lustig

http://666kb.com/i/axms3n7q9dp5uohe1.jpg

Alexander
2008-04-08, 19:09:37
Und was soll an dem Brief bitte lustig sein?


Wo wird man eigentlich beerdigt, wenn man ausgetreten ist?

Schimi1983
2008-04-08, 19:35:41
städtischer firedhof

*edit*
ich finde den unterton lustig hat was von "letzter versuch"

EL_Mariachi
2009-10-15, 10:31:42
mal noch was zum Thema...

Es ist wirklich ne unglaubliche Frechheit, dass ein Austritt auch noch mit ner Gebühr "bestraft" wird!

http://hpd.de/node/7977

.

PHuV
2009-10-15, 15:42:40
mal noch was zum Thema...

Es ist wirklich ne unglaubliche Frechheit, dass ein Austritt auch noch mit ner Gebühr "bestraft" wird!

http://hpd.de/node/7977

.

Es wird nicht mal begründet, warum diese Klage abgewiesen wurde, auch heftig! :eek:

Genau aus dem Mist habe ich meinen jüngsten Sohn erst gar nicht taufen lassen.

Reeper
2009-10-15, 16:16:08
mal noch was zum Thema...

Es ist wirklich ne unglaubliche Frechheit, dass ein Austritt auch noch mit ner Gebühr "bestraft" wird!


da bin ich ganz deiner Meinung. Ich konnte mir ja auch nicht aussuchen ob ich beitreten will. Ich wurde quasi automatich Katholik wegen meiner Eltern. Ich hab damals 50 DM berappen müssen. Frechheit ;)

EL_Mariachi
2009-10-15, 16:23:45
naja, du könntest die Austrittsgebühren von den Eltern zurück verlangen... ;)

.

McDulcolax
2009-10-15, 23:26:11
so, habe jetzt nen schönen Brief von meiner pfarre bekommen (ich böser junge) wo auch ne zettel bei war den ich ausgefüllt zurück geben soll (wegen Bearbeitung und Weiterleitung irgendwelcher unterlagen) da soll ich "Taufpfarre", "Geburtsname", "Taufdatum" und "Taufort" ausfüllen.....

habt Ihr das auch gemacht? oder ist das einfach nur damit man nochmal mit denen in Kontakt kommt udn die einen "umstimmen" versuchen?

*edit*

heir ein scan des Briefes :D irgendwie lustig

http://666kb.com/i/axms3n7q9dp5uohe1.jpg


also ich konnte trotz fehlender konfession pate werden, hatte der katholische pfarrer nichts dagegen, musste nur selber getauft sein. hm, kommt scheinbar auf die gemeinde an.

EL_Mariachi
2009-10-19, 10:17:59
mit der Taufe ist man halt automatisch und auf Lebenszeit Mitglied in diesem Verein...
Da hilft einem dann auch der Austritt nicht mehr. ;)

http://www.taufoase.de/taufe_infos/kirchenaustritt-taufe/

.

foobi
2009-10-25, 13:36:29
Es ist wirklich ne unglaubliche Frechheit, dass ein Austritt auch noch mit ner Gebühr "bestraft" wird!
Der Austritt wird nicht bestraft. Zur Änderung der Konfessionszugehörigkeit müssen beispielsweise Register aktualisiert oder die Lohnsteuerkarte angepasst werden und die Behörde die dies durchführt verlangt dafür Gebühren. Das Geld bekommt nicht eine Kirche.

Manche Verwaltungsvorgänge werden gebührenfrei durchgeführt, dazu gehört bei weitem nicht nur der Kircheneintritt. Daraus ergibt sich aber kein Anspruch darauf, dass generell alle Vorgänge kostenlos zu sein haben.

Für einen amtlichen Ausweis werden zB deutlich höhere Gebühren erhoben und man wird von staatswegen auch noch dazu gezwungen sich solch ein Dokument ausstellen zu lassen. Das ist in diesem Sinne eine viel größere "Frechheit".

Es wird nicht mal begründet, warum diese Klage abgewiesen wurde, auch heftig!Alle Entschlüsse werden begründet, und natürlich auch dieser. Der Entschluss war nur nicht im Sinne des Vereins, der diese Pressemitteilung veröffentlicht hat, daher ist die ganze Mitteilung nicht besonders objektiv verfasst.

Ich konnte mir ja auch nicht aussuchen ob ich beitreten will. Ich wurde quasi automatich Katholik wegen meiner Eltern.Du nicht, da du ein Säugling warst. Daher haben dies deine Eltern an deiner Statt entschieden, genauso wie sie zu dieser Zeit auch alle weiteren Entscheidungen für dich gefällt haben. Man wird nicht automatisch und zwangsweise Mitglied.

Tesseract
2009-10-25, 20:12:40
mit der Taufe ist man halt automatisch und auf Lebenszeit Mitglied in diesem Verein...
Da hilft einem dann auch der Austritt nicht mehr. ;)

macht nix. aus meinem verein für bescheuerte können die typen auch nicht austreten. zu ihrem glück kostet die mitgliedschaft da nichtmal was. ;)

EL_Mariachi
2009-10-28, 09:05:16
Der Austritt wird nicht bestraft. Zur Änderung der Konfessionszugehörigkeit müssen beispielsweise Register aktualisiert oder die Lohnsteuerkarte angepasst werden und die Behörde die dies durchführt verlangt dafür Gebühren. Das Geld bekommt nicht eine Kirche.

Manche Verwaltungsvorgänge werden gebührenfrei durchgeführt, dazu gehört bei weitem nicht nur der Kircheneintritt. Daraus ergibt sich aber kein Anspruch darauf, dass generell alle Vorgänge kostenlos zu sein haben.

Für einen amtlichen Ausweis werden zB deutlich höhere Gebühren erhoben und man wird von staatswegen auch noch dazu gezwungen sich solch ein Dokument ausstellen zu lassen. Das ist in diesem Sinne eine viel größere "Frechheit".

Alle Entschlüsse werden begründet, und natürlich auch dieser. Der Entschluss war nur nicht im Sinne des Vereins, der diese Pressemitteilung veröffentlicht hat, daher ist die ganze Mitteilung nicht besonders objektiv verfasst.

Du nicht, da du ein Säugling warst. Daher haben dies deine Eltern an deiner Statt entschieden, genauso wie sie zu dieser Zeit auch alle weiteren Entscheidungen für dich gefällt haben. Man wird nicht automatisch und zwangsweise Mitglied.

Einspruch, der Verwaltungsaufwand beim Eintritt kostet doch auch nichts Extra...

EL_Mariachi
2009-10-28, 09:05:35
macht nix. aus meinem verein für bescheuerte können die typen auch nicht austreten. zu ihrem glück kostet die mitgliedschaft da nichtmal was. ;)

jop, das beruhigt einen dann schon :up:

.