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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : vorladung wegen pornografie


Schimi1983
2008-02-23, 11:58:53
hI,

heute Kamm ne Vorladung/Einladung beim Kriminalamt bei meinen Eltern wegen angeblicher Verbreitung von Pornografie. Sie war natürlich an meinen Vater gerichtet da er Anschluss Inhaber ist...

Bei uns hat sich aber keiner sowas runtergeladen....

hat sowas schon jemand erlebt?

Kladderadatsch
2008-02-23, 12:06:34
habt ihr (ungesichertes) wlan?

darph
2008-02-23, 12:09:07
Habt ihr einen Anwalt?

Schimi1983
2008-02-23, 12:19:29
ich ahbs nochmal durchgelesen...

steht nix von Kinderpornografie (habe es beim ersten mal irgendwie so gelesen

steht was von verbreitung von pornografischen material.....

Steht auch kein Zeitraum oder Datum wann das gewesen sein soll...

Das schreiben kam erst heute... zu was für nem Anwalt geht man da?

Dazu kommt das mein Vater nicht so gut Deutsch kann (deswegen bietet sich der Anwalt ja auch an) und die Einladung zum 03.03 ist

*edit*
WLAN haben wir.. WPA2 und MAC Filterung

DerböseWolf
2008-02-23, 12:29:47
Rechtsschutzversicherung

Schimi1983
2008-02-23, 12:38:11
jap...

habe jetzt mal geguckt aber wüsste nichgt welcher anwalt dafür zuständig ist..

Internetrecht, Strafrecht oder Urheberrecht?

sonst für tipps sind wir auch dankbar...

bin mal gespannt was da einem vorgeworfen wird...

darph
2008-02-23, 12:39:06
Betreibt einer von Euch irgendeinen p2p-Client und lädt sich abundzu mal 'nen Porno runter?


Edit, die Sau, sagt: Prinzipiell sollte dir jeder Wald- und Wiesenanwalt helfen können - im Zweifelsfall, man kennt sich ja, kann der dir auch jemand empfehlen.

Was du aufzählst, sind Spezialisierungen, das ist sicher hilfreich. Aber in den Fall einarbeiten muß sich eh jeder, insofern kannst du auch beruhigt zu einem Anwalt deiner Wahl gehen. Oder du sprichst mit deiner Rechtsschutzversicherung, wen die dir empfehlen können.

Schimi1983
2008-02-23, 12:46:26
klar läuft hier emule... da es aber nur auf einem Rechner läuft wo jeder drauf Einsicht hat glaube ich schon wenn alle sagen das se keine Pornos geladen haben

Was könnte auf meinen Vater den zukommen? der ist ja Anschlussinhaber (und hat total keinen plan von Pcs)

Naja, heute wird ja keiner auf haben... deswegen müsste ich mich mal Montag umgucken...

Fritte
2008-02-23, 13:00:56
klar läuft hier emule...

pls close.... :rolleyes:

DerböseWolf
2008-02-23, 13:08:02
Gibt es bei deiner Rechtsschutzversicherung keine 24/7 Hotline?


Kenn mich da nicht so gut aus, aber habe da auch kurz abgerufen, um zu fragen ob ich nach einem Unfall der Gegenversicherung Auskunft geben soll....

Meiner Meinung nach fällt das aber wohl unter Strafrecht..... bin aber wie gesagt ein DAU ;)

Daredevil
2008-02-23, 13:17:31
klar läuft hier emule... da es aber nur auf einem Rechner läuft wo jeder drauf Einsicht hat glaube ich schon wenn alle sagen das se keine Pornos geladen haben
Ach bitte... Menschen lügen doch noch für viel mehr...
Umsonst bekommt man so einen Brief nicht, klar kann es mal verwechslungen geben aber in den meisten fällen hat das schon seine Berechtigung.
Nehm dir nen Anwalt!

Stormtrooper
2008-02-23, 13:52:46
Tja ...
da wird die Rechtschutzversicherung eventuell nicht viel bringen ...
da wahrscheinlich hier mehr oder weniger Vorsatz unterstellt wird braucht die Rechtschutzversicherung nicht zahlen.

Schimi1983
2008-02-23, 13:58:34
danke für die infos....

habe glaube ich nen anwalt gefunden der sich mit der Materie anscheinend auskennt...

Wenns Neuigkeiten gibt werde ich mich melden...

für tipps bin ich natürlich auch weiterhin offen...

Nahaz
2008-02-23, 14:00:49
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Staatsanwaltschaft oder das LKA tätig wird wenn man vielleicht nur einen oder zwei Pornos auf seiner HD hat! Um da wirklich verdächtig zu werden müssen da schon einige MB an pornografischem Material zum Download angeboten werden. Ich lasse mich gerne korrigieren aber mir ist bisher kein Fall bekannt wo jemand verklagt wurde weil er bei einer Tauschbörse normale Pornos angeboten hat…. :|
Solltest du wirklich nichts getan haben dann wünsche ich dir viel Glück dass du da wieder heil herauskommst, für den Fall dass du aber doch Kinderpornos zum Download angeboten hast….nun ja was ich dir dann wünsche schreib ich lieber nicht. :wink:

Schimi1983
2008-02-23, 14:09:40
ne Kinderpornos stand ja nichts von (habe mich da wie gesagt im ersten Moment verlesen)

Habe den Brief jetzt nochmal hier liegen

Dienstelle: Kreispolizeibehörde ....


Vorladung

Sehr geehrter Herr bla bla

in der Ermittlungssache
gegen Sie wegen Verbreitung pornografischer Schriften undVerst. ./. Urheberrecht durch Hochladen von Dateien mit pornografischem Inhalt aus dem Internet

ist Ihre Vernehmung bla bla

bei der oben gegannten Dienststelle bla bla

vorzusprechen

_________________

Was mir gerade auffällt ist... der Kriminalhauptkommisar der unterschrieben hat und als Sachbearbeiter steht heisst "Wix" ....

*edit*

könnt der Mod itte die Überschrift ändern.... hat ja doch zum "glück" nix mit Kinderpornografie zutun

Johnny Rico
2008-02-23, 14:12:49
kannst doch selbst? 2 mal klicken reicht in anderen foren, einfach neben dem namen.


"dateien aus dem internet "hoch"laden"? Also wenn das ein Scherz wäre, dann ein schlechter, wer macht denn sowas *postalisch*

Nahaz
2008-02-23, 14:16:06
Hab den Titel mal angepasst. ;)
Ich schätze die werden dir bei der Vernehmung schon ihre Beweise zeigen. Was mich allerdings wundert, rückt bei einem solchen Verdacht nicht die Polizei an und beschlagnahmt den Rechner? Könnte es vielleicht sein dass dich einer bei der Polizei angeschissen hat (egal ob berechtigt oder unberechtigt)?

sei laut
2008-02-23, 14:20:22
Was mich allerdings wundert, rückt bei einem solchen Verdacht nicht die Polizei an und beschlagnahmt den Rechner?
Vielleicht ist der Schaden zu gering. Oder sie denken, dass die Beweise eh schon vernichtet sind.
Abwarten, am Ende war der ganze Brief ein Fake, sowas gabs auch schon. Wobei man sich darauf nicht verlassen darf. :D

Schimi1983
2008-02-23, 14:20:53
irgendwie bin ich zum titel ändern zu blöd....

also das ist wirklich der Wortlaut...

was ich mir vielleicht noch hätte vorstellen können das wirklich jemand sich was geladen hat. was aber kein porno sein sollte... nur den "falschen" namen erwischt hat (gibt es ja) und es doch nen porno war....

wobei ich da auch wieder der Meinung von Nahaz bin das die für "einmal" nicht so nen Aufwand treiben würden... ich glaube im Grunde bleibt wirklich nur erstmal abzuwarten....


Vielleicht haben andere ja auch sowas bekommen (oder werden es noch) und es ist nur eine Neuauflage von "Operation Himmel" (Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102358/from/rss09)...

so kann man einem auch das We vermiesen

n00b
2008-02-23, 14:21:32
Könnte mal wieder der Rasch mit seiner Firma dahinterstecken, der sucht zwar eher nach Musiktauschern aber möglicherweise hat er auch Aufträge von irgendwelchen deutschen Videoverlagen o.ä.. Dann wurde deine IP geloggt, an die Staatsanwaltschaft zur Adressermittlung beim Provider weitergeleitet und du bekommst bald eine fette Abmahnung mit ein paar tausend Euro ins Haus. Und weil es sich um Pornofilmchen handelt gibts auch noch ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften oder wie das heisst.

deekey777
2008-02-23, 14:26:15
Das klingt wirklich nach den "Jägern der Urheberrechtsverletzer": Man schaltet die StA ein, füttert sie mit IPs, die StA hat dann Zugriff auf die Daten zu diesen IPs und ermittelt.

Oder jemand hat sich einen Spaß erlaubt.

drmaniac
2008-02-23, 14:27:01
Ich kann dir nur eines Sagen:

geh NICHT zur Vorladung.

Da kannst du nicht zu gewzungen werden.
Du wirst mies behandelt werden (nicht wegen der ach so dollen Verbreitung) sondern
weil du nunmal so drauf sind und Vernehmung is auch immer Arbeit außerdem werden
sie dir die Worte im Mund rumdrehen und du reitest dich selber weiter rein.

Korrektes Vorgehen: nicht hingehen. Musst auch nicht absagen.
Anwalt nehmen der Akteneinsicht verlangt. Dann sagt er die genau was du gemacht haben
sollst und du kannst deine Antwort überdenken! Der Anwalt wird es dann übermitteln.

Meist wird sowas dann eingestellt.

Rechtsschutz wird das NICH zahlen.

Desweiteren kann auch EIN ganz "normales" Bild was poppen zeigt für so ne Anzeige langen.

(Scheiss Jugendschutzgesetz...das eh mehr Erwachsene gängelt als unsere durch Happy Slapping und IRAK Krieg im TV versauten Kiddys...)

.

Schimi1983
2008-02-23, 14:32:41
ich geh am Montag mal nach der Arbeit (bzw rufe ich da mal mitags rum erstmal an) zum Anwalt...

Das mit dem Worte umdrehen könnt auch nen Problem werden da mein Vater wie weiter oben geschrieben zwar Deutsch kann aber verhandlungssicher würd ich das nicht nennen... und je nachdem was da für einer sitzt ....

sun-man
2008-02-23, 14:34:21
Klingt eher nach nem Fake....von wem auch immer.
Ruf dort an und laß dir bestätigen das es die Jungs da wirklich gibt.

Was könnte auf meinen Vater den zukommen? der ist ja Anschlussinhaber (und hat total keinen plan von Pcs)
P2P abstellen und so lange abgeschaltet lassen bis Du dafür belangt werden kannst. Ich find es schon recht dreist die unwissenden Eltern da reinzureiten. Schlimmstenfalls kommen da mal eben ein paar hundert oder tausend Euro auf einen zu und der "liebe Sohn" ist ja erst 15 und kann es eh nicht zahlen. Das mag sicherlich auch an den eltern liegen, als Nachwuchs das aber auszunutzen ist doch echt frech.

MFG

foobi
2008-02-23, 14:35:47
bei der oben gegannten Dienststelle bla bla
vorzusprechen
Anrufen -> Absagen -> Anwalt -> Akteneinsicht.
Bei ner Vernehmung bei der Polizei gibts nix zu gewinnen.

Schimi1983
2008-02-23, 14:39:01
hier eine Fotos des Briefes

*edit: Link entfernt"

CrazyHorse
2008-02-23, 14:43:41
Stinkt nach Fake. Herr Wix lässt grüßen... Hast du dir mal die Rechtschreibung angesehen? Und die Formulierungen? Daten aus dem Internet hochladen? Dann sind keine Paragraphen drin auf denen sich das stützt. Da will dir einer nen Streich spielen...

n00b
2008-02-23, 14:45:22
hier eine Fotos des Briefes

*blubb*

Wie schon oft geraten, nimm dir nen Anwalt. Schnell. Der wird dir sagen was du tun oder unterlassen musst.

Ist 99pro eine Sache aufgrund einer der Abmahnanwälte. Bei Musik werden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen regelmässig eingestellt und man bekommt nur das Abmahnschreiben des Anwalts. Bei Pornografie wird von der StA eben noch wegen der Verbreitung pornografischer Schriften extra ermittelt.

Walkman
2008-02-23, 14:45:29
Da steht "hochladen ... AUS dem Internet"....

Sieht komisch aus. Frag am Besten mal bei der Polizei ob es den Beamten wirklich gibt.

Nahaz
2008-02-23, 14:46:14
Mach mal bitte ein Bild vom Umschlag. Der Brief kommt mir seltsam vor, ich seh jedenfalls kein Dienstsiegel...

Brunt, FCA
2008-02-23, 14:46:32
Bei Kinderpronographie gibt es keine Vorladung, sondern direkt eine verdiente Hausdurchsuchung.

n00b
2008-02-23, 14:48:10
Da steht nix von KiPo.

Brunt, FCA
2008-02-23, 14:48:54
Da steht nix von KiPo.

Oh. Dann ist gut. Hab ich mich verlesen...

Edit: In den ersten Topics steht "Re: vvorladung wegen kinderpornografie"

Hab mich also doch nicht verlesen... Ich weiß nur nicht ob der Originalposter das wieder geändert hat.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=6302786&postcount=2

Spasstiger
2008-02-23, 14:49:22
Hab den Titel mal angepasst. ;)
Ich schätze die werden dir bei der Vernehmung schon ihre Beweise zeigen. Was mich allerdings wundert, rückt bei einem solchen Verdacht nicht die Polizei an und beschlagnahmt den Rechner? Könnte es vielleicht sein dass dich einer bei der Polizei angeschissen hat (egal ob berechtigt oder unberechtigt)?
Beschlagnahmt wird denke ich nur, wenn der Verdacht besteht, dass illegales Material auf dem Rechner zu finden ist. Hier gehts wohl eher drum, dass Pornographie der Allgemeinheit und somit auch auch Minderjährigen verfügbar gemacht wurde (Filesharing?). Das pornographische Material an sich muss dabei natürlich nicht illegal sein. Von daher wäre eine Beschlagnahmung auch etwas zu viel des Guten. Und Beweismaterial liegt ja offenbar schon vor, da muss man nicht erst das BKA auf beschlagnahmte Rechner loslassen.

Schimi1983
2008-02-23, 14:55:49
ich ahbe im ersten moment (aus schreck?) auch kinderpornografie in dem brieg gelesen... beim zweiten (dritten*G9 mal durchlesen wurde es dann klarer... deswegen wurde die überschrift verändert....

http://666kb.com/i/awd1uvhakwvskcdom.jpg

sei laut
2008-02-23, 14:56:05
Hab mich also doch nicht verlesen... Ich weiß nur nicht ob der Originalposter das wieder geändert hat.
Richtig, einfach schlicht zuwenig gelesen.
http://forum-3dcenter.de/vbulletin/showpost.php?p=6302827&postcount=4

none
2008-02-23, 15:00:06
Anwalt nehmen, und auf den hören, hier im Forum bekommst du keine super Ratschläge. Wobei ein "Herr Wix" natürlich seltsam klingt.

Außerdem, eMule abschalten. Wer das heute benutzt, ist selber schuld.
Und man muss nicht gleich gigabyteweise Dateien anbieten, eine einzige reicht - egal ob Spiel, Musikstück oder 'n Porno, der fälschlicherweise (oder auch nicht) angeklickt worden ist.

Nahaz
2008-02-23, 15:01:07
Auf dem Umschlag ist ein Stempel vom Landrat bzw. wohl vom entsprechenden Amt. Weiß vielleicht einer ob Post von der Polizei nicht auch von der Polizei gestempelt wird? Ich hab da null Ahnung und hab zum Glück noch nie Post von denen bekommen...

Brunt, FCA
2008-02-23, 15:04:30
Richtig, einfach schlicht zuwenig gelesen.
http://forum-3dcenter.de/vbulletin/showpost.php?p=6302827&postcount=4

Stimmt, ich gelobe Besserung.

Anwalt nehmen, und auf den hören, hier im Forum bekommst du keine super Ratschläge.

Bevor er sich einen Antwalt nimmt, würde ich da erstmal nachfragen, und den Brief ggf. zur Polizei bringen. Die sind Bestimmt daran interessiert herauszufinden, wer in ihrem Namen so etwas verteilt/herstellt. Den Anwalt würde ich erst einschalten, wenn sich das Schreiben wider erwarten als echt herausstellt.

raschomon
2008-02-23, 15:21:03
Mach mal bitte ein Bild vom Umschlag. Der Brief kommt mir seltsam vor, ich seh jedenfalls kein Dienstsiegel...

Stört mich auch sehr. Kein Siegel, kein Logo, kein ordentlicher Briefkopf. Die paar Kästchen oben kann man zur Not auch noch mit Word 97 "malen".

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Rechtsschutzversicherung

Früher ein absoluter Luxus für Übervorsichtige, heute fast schon ein Muß für jedermann. Leider, leider!

Schimi1983
2008-02-23, 15:23:17
ich werde das montag versuchen zu klären... bin für heute erstmal weg.... schöen Samstag wünsch ich euch allen noch :-)

Die gelbe Eule
2008-02-23, 15:29:20
Die Kripo würde sich freuen, wenn der Brief ein Fake ist. Da Du ja vorgeladen bist, sollte es kein Problem sein, Deine Vorladung telefonisch nochmals bestätigen zu lassen. Du möchtest eben eine Auskunft und diese kann man Dir nicht verwähren, bzw. später anlasten.

Spasstiger
2008-02-23, 15:31:59
Dein Vater kann ja erstmal zur Vorladung gehen, vielleicht stellt sich der Brief dann tatsächlich als Fake heraus. Und bei einer Vorladung muss man keine Aussage machen. Erstmal fragen, was einem genau vorgeworfen wird und dann nur antworten, wenn man sich damit garantiert nicht belastet. Sollten an den Vorwürfen doch was dran sein, am besten erstmal zum Anwalt gehen und keine weiteren Aussagen machen (gut, die Beamten werden sich wohl nicht so leicht abwimmeln lassen, aber sie können keine Aussagen erzwingen).

Mark3Dfx
2008-02-23, 15:56:29
"Herr Wix" X-D

haha, Fake ahoi

Nahaz
2008-02-23, 16:12:13
"Herr Wix" X-D

haha, Fake ahoi

Gib mal im Online-Telefonbuch den Namen Wix ein, ich bekomme da 82 Treffer. Einfach nur wegen des Namens auf einen Fake zu schließen ist vielleicht zu kurz gedacht :wink:

mf_2
2008-02-23, 23:10:38
Dein Vater kann ja erstmal zur Vorladung gehen, vielleicht stellt sich der Brief dann tatsächlich als Fake heraus. Und bei einer Vorladung muss man keine Aussage machen. Erstmal fragen, was einem genau vorgeworfen wird und dann nur antworten, wenn man sich damit garantiert nicht belastet. Sollten an den Vorwürfen doch was dran sein, am besten erstmal zum Anwalt gehen und keine weiteren Aussagen machen (gut, die Beamten werden sich wohl nicht so leicht abwimmeln lassen, aber sie können keine Aussagen erzwingen).


Warum denn hingehen wenn es ein Fake sein könnte?
Wenn es ein Fake ist, kann er den Termin ruhig sausen lassen. Nicht dass er sich dann doch irgendwie verdächtig macht, indem er aus Versehen erwähnt, dass er eMule laufen hat. Und sei es nur wenn er sagt "Ich hab ja eMule ned für Pornos".
Wenn es kein Fake ist, dann auch sausen lassen, weil lt. den Aussagen einiger meiner Vorposter so eine Vorladung nicht bindend ist.
Zumal ich denke, dass sowas bindendes doch sowieso als Einschreiben geschickt werden muß, oder? Alles andere könnte ja auf dem Postwege verloren gegangen sein.

RIP
2008-02-23, 23:23:15
Falls du dir wirklich nichst zu schulden kommen lassen hast, geh mit dem brief zur polizei und lass das auf echtheit kontrollieren.
Die haben sicher die möglichkeiten da mal "nach zu fragen" obs stimmt.
Ich kann mir gut vorstellen das es millionen porno dowloader gibt, alleine wegen portale wie youp...
Aber das man deswegen eine Vorladung bekommt und noch so unsachlich und voller Fehler...
Dennoch würde ich mir keine Sorgen machen wenn du nichts getan hast.
Ich verstehe nur nicht warum die dich sehen wollen...sehr komisch, vielleicht ein scherz zum geburtstag?
Ne wohl kaum, aber es hört sich einfach sehr seltsam an.
Dann noch der komische zufall mit "pornographie...Herr Wix.

axis-of-evil
2008-02-23, 23:42:17
Sofern es keine richterliche Vorladung ist musst du oder dein Vater da gar nicht hingehen.

Zitat (http://www.spormann.de/arbeit.htm)

Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung muss niemand folgen, ganz gleich, ob er als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen werden soll. Einem Beschuldigten ist sogar ausdrücklich davon abzuraten, sich bei der Polizei vernehmen zu lassen, denn er könnte sich aus Unkenntnis "um Kopf und Kragen" reden. Aber auch als Zeuge könnte man in Verlegenheiten geraten. Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch beim Strafverteidiger.

Drehrumbumm
2008-02-23, 23:52:08
Würde auch auf Fake tippen,
eben weil es ohne Siegel und Briefkopf daher kommt,
außerdem sollte ne Polizeidienststelle auch ne eigene Frankiermaschine haben
(gut, auf'm Dorf mit 1 Polizisten und nebendran das Rathaus vlt nicht ^^).
Dazu noch die Formulierungen und Rechtschreibfehler im Text...

Ruf da an und frag nach,
spart man sich den Weg zur Wache und die Gefahr sich irgendwie doch verdächtig zu machen ist am geringsten..
Wenn es dann ein Fake war, kannste den Brief ja den Beamten übergeben,
die können dann mal im Landratsamt oder wo auch immer der Umschlag frankiert wurde nachfragen...

Falls doch echt:
wie schon gesagt, nicht hingehen, wenn man sich das "Gespräch" mit den Beamten nicht sicher zutraut und Anwalt->Akteneinsicht.
(Wenn man hingeht und nicht von vornherein verweigert, sondern anfängt Aussagen zu machen, dann aber bei happigeren Fragen doch nicht antworten will, kann einem das als Nachteil ausgelegt werden!
anders als wenn man gleich verweigert und nur personelle Angaben macht (muss man), dass ist dann neutral zu bewerten)

drmaniac
2008-02-23, 23:54:43
... Erstmal fragen, was einem genau vorgeworfen wird und dann nur antworten, wenn man sich damit garantiert nicht belastet.

die Beamten sind geschult auf Verhöre.

Du hast keine Chance unvorbereitet und schon gar nicht wenn du eh nicht mit der deutsche Sprache verhandlungssicher bist...

tus nicht.

.

Drehrumbumm
2008-02-24, 00:10:24
die Beamten sind geschult auf Verhöre.

Du hast keine Chance unvorbereitet und schon gar nicht wenn du eh nicht mit der deutsche Sprache verhandlungssicher bist...

tus nicht.

.


So isses...ich war mal bei so ner Vorladung
(is schon n Stückchen her, wurde damals mit Kumpels beim kiffen erwischt X-D) und hab mich vorher bisschen schlau machen können und mit einem befreundeten Anwalt geredet
-bin freiwillig hin und musste wie gesagt aussagen zu mir und meinen Eltern machen und hab ansonsten verweigert,
was den Herren aber ned gepasst hat..
Saß da in dem Bürozimmer auf'm Stuhl und wurde erstmal abwechselnd von 2 Seiten mit Fragen gelöchert
(ein Beamter saß links im Raum, der andere Rechts, musste also immer den Kopf hin und her drehen, bis es mir zu doof war und ich nurnoch den einen angeschaut habe),
dann noch, so blöd es klingt und auch war, die "Guter Bulle, Böser Bulle"-Nummer, bei der einer sehr schroff war, der andere sich mit Sätzen wie
"naja, a guad's Zeug habt's a da ja scho g'habt, ge...;) " empfehlen wollte...;D

Haben dann wohl gemerkt, dass sie nix weiter erfahren werden und angefangen über Fußball zu reden und so getan, als wäre ich nicht mehr im Raum...
-auf die Nachfrage meinerseits ob sie fertig sind, hieß es nur grob "jaja, kannst gehn..."

Sehr nette Herren, wirklich,
wenn nur alle meine Freunde und Helfer so wären... :rolleyes:

edit:
2 Freunde wurden nachts noch mit auf's Revier genommen, dabei erstmal ne Stunde einzeln im kalten Auto sitzen gelassen,
durften nicht telefonieren!!, dann ne Stunde lang verhört und ihnen wurde erzählt "dein Kumpel hat eh schon ausgepackt (was falsch war), am besten du gestehst auch gleich, dann kommst du besser davon" o.s.ä., etc. pp

-wohlgemerkt, wir waren 14 und 15 und keine Schwerverbrecher...

Naja, leicht Offtopic geworden das ganze, sorry... ;)

registrierter Gast
2008-02-24, 00:50:39
Aber nur weil es bei euch nicht so doll lief, verallgemeinert ihr gleich. :rolleyes:

Bei meinen Verhören waren sie immer freundlich. Beim zweiten z.B. musste ich erst die Standard-Fragen beantworten. Name, Herkunft, Verheiratet, ... Als es dann zu meinem Gehalt kam und ich das auch beantwortet hab, hat er mich noch einmal eindringlich gewarnt, dass ich das NICHT zu beantworten brauche. Die Aussage kam dann auch nicht ins Protokoll - er weiß wohl, wie die Staatsanwaltschaft arbeitet und wenn die sehen "ahh, der hat ja ne Latte Geld", dann drücken sie dem mal eine ordentliche Geldstrafe auf.
Als es dann an den Tathergang ging, sagte er: "Wissen sie was, dass Tippen sie selbst. Sie können das ehh besser [Anm.: als Beruf habe ich Anwendungsentwickler angegeben]". Währenddessen hat er sich raus gestellt und geraucht - natürlich mit offener Tür. Zum Schluss meinte er: "Am besten zeigen sie im letzten Satz noch etwas Reue, das stimmt die Anwaltschaft positiv."

Nach der Befragung hat er mich gefragt, ob ich zu seinem nachfolgenden Fall ein paar technische Fragen beantworten könne. Da ging es um Computer [Anm.: als Beruf habe ich Anwendungsentwickler angegeben] und fragte z.B., wie das technisch geht, dass man anhand einer IP einen Personennamen herausfinden kann. Er wußte nur, dass es irgendwie geht.



Auf meinen Vorladungen waren auch immer Stempel. Im Header war auch das Wappen des Bundeslandes, wenn ich mich recht erinnere.
Anrufen kann man bei denen auch ohne Probleme. Bei mir stand immer eine Nummer dabei und habe es vor der zweiten Vorladung auch getan. Wollte den Termin bestätigt haben.

RattuS
2008-02-24, 00:54:49
Also die Formulierung und Tippfehler deuten sehr auf einen Fake hin. Bei solchen ernsthaften Schreiben gibt es normalerweise Vorlagen, die mit Sicherheit keine derartig schlecht forumlierten Sätze beinhalten. Ruf an und frag nach, ob ein derartiger Termin überhaupt existiert.

Drehrumbumm
2008-02-24, 01:02:24
Ja, das stimmt natürlich dass da nicht alle gleich sind,
hab auch schon gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht und anscheinend sind die Leute von der Wache bei uns auch eher ne Ausnahme in ihrem Verhalten ;(

Der den du da erwischt hattest war ja echt mal cool...
-dank da sind halt die Unterschiede zwischen denen, die das als ihren Beruf ansehen, den sie Ordnungsgemäßg (mehr oder weniger ;)) machen, aber das wars
und denen die das als Lebensinhalt ansehen, alles und jeden zu stellen, zu ermahnen, anzuzeigen, o.ä. und nen schlechten Tag haben, wenn sie die deutschen Straßen nicht von xy Sündern befreit haben....

Stormtrooper
2008-02-24, 09:37:18
Sofern es keine richterliche Vorladung ist musst du oder dein Vater da gar nicht hingehen.

Zitat (http://www.spormann.de/arbeit.htm)



Falsch ...
Wenn die Vorladung von einem Staatsanwalt kommt mußt du sehr wohl hin.

Schimi1983
2008-02-24, 11:31:11
wie gesagt rufe da Montag an und je nachdem was die sagen (Wenns wahr ist) rufe ich danach direkt den Anwalt an...

Laz-Y
2008-02-24, 11:54:18
Das Kinderpronographie aufs äußerste verfolgt werden sollte steht wohl außer Frage. Aber was ist den an 'normalen' Pronos so verwerflich? Ist da nix verbotenes. Kann mir nicht vostellen, dass daswegen die Polizei einschreitet.

derpinguin
2008-02-24, 12:06:39
Das Kinderpronographie aufs äußerste verfolgt werden sollte steht wohl außer Frage. Aber was ist den an 'normalen' Pronos so verwerflich? Ist da nix verbotenes. Kann mir nicht vostellen, dass daswegen die Polizei einschreitet.
Urheberrecht.

n00b
2008-02-24, 12:12:32
Das Kinderpronographie aufs äußerste verfolgt werden sollte steht wohl außer Frage. Aber was ist den an 'normalen' Pronos so verwerflich? Ist da nix verbotenes. Kann mir nicht vostellen, dass daswegen die Polizei einschreitet.

Lies mal auf Seite 1 nach. Er hat eMule am Laufen gehabt, wenn er da Pornos, auch "normale", freigegeben hat dann können die auch Minderjährige runterladen. Und dann ist das schon ein Fall für die Polizei.

drmaniac
2008-02-24, 13:22:34
Das Kinderpronographie aufs äußerste verfolgt werden sollte steht wohl außer Frage. Aber was ist den an 'normalen' Pronos so verwerflich? Ist da nix verbotenes. Kann mir nicht vostellen, dass daswegen die Polizei einschreitet.

dann such mal bei google.com (filter ausschalten bei erweiterte suche) nach "fuck" setze eine ganz "normales" Pornobild auf deine HP und warte ab.

Du bist sofort drann wegen Verbreitung von Pornografie.

Was total beknackt ist.

.

Thomas(:
2008-02-24, 13:28:34
Und die haben keine Durchsuchung gemacht?

Spasstiger
2008-02-24, 13:30:01
Urheberrecht.
Bei Urheberrechtsverletzungen erstattet der Rechteinhaber Anzeige und nicht der Staatsanwalt.

Lest mal StGB §184:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
[...]
5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
[...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Und die haben keine Durchsuchung gemacht?
Ist doch überflüssig, wenn es kein illegales Material zu beschlagnahmen gilt.

incM
2008-02-24, 13:36:50
sollte es einen nicht stutzig machen wenn der angebliche hauptkommissario Wix heisst? :D
klar fake

PHuV
2008-02-24, 13:37:27
Da ich schon diverse Vorladungen hatte, habe ich es mal verglichen:

Es muß immer angegeben sein:


Tatvorwurf
Tatzeit
Tatort
Tatörtlichkeit


Bei jedem amtlichen Schreiben muß eine entsprechende Rechtsbelehrung erfolgen,z.B.:


Nach $163 der Strafprozessordung ist Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu den Beschuldigunge zu äußern, die vorliegenden Verdachtsmomente zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen usw.


Die Rechtsbelehrung ist aus meiner Sicht überhaupt nicht korrekt und ungenügend. Ebenso sind die Vorwürfe sehr wage definiert, siehe Angaben oben.

Aber man darf sich nicht täuschen lassen. Ich habe mal ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, das sah so laienhaft aus, war aber echt. :eek: Auch manche Behörden arbeiten nicht sauber und ordentlich. Nur der Name würde mich schon stutzig machen.

n00b
2008-02-24, 13:40:07
Auf dem Umschlag ist ein Stempel vom Landrat bzw. wohl vom entsprechenden Amt


Klar, kann auch gefälscht sein aber ich gehe im Moment eher davon aus dass an der Sache was dran ist.

Cubitus
2008-02-24, 13:48:32
also die Rechtsschutz wird nicht zahlen, da das Verbereiten Pornz sicher auch irgendwelche Urheberrechte verletzt.

nun ist die Frage wieso man dich vorladen will, reichen die Beweise der Gegenseite nicht aus, oder gibt man dir eine chance den Sachverhalt zu klären.

Also ich würde nicht hingehen, mich nicht dazu äußern, die HD low level formatieren, schauen das keine Pornz oder sonstiges zeugs drauf ist,
am besten noch die Platte verschlüsseln und mal die zur Vorsicht angefertigten Sicherheitskopien verschwinden lassen ...

Ach ja und in Zukunft einen großen Bogen um Emule machen..

derpinguin
2008-02-24, 13:54:46
Lest mal StGB §184:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

.

Da der Anschlussinhaber dafür zuständig ist, was runtergeladen wird und was nicht, kann kein Jugendlicher Prons beim TE geladen haben. Der Anschlussinhaber muss Ü18 sein und muss dafür sorgen, dass seine Kiddies kein Pron laden. Damit kann §184 nicht voll zur Anwendung kommen.

Stormtrooper
2008-02-24, 14:57:56
Da der Anschlussinhaber dafür zuständig ist, was runtergeladen wird und was nicht, kann kein Jugendlicher Prons beim TE geladen haben. Der Anschlussinhaber muss Ü18 sein und muss dafür sorgen, dass seine Kiddies kein Pron laden. Damit kann §184 nicht voll zur Anwendung kommen.


Damit kann sich der Anschlußinhaber nicht rausreden, denn hier gilt die Störerhaftung.
Kann er niemand benennen der die Tat begangen hat, trifft die volle Härte den Anschlußinhaber.

DeutscherHerold
2008-02-24, 14:58:48
Sorry das ich frage, aber wo ist nochmal das Problem das der gute Herr sich einfach telefonisch den Vorladungstermin bestätigen lässt um sämtliche Zweifel über die Echtheit des Schreibens zu beseitigen?

Spasstiger
2008-02-24, 18:27:08
Da der Anschlussinhaber dafür zuständig ist, was runtergeladen wird und was nicht, kann kein Jugendlicher Prons beim TE geladen haben. Der Anschlussinhaber muss Ü18 sein und muss dafür sorgen, dass seine Kiddies kein Pron laden. Damit kann §184 nicht voll zur Anwendung kommen.
Es geht doch ums Hochladen, also ums Verbreiten.

Drehrumbumm
2008-02-24, 19:03:59
Damit kann sich der Anschlußinhaber nicht rausreden, denn hier gilt die Störerhaftung.
Kann er niemand benennen der die Tat begangen hat, trifft die volle Härte den Anschlußinhaber.

