Eco
2008-02-27, 10:12:03
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich ein Notebook bestellt und dieses aufgrund von Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückgeschickt. Es handelte sich um ein NB mit vorinstalliertem Windows XP Pro. Beim ersten Hochfahren konfiguriert sich das OS selbst und fragt nach einem Administratorkennwort, welches ich auch vergeben habe. Sonst habe ich nichts installiert und nur einige Tests durchgeführt.
Nachdem das NB beim Händler wieder angekommen war, bekam ich einen (recht unfreundlichen) Anruf, warum ich denn ein Systemkennwort vergeben hätte und wie dieses laute. Ich habe daraufhin erwidert, dass das OS dieses verlangt hätte und habe auch das Kennwort durchgegeben. Ein kurzes Gemurmel, ich bekäme dann demnächst eine Gutschrift, und das Gespräch war beendet.
Nun bekam ich gestern die Rückzahlung, allerdings abzüglich 30 Euro wegen "Wiederherstellung des Betriebssystems" und "Entfernen des Systempassworts".
In den AGBs des Shops steht beim Widerruf:
...
Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat.
Meine Frage ist nun, ist das normal bzw. rechtens? Meiner Meinung nach habe ich das NB lediglich in "angemessener Form" geprüft.
Gruß
Eco
ich habe kürzlich ein Notebook bestellt und dieses aufgrund von Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückgeschickt. Es handelte sich um ein NB mit vorinstalliertem Windows XP Pro. Beim ersten Hochfahren konfiguriert sich das OS selbst und fragt nach einem Administratorkennwort, welches ich auch vergeben habe. Sonst habe ich nichts installiert und nur einige Tests durchgeführt.
Nachdem das NB beim Händler wieder angekommen war, bekam ich einen (recht unfreundlichen) Anruf, warum ich denn ein Systemkennwort vergeben hätte und wie dieses laute. Ich habe daraufhin erwidert, dass das OS dieses verlangt hätte und habe auch das Kennwort durchgegeben. Ein kurzes Gemurmel, ich bekäme dann demnächst eine Gutschrift, und das Gespräch war beendet.
Nun bekam ich gestern die Rückzahlung, allerdings abzüglich 30 Euro wegen "Wiederherstellung des Betriebssystems" und "Entfernen des Systempassworts".
In den AGBs des Shops steht beim Widerruf:
...
Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat.
Meine Frage ist nun, ist das normal bzw. rechtens? Meiner Meinung nach habe ich das NB lediglich in "angemessener Form" geprüft.
Gruß
Eco