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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Können beschlagnahmte Rechner dauerhaft einbehalten werden?


Nasenbaer
2008-02-28, 21:45:21
Moin,
heut gabs mal wieder die übliche Raubkopierer-Hatz bei Galileo (Pro7) wo son Typ der Firma Pro Media aus Hamburg (die wie logistep arbeiteten) folgendes meinte:

Beschlagnahmte Rechner werden meist dauerhaft einbehalten und sehen ihren Besitzer oft nie wieder. Man soll sich halt vorher überlegen was man damit macht.


Dass beschlagnahmte Mordwaffen nicht wieder ausgehändigt werden ist klar aber können PCs würklich für immer einbehalten werden?! Dafür würde ich gern mal die gesetzliche Grundlage haben.

Gast
2008-02-28, 21:48:17
Nein nur 6 Monate.

Ringwald
2008-02-28, 21:50:32
Ich fand es ziemlich heftig das die Firma die ganze Arbeit erledigt hat.
Die haben sogar die PCs für die Polizei gelagert :eek:

Gast
2008-02-28, 21:52:21
Beschlagnahmte Rechner werden meist dauerhaft einbehalten und sehen ihren Besitzer oft nie wieder. Man soll sich halt vorher überlegen was man damit macht.Bullshit. Der soll erstmal vorher überlegen, bevor er die Klappe aufmacht.

Dass beschlagnahmte Mordwaffen nicht wieder ausgehändigt werden ist klar aber können PCs würklich für immer einbehalten werden?! Dafür würde ich gern mal die gesetzliche Grundlage haben.Ich würde gerne wissen wo das alles gelagert sein soll.

Es können höhstens die Datenträger eingezogen werden. Das Vergehen ist in dem Fall ein unerlaubter Besitz von Daten.

Wenn man bei dir in einer Couch eingenähte Waffe findet wird die Couch auch nicht beschlagnahmt. Schon garnicht für immer.

Nasenbaer
2008-02-28, 21:58:23
Man könnte die ja dann versteigern und die Datenträger vernichten.

Aber die dürften doch dennoch nicht die für mich wichtigen Daten des Datenträgers mit vernichten?! Der Typ meinte nämlich auch, wenn der PC beschlagnahmt wird, dann ist auch die darauf befindliche Diplomarbeit etc. unter Umständen für immer weg.

1337
2008-02-28, 22:05:43
Was mich an der Dokumentation aufregte war der Schlusssatz, der ähnlich wie folgt lautete:

"Und bald werden sie wieder irgendwo klingeln, vllt ja auch bald bei Ihnen?!"
-->Wieder unnötige Verallgemeinerung :mad:

Gast
2008-02-28, 22:06:30
Man könnte die ja dann versteigern und die Datenträger vernichten.Wie bitte kann man fremdes Eigentum, der mit "sauberem" Geld gekauft wurde, versteigern dürfen?

Darf man die besagte Couch dann auch versteigern? ;)

Gast
2008-02-28, 22:07:25
"Und bald werden sie wieder irgendwo klingeln, vllt ja auch bald bei Ihnen?!"
-->Wieder unnötige Verallgemeinerung :mad:Am meisten klingelt wohl ein Anwalt bei ProMedia ;)

Laz-Y
2008-02-28, 22:08:15
Für mich ist Galileo ne bessere Bildzeitung. Was ich da bis jetzt gesehen hab hat mich alles andere als überzeugt. Deswegen geb ich auch nichts auf Aussagen von 'Experten' in solchen Sendungen.
Hier gehts doch nur um Einschaltquoten statt um Wissensvermittlung. Und so qualitativ erscheint mir auch die Sendung.

Gast
2008-02-28, 22:31:19
Der Typ meinte nämlich auch, wenn der PC beschlagnahmt wird, dann ist auch die darauf befindliche Diplomarbeit etc. unter Umständen für immer weg.Du kannst auf die Herausgabe für das Verfahren irrelevanter, für dich aber wichtigen, Daten bestehen bzw. im Extremfall klagen. Ist aber kein Problem. Das wird auch ProMedia nicht aufmucken. Hätten keine chance mit so einer Nummer.

Nochmal: Die Polizei samt dem Eintreiber kann dir nicht deine komplette EDV-Ausrüstung einfach so und für immer STEHLEN, nur weil du ppar Liedchen auf der Platte hattest.

Spätestens 6 Monaten nach dem Abschluß des Verfahrens :| hast du die Anlage wieder. Entweder mit allen Datenträgern oder nur mit einigen.

Wenn deine Diplomarbeit durch ProMedia oder wenn auch immer beschädigt oder vernichtet wird, darfst du sie auch ruhig auf Schadensersatz verklagen.

Die Forensik sieht erstmal eh so aus, daß man von dem Datenräger einen Image macht und mit dem Image arbeitet. Eben um deine Daten bzw. das System nicht zu beschädigen.

Es bietet sich daher auch an die persönlich wichtigen legalen Daten nicht auf unsauberen Datenträgern zu speichern. Oder dafür einen TC5.0a Container oder ganze Platte (nicht Partition!) zu erstellen. Oder umgekehrt oder beides.

Beispiel: Es ist schon ein recht schäbiges Gefühl, zu wissen, einer der Eintreiber guckt sich bald ALLE Bilder deiner Lebensgefährtin an.

Da sie nie wirklich wissen was sie da tun kann es schon alleine durch Prefetching im Browser sogut wie jeden treffen. Auch wenn man nicht gleich verurteilt wird. Genau deswegen und genau dagegen sollte sich jeder schützen.

Nasenbaer
2008-02-28, 23:12:48
Du kannst auf die Herausgabe für das Verfahren irrelevanter, für dich aber wichtigen, Daten bestehen bzw. im Extremfall klagen. Ist aber kein Problem. Das wird auch ProMedia nicht aufmucken. Hätten keine chance mit so einer Nummer.

Nochmal: Die Polizei samt dem Eintreiber kann dir nicht deine komplette EDV-Ausrüstung einfach so und für immer STEHLEN, nur weil du ppar Liedchen auf der Platte hattest.

Spätestens 6 Monaten nach dem Abschluß des Verfahrens :| hast du die Anlage wieder. Entweder mit allen Datenträgern oder nur mit einigen.

Wenn deine Diplomarbeit durch ProMedia oder wenn auch immer beschädigt oder vernichtet wird, darfst du sie auch ruhig auf Schadensersatz verklagen.

Die Forensik sieht erstmal eh so aus, daß man von dem Datenräger einen Image macht und mit dem Image arbeitet. Eben um deine Daten bzw. das System nicht zu beschädigen.

Es bietet sich daher auch an die persönlich wichtigen legalen Daten nicht auf unsauberen Datenträgern zu speichern. Oder dafür einen TC5.0a Container oder ganze Platte (nicht Partition!) zu erstellen. Oder umgekehrt oder beides.

Beispiel: Es ist schon ein recht schäbiges Gefühl, zu wissen, einer der Eintreiber guckt sich bald ALLE Bilder deiner Lebensgefährtin an.

Da sie nie wirklich wissen was sie da tun kann es schon alleine durch Prefetching im Browser sogut wie jeden treffen. Auch wenn man nicht gleich verurteilt wird. Genau deswegen und genau dagegen sollte sich jeder schützen.
Gut zu wissen, dass auch dieser Aussagen des Beitrages absolut populistischer Blödsinn der Musikindustrie war. Kann es eigentlich sein, dass immer genau das Gegenteil was Vertreter dieser Branche sagen, der Wahrheit entspricht? *g*
Hätte mich aber auch sehr gewundert, wenn man die EDV einfach so einbehalten dürfte.

Also wenn jemand "unsaubere" Sachen auf dem Rechner hat wären die IMO in einer mit Verschlüsselung arbeitenden VM am besten aufgehoben. Vor dem öffnen der Tür bei unangemeldetem Besuch generell die VM beenden und schon kommen sie an nichts ran. Hätte halt den Vorteil, dass die normale Arbeit nicht bei jedem Klingeln unterbrochen werden müsste.

twodoublethree
2008-02-29, 07:33:27
Wie is das denn bei Hausdurchsuchungen, darf da irgendein Privathampelmann einfach mit rein in die Wohnung oder braucht man nur die Polizei reinlassen?

Fand das bisserl strange dass da ein Typ, dessen Bauch das Lenkrad berührte, sich an den PC in ner fremden Wohnung hockt "und hier erstmal nen Screenshot von macht"...

Mumins
2008-02-29, 08:01:06
Es gibt einen guten Film zum Thema Hausdurchsuchungen. Findet man im Torrent. Hausdurchsuchungen-Sie haben das Recht zu schweigen.

hadez16
2008-02-29, 09:37:50
was passiert denn, wenn die klingeln und setzen sich vor den PC und alles ist verschlüsselt? (TrueCrypt bspw.)

muss ich denen das Passwort sagen?
gucken die dann dumm? :D

gerry7
2008-02-29, 09:40:26
was passiert denn, wenn die klingeln und setzen sich vor den PC und alles ist verschlüsselt? (TrueCrypt bspw.)

muss ich denen das Passwort sagen?
gucken die dann dumm? :D

Dann setzt SSchäuble mal die Englischen Gesetzte durch,

http://www.heise.de/newsticker/meldung/97050

Dann lacht da keiner mehr.

Fatality
2008-02-29, 09:40:42
da sie vorher von dir runtergeladen und kopiert und gesichert haben ist das nicht so wichtig. das ist beweislast genug. deinen rechner nehmen die trotzdem mit. und nicht nur die festplatten.

Nasenbaer
2008-02-29, 09:53:23
Wie is das denn bei Hausdurchsuchungen, darf da irgendein Privathampelmann einfach mit rein in die Wohnung oder braucht man nur die Polizei reinlassen?

Fand das bisserl strange dass da ein Typ, dessen Bauch das Lenkrad berührte, sich an den PC in ner fremden Wohnung hockt "und hier erstmal nen Screenshot von macht"...
Ich vermute mal nicht. Soviel wie in dem Beitrag scheinbar absolute Falschdarstellung war wird auch das kaum der Wahrheit entsprechen. Ich würde mich doch als Polizist kaum bei denen hinsetzen und erstmal die halbe Platte durchsuchen, sondern den PC einsacken, weitere PCs suchen und dann abdampfen. Die Spezialisten der Polizei für EDV-Zeug würden dann wohl soch die Arbeit machen und Beweise auf den Rechnern suchen.
Zumal Screenshots so ziemlich gar nichts aussagen. Die kann ein 10-jähriger, der mit MS Paint arbeiten kann, fälschen.

@Fatality
Ist durch das neuer Urhebergesetz nicht auch schon der Download strafbar? (oder ist die Novelle noch nicht verabschiedet?!) Denn dann würde sich ja auch die Firme ProMEdia strafbar machen. Vielleicht nicht gegen Zivilklagen, wenn man die Einwilligung der Konzerne hat aber dennoch strafrechtlich.

Fatality
2008-02-29, 10:02:27
@Fatality
Ist durch das neuer Urhebergesetz nicht auch schon der Download strafbar? (oder ist die Novelle noch nicht verabschiedet?!) Denn dann würde sich ja auch die Firme ProMEdia strafbar machen. Vielleicht nicht gegen Zivilklagen, wenn man die Einwilligung der Konzerne hat aber dennoch strafrechtlich.

nur wenn die quelle für den download offensichtlich illegal ist.
die promedia macht sich nicht strafbar weil sie keine potentiellen käufer sind, die hören die musik nicht. das sind nur beweise gegen dich. die bekommen ja auch die listen von den plattenlabels was grad am aktuellesten ist und haben damit einen deal.

twodoublethree
2008-02-29, 10:15:25
Plattenlabels können doch aber garkeine Immunität gegen Straftaten vergeben.

Also noch nicht.

Urion
2008-02-29, 10:18:19
was passiert denn, wenn die klingeln und setzen sich vor den PC und alles ist verschlüsselt? (TrueCrypt bspw.)

muss ich denen das Passwort sagen?


Nein.


gucken die dann dumm? :D

Ja.



Bei einer Durchsuchung musst du natürlich nur die Polizei reinlassen.
Du kannst einen Zeugen dazuziehen.
Du kannst dich in der Wohnung (und über all sonst) frei bewegen.
Du musst nicht kooperieren/helfen.
Wenn die Jungs keinen Zettel für dich als Kopie haben musst sie nicht reinlassen.
Sie dürfen nur die Räume durchsuchen die im DB aufgeführt sind.
Sie dürfen nur nach Sachen suchen, die zur vorgeworfenen Straftat "passen".
Also zB keine Fotoalben beschlanahmen wenn sie mp3s suchen.
Sie dürfen kein Material vor Ort sichten/untersuchen.
Zwischen 22-6 Uhr darf nicht durchsucht werden.
Du musst nichts unterschreiben.
Am besten ist es am Ende auf den Zettel (Protokoll) fett zu schreiben das der Durchsuchung widersprochen wurde.


Ich halte die ganzen Storys über HDs eh für nen HOAX, vllt bei Leuten die den ganzen Tag Warez releasen.

Ich glaube aber nicht das ein deutscher Richter einen HD-Befehl ausstellt weil eine private Firma, aus offentsichtlich gewinnorientierten Gründen, kleine mule User über die IP ermittelt massenweise und Anzeigen stellt.

Wir wir ja alle wissen beweist die IP garnichts.

Andi_669
2008-02-29, 10:24:36
Ich hab das bei Galileo nicht gesehen,
aber wenn da wirklich einer von der ProMedia an den Rechner gesetzt hat, dann lacht sich dein Anwalt nen Ast, der Kläger bekommt Zugriff auf den Rechner :|

Da gab es doch mal einen Fall, da hat die Polizei Mist gebaut, da waren bei einigen Dateien das Datum der letzten Änderung nach dem Beschlagnahmetermin,
da hat das Gericht gleich sämtliche Daten von dem Rechner als Beweis abgelehnt, Da wird wie schon gesagt ein Image gezogen, u. mit den Originaldaten darf nichts passieren, :wink:

So wie sich das liest wider eindeutig Panikmache,
Das ist das selbe wie mit dem Werbespott, "kann mit Gefängnis bis zu 5-Jahren bestraft werden" das man dafür z.B. eine DVD professionell fälschen muss (Gepresst mit gedruckten Label, so das man als Kunde nicht erkennt das es eine Fälschung ist) wird nicht gesagt :redface:

Was allerdings ein Problem ist, wenn die deinen Rechner erst mal haben, u. die finden was, muss man mit mindestens 2-Jahren rechnen bis man den widerbekommt so langsam wie unsere Gerichte sind. :(;(

Nasenbaer
2008-02-29, 10:50:03
@Urion
Ich denke auch nicht, dass die tagtäglich Hausdurchsuchungen deswegen machen aber hin und wieder wird man mal sowas seitens der Labels versuchen durchzusetzen um ne tolle News drauß zu basteln die abschrecken soll.
Das meiste wird sicher mir Abmahnungen gemacht, die dann unterschrieben mit nem großzügigen Scheck zurückkommen. Ist wohl wesentlich einfacher Kasse mit zu machen als sich mit denkenden Richtern streiten zu müssen.

Brunt, FCA
2008-02-29, 11:53:24
Beschlagnahmte Rechner werden meist dauerhaft einbehalten und sehen ihren Besitzer oft nie wieder. Man soll sich halt vorher überlegen was man damit macht.

Oh ja, das stimmt. Mein Amiga ist damals spurlos in der Asservatenkammer verschwunden. Einem "Komplizen" des Freiherrs zum Dank.

DerRob
2008-02-29, 12:05:33
Sie dürfen nur die Räume durchsuchen die im DB aufgeführt sind.
wenn mein rechner also z.b. beim nachbarn steht, darf der auch nicht beschlagnahmt werden, oder?
wie sieht es mit rechnern aus, die zwar bei mir stehen, aber mir nicht gehören?

Urion
2008-02-29, 12:19:47
wenn mein rechner also z.b. beim nachbarn steht, darf der auch nicht beschlagnahmt werden, oder?


Kommt drauf an.
Wenns ein wirklich "fremder" ist und davon nix im DB steht gehen die da auch nicht rein.
Wenn dein Nachbar deine Freundin etc. ist und du da dein "Nest" hast und die wissen das gehörts dazu.
Wenn da dein Kumpel wohnt kommen die natürlich nicht rein und können so auch nix mitnehmen..


wie sieht es mit rechnern aus, die zwar bei mir stehen, aber mir nicht gehören?

Werden mitgenommen

Nasenbaer
2008-02-29, 12:32:23
Kommt drauf an.
Wenns ein wirklich "fremder" ist und davon nix im DB steht gehen die da auch nicht rein.
Wenn dein Nachbar deine Freundin etc. ist und du da dein "Nest" hast und die wissen das gehörts dazu.
Wenn da dein Kumpel wohnt kommen die natürlich nicht rein und können so auch nix mitnehmen..

Und was ist bei einer WG? Wenn ich alles kritische in die Räume des Mitbewohners schleppe und bei mir nur nen Alibi-PC stehen habe?

Urion
2008-02-29, 12:47:32
Und was ist bei einer WG? Wenn ich alles kritische in die Räume des Mitbewohners schleppe und bei mir nur nen Alibi-PC stehen habe?

sehr kompliziert

Grundsätzlich gilt erstmal was im Beschluss steht.

In der Regel sieht das so aus das alle Gemeinschaftsräume, das Zimmer des Verdächtigen und alle zu denen er uneingeschränkten Zutritt hat durchwühlt werden.

Es kann durchaus passieren das sich während der Durchsuchung Verdachtsmomente ergeben dass die Beweise in einem anderen Zimmer der WG versteckt sind, sind diese gegeben durchwühlen die dann alles
lies § StPo 103, ist sehr auslegungsfähig, bin da auch nicht der Experte

Stormtrooper
2008-02-29, 12:56:54
Bei einer Durchsuchung musst du natürlich nur die Polizei reinlassen.

Falsch, du mußt sie nicht reinlassen, du kannst sie sehr wohl draussen stehen lassen, aber entweder kommen die eh mit Feuerwehr/Schlüsseldienst oder rufen sie herbei, dann wird die Türe gewaltsam geöffnet.


Sie dürfen nur nach Sachen suchen, die zur vorgeworfenen Straftat "passen".
Also zB keine Fotoalben beschlanahmen wenn sie mp3s suchen.

Wenn bei einer Durchsuchung von PCs und Disketten zufälligerweise Haschisch gefunden wird, hast du ein Problem, dieses darf sehr wohl beschlagnahmt werden und gegen dich verwendet werden.
Drum, genau lesen nach was die suchen, wenn man noch "Leichen im Keller" hat, am besten den PC und alles rausrücken, dann dürfen die von sich aus nicht weitersuchen.


Sie dürfen kein Material vor Ort sichten/untersuchen.

Das stimmt auch nicht, nur persönliche Dinge wie priv. Post dürfen, wenn du widersprichst nicht gesichtet werden, dann werden diese versiegelt und in deinem Beisein beim Staatsanwalt wieder geöffnet.



Zum eigentlichen Thema, wenn auf dem Rechner was gefunden wurde bzw der Richter zur Überzeugung kam das du mit deinem Rechner vorsätzlich eine Straftat begangen hast, kann er SEHR WOHL den Rechner einziehen und dann siehst du ihn DEFINITV NIE WIEDER.

Nasenbaer
2008-02-29, 13:15:16
Hmm ich glaube man sollte ein Jura-Studium zur Grundausbildung machen um wenigstens nicht vollkommen verarscht zu werden. :)
Denn so undurchsichtig wie für den Laien Gesetze sind, können einem die Beamten ja alles erzählen und man hat keine Möglichkeit das zu prüfen, wenn man keinen Anwalt im Schrank hat.

Madman123456
2008-02-29, 13:59:59
Hmm ich glaube man sollte ein Jura-Studium zur Grundausbildung machen um wenigstens nicht vollkommen verarscht zu werden. :)
Denn so undurchsichtig wie für den Laien Gesetze sind, können einem die Beamten ja alles erzählen und man hat keine Möglichkeit das zu prüfen, wenn man keinen Anwalt im Schrank hat.