Glaub du hast was falsch verstanden... ;)

-es ging drum dass Prons an sich ja nicht verboten sind, nur das verfügbarmachen an Minderjährige (Formulierung..? oO) da aber diese keinen eigenen Internetanschluss beantragen können und normalerweise der Anschlussinhaber (Eltern, Inet-Cafe, ...) für diesen verantwortlich ist,
sollte das Hochladen von Pornos im Internet egtl. nicht strafbar sein...


Sorry das ich frage, aber wo ist nochmal das Problem das der gute Herr sich einfach telefonisch den Vorladungstermin bestätigen lässt um sämtliche Zweifel über die Echtheit des Schreibens zu beseitigen?

Nirgends, darum gehts ja inzwischen eigentlich auch garnicht mehr... ;)

n00b
2008-02-24, 19:12:32
Die Polizei scheint ja auch nicht von einer grösseren Sache auszugehen sonst hättens gleich ein Rollkommando vorbeigeschickt und die Bude auf den Kopf gestellt. Glaub ned dass von der strafrechtlichen Seite grosse Gefahr droht. Zivilrechtlich kanns allerdings ziemlich teuer werden.

Stormtrooper
2008-02-24, 20:09:44
Glaub du hast was falsch verstanden... ;)

-es ging drum dass Prons an sich ja nicht verboten sind, nur das verfügbarmachen an Minderjährige (Formulierung..? oO) da aber diese keinen eigenen Internetanschluss beantragen können und normalerweise der Anschlussinhaber (Eltern, Inet-Cafe, ...) für diesen verantwortlich ist,
sollte das Hochladen von Pornos im Internet egtl. nicht strafbar sein...

Warum?
Egal, wer die Pornos anbietet macht sich strafbar, dadurch das beim I-Net Anschluß die Störerhaftung gilt, macht sich der Anschlußinhaber auch strafbar wenn die Kinder die Pornos anbieten.

DerGroße
2008-02-24, 20:23:56
pfffft...
aufgrund von fehlendem Stempel der Wache,
der fehlenden Paragraphen,
der merkwürdigen Wortwahl und der Schreibfehler und dem Zufall verbreitung von Pornos und nem Herrn Wix

würde ich hier zu 99,9 % ausschließen, dass der Brief "echt" ist

Drehrumbumm
2008-02-24, 20:50:41
Warum?
Egal, wer die Pornos anbietet macht sich strafbar, dadurch das beim I-Net Anschluß die Störerhaftung gilt, macht sich der Anschlußinhaber auch strafbar wenn die Kinder die Pornos anbieten.

Dass der Papa sich strafbar macht, wenn Sohnemann was illegales anbietet is klar,
aber die Frage war halt, ob das anbieten der Pornos überhaupt illegal ist, bzw. ob das Sinn macht (sind ja auch nochmal 2 versch. Paar Schuhe...)..

-in nem Sexshop dürfen auch Pornos verkauft werden, weil nur Erwachsene Zutritt bekommen, werden die Filme dann aber zuhause auf dem Fernseher deponiert, macht derjenige sich Strafbar, nicht der Laden.

mf_2
2008-02-25, 00:32:57
Dass der Papa sich strafbar macht, wenn Sohnemann was illegales anbietet is klar,
aber die Frage war halt, ob das anbieten der Pornos überhaupt illegal ist, bzw. ob das Sinn macht (sind ja auch nochmal 2 versch. Paar Schuhe...)..

-in nem Sexshop dürfen auch Pornos verkauft werden, weil nur Erwachsene Zutritt bekommen, werden die Filme dann aber zuhause auf dem Fernseher deponiert, macht derjenige sich Strafbar, nicht der Laden.

Hier kommen zwei Sachen zum Zug:
Einmal eben eventuell dieses Verfügbarmachen für Minderjährige
und
das ganz normale Urheberrecht!!!

Du hast ja auch geschrieben, dass in einem Sexshop Pornos verkauft werden. Bie P2P verschenkst du sie ja quasi, ohne die Rechte daran zu haben. Das ist eine 'ganz normale' Urheberrechtsverletzung.
Also selbst wenn dieses 'Verfügbar machen' nicht strafbar sein sollte, wie jemand vorher hier im Thread meinte, weil ja Minderjährige eh keinen Internetanschluß haben können, dann ist spätestens die Urheberrechtsverletzung eben strafbar.

Drehrumbumm
2008-02-25, 00:50:08
Naja...wenn's selbstgemachter pron war... X-D

-ne stimmt natürlich, wenn da Urheberrechte verletzt werden, ist das nochmal was anderes...

Spasstiger
2008-02-25, 00:56:24
Das Anbieten von Pr0n per Filesharing ist schon strafbar, wenn keine Alterskontrolle erfolgt.
Und dabei ist es auch egal, ob Urheberrechte verletzt werden (falls welche verletzt werden, kann der Rechteinhaber natürlich immer noch Anzeige erstatten).

Drehrumbumm
2008-02-25, 01:03:24
stimmt wohl....bei diversen äh..seiten :D, ist ja auch ein altersnachweis erforderlich,
zumindest bei denen aus d-land...

Spasstiger
2008-02-25, 01:07:30
@Threadstarter: Hast du eventuell jüngere Geschwister, die solche Filmchen über ihre Handys tauschen? Scheint inzwischen auch schon ein echtes Problem zu sein, unter anderem deshalb sind auch an vielen Schulen Handys verboten.

The Arbiter
2008-02-25, 04:43:31
Auf dem Umschlag ist ein Stempel vom Landrat bzw. wohl vom entsprechenden Amt. Weiß vielleicht einer ob Post von der Polizei nicht auch von der Polizei gestempelt wird? Ich hab da null Ahnung und hab zum Glück noch nie Post von denen bekommen...

Also, ich hatte auch schonmal eine Vorladung bekommen. Der Brief sieht absolut genauso aus wie meiner, allerdings hatte mein Briefumschlag einen Polizeistempel.

Panasonic
2008-02-25, 09:02:42
hI,

heute Kamm ne Vorladung/Einladung beim Kriminalamt bei meinen Eltern wegen angeblicher Verbreitung von Pornografie. Sie war natürlich an meinen Vater gerichtet da er Anschluss Inhaber ist...

Bei uns hat sich aber keiner sowas runtergeladen....

hat sowas schon jemand erlebt?
Erfahrungsgemäß steht auf den Ladungen oben rechts ein Ansprechpartner inkl. Telefonnummer....

Schimi1983
2008-02-25, 17:52:44
Brief echt ... habe angerufen (habe nicht die Durchwahl benutzt sondern die Zentrale und da nach dem Herrn Wix gefragt... war nen schmunzeln als die sagte "Ich verbinde"....

naja am Mittwoch ist der Termin beim Anwalt....

Ich halt euch auf dem laufendem...

mf_2
2008-02-25, 19:34:43
Trotz der sprachlichen Fehler? Wow.

Da das aber echt ist, würde ich den Namen des Komissars verwschwinden lassen. Also zumindest dort wo du es kannst (Briefscan, deine Postings).
Nicht dass du noch wegen Verletzung der Privatsphäre oder sowas dran bist.

sei laut
2008-02-25, 19:49:33
unter anderem deshalb sind auch an vielen Schulen Handys verboten.
Auch, bei uns auf der Berufsschule wars eher das Drehen von Filmen. Was Kids auf ihrem Handy haben, ist Lehrern doch egal. Wenn sie sich selber als Hauptdarsteller im Internet finden, hört aber der Spaß bei ihnen auf. Verständlich, wenn auch einseitig.

Drehrumbumm
2008-02-25, 20:40:59
Brief echt ... habe angerufen (habe nicht die Durchwahl benutzt sondern die Zentrale und da nach dem Herrn Wix gefragt... war nen schmunzeln als die sagte "Ich verbinde"....

naja am Mittwoch ist der Termin beim Anwalt....

Ich halt euch auf dem laufendem...


Sachen gibts...:|

-würd dann auch besser mal den Namen vom "Herrn Onanie" rausnehmen..
(der passt ja dann echt wie die Faust aufs Auge zu dem Fall.. X-D)

Schimi1983
2008-02-25, 20:48:22
habe den link mal entfernt zum Foto des Briefes....

RattuS
2008-02-25, 23:17:19
Ich drück dir die Daumen, dass alles gut geht.

PHuV
2008-02-27, 12:54:45
erzähl auf alle Fälle, was rausgekommen ist.

Das gute A
2008-02-27, 13:10:08
Interessiert mich auch mal. Bin gespannt, was sich da ergibt.

Grüße

Schimi1983
2008-02-27, 22:44:12
so, ich war heute beim Anwalt...

der nimmt jetzt Akteneinsicht... etc...

ich werde mir den Theard mal "Bookmarken" und euch natürlich am Laufendem halten (weis ja net wie langsam sowas geht...

Pinoccio
2008-02-28, 12:29:36
"Freunde nackter Tatsachen, die Kauf- oder Leihgebühren scheuen und sich in Tauschbörsen versorgen, müssen künftig mit Ungemach rechnen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader."
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/02/27/porno2porno-wird-riskant/

DIe übliche Vorgehensweise: Strafanzeige, Akteneinsicht, zivilrechtliche Forderung. Besonders übel ist in diesem Falle allerdins, daß die Verbreitung von Pornographie selber u.U. schon strafbar ist.

Für deinen eigenen Fall sehr unangenehm ist möglicherweise ein Urteil des OLG Düseldorf (http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_056.pdf):
"Der Antragsgegner hat für die unter Nutzung seines Anschlusses begangenen Urheberrechtsverletzungen nach den Regeln der Störerhaftung einzustehen. [...] Hierfür genügt, dass der Antragsgegner willentlich einen Internetzugang geschaffen hat, der objektiv für Dritte nutzbar war."
Von einigen Juristen wird dies auch in dem Sinne verstanden, daß der Anschlußinhaber haftbar gemacht wird für Handlungen seiner Familienmitglieder, wier es bei euch ja der Fall zu sein scheint.

Ich drück dir/euch die Daumen, daß ihr da mit möglichste geringem Schaden rauskommt. Aber auf eine Abmahnung könnt ihr euch wohl einstellen.

/Nachtrag:
Links zum Weiterlesen:
Google (http://www.google.de/search?q=purzel+abmahnung+p2p), Liste von Pornofilme, wegen denen bereits abgenmahnt wurde (http://abmahnwahn.dreipage.de/textseite_73325144.html), Telepolis-Artikel zum Thema (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27253/1.html).

mfg

JasonX
2008-02-28, 13:46:43
Ja, aber das ist die K&W bei uns in Regensburg, mit der hat ein Bekannter von uns bekanntschaft gemacht, das Zettelchen hat aber nicht so ausgesehen wie es der Threadstarter beschreibt.

MarcWessels
2008-02-28, 14:02:18
"Freunde nackter Tatsachen, die Kauf- oder Leihgebühren scheuen und sich in Tauschbörsen versorgen, müssen künftig mit Ungemach rechnen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader."
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/02/27/porno2porno-wird-riskant/

DIe übliche Vorgehensweise: Strafanzeige, Akteneinsicht, zivilrechtliche Forderung. Besonders übel ist in diesem Falle allerdins, daß die Verbreitung von Pornographie selber u.U. schon strafbar ist.Dass die Staatsanwaltschaften das noch immer mit sich machen lassen... :rolleyes:

/Nachtrag:
Links zum Weiterlesen:
Google (http://www.google.de/search?q=purzel+abmahnung+p2p), Liste von Pornofilme, wegen denen bereits abgenmahnt wurde (http://abmahnwahn.dreipage.de/textseite_73325144.html), Telepolis-Artikel zum Thema (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27253/1.html).*looooool* 05/2007
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Dadi
2008-02-28, 14:27:18
Echt übel,

drück dir auch die Daumen...
Und weißt du schon ob jemand Pornos bei dir runtergeladen hat @ Threadstarter?

Edit: Der Brief ist aus deinem beitrag nicht weg, zumindest im Thread, da hat jemand 2 Beiträge später den Brief im Zitat weiterhin drin. Nimms raus. ;) Bzw. schreib demjenigen ne PN.

atlantic
2008-02-28, 14:50:09
...

Edit: Der Brief ist aus deinem beitrag nicht weg, zumindest im Thread, da hat jemand 2 Beiträge später den Brief im Zitat weiterhin drin. Nimms raus. ;) Bzw. schreib demjenigen ne PN.


ich mach das mal :wink:

EureDudeheit
2008-02-28, 16:19:44
"Freunde nackter Tatsachen, die Kauf- oder Leihgebühren scheuen und sich in Tauschbörsen versorgen, müssen künftig mit Ungemach rechnen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader."
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/02/27/porno2porno-wird-riskant/

DIe übliche Vorgehensweise: Strafanzeige, Akteneinsicht, zivilrechtliche Forderung. Besonders übel ist in diesem Falle allerdins, daß die Verbreitung von Pornographie selber u.U. schon strafbar ist.

Für deinen eigenen Fall sehr unangenehm ist möglicherweise ein Urteil des OLG Düseldorf (http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_056.pdf):
"Der Antragsgegner hat für die unter Nutzung seines Anschlusses begangenen Urheberrechtsverletzungen nach den Regeln der Störerhaftung einzustehen. [...] Hierfür genügt, dass der Antragsgegner willentlich einen Internetzugang geschaffen hat, der objektiv für Dritte nutzbar war."
Von einigen Juristen wird dies auch in dem Sinne verstanden, daß der Anschlußinhaber haftbar gemacht wird für Handlungen seiner Familienmitglieder, wier es bei euch ja der Fall zu sein scheint.

Ich drück dir/euch die Daumen, daß ihr da mit möglichste geringem Schaden rauskommt. Aber auf eine Abmahnung könnt ihr euch wohl einstellen.

/Nachtrag:
Links zum Weiterlesen:
Google (http://www.google.de/search?q=purzel+abmahnung+p2p), Liste von Pornofilme, wegen denen bereits abgenmahnt wurde (http://abmahnwahn.dreipage.de/textseite_73325144.html), Telepolis-Artikel zum Thema (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27253/1.html).

mfg Pynok


Das urteil betrifft die Haftung wegen eines offenen Wlans. Ansonsten rate ich dir die Zettel zu ignorieren und wegzuschmeißen. Vorher aber durchlesen und bei Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Der Anschlußinhaber kann nicht für Verletzungen seiner Kinder, Frau oder selber haftbar gemacht werden, wenn er die Verletzung nciht selber begangen hat oder von den Verletzungen weiß und diese nicht verhindert hat. Er ist schon garnicht strafrechtlich verantwortlich wenn er nicht selber vorsätzlich, schuldhaft und rechtswidrig die Tat begangen hat. Auch ist er nicht für andere verantwortlich.

Pinoccio
2008-02-28, 16:34:57
Das urteil betrifft die Haftung wegen eines offenen Wlans. [...] Der Anschlußinhaber kann nicht für Verletzungen seiner Kinder, Frau oder selber haftbar gemacht werden, wenn er die Verletzung nciht selber begangen hat oder von den Verletzungen weiß und diese nicht verhindert hat.Das sehen einige Leute anders: 1 (http://www.musikindustrie.de/recht_aktuell_einzel.html?&tx_ttnews%5BbackPid%5D=59&tx_ttnews%5Btt_news%5D=325&cHash=dd708108f6), 2 (http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/771.html), 3 (http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/firewall/news/148830/), 4 (http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_909865.aspx) oder 5 (http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=1389).

Der Tenor ist eindeutig: "Die Moral von der Geschicht' ist eindeutig: wer sein WLAN und seinen PC nicht absichert, haftet für die Taten Dritter, auch wenn er von diesen keine Kenntnis hat."

Ist aber natürlich einfache,r anderen zu raten, solche Zettel zu ignorieren ... :crazy2:

mfg

none
2008-02-28, 16:47:56
Das urteil betrifft die Haftung wegen eines offenen Wlans. Ansonsten rate ich dir die Zettel zu ignorieren und wegzuschmeißen. Vorher aber durchlesen und bei Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Der Anschlußinhaber kann nicht für Verletzungen seiner Kinder, Frau oder selber haftbar gemacht werden, wenn er die Verletzung nciht selber begangen hat oder von den Verletzungen weiß und diese nicht verhindert hat. Er ist schon garnicht strafrechtlich verantwortlich wenn er nicht selber vorsätzlich, schuldhaft und rechtswidrig die Tat begangen hat. Auch ist er nicht für andere verantwortlich.

Das ganze heißt Störerhaftung, auf gulli gab es da schon ein paar Artikel zu. In einem Fall wurde, wenn ich mich noch richtig erinnere, eine Mutter freigesprochen, da ihr Kind für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich war.
In der Mehrheit der Fälle haftete aber der Anschlussinhaber sehr wohl.

Intuitiv ist das aber auch klar: Wer sein W-Lan nicht verschlüsselt, die Kinder ohne Aufsicht an den Computer lässt oder meinetwegen die Kleinen auf einer Baustelle spielen lässt, handelt fahrlässig und kann dafür bestraft werden.

derpinguin
2008-02-28, 16:49:03
Das ganze heißt Störerhaftung, auf gulli gab es da schon ein paar Artikel zu. In einem Fall wurde, wenn ich mich noch richtig erinnere, eine Mutter freigesprochen, da ihr Kind für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich war.
In der Mehrheit der Fälle haftete aber der Anschlussinhaber sehr wohl.

Intuitiv ist das aber auch klar: Wer sein W-Lan nicht verschlüsselt, die Kinder ohne Aufsicht an den Computer lässt oder meinetwegen die Kleinen auf einer Baustelle spielen lässt, handelt fahrlässig und kann dafür bestraft werden.
Man kann sich aber auch nicht den ganzen Tag neben seine Kinder setzen. Das haben auch schon Gerichte festgestellt.

EureDudeheit
2008-02-28, 16:56:11
Das sehen einige Leute anders: 1 (http://www.musikindustrie.de/recht_aktuell_einzel.html?&tx_ttnews%5BbackPid%5D=59&tx_ttnews%5Btt_news%5D=325&cHash=dd708108f6), 2 (http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/771.html), 3 (http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/firewall/news/148830/), 4 (http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_909865.aspx) oder 5 (http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=1389).

Der Tenor ist eindeutig: "Die Moral von der Geschicht' ist eindeutig: wer sein WLAN und seinen PC nicht absichert, haftet für die Taten Dritter, auch wenn er von diesen keine Kenntnis hat."

Ist aber natürlich einfache,r anderen zu raten, solche Zettel zu ignorieren ... :crazy2:

mfg Pynok

Du solltest Lesen lernen, deine tollen links beziehen sich alle auf DASSELBE URTEIL. Indem es wie von mir schon gesagt um ein OFFENES WLAN geht. Die Störerhaftung bezieht sich das OFFENE UNGESCHÜTZTE WLAN.

Hier bezüglich Haftung von Familienangehörigen
http://www.internetrecht-im-netz.de/2008/01/09/keine-uberwachungspflicht-fur-den-anschlussinhaber-bei-der-benutzung-des-internetanschlusses-durch-familienangehorige/

auch interessant: http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/guenther/mitarbeiter/dietrich/D-Herbstakad-Sonderteil.pdf

Grestorn
2008-02-28, 17:21:38
Man kann sich aber auch nicht den ganzen Tag neben seine Kinder setzen. Das haben auch schon Gerichte festgestellt.

Das mag sein. Aber einer in der Familie ist für die strafbare Handlung verantwortlich. Entweder man einigt sich intern darauf wer sich als verantwortlich stellt, oder der Anschlussinhaber wird herangezogen...

EureDudeheit
2008-02-28, 17:24:34
Das mag sein. Aber einer in der Familie ist für die strafbare Handlung verantwortlich. Entweder man einigt sich intern darauf wer sich als verantwortlich stellt, oder der Anschlussinhaber wird herangezogen...


Irgendeiner wird die Pornos schon gesogen haben, aber wenn die nicht beweisen können wer---> Pech gehabt.

Außerdem ging es hier ja auch um eine strafrechtliche Sache, Verbreitung von Pornographie 184 stgb wahrscheinlich, hab das Schreiben von dem Wix da nicht lesen können. Hier haftet der Anschlußinhaber schon garnicht, wenn er nicht selber die Pornos runter geladen/verbreitet hat. Es gibt keine strafrechtliche Sippenhaftung. Und zu der Vorladung von der Polizei muß man auch nicht erscheinen.

Stormtrooper
2008-02-28, 17:35:03
Erstmal wird trotzdem der vater angeklagt, nimmt er, wahrscheinlich kommt eh "nur", ein Strafbefehl) nicht an. Gehen die Ermittlungen los, die Rechner werden beschlagnahmt und verschwinden für die nächsten 1-2 Jahre beim LKA, die Festplatten werden gründlichst untersucht und schaun wer die Pornos auf dem Rechner hatte.

Schimi1983
2008-02-28, 17:43:39
also ob jemand jetzt wirklich Porn gezogen hat weiß ich nicht... würd ja im grunde reichen wenn man was "ganz normales" ziehen würde (dem Dateinamen nach) sich dann mittendrin überlegt "brauch ich doch nicht" und abbricht... wenns dann nen umbenannter Porno war weiss man es selbst nicht... aber verteilt hat man ihn ja trotzdem.

Wegen der Abmahnung hat mein Anwalt ne Idee... (angeblich hat er sowas schon bei mehreren Mandanten gemacht) die will ich jedcoh noch nicht hier reinschreiben (wer weiss wer mitliest) sondern erst später wenn se erfolgreich war und alles "zuende" ist.

Im grunde warten wir jetzt auf die AKte um zu sehen was die überhaupt für beweise haben und auch um zu gucken wer "geklagt" hat.

~Urmensch~
2008-02-28, 17:44:07
Es wäre ja spätestens JETZT fällig die Festplatten rauszunehmen und durch neue zu ersetzen. Die alten dann irgendwo beim Kumpel verstecken...

No.3
2008-02-28, 17:46:31
Das mag sein. Aber einer in der Familie ist für die strafbare Handlung verantwortlich. Entweder man einigt sich intern darauf wer sich als verantwortlich stellt, oder der Anschlussinhaber wird herangezogen...

so viel zum Thema Sippenhaft


Irgendeiner wird die Pornos schon gesogen haben, aber wenn die nicht beweisen können wer---> Pech gehabt.

eben, wie war das mit der Unschuldsvermutung?


Gab es nicht auch schon mehrfach das Problem bei Blitzgeräten, dass nicht erkannt werden konnte wer am Steuer sass. Der Besitzer aber beweisen konnte, dass er es nicht gewesen sein konnte, aber nicht damit rausgerückt hat wer es sonst war !??

EureDudeheit
2008-02-28, 17:54:19
so viel zum Thema Sippenhaft




eben, wie war das mit der Unschuldsvermutung?


Gab es nicht auch schon mehrfach das Problem bei Blitzgeräten, dass nicht erkannt werden konnte wer am Steuer sass. Der Besitzer aber beweisen konnte, dass er es nicht gewesen sein konnte, aber nicht damit rausgerückt hat wer es sonst war !??

So einen Fall hatte ich auch schon vor Gericht erlebt, da soll dann der Bruder gefahren sein. Wenn die halt nicht beweisen können, wer der Täter war, gilt halt in dubio pro reo und für den Bruder gilt, daß nicht bewiesen werden kann, daß er gefahre ist, also sind beide unschuldig.

Mumins
2008-02-28, 17:54:48
Gab es nicht auch schon mehrfach das Problem bei Blitzgeräten, dass nicht erkannt werden konnte wer am Steuer sass. Der Besitzer aber beweisen konnte, dass er es nicht gewesen sein konnte, aber nicht damit rausgerückt hat wer es sonst war !??

Wenn das öfter passiert drückt man dem Halter ein Fahrtenbuch aufs Auge, das wars auch schon.

Zu Vorladungen der Polizei muß niemand kommen, eine Aussage sollte als Beschuldigter immer verweigert werden bis ein Anwalt Akteneinsicht genommen hat. Es könnte ja sein die haben quasi gar nichts in der Hand.
Nur zu einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung muß man erscheinen.

Bei so Verkehrssachen wird vor Gericht eh immer gelogen, dass alles zu spät ist.

Grestorn
2008-02-28, 18:19:09
Irgendeiner wird die Pornos schon gesogen haben, aber wenn die nicht beweisen können wer---> Pech gehabt.

Außerdem ging es hier ja auch um eine strafrechtliche Sache, Verbreitung von Pornographie 184 stgb wahrscheinlich, hab das Schreiben von dem Wix da nicht lesen können. Hier haftet der Anschlußinhaber schon garnicht, wenn er nicht selber die Pornos runter geladen/verbreitet hat. Es gibt keine strafrechtliche Sippenhaftung. Und zu der Vorladung von der Polizei muß man auch nicht erscheinen.

Ihr macht Euch das vieeeel zu einfach ...

Aber ich will gar nicht diskutieren. Wenn ihr meint der Staatsanwalt lässt sich so leicht verarschen, dann bitte, viel Vergnügen.

EureDudeheit
2008-02-28, 18:30:14
Ihr macht Euch das vieeeel zu einfach ...

Aber ich will gar nicht diskutieren. Wenn ihr meint der Staatsanwalt lässt sich so leicht verarschen, dann bitte, viel Vergnügen.

Das einzige was den interessiert ist, wie bekomme ich die scheiß Akte geschlossen. Also denkt er sich, alter Knacker, der ist eh zu blöd einen Computer zu bedienen, werden wohl die Kinder gewesen sein. Er kann eh nicht beweisen, daß es der Vater war. Verfahren wird eingestellt. Meinste wegen so nem Scheiß macht der sich noch extra Arbeit. Solange er sich keine Pornos von 8 Jährigen Kinder gesogen hat und die für 50€ an seine Vorbestraften Perversen Freunde verhökert hat interessiert den das garnicht. Die müssen Prioritäten setzen, um die Aktenberge loszuwerden. Da ist das Saugen von nem Billigporno für 15€ mit häßlichen Ostschlampen nicht gerade hoch in der Priorität angesiedelt.

Dadi
2008-02-29, 08:56:02
Es wäre ja spätestens JETZT fällig die Festplatten rauszunehmen und durch neue zu ersetzen. Die alten dann irgendwo beim Kumpel verstecken...


Soviel zu "wer weiß wer hier mitliest"... hättest ihm per PN schreiben sollen...:tongue:

TeleTubby666
2008-07-06, 15:05:54
Stand der Dinge?

phizz
2008-08-21, 19:13:07
würd mich auch mal interessieren

Philipus II
2008-08-21, 21:21:26
Strafrechtlich gibt es keine Störerhaftung-wenn gibts die im Zivilrecht.
Der Staatsanwalt ist nicht die "Bedrohung", da auch die "Beweise" der Kanzleien für ein strafrechtliches Verfahren dünn sind.

Zivilrechtlich ist die Lage anders.
Wenn man schuldig ist, sollte man bis 150€ als Lehrgeld zahlen.
Egal ob schuldig oder nicht, oder Betrag höhere wäre, gibt man die abgeänderte Unterlassungserklärung z.B. aus dem abmahnwahn-forum ab und ignoriert Geldforderungen.Bisher wurde keiner mit Erfolg verklagt, also beträgt das Risiko exakt 0%.

phizz
2008-08-21, 22:31:02
Mein Kumpel hat ne abmahnung wegen nem Pc spiel von Schutt und Waetke bekommen.Soll 300 euro zahlen.

Das das Risiko gleich null ist bezweifle ich.
Sogar auf der "abmahnwahn-dreipage" steht das wenn man schuldig ist ,lieber zahlen sollte.

In sehr vielen Foren steht was von "ich hab einfach die gemoddete UE abgeschickt",aber danach steht dann nichtmehrs von
- Es kam nichtsmehr bis jetzt
- Es kam doch noch was und ich hab doch bezahlt
- Es kam nichtsmehr und ist jetzt verjährt
- Es kam sogar zur Hausdurchsuchung

Sowas hab ich nirgends gefunden.
Wir hamm den halben nachmittag gesucht nach genaueren abläufen.
Aber anscheinds scheinen die leute die gut weg gekommen zu sein lieber zu schweigen weil sie angst haben es käme doch noch was wenn sie "den richtigen weg" in ein forum posten.
Oder sie wurden übel rangenommen und trauen es sich nicht zu sagen.

Philipus II
2008-08-22, 20:24:23
Das mit den 0% war ein Rechentrick.
Stochastisch ist es korrekt:biggrin:, da bisher noch kein einziger auf die Zahlung der Anwaltsgebühr erfolgreich verklagt wurde.

Eine Hausdurchsuchung-das sollte man nicht vergessen-ist ein Ermittlungsinstrument, das aufgrund eines richterlichen Beschlusses auf Antrag des Staatsanwaltes zur Auffindung von Material für ein strafrechtliches Verfahren dient.Daher hat die Hausdurchsuchung in dem Kontext nichts mehr zu suchen, da diese entweder vor der Abmahnung erfolgen muss oder wegen erneuter Anzeigen.

Erfahrungsgemäß kommen nach dem ersten Brief noch ein paar Erinnerungen.Die neuen Summen steigen meist, hin und wieder gibts aber auch Rabattaktionen mit vergünstigtem Tarif.;D

Bisher wurde wie gesagt kein Einziger, der eine angepasste Unterlassungserklärung abgegeben und nicht gezahlt hat, erfolgreich verklagt.
Ein einziges mir bekanntes Urteil in einem solchen Verfahren ist rechtskräftig-die Abmahnkanzlei hatte verloren.Ok-so dumm werden die sich nicht nochmal anstellen...
Das Kostenrisiko für den Abgemahnten liegt bei einer ursprünglichen Summe von 300€ bei unter 1000€.
Wenn jemand erfolgreich verklagt worden wäre, wüssten wir es schnellstens-entweder vom "Opfer", dessem Anwalt oder auch von der Hompage der Abmahnkanzlei.
Wichtig ist es, auf jeden Fall die Unterlassungserklärung abzugeben und einzuhalten.


Im gulli:board gibt es sogar eine Statistik, wie sich die Mehrheit der Beratenen entscheidet.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass immernoch sehr viele zahlen.Daher war bisher das Bestreben, den einzelnen Zahlungsverweigerer zu verklagen, sehr gering.

phizz
2008-08-23, 13:43:02
naja er wird wohl die geänderte UE abschicken und vielleicht einen besseren vergleich verlangen

Philipus II
2008-08-23, 14:11:11
das mit dem Verhandeln ist gefährlich, da es als Schuldeingeständnis angesehen werden kann.Verhandeln sollte man nur mit Anwalt bei grossen Summen z.B. der Kanzlei Rasch (ca 4k €)

LeopoldBlume
2008-11-02, 05:59:27
Bin gerade bei suchen nach "Abmahnung" auf diesen Thread gestoßen (ursprünglich wegen der Suche nach Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Impressum einer privaten Webseite) und dachte ich frag jetzt mal wie der aktuelle Stand ist, hätte nicht gedacht das man sogar wegen sowas angegangen wird.

Bezweifle stark das sich die jenigen die da Abmahnen nie irgend einen Porno runtergeladen haben. Echt ne Schande womit sich alles Geld verdienen lässt.

Schimi1983
2008-11-02, 13:30:46
ah, habs total vergessen hier... ich werde heute abend wenn ich zuhause bin was schreiben wie es gelaufen ist..... mit allen "wichtigen" infos :-)

Schimi1983
2008-11-02, 22:46:54
also:

habe erstmal nen Anwalt kontaktiert der sich mit sowas auskennen müsste... dann das erste Gespräch gehabt mit Ihm.

Mein Vater sollte nicht zur "Einladung" gehen sondern er hat das in die Hand genommen... natürlich ist das verfahren eingestellt worden (wegen zu wenig oder sowas... kenne den genauen Wortlaut nicht mehr)..

DANN (jetzt komtm das "wichtigere" hat er eine Erklärung verfasst (kein Eingeständnis) wo im groben drin stand das fals irgendwas eladen wurde oder verteilt wurde es ein Unfall war und versichert wird das es nicht mehr vorkommt bla bla und für die eine Datei würden wir natürlich den wert bezahlen (so jetzt im ganz Groben).... das hatt er dann an den Anwalt von der Firma und an die Firma (Las Vegas) jeweils per Anschrieben geschickt... bis heute hat sich keiner von denen gemeldet...

Laut seiner aussage beugt man den horrenden Abmahn kosten damit vor... jetzt dürfte die firma quasi nur Schadenersatz für das runterladen (üblich wären angeblich ca. das doppelte der Kaufversion) der Datei verlangen und die Kanzlei darf keine Abmahnung mehr schicken..


so ich hoffe mald as ist in der schnelle so verständlich Geschreiben...

G.A.S.T.
2008-11-03, 00:18:18
Was für einen Sinn hat es eigentlich, P2P-User wegen Verbreitung von pornografischen Materials zu beschuldigen, wenn man im Netz auf etlichen legalen Seiten an dieses Material herankommt?

DerböseWolf
2008-11-03, 00:24:11
Wieviel denkst du, wirst du schlussendlich an Geld verloren haben (Anwaltskosten etc....)?

LOD
2008-11-03, 00:42:14
Echt ne Schande womit sich alles Geld verdienen lässt.

Ja....echt ne Schande daß Raubkopierer sich alles über P2P runterziehen können und sich dann wundern wenn Sie eventuell dafür belangt werden.... :rolleyes:

Schimi1983
2008-11-03, 05:38:18
Anwaltskosten waren bis jetzt knapp über 700€....

LeopoldBlume
2008-11-03, 09:20:13
Anwaltskosten waren bis jetzt knapp über 700€....

Ach herrjeh :eek: Und was macht man wenn man die nicht hat?

BodyLove
2008-11-03, 09:49:19
Anwaltskosten waren bis jetzt knapp über 700€....

Hat dein Vater keine Rechtschutzversicherung?

Starfox
2008-11-03, 10:30:40
Anwaltskosten waren bis jetzt knapp über 700€....


Und das für nur paar Filmchen ? :eek:

Die hätt ich lieber für nen WE innem örtlichen **** investiert, wär sicher schöner gewesen :D

so long...Starfox

LeopoldBlume
2008-11-03, 10:35:27
Hat dein Vater keine Rechtschutzversicherung?

Auch wenn er die gehabt hätte glaube ich kaum das die da greifen würde da bei sowas ja denke ich mal von Vorsatz ausgegangen wird.

Sewing
2008-11-03, 10:46:47
und eventueller selbstbehaltungssatz