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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie auf ebay artikel?


Gast
2008-02-23, 20:19:46
Abend, ich wollte mir bei eBay eine Konsole kaufen, der Verkäufer sagt die Rechnung ist vom 15.02.08, aber es ist von einem Handyvertrag.
Habe ich da dennoch eine Garantie von 2 Jahren?
Eigentlich ja oder?

Dktr_Faust
2008-02-23, 20:30:01
Garantie hast Du ohnehin nicht, nur Gewährleistung.
Ich würde mir vom Verkäufer a) eine Rechnungskopie geben lassen und b) eine Abtretungserklärung über die Gewährleistung der Konsole. Des Weiteren könntest Du Dich mal beim Handy-Provider des Verkäufers erkundigen, denn dieser muss dann die Gewährleistung abwickeln, wenn es dazu kommen sollte.

Grüße

Die gelbe Eule
2008-02-23, 20:45:16
Nicht ganz. Es ist egal ob über den Händler oder über den Hersteller abgewickelt wird, die Gewährleistungspflicht obliegt beiden.

Gast
2008-02-23, 20:52:57
Nicht ganz. Es ist egal ob über den Händler oder über den Hersteller abgewickelt wird, die Gewährleistungspflicht obliegt beiden.
Blödsinn
Du hasst als Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler.
Du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller.
Den Hersteller interessiert die Gewährleistung reichlich wenig.

Bei Herstellergarantie ist es etwas anderes.

Gast
2008-02-23, 20:53:54
Würde ich auch behaupten, da es ja egal ist, woher ich die Rechnung bekomme.
Hauptsache kaufdatum steht als beweis da?

Dktr_Faust
2008-02-23, 21:03:10
Blödsinn
Du hasst als Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler.
Du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller.

Das ist so nicht ganz korrekt, da der Hersteller die Gewährleistungspflicht des Händlers im Zweifel übernehmen muss (z.B. bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, etc.).

Grüße

Gast
2008-02-23, 21:08:10
Das ist so nicht ganz korrekt, da der Hersteller die Gewährleistungspflicht des Händlers im Zweifel übernehmen muss (z.B. bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, etc.).

Grüße
Das sind doch ganz andere Umstände und hat mit der Behauptung von der Eule nichts zu tun.
Seine pauschale Aussage "es ist egal" ist einfach Blödsinn.
Solange der Händler existiert ist nur er der Ansprechpartner und kein anderer.

Nasenbaer
2008-02-23, 21:12:25
Das ist so nicht ganz korrekt, da der Hersteller die Gewährleistungspflicht des Händlers im Zweifel übernehmen muss (z.B. bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, etc.).

Grüße
Das kann sein.
Aber:
Letztens bei WDR gesehen (Aussage einer Frau von ner Verbraucherzentrale):
Es kann sein, dass die Konsole nur eine kostenlose Dreingabe zum Vertrag ist also ein Geschenk oder so. Dann besteht keine Gewährleistungspflicht seitens des Händlers. Ist die Konsole aber Teil der Kaufvertrages (bspw. nur als Posten mit Kaufpreis 0€) gelistet, so besteht Gewährleistungsanspruch.

Die Hersteller-Garantie ist unabhängig und bei Hersteller zu erfragen. D.h. wenn der Hersteller 2 Jahr Garantie gibt (muss er nicht und Support kann unter Umständen für alte Geräte ausgelaufen sein), dann musst du halt nur das Gerät mit Rechnungskopie zum Hersteller senden (damit er weiß wie lange sie im Gebrauch ist). In dem Falle wäre es wohl egal ob Gewärleistung besteht oder nicht. Man müsste es halt nur zum Hersteller schicken.

Gast
2008-02-23, 21:21:10
Das stimmt so alles nicht. Zwischen dem Händler und dir ist niemals ein Vertrag zustande gekommen. Auch nicht zwischen dem Hersteller und dir. Somit hast du rechtlich keinerlei Ansprüche gegenüber diesen beiden. Deine Ansprüche kannst du nur gegenüber dem Verkäufer auf Ebay geltend machen.

Das heißt, im Ernstfall müsstest du die Konsole an den Verkäufer schicken und der kann dann seine Ansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller geltend machen. Bei Privatverkäufen kann er aber diese weitgehend ausschließen, so dass du theoretisch nachher ohne jegliche Handhabe dastehen könntest.

