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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: Das Verfassungsgericht zur Online-Durchsuchung


Leonidas
2008-02-27, 16:03:11
Link zum Artikel:
http://www.3dcenter.org/artikel/2008/02-27.php

X-Force
2008-02-27, 17:04:31
da scheint es ja wirklich noch ein einziges staatliches organ zu geben, das nicht gegen den bürger arbeitet

Pirx
2008-02-27, 18:05:00
Das ist aber auch das letzte "Bollwerk", das laufend durch verfassungswidrige Gesetze "unter Beschuß" genommen wird.
Für die Politiker, die solche Gesetze einbringen, hat das ja keine Konsequenzen, die dürfen immer schön weitermachen, da sie auch immer wieder gewählt werden, auf die eine oder andere Art.:hammer:

spacechild
2008-02-27, 18:59:03
Finde das Urteil auch gelungen!

Aber jetzt könnte man mal aufhören über den bösen "Polizei"Staat rumzuheulen - der existiert einfach nicht.
Ein Rechtsstaat kann nur schneckenlahm zu Entscheidungen kommen, das scheint mir fast ein Naturgesetz zu sein. Schnell gehts nur in Diktaturen - alle linken Extremrumheuler/Steinewerferzecken bitte nach China auswandern :biggrin:

Wobei ein dezentes Rumheulen in Maßen (wie z.B. von 3DCenter) allerdings in gewisser Weise auch die gesellschaftliche Balance fördert.

godess
2008-02-27, 21:12:05
Die Quelle, dass Deutschland Abhörweltmeister ist, würde mich mal interessieren. Ich hatte da eher Staaten wie das Vereinigte Königreich oder die USA im Kopf.

Abgesehen davon finde ich das Urteil sehr gut. Das neue Quasi-Grundrecht ist Gold wert und der Online-Durchsuchung wurden harte Auflagen auferlegt, die es trotzdem ermöglichen, sie in sinnvollen Fällen einzusetzen.

SimonX
2008-02-28, 00:10:42
Das ist aber auch das letzte "Bollwerk", das laufend durch verfassungswidrige Gesetze "unter Beschuß" genommen wird.

Leider wurde das Verfassungsgericht erst letzte Woche (oder war es schon vor zwei Wochen?) von Politikern direkt angegriffen. Ich habe leider keinen Link zur Hand, aber vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere noch daran.

BTW: Mit einer 2/3 Mehrheit kann man auch die Verfassung ändern, oder irre ich mich da?

Gast
2008-02-28, 00:54:44
Abgesehen davon finde ich das Urteil sehr gut. Das neue Quasi-Grundrecht ist Gold wert und der Online-Durchsuchung wurden harte Auflagen auferlegt, die es trotzdem ermöglichen, sie in sinnvollen Fällen einzusetzen.Wenn ich den Kamaraden höre, dann weiß ich noch nicht was ich darüber denken soll
http://www.spiegel.de/video/video-27548.html

Melbourne, FL
2008-02-28, 02:54:07
Wenn ich den Kamaraden höre, dann weiß ich noch nicht was ich darüber denken soll
http://www.spiegel.de/video/video-27548.html

Du meinst Schaeuble? Der versucht doch nur, eine derbe Niederlage als Sieg zu verkaufen...

Alexander

The Cell
2008-02-28, 06:59:22
Finde das Urteil auch gelungen!

Aber jetzt könnte man mal aufhören über den bösen "Polizei"Staat rumzuheulen - der existiert einfach nicht.
Ein Rechtsstaat kann nur schneckenlahm zu Entscheidungen kommen, das scheint mir fast ein Naturgesetz zu sein. Schnell gehts nur in Diktaturen - alle linken Extremrumheuler/Steinewerferzecken bitte nach China auswandern :biggrin:

Dir wünsche ich einmal, dass du:

1.) mit 129a StGB Bekanntschaft machst, dein und das Leben deiner Lieben nachhaltig erschwert wird

2.) nicht in das Land, das mit US anfängt einreisen darfst, weil die Regierung der BRD die falschen Daten an die Schnarchsäcke in den Staaten rausgegeben hat.

Und nein, ich bin nicht der einzige, der mit beiden Punkten ein Problem hatte.

Für 1.) hat gereicht, dass ich über 5 Ecken jemanden kannte, der einen kennt, der Eis gegessen hat und gesehen hat, wie jemand was verfassungsfeindliches gemacht haben könnte. Ok, in Wirklichkeit war es noch weiter hergeholt, aber obiges Beispiel zeigt, dass es echt merkwürdige Dinge in Verbindung mit dem Gummiparagraphen 129a gibt.

Für 2.) reicht, dass du den falschen Beruf in der IT Branche ausführst, evtl. zum falschen Thema das falsche publiziert hast.

Meine Erfahrungen zeigen zumindest mir und meiner Frau: Richterliches Geheiß? Kann man sich den Hintern mit abputzen, die Mühlen des Staates sind aktuell extrem schnell, wenn es darum geht potentielle Störenfriede zu beseitigen.

Sehr hörenswert: http://chaosradio.ccc.de/cr128.html

Das ist Realität und was da passiert ist verfassungswidrig, was von diversen Gerichten bestätigt wurde. Aber es passiert eben nichts... :)

Und nun viel Spaß beim Aufwachen. Ich bin es vor 2 Jahren.

TC

Gast
2008-02-28, 07:22:11
Wer technisch bewandert ist, weiss, die Diskussion und die höchstrichterliche Entscheidung ist eigentlich keine. Warum? Weil Überwachung in dieser Art und Weise technisch (und auch vom Personal) nicht einfach ist, und somit flächendeckend nicht möglich ist. Nichts anderes hat das Bundesverfassungsgericht jetzt rechtlich möglich gemacht, hat also schlichtweg das minimax Prinzip des möglichen (und auch vernünftigen) erlaubt.

puntarenas
2008-02-28, 11:30:15
Daher ist der Richterspruch nicht nur indirekt, sondern sogar ausdrücklich verwendbar für ähnliche Gesetzesvorhaben in anderen Bundesländern wie auch im Bund
"übertragbar auf" fände ich zutreffender, "anwendbar" ginge auch.


technisch eingegliederte in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Typo

soll grob gesagt die Hoheit des Nutzers von informationstechnischen Systemen rechtlich absichern.
-> "über seine informationstechnischen..."

obwohl sie technisch dem Weg des Bundestrojaners entspricht und damit für diese Maßnahme eigentlich keine ausreichende Rechtslage existiert
-> Rechtsgrundlage
Eine Rechtslage existiert sehr wohl, es ist und war illegal.

Dies wird sicherlich nicht jeden Bürger betreffen, aber es ist generell nicht von der Hand zu weisen, daß ein solcher Effekt da ist.
-> "vorhanden" oder "gegeben" fände ich schöner

Auf der anderen Seite sind diese Fälle, wo das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung nun doch möglich gemacht hat, wirklich an einer Hand abzuzählen und dürften damit auf keine nennenswerte Stückzahl im Jahr kommen sowie aller Wahrscheinlichkeit nicht die falschen Personen treffen.
-> "ermöglicht hat"
-> "Anzahl"

Natürlich kann damit keine Gewissheit für die Ewigkeit gegeben werden, ist die Angelegenheit jederzeit wachsam zu begleiten.
-> "Natürlich ist damit keine Gewissheit für die Ewigkeit gegeben und die Angelegenheit stets wachsam im Auge zu behalten."

bzw. deren ausgelagertes Gehirn in Form des Computers
-> Hehe, gemeint ist vermutlich "Gedächtnis" oder "Gedankenprotokol" im Sinne von "Die Gedanken sind frei!"

auch wenn dies bei einigen speziellen Fällen durchaus manchmal nutzvoll erscheinen mag
-> "nützlich" oder "sinnvoll"

Vielleicht etwas nitpicking, sind ja nur Vorschläge und natürlich subjektiv. Auf jeden Fall finde ich Klasse, dass du zu diesem wegweisenden Urteil einen Artikel verfasst hast. Wir sind mitten auf dem Weg in ein Informationszeitalter und derlei wichtige Fragen sind leider bei den wenigsten auf dem Radar, vielleicht wird ja der eine oder andere Nerd ein wenig sensibilisiert :)

Hoffnung macht auch, was das Urteil für die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung erwarten lässt. :)

puntarenas
2008-02-28, 11:40:43
Wer technisch bewandert ist, weiss, die Diskussion und die höchstrichterliche Entscheidung ist eigentlich keine. Warum? Weil Überwachung in dieser Art und Weise technisch (und auch vom Personal) nicht einfach ist, und somit flächendeckend nicht möglich ist. Nichts anderes hat das Bundesverfassungsgericht jetzt rechtlich möglich gemacht, hat also schlichtweg das minimax Prinzip des möglichen (und auch vernünftigen) erlaubt.
Wenn du dich auf die Unzulänglichlkeiten deiner "Überwacher" und ihrer technischen Gerätschaften verlässt, dann ist es mit dem Schutz deiner Grundrechte nicht allzu weit her. Die technischen Möglichkeiten verbessern sich rasant und in Sachen Data Mining steht die Entwicklung noch am Anfang. Nicht auszudenken, was technisch bald möglich sein wird. Die immer größer werdende Abhängigkeit von Computersystemen auch im privaten Bereich, Kameras allerorten und RFID-Chips an deiner Unterhose erfordern eigentlich eine vorausschauende Politik, im Moment haben wir aber leider nur ein Verfassungsgericht, das die schlimmsten Umtriebe kassiert.

Das BVerG hat jetzt allerdings tatsächlich auch eine personelle Hürde eingebaut, die solange die demokratische Grundordnung noch halbwegs besteht nur schwer zu umschiffen sein dürfte. Die Ermittlungsrichter winken ja auch schon ab, das Sichten der Daten um Belange der Privatssphäre nicht zu verletzen und den Auflagen damit gerecht zu werden, können sie in der von Schräuble angedachten Form rein arbeitstechnisch kaum meistern: taz - Urteil für Richter nicht umsetzbar (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/urteil-fuer-richter-nicht-umsetzbar/?src=SZ&cHash=240e306e70)

tomylee
2008-02-28, 20:53:18
klingt gut dieses neue Grundrecht - nur irgendwie wurde der heiße Brei doch wo anders gekocht, oder? Was ist mit der Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung, oder ist es nicht etwas sehr fahrlässig, Privatunternehmen zu erlauben von allen Kunden eine Monatige detaillierte Benutzerstatistik zu erstellen? Ich kauf es einfach keinem Schwein ab, der behauptet die Daten würden nur rumliegen und keiner würde reinsehen...glaubt ihr Google kann nicht die Mails aller seiner Kunden durchsuchen, so wie wir nur unser eigenes Postfach durchsuchen können? Zuerst wäre da mal die natürlich menschliche Neugier die das veranlassen würde und für Unternehmen noch viel wichtiger die Trend und Vorzüge-Forschung...

Online duchsuchung juckt mich weit weinger als die Voratsdatenspeicherung - was ist denn eigentlich damit - dumm gefragt

tomylee

puntarenas
2008-02-29, 12:43:19
Online duchsuchung juckt mich weit weinger als die Voratsdatenspeicherung - was ist denn eigentlich damit - dumm gefragt

Kommt alles aus der selben Ecke und eins ist in der Konsequenz so verächtlich und gefährlich wie das andere. Vor allem durch die Summe der Techniken und immer besser funktionierende Verknüpfung derselben kann das böse enden. Vielleicht nutzt man ja eines Tages einfach mal die Datenberge um ein schickes Scoring zu erstellen, ab einem gewissen Schwellenwert schaut man dann halt per Online-Durchsuchung nach und behält dich erstmal mittels RFID- und Handybewegungsprofil im Auge, Schäuble wäre da gleich dabei.

Zu deiner Frage, im März wird über den Eilantrag auf Aussetzung der Datensammlung entschieden, näheres findest du zum Beispiel bei Heise, die Linksammlung unter dem Artikel ist sehr hilfreich: 34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/104279)

RavenTS
2008-03-01, 21:13:29
...

BTW: Mit einer 2/3 Mehrheit kann man auch die Verfassung ändern, oder irre ich mich da?

Nein das Grundgesetz ist unantastbar (aus gewissen Erfahrungen mit den Gesetzen der Weimarer Republik).

L.ED
2008-03-02, 10:52:24
Mit gewisser Spannung wurde darauf schon gewartet (ehrlich)!

Letztendlich ist es dann auch schon fast soweit gekommen das dessen die letzte Instanz der man ein Vertrauens Votum ruhigen Gewissens noch entgegenbringt. Ansonsten vergangen Tage teils nur noch den Kopp schütteln konnte und sich Fragen ob nicht gerade doch nur verhört oder verlesen, denn das kann doch eigentlich …. ^^

Einige Protagonisten und Machenschaften in der derzeitigen Politik und Führung der Geschicke des Landes, grenzten und führten da schon mal mehr, mal weniger knapp (je nach Auslegung), an einer der schwersten Anklagen die man diesbezüglich gegenüber eines Staatlichen Amts und Würdenträger erheben könnte vorbei, nämlich Hochverrat! Das viel bedenklichere aber daran ist das es schon soweit gekommen, kommen konnte!? Gewisse Politiker wie selbstverständlich in Deutschland dann vor die Öffentlichkeit getreten so als wenn es nichts! Quasi ein Klax und völlig normal das Grundgesetz anzuzweifeln und teils entgegen dem (Sinngedanken) zu agieren, durch geschicktem ausnutzen von rechtlichen grau Zonen (so lange es geht).

Eigentlich würde man gerade von der Politik erwarten wollen mit so etwas dann im Zweifel eher nicht Schachern zu gehen und im Sinne für das Volk auch nicht auszunutzen, schon gar nicht wenn abzusehen das es vorm Verfassungsgericht als solches niemals bestand haben könnte (wenn alles normal läuft und dessen nicht unterwandert/ausgehebelt). Wie sieht sowas im Nachhinein dann aus und gerade solches dann der (nicht nur hier) auch schon angesprochene Nährboden für ein noch breiter gefächerten allgemeinen Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung (was seit Jahren tendenziell und tatsächlich so auch in letzter Zeit stärker zu Beobachten).

Gast
2008-03-02, 13:14:31
BTW: Mit einer 2/3 Mehrheit kann man auch die Verfassung ändern, oder irre ich mich da?
Nicht unbeschränkt. Artikel 19 und 79 GG nehmen bestimmte Prinzipien von einer Änderung aus.
Allerdings geht das ganze viel einfacher: Zur Ernennung neuer Richter wird nur eine einfache Mehrheit benötigt. Also braucht man - polemisch ausgedrückt - ins Bundesverfassungsgericht nur ein paar Schäuble-Klone hinzuschicken, die dann schon die "richtigen" Urteile treffen werden.

Gast
2008-03-20, 15:57:30
Meine Erfahrungen zeigen zumindest mir und meiner Frau: Richterliches Geheiß? Kann man sich den Hintern mit abputzen, die Mühlen des Staates sind aktuell extrem schnell, wenn es darum geht potentielle Störenfriede zu beseitigen.

Sehr hörenswert: http://chaosradio.ccc.de/cr128.html


Wundert mich nicht, dass soetwas in der BRD üblich ist. Der Repressions- und Überwachungsapparat wurde schliesslich von Nazis aufgebaut. Gestapo 2.0 sozusagen.

"Von Hitler zu Adenauer
Vor 60 Jahren endete der Nürnberger Juristenprozess. Bald darauf
gingen ehemalige NS-Juristen in der Bundesrepublik schon wieder auf
die Jagd – gegen Kommunisten."
http://images.zeit.de/text/2007/49/A-Juristenprozess

"Der Aufbau des westdeutschen Staatsapparates fand unter führender
Beteiligung alter Nazis statt"
http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html

Wer da immer noch das Märchen vom demokratischen Aufbau glaubt, ist naiv.

Sentionline
2010-01-06, 03:31:23
Hab nur die hälfte durchgelesen...

Ist doch geil das man nicht "einfach mal so" in fremde Rechner eindringen kann um irgendein Popel zu suchen.

Fätt ;D

Leonidas
2010-01-06, 11:14:10
Leichenflederer! Inzwischen dürfte sich die rechtliche Betrachtung auch schon wieder verschoben haben - gemäß dem Motto: Steter Tropf höhlt den Stein. Und wenn der Nachrichten-Moderator unbekümmert von der Erlangung "totaler Sicherheit" (DW-TV), dann wird die Zukunft sicherlich noch die eine oder andere Überraschung bergen, die man sich vorher nie hätte vorstellen können.