Lass den aber dann ja dort drinnen, nachher wird nicht nur der Rechner sondern auch du selbst mitgenommen wegen Freiheitsberaubung ;D

Die Tatsache ist die, das die Polizei gerne mal irgendwelchen Krempel mitnimmt und dabei vorgibt, mehr Kompentenzen zu haben als sie eigentlich hat. Die meisten Betroffenen glauben denen das auch, da man, wenn man nicht grad einen Anwalt im Schrank hat, kaum Chance auf durchblick hat. "Verdachtsmomente" sind ein sehr dehnbarer Begriff und selbst wenn man sich zurecht im Recht wähnt, kanns solange dauern bis man seinen Krempel wiederkriegt bis er nichts mehr wert ist und/oder bis man sich für das was mitgenommen wurde Ersatz beschaffen musste.

In jedemfall ist eine solche Beschlagnahme ein Verlust, den einem keiner ersetzt. Im allergünstigsten Fall kann man das Gerät mehrere Monate nicht benutzen.
Die Polizei behält aber mal Sachen ein, bei gewissen begründeten "Verdachtsmomenten" darf sie das sogar ziemlich langfristig.
Teilweise wird auch einfach drauf gebaut das die Leute natürlich wissen das sie alt und grau werden bis sie sich endlich ihr Recht erstritten haben, weswegen viele erst garnicht anfangen.
Der Kauf eines neuen Rechners kostet weniger Nerven als ein monatelanges Gerichtsverfahren...

Urion
2008-02-29, 14:29:34
Falsch, du mußt sie nicht reinlassen, du kannst sie sehr wohl draussen stehen lassen, aber entweder kommen die eh mit Feuerwehr/Schlüsseldienst oder rufen sie herbei, dann wird die Türe gewaltsam geöffnet.


Kindergarden?


Wenn bei einer Durchsuchung von PCs und Disketten zufälligerweise Haschisch gefunden wird, hast du ein Problem, dieses darf sehr wohl beschlagnahmt werden und gegen dich verwendet werden.
Drum, genau lesen nach was die suchen, wenn man noch "Leichen im Keller" hat, am besten den PC und alles rausrücken, dann dürfen die von sich aus nicht weitersuchen.

Natürlich hast du dann Pech gehabt, aber du hast den Satz nicht verstanden.
Kommen die wegen Filesharings wird es schwierig zu begründen warum sie die Bücher deiner Firma mitnehmen.
Wenn natürlich 2kg Koks aufm Schreibtisch liegen haste Pech gehabt.



Das stimmt auch nicht, nur persönliche Dinge wie priv. Post dürfen, wenn du widersprichst nicht gesichtet werden, dann werden diese versiegelt und in deinem Beisein beim Staatsanwalt wieder geöffnet.

Wrong, sie dürfen beschlagnamen aber nicht "auswerten".
Mit wir suchen nach CD´s wegen Filesharing und kontrollieren eben mal noch Geschäftsbücher, Kontoauszüge, Waffenummern, Nummern von Fahrradrahmen etc. is nich!

Stormtrooper
2008-02-29, 14:35:19
Kindergarden?



Was hat das mit Kindergarten zu tun?


Wrong, sie dürfen beschlagnamen aber nicht "auswerten".
Mit wir suchen nach CD´s wegen Filesharing und kontrollieren eben mal noch Geschäftsbücher, Kontoauszüge, Waffenummern, Nummern von Fahrradrahmen etc. is nich!

Das hat ja nichts mehr mit auswerten zu tun wenn sie nach CDs suchen und deine Geschäftsbücher kontrollieren.
Sind aber die Steuerfahnder da und die suchen deine Geschäftsbücher dürfen die sehr wohl vor Ort reinschaun.
Anders siehts wie geschrieben bei der Post aus.

Urion
2008-02-29, 14:40:45
Was hat das mit Kindergarten zu tun?



Ja is OK man muss die Tür nicht aufmachen mann kann auch warten bis sie eingetreten wird :rolleyes:


Das hat ja nichts mehr mit auswerten zu tun wenn sie nach CDs suchen und deine Geschäftsbücher kontrollieren.
Sind aber die Steuerfahnder da und die suchen deine Geschäftsbücher dürfen die sehr wohl vor Ort reinschaun.
Anders siehts wie geschrieben bei der Post aus.

Wrong Junge!

Die düfen nichts lesen, nur der Staatsanwalt darf!

§110 StPo!

Du kannst denen verbieten ihre Nase in deine Sachen zu stecken.
Entweder sie nehmens dann mit oder nicht!

Nasenbaer
2008-02-29, 15:14:47
Ja is OK man muss die Tür nicht aufmachen mann kann auch warten bis sie eingetreten wird :rolleyes:

Naja das könnte genug Zeit sein um bestimmte Dinge "verschwinden" zu lassen. ;D

Urion
2008-02-29, 15:37:20
Naja das könnte genug Zeit sein um bestimmte Dinge "verschwinden" zu lassen. ;D

Den ganz Hartgesottenen die jeden Tag mit HD rechnen vllt.

Der Überaschungseffekt und die Ahnunglosigkeit in Sachen HD sind wohl der beste Freund der Ermittler.
Die Jungs sind ja auch nicht von gestern...

Annator
2008-02-29, 15:41:58
was passiert denn, wenn die klingeln und setzen sich vor den PC und alles ist verschlüsselt? (TrueCrypt bspw.)

muss ich denen das Passwort sagen?
gucken die dann dumm? :D

Bei Truecrypt hast du 2 Passwörter. Eins für Fake Datein und ein richtiges. Ist angeblich 100%ig nicht herausfindbar.

Stormtrooper
2008-02-29, 16:57:31
Keine Sorge .. die Pol/Staatsanwaltschaft zwingt dich sicher nicht dein PW rauszurücken.

onkel2003
2008-02-29, 17:43:00
wenn es zu einen Gerichtsbeschluss kommt bekommt man den Rechner wieder , wenn man dies nicht schon paar mal hatte :-)

anders sieht es aber aus wenn zum Schnellverfahren geht wo es dann auch kein mündliche Verhandlung kommt, da heist es in Brief urteil und die strafe neben einer Geldstrafe steht dann Beispiel der PC wird einbehalten.
jetzt kann man natürlich sagen nö ist nicht ich mache Widerruf dann kommt es zur mündlichen Verhandlung hier bekommt man zwar den Rechner wieder aber meist auch ne größere Geldstrafe ;-)

Beispiel
Kollege hatte gebrannte dvd´s in egay verkloppt
ca 100 stück
Brief von Staatsanwaltschaft Geldstrafe von 1750 Euro, sowie Rechner einbehalten und ca 250 dvd kopien.

er hat dies so angenommen, Sache erledigt

er hätte aber auch nen Widerruf machen können und die sache würde vor Gericht gehen, dann dann würde er den Rechner zurück bekommen, aber eine höhere strafe ist auch von aus zu gehn, so die info von sein anwalt, er hat es nicht so weit kommen lassen.
1750 Euro weg, pc weg ca 1300 Euro wert, 250 dvd weg

Nasenbaer
2008-02-29, 17:44:50
Keine Sorge .. die Pol/Staatsanwaltschaft zwingt dich sicher nicht dein PW rauszurücken.
Das dachten Englische Bürger bis vor kurzem sicher auch noch - dann kan ein neues Gesetz. Also auf ewig sollte man sich nicht darauf verlassen. Nach deutschem Recht muss man sich zwar nicht selbst belasten aber mit "Experten" wie Schäuble ist in Zukunft alles möglich.

Stormtrooper
2008-02-29, 17:45:19
Widerrufen kannst du gar nichts ... du kannst höchstens ein Widerspruch einlegen.

Stormtrooper
2008-02-29, 17:46:08
Das dachten Englische Bürger bis vor kurzem sicher auch noch - dann kan ein neues Gesetz. Also auf ewig sollte man sich nicht darauf verlassen. Nach deutschem Recht muss man sich zwar nicht selbst belasten aber mit "Experten" wie Schäuble ist in Zukunft alles möglich.

Naja ein Schäuble macht aber alleine keine Gesetze und dann steht im Hintergrund immernoch das BVerfG und der Bundespräsident.

Nasenbaer
2008-02-29, 17:51:36
Naja ein Schäuble macht aber alleine keine Gesetze und dann steht im Hintergrund immernoch das BVerfG und der Bundespräsident.
Gott sei Dank nicht. Ohne BVerfG sähen wir auch ganz schön alt aus aber auf den werten Herrn Bundespräsidenten können wir da wohl gerne verzichten. Das kommt einmal in 100 Jahren vor und das wurd schon beim Einwanderungszeug durch Rau aufgebraucht. Die Vorratsdatenspeicherung z.B. hat Köhler nicht auf Eis gelegt obwohl es angesichts der Anzahl an Verfassungsbeschwerden leicht zu begründen wäre für ihn.

Aber egal soll hier ja nicht um Politik gehen. Ich guck mir jetzt mal TrueCrypt an. :D

EDIT: Boah TrueCrypt ist ja freeware - ich dacht das wär kommerziell. :eek:

Stormtrooper
2008-02-29, 18:29:48
Wie stark verschlüsselt True Crypt?
Bin mit SafeGuard Easy sehr zufrieden.

alpha-centauri
2008-02-29, 18:53:19
was passiert denn, wenn die klingeln und setzen sich vor den PC und alles ist verschlüsselt? (TrueCrypt bspw.)

muss ich denen das Passwort sagen?
gucken die dann dumm? :D

Ja, musst du. Sonst wird diese Zwangshaft angessetzt. Epressungshaft oder wie man das nennt. Kein Scherz. Ist wirklich so.

Urion
2008-02-29, 18:58:22
Ja, musst du. Sonst wird diese Zwangshaft angessetzt. Epressungshaft oder wie man das nennt. Kein Scherz. Ist wirklich so.

Käse

als Beschuldigter oder mit ihm direkt Verwandter kannst schön die Schnauze halten,
dein bester CS-Kumpel der das PW weiss und wenn die Behörden wissen das er es weiss und der wills net sagen der könnte in Beugehaft kommen.
Aber nur ein halbes Jahr das sitzt der auf einer Backe ab ;D

Das is aber alles sehr weit hergeholt für diese Fälle

darph
2008-02-29, 19:17:51
Bei Truecrypt hast du 2 Passwörter. Eins für Fake Datein und ein richtiges. Ist angeblich 100%ig nicht herausfindbar.
Wooo drei 500 gig Platten mit Zufallswerten befüllt und im äußeren Container ist nur eine Halbvoll 50kb-Bilder drauf. Sehr unverdächtig das Ganze. ;)

Stormtrooper
2008-02-29, 19:23:04
Wooo drei 500 gig Platten mit Zufallswerten befüllt und im äußeren Container ist nur eine Halbvoll 50kb-Bilder drauf. Sehr unverdächtig das Ganze. ;)

Deswegen is das ja unsinning ... und braucht niemand.

Nasenbaer
2008-02-29, 19:38:51
@ Stormtrooper

Zu TrueCrypt findet man bei Tante Wiki einiges oder www.truecrypt.org

darph
2008-02-29, 20:36:11
Deswegen is das ja unsinning ... und braucht niemand.
Eh ja ne. So ganz blöd ist die Idee ja nicht. Es schützt nur vor Strafe nicht. Wenn da was ganz Unverfängliches drin ist, ist das ja schon unglaubwürdig. Der Trick ist ja, genug reinzutun, um den Angreifer (sei das jetzt ein feindlicher Geheimdienst oder der Staatsanwalt oder auch nur der neue Stecher deiner Ex, der die Photos haben will) zufrieden zu stellen, aber trotzdem das wirklich Wichtige weiterhin zu verbergen.

Insofern hat das sehr wohl seine Daseinsberechtigung, aber es funktioniert eben nicht so, daß man dann sagen könnte "Ich hab nie nyx gethan!"

Nasenbaer
2008-02-29, 20:43:07
Eh ja ne. So ganz blöd ist die Idee ja nicht. Es schützt nur vor Strafe nicht. Wenn da was ganz Unverfängliches drin ist, ist das ja schon unglaubwürdig. Der Trick ist ja, genug reinzutun, um den Angreifer (sei das jetzt ein feindlicher Geheimdienst oder der Staatsanwalt oder auch nur der neue Stecher deiner Ex, der die Photos haben will) zufrieden zu stellen, aber trotzdem das wirklich Wichtige weiterhin zu verbergen.

Insofern hat das sehr wohl seine Daseinsberechtigung, aber es funktioniert eben nicht so, daß man dann sagen könnte "Ich hab nie nyx gethan!"
Warum soll es nicht vor Strafe schützen? Ohne Beweis kann dir keiner was und du kannst damit ja die gesamte Platte schützen. OS und Co kommt nach außen und im inneren, geheimen Container hast du dann deine sensiblen Daten. Wo soll das Problem sein?

Spasstiger
2008-02-29, 21:12:17
Hm, warum beschlagt die Polizei eigentlich nicht auch die Autos, mit denen Mörder zum Ort des Verbrechens oder zum Kauf der Tatwaffe gefahren sind?
Die PCs sind ja auch nicht anderes als Werkzeuge, die ihm Rahmen der Straftat benutzt wurden.

Ich finds auf jeden Fall komisch, dass bei sowas gleich der ganze Rechner beschlagnahmt wird. Als ob eine Wasserkühlung, ein Prozessor, DRAM oder ein Lüfter Informationen gespeichert hätte, die zur Klärung des "Tathergangs" genutzt werden können.

DK2000
2008-02-29, 21:16:42
wurden neben pcs damals nicht auch monitore beschlagnahmt? :D

PatkIllA
2008-02-29, 21:21:51
Hm, warum beschlagt die Polizei eigentlich nicht auch die Autos, mit denen Mörder zum Ort des Verbrechens gefahren sind?
Tun sie doch unter Umständen auch.
Beim Freund haben die alles brav auf USB-Platten kopiert und nur die gebrannten Scheiben mitgenommen.
Er hat gesagt er braucht den Rechner für Beruf und Fortbildung.
Ist jetzt zwei Jahre her und er hat immer noch nichts weiteres gehört.

mf_2
2008-03-01, 01:23:03
Hm, warum beschlagt die Polizei eigentlich nicht auch die Autos, mit denen Mörder zum Ort des Verbrechens oder zum Kauf der Tatwaffe gefahren sind?
Die PCs sind ja auch nicht anderes als Werkzeuge, die ihm Rahmen der Straftat benutzt wurden.

Ich finds auf jeden Fall komisch, dass bei sowas gleich der ganze Rechner beschlagnahmt wird. Als ob eine Wasserkühlung, ein Prozessor, DRAM oder ein Lüfter Informationen gespeichert hätte, die zur Klärung des "Tathergangs" genutzt werden können.

Hängt sicher auch davon ab, wie viel Ahnung die Beamten haben. Ich denke mal, dass sie wenigsten wissen, wie eine Festplatte aussieht. Und dann gibt es ja nicht nur Festplatten, sondern auch noch SSDs, CompactFlash Karten (mit IDE Adapter), Streamer etc. Da ist es einfacher und schneller einfach alles mitzunehmen. Oder sollen die da erstmal heimwerkermäßig anrücken und da alle Platten aus den Rechnern schrauben?
Oder mir kommt gerade noch ein Gedanke: Was wenn jemand seine Platten einfach in alte CDROM Gehäuse schraubt. Beide haben die passenden Schnittstellen und für den unversierten Polizisten sieht es aus wie ein simples CD/DVD Laufwerk.
Wenn der Polizist vor Ort ein versierter EDV Experte ist, und Festplatten, Streamer, USB Sticks etc auch als solche erkennt, dann kann er evtl. vor Ort eine Auswahl treffen. Sonst aber würden sich die Beamte da ja höchstens ins eigene Knie schießen indem sie etwas wichtiges übersehen.

Evil E-Lex
2008-03-01, 11:32:27
Der Rechner gilt als Tatwerkzeug und wird zur Verhinderung weiterer Straftaten meist komplett mitgenommen.

onkel2003
2008-03-01, 12:28:23
Der Rechner gilt als Tatwerkzeug und wird zur Verhinderung weiterer Straftaten meist komplett mitgenommen.

das ist mehr oder weniger blödsinn, den dann müsste einer der mit auto ohne schein fährt ja auch das auto weg genommen werden.

und um was geht es sagen wir mucke runter laden, in den fall ist der telefonanschluss auch teil der straftat.

er was mf_2 sagt trifft zu den die beamten haben meist keine ahnung und bevor sie was falsches machen nehmen sie die ganze kiste mit.


hier wa doch mal einer der hatte die hardware in schreibtisch eingebaut mit glasplatte, ich mache jede wette diesen rechner nehmen sie nicht mit :cool: sondern nur die platten.
ich würde auch schon von ausgehn wenn der rechner ne externe wasserkühlung hat würden sie die finger davon lassen.

Spasstiger
2008-03-01, 12:34:27
ich würde auch schon von ausgehn wenn der rechner ne externe wasserkühlung hat würden sie die finger davon lassen.
;D
Die nehmen trotzdem alles mit und klatschen es halt so ins Auto. Evtl. schnüren sie den externen Radiator noch mit dem Rechner zusammen, um nicht was zerschneiden zu müssen.
Am Besten lässt man auf seiner teuren Hardware erst gar nicht so ne Filesharing-Kacke laufen, sondern nimmt dafür einen alten Rechner. Die Bullen schauen nämlich durchaus vor Ort auf den Rechnerinhalt, wenn man ihnen das gewährt. Sonst müssten die Bullen ja z.B. auch in einer WG alle Rechner mitnehmen, nur weil einer über den gemeinsamen Internetanschluss illegal Filesharing betrieben hat.

Alexander
2008-03-01, 12:37:55
Am Besten lässt man auf seiner teuren Hardware erst gar nicht so ne Filesharing-Kacke laufen, sondern nimmt dafür einen alten Rechner.
Und du glaubst allen ernstes, dass sie dir netterweise glauben, dass auf dem weit weg stehenden teuren Spielerechner nichts illegales versteckt ist? Nachprüfen können sie deine Beteuerungen auf die schnelle ohnehin nicht und nehmen daher bestimmt alle Rechner mit.

Madman123456
2008-03-01, 12:58:15
Tun sie doch unter Umständen auch.
Beim Freund haben die alles brav auf USB-Platten kopiert und nur die gebrannten Scheiben mitgenommen.
Er hat gesagt er braucht den Rechner für Beruf und Fortbildung.
Ist jetzt zwei Jahre her und er hat immer noch nichts weiteres gehört.

In so einem Fall würde ich sogar anbieten, eigens mit den Grünlingen zusammen in ein geschäft zu fahren um ne externe Platte zu kaufen. Kommt drauf an was passiert ist und weswegen die gerne an die Daten auf meinem Rechner zugreifen wollten, ich muss ja nichtmal der beschuldigte sein. Es muss ja nichtmal mein Rechner sein ;D

In einem Internetcafe würde ich einige externe Platten bereitlegen, damit die Leute sich alle Daten mitnehmen können die sie brauchen, ohne mir gleich den Betrieb lahmzulegen.
Oder, wenn ich das Netzwerk in einem solchen einrichte, würde ich dem Besitzer anraten einige Platten bereitliegen zu haben.
Alleine schon als Eigenwerbung, man kann hiernach nämlich prima behaupten das man eventuelle Widerrechtliche Aktivitäten in diesem Lokal nicht duldet und auch willens ist dementsprechend zu handeln.

"Verantwortungsvolle" Eltern werden ihre Kinder ausschliesslich bei mir nach Pornos in Google suchen lassen und ihre Kohle zu mir tragen :D

Kommandofrosch
2008-03-01, 14:19:31
Was ich für eine Frechheit halte ist, dass irgendwelche Anti-Piraterie Firmen so eine Macht haben. Ich finde, dass ist allein eine Angelegenheit des Urhebers welcher durch "Kopie" geschädigt wurde und der örtlichen Polizeidienststelle.
Viel wichtiger ist, Betrüger zu verfolgen, welche gefälschte Ware (dem Original
scheinbar entsprechende Produkte) in den Umlauf bringen.
Die ermittelnde juristische Instanz ist zumindest aufgefordert persönliche Materialien welche nicht am Delikt beteiligt sind dem "Täter" wieder zu geben.
Unter Materialien verstehe ich personen bezogene Daten wie berufliche Daten,
Datenbanken, Onlinebanking, Abrechnungen, weitere Kontaktdaten, wissenschaftliche Arbeiten. Sehr oft sind es auch Irrtümer , z.B die Polizei findet keine Daten oder es wurden falsche IP's ermittelt.
Auf Nummer sicher ist es, seinen digitalen Arbeitsplatz soweit technisch zu modifizieren, dass außenstehende Personen keinen Einblick auf die Daten haben.
Dazu zählt das