Nasenbaer
2008-02-23, 21:32:42
Das stimmt so alles nicht. Zwischen dem Händler und dir ist niemals ein Vertrag zustande gekommen. Auch nicht zwischen dem Hersteller und dir. Somit hast du rechtlich keinerlei Ansprüche gegenüber diesen beiden. Deine Ansprüche kannst du nur gegenüber dem Verkäufer auf Ebay geltend machen.

Das heißt, im Ernstfall müsstest du die Konsole an den Verkäufer schicken und der kann dann seine Ansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller geltend machen. Bei Privatverkäufen kann er aber diese weitgehend ausschließen, so dass du theoretisch nachher ohne jegliche Handhabe dastehen könntest.
Da hast du Recht, dass man mit dem Händler oder Hersteller keinen Vertrag hat, aber kann man diese Rechte nicht an andere sozusagen abtreten?

Dktr_Faust
2008-02-23, 22:59:58
Da hast du Recht, dass man mit dem Händler oder Hersteller keinen Vertrag hat, aber kann man diese Rechte nicht an andere sozusagen abtreten?

Kann man -> deswegen ist die Abtretungserklärung sehr wichtig.

Grüße

Gast
2008-02-23, 23:04:24
Diese Abtretungserklärung muss aber auch vom Händler unterzeichnet werden.

Gast
2008-02-23, 23:05:54
Das kann sein.
Aber:
Letztens bei WDR gesehen (Aussage einer Frau von ner Verbraucherzentrale):
Es kann sein, dass die Konsole nur eine kostenlose Dreingabe zum Vertrag ist also ein Geschenk oder so. Dann besteht keine Gewährleistungspflicht seitens des Händlers. Ist die Konsole aber Teil der Kaufvertrages (bspw. nur als Posten mit Kaufpreis 0€) gelistet, so besteht Gewährleistungsanspruch.

Die Hersteller-Garantie ist unabhängig und bei Hersteller zu erfragen. D.h. wenn der Hersteller 2 Jahr Garantie gibt (muss er nicht und Support kann unter Umständen für alte Geräte ausgelaufen sein), dann musst du halt nur das Gerät mit Rechnungskopie zum Hersteller senden (damit er weiß wie lange sie im Gebrauch ist). In dem Falle wäre es wohl egal ob Gewärleistung besteht oder nicht. Man müsste es halt nur zum Hersteller schicken.

Habe ihn angeschrieben er sagt es war beim handyvertrag dabei mit 0€ auf der Rechnung.
Er kann mir nur die Kopie senden, da auf der Rechnung auch andere Artikel sind.
Nun weiß ich nicht ganz genau, aber wenn ich mich an den händler wende, falls die konsole kaputt geht, habe ich doch garantie anspruch oder?
Da es ja neu "gekauft" wurde.

Gast
2008-02-23, 23:06:09
Diese Abtretungserklärung muss aber auch vom Händler unterzeichnet werden.
so ein unsinn...

Nasenbaer
2008-02-24, 10:20:42
Habe ihn angeschrieben er sagt es war beim handyvertrag dabei mit 0€ auf der Rechnung.
Er kann mir nur die Kopie senden, da auf der Rechnung auch andere Artikel sind.
Nun weiß ich nicht ganz genau, aber wenn ich mich an den händler wende, falls die konsole kaputt geht, habe ich doch garantie anspruch oder?
Da es ja neu "gekauft" wurde.
Wieso gesagt Garantie ist ne Herstellersache und ich bin kein Rechtsexperte aber ich würde jetzt davon ausgehen, dass es, wenn es als 0€ Posten auf der Rechnung steht, durchaus Teil der Kaufvertrages ist und somit ein Gewährleistungsanspruch besteht.
Wie aber oben gesagt wurde braucht man wohl auch eine Abtretungserklärung, dass der Verkäufer die weiteren rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Händler an dich abtritt.
Zur Not mal die Verbraucherzentrale in deiner Nähe aufsuchen/anrufen und dich dort beraten lassen - ist IMO kostenlos - denn die müssten es genau wissen wie man das macht.

Gast
2008-02-24, 13:11:20
so ein unsinn...Selbstverständlich ist das kein Unsinn! Schon mal einen Blick ins BGB geworfen? Lies mal den Abschnitt über Vertragsrecht. Du kannst doch nicht einfach einen Vertrag ohne Zustimmung beider Vertragspartner (in dem Fall Händler und Käufer) einseitig ändern. Das wäre ja noch schöner.