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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : test.de klärt auf Populäre Rechtsirrtümer


PHuV
2008-02-19, 15:24:20
Ich bin gerade auf ein interessantes Thema gestoßen

test.de klärt auf Populäre Rechtsirrtümer (http://www.test.de/themen/steuern-recht/special/-testde-klaert-auf/1616227/1616227/)

Lyka
2008-02-19, 15:32:42
Fehler 1:
.. mich der Händler bei Reklamationen zum Hersteller schicken darf?
Das darf er nicht. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf muss sich der Händler um Ihre Reklamation kümmern, auch wenn der Hersteller für das Produkt eine Garantie gegeben hat. Sie können in der zweijährigen Gewährleistungsfrist vom Händler Umtausch oder Reparatur verlangen.

falsch.
okok... verlangen kann man. Aber ab > 6 Monaten Besitz muss man bei GW nachweisen, daß der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war. Dann gibts eine Nachbesserung bzw. Umtausch.

GBL
2008-02-19, 15:50:47
Fehler 1:


falsch.
okok... verlangen kann man. Aber ab > 6 Monaten Besitz muss man bei GW nachweisen, daß der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war. Dann gibts eine Nachbesserung bzw. Umtausch.

Es geht hier nur darum dass der Händler Ansprechpartner ist und nicht der Hersteller, egal ob Ansprüche nun berechtigt sind oder nicht. Und deswegen ist es
RICHTIG

Deathrid3r
2008-02-19, 19:10:30
Es geht hier nur darum dass der Händler Ansprechpartner ist und nicht der Hersteller, egal ob Ansprüche nun berechtigt sind oder nicht. Und deswegen ist es
RICHTIG
genau.
Lyka wollte wohl etwas zu schlau sein^^

Ansonsten, viele davon waren mir sowieso bekannt, aber eben nicht alle, von daher danke für den Link wdragon!

Hacki_P3D
2008-02-19, 19:19:37
auch net schlecht

klick (http://amazon.de/s/ref=nb_ss_b?__mk_de_DE=%C5M%C5Z%D5%D1&url=search-alias%3Dstripbooks&field-keywords=Ralf+H%F6cker&Go.x=0&Go.y=0)

Lyka
2008-02-19, 19:52:13
genau.
Lyka wollte wohl etwas zu schlau sein^^

Ansonsten, viele davon waren mir sowieso bekannt, aber eben nicht alle, von daher danke für den Link wdragon!

nein^^ ich habe hier nur sektiert. Ich wette, zu mir werden bald Kunden kommen, die sagen, daß ich als Reklamation lt. Internet etwas tauschen muss und mir einen Ausdruck hinlegen :biggrin:

Deathrid3r
2008-02-19, 21:40:12
nein^^ ich habe hier nur sektiert. Ich wette, zu mir werden bald Kunden kommen, die sagen, daß ich als Reklamation lt. Internet etwas tauschen muss und mir einen Ausdruck hinlegen :biggrin:

Ok, tschuldigung. Da haste natürlich Recht, die Wette gewinnst du auf jeden Fall :wink: