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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie und Gewährleistung – zur Klärung


Oberon
2008-02-27, 20:30:47
Da mir immer wieder auffällt, dass sich viele mit dieser Thematik nicht auskennen und auch, dass manchmal dubioses Halbwissen in den Raum geworfen wird, hielt ich es für angebracht, das mal zusammenzufassen.

Es muss unterschieden werden zwischen:

1. Gewährleistung
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Händler mit Firmensitz in Deutschland. Sie dauert bei Neuwaren 2 Jahre (bei Gebrauchtware zwischen 12 und 24 Monaten) und ist eine Verpflichtung des Händlers dem Kunden (Privatkunden) gegenüber, hat also mit dem Hersteller nichts zu tun.
Wie im Einzelnen die Regelung ist, will ich hier nicht aufführen und verweise auf den Wikipedia-Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung).

Hervorzuheben ist jedoch der Umstand der Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass bis 6 Monate nach dem Kauf bei einem Reklamationsfall der Händler in der Beweislast ist, i. e. er muss nachweisen, dass der Mangel an der Ware nicht von Anfang an bestanden hat, um seinen Standpunkt geltend zu machen. In den restlichen 18 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel vorhanden war, als das Produkt gekauft wurde. Beides ist eigentlich selten möglich.

Somit hat man in den ersten 6 Monaten de iure wesentlich bessere Karten. Es ist aber von Händler zu Händler unterschiedlich, wie er sich im konkreten Fall verhält , also wenn 6 Monate um sind, muss das nicht heißen, dass man beim Händler gar keine Chance mehr hat.


2. Garantie
(Hier: Nur Herstellergarantie) Garantie ist immer eine Zusatzleistung, die ein Hersteller freiwillig bietet. Kein Hersteller ist verpflichtet, Garantieleistungen anzubieten. Garantie ist demnach auch immer nur so lang, wie sie eben produktspezifisch vom Hersteller festgelegt wird. Die maximale Dauer einer Garantie ist gesetzlich auf 30 Jahre limitiert.
Garantie betrifft immer nur Kunde und Hersteller und hat mit dem Händler nichts zu tun. Die Tatsache, dass viele Händler für ihre Kunden Garantieaufträge abwickeln, heißt nicht, dass sie in den Schadensfall anderweitig involviert sein müssen, und ist oft auch damit begründet, dass viele Hersteller Garantiefälle nur über Händler annehmen. In jedem Fall ist dieser immer nur der Mittelsmann.
Es ist zu beachten, dass der Hersteller seine Garantiebedingungen frei festlegen kann !!

Auch sollte man Bescheid wissen über die verschiedenen Arten von Garantie, die allgemein verbreitet sind:

a)Bring-In: Der Kunde muss das defekte Gerät dem Hersteller zusenden.

b)Collect-and-Return (auch Pick-Up-and-Return): Das Gerät wird beim Kunden kostenlos abgeholt.

c) Vor-Ort-Service / Vor-Ort-Austausch: Das Gerät wird direkt beim Kunden repariert oder ausgetauscht.

Es ist ratsam, sich vor dem Kauf über die Art der Garantie zu informieren.



GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG HABEN NICHTS MITEINANDER ZU TUN.

Lyka
2008-02-27, 20:39:15
Da ich in der Reklamation arbeite und es meistens wirklich verwechselt wird:

(y) danke für das gute Posting.

Oberon
2008-02-27, 20:46:37
Ja gerne. Das wird laut Absprache auch noch zum Sticky.

Eco
2008-02-27, 21:10:30
Man sollte evtl. noch hinzufügen, dass dies für Deutschland bzw. deutsche Händler Händler mit Firmensitz in Deutschland gilt.

Oberon
2008-02-27, 21:21:30
Man sollte evtl. noch hinzufügen, dass dies für Deutschland bzw. deutsche Händler Händler mit Firmensitz in Deutschland gilt.
Also das sollte zwar klar sein, aber ich habs mal noch mit rein geschrieben.

Eco
2008-02-27, 21:28:06
Also das sollte zwar klar sein, aber ich habs mal noch mit rein geschrieben.
So klar ist das IMHO nicht. Es gab doch in der Vergangenheit diverse Probleme mit Händlern mit Firmensitz in Norwegen, wo es mit der Gewährleistung übel aussah. Da sollte man doch genauer hinschauen.

Gast
2008-03-02, 21:16:12
Wie schaut es denn aus, wenn ein Händler Geld dafür will, dass er die Garantie für einen übernimmt? ist das rechtens?

blackbox
2008-03-02, 22:40:35
Nicht nur der Hersteller kann eine Garantie geben, sondern auch der Händler.

Außerdem ist der erste Ansprechpartner in allen Reklamationsfällen immer zuerst der Händler. In besondern Fällen kann es jedoch ratsam sein, den Hersteller zu kontaktieren.

Oberon
2008-03-02, 22:52:18
Wie schaut es denn aus, wenn ein Händler Geld dafür will, dass er die Garantie für einen übernimmt? ist das rechtens?
Genau weiß ich das nicht, aber ich denke, wenn der Hersteller Garantieaufträge nur über den Weg des Händlers akzeptiert, dann auf keinen Fall.
Nicht nur der Hersteller kann eine Garantie geben, sondern auch der Händler.
Absolut korrekt. Da dies aber relativ selten vorkommt, habe ich mich nur auf die Herstellergarantie beschränkt. Ich werde das aber noch korrigieren, danke für den Hinweis.

Außerdem ist der erste Ansprechpartner in allen Reklamationsfällen immer zuerst der Händler.
Das kann man machen, wie man will, es sei denn, der Hersteller nimmt Garantiefälle nicht direkt vom Kunden an.

blackbox
2008-03-02, 22:57:44
Wie schaut es denn aus, wenn ein Händler Geld dafür will, dass er die Garantie für einen übernimmt? ist das rechtens?

Nein, das darf er nicht. Er muss den Garantiefall bearbeiten.

Oberon
2008-03-02, 23:04:09
Nein, das darf er nicht. Er muss den Garantiefall bearbeiten.
Hm...interessant; bist du dir da sicher? Wie ist es, wenn ich als Kunde auch direkt mit dem Hersteller das abwickeln könnte? Muss das dann trotzdem der Händler für mich machen, wenn ich drauf bestehe?

blackbox
2008-03-02, 23:09:34
Sehr sicher. Dauert halt länger, bis man das Produkt wieder in der Hand hält. Ob es sinnvoll ist, ist die andere Frage.

nomadhunter
2008-03-03, 19:54:51
Kann ich auch nicht glauben. Ich würde eher vermuten, dass der Händler dafür verlangen kann, was er will, bzw. auch die Abwicklung ganz verneinen kann. Außer das Produkt wurde z.B. ausdrücklich mit einer Herstellergarantie beworben, die aber nur über den Händler und nicht direkt über den Hersteller abgewickelt werden kann. So oder so kann man innerhalb der ersten 2 Jahre natürlich auch einfach die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen. Wenn der dann das Ganze über die Herstellergarantie abwickeln will, ist das sein Problem und er kann natürlich auch nichts dafür verlangen.

Thowe
2008-03-04, 07:38:10
... So oder so kann man innerhalb der ersten 2 Jahre natürlich auch einfach die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen. Wenn der dann das Ganze über die Herstellergarantie abwickeln will, ist das sein Problem und er kann natürlich auch nichts dafür verlangen.

Er kann zumindest einen Beweis einfordern, dass das Gerät beim Zeitpunkt der Übergabe defekt war. Also, ablehnen kann er es irgendwie immer und es wird auch sicherlich ein paar Händler geben, die das tun würden. Die meisten wohl eher nicht.

Gast
2008-03-04, 09:46:49
Zu Ergänzen wäre noch, dass bei Gebrauchtwaren die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt werden kann.

Gast
2008-05-14, 13:53:39
Wie sieht es eigentlich damit aus wenn der Hersteller nun Monate für die Reperatur der Ware braucht. Ist das legal? Gibt es hier eine gesetzlich geregelte Höchstdauer? Könnte man dem Hersteller vielleicht sogar schriftlich eine Frist stellen?

Gorthol
2008-05-14, 14:11:14
Zu Ergänzen wäre noch, dass bei Gebrauchtwaren die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt werden kann.

Nicht sogar auf 6 Monate?

RainingBlood
2008-05-14, 14:11:32
um es noch komplizierter zu machen: Toshiba bietet auf seine Produkte eine 2 Jährige Gewährleistung, allerdings völlig ohne Beweislastumkehr.

DerKleineCrisu
2008-05-14, 14:55:46
Nicht sogar auf 6 Monate?

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.

Gorthol
2008-05-14, 16:10:25
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.

Ah, gut zu wissen.

Ric
2008-05-14, 16:12:06
um es noch komplizierter zu machen: Toshiba bietet auf seine Produkte eine 2 Jährige Gewährleistung, allerdings völlig ohne Beweislastumkehr.


Dies ist ein privatrechtliches garantieversprechen, egal wie die firma xyz das kind nun nennt.

Gast
2008-08-11, 19:23:10
mal eine frage aus für mich aktuellem anlass: ist bei einer grafikkarte der lüfter ein verschleissteil, so dass dafür höchstens nur 6 monate gewährleistung gegeben werden können, jedoch keine 24? mit dieser begründung hat mich mein computerhändler nämlich mit meiner 20 monate alten graka abgekanzelt würde gerne mal wissen ob das rechtens ist.

Thowe
2008-08-11, 19:38:38
Nun, die Gewährleistung läuft auf jedem Fall 2 Jahre, da der Lüfter ein Bestandteil der Grafikkarte ist, der nicht zum Austausch durch dem Anwender vorgesehen ist. Jedoch müsstest du im Grunde den Händler beweisen, dass der Kühler bereits bei der Übergabe diesen Defekt (schleichend) hatte. Was kaum machbar ist. Anders sieht es aus, wenn der Hersteller für die Karte eine Garantie übernimmt und die Karte noch innerhalb diesen Zeitraums ist. Dann würde der Hersteller den tauschen und dies auch im Sinne seines Garantieversprechens verpflichtend tun.

Gast
2008-08-11, 19:52:45
hm er hat ja schon indirekt mit seiner aussage zugegeben, dass der lüfter nicht in der lage ist 2 jahre durchzuhalten sonst wäre es kein verschleissteil. Muss da morgen nochmal anrufen und versuchen ob ich ihn irgendwie da drauf festnageln kann.
Ist halt sonst etwas ärgerlich in ein paar monaten kommt ehh n neuer rechner und wollte eigentlich keine kohle mehr in mein altes teil stecken...

Buzzler
2009-01-24, 17:40:23
Ich weiß zwar nicht, ob der Thread überhaupt noch gepflegt wird, aber ich finde das Folgende ein bisschen missverständlich:

(Hier: Nur Herstellergarantie) Garantie ist immer eine Zusatzleistung, die ein Hersteller freiwillig bietet. Kein Hersteller ist verpflichtet, Garantie zu geben.
Das klingt so, als könnte der Hersteller dem Endkunden die Garantieleistungen jederzeit grundlos verweigern.

Genauer: Die Herstellergarantie ist so etwas wie eine freiwillige Selbstverpflichtung, man hat also als Endkunde durchaus einen Anspruch darauf. Man hat zwar mit dem Hersteller kein direktes Vertragsverhältnis, aber wenn der Hersteller einem die Garantieleistungen verweigert, kann man den Einzelhändler in Anspruch nehmen, weil die Kaufsache nicht die versprochenen Eigenschaften hat, denn zu denen gehört auch die Garantie.

Philipus II
2009-01-25, 13:09:30
@gast: Schriftlich geben lassen und erst danach streiten-du hast sehr gute Chancen!

Oberon
2009-01-29, 23:49:02
Ich weiß zwar nicht, ob der Thread überhaupt noch gepflegt wird, aber ich finde das Folgende ein bisschen missverständlich:


Das klingt so, als könnte der Hersteller dem Endkunden die Garantieleistungen jederzeit grundlos verweigern.



Äh nein, das soll nur heißen, dass ein Hersteller seine Produkte nicht grundsätzlich mit einem Garantieversprechen anbieten muss, die Aussage bezieht sich nicht auf die Reaktion im vermeintlichen Garantiefall als solchen. Aber hast recht, die Formulierung is nich so optimal, ich werds mal korrigieren.

Popeljoe
2009-03-17, 14:50:05
Hier noch einmal ein weiterer Thread zu dem Thema mit einer sehr interessanten Diskussion zum Umgang mit Garantiefällen oder Gewährleistung bei Online Händlern und Herstellern.
Manchmal wird da mit dem Kunden doch ein wenig Pingpong gespielt.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=450194

Jens44
2018-01-05, 07:33:58
Danke für die Klarstellung. Doch selbst die Händler wissen das nicht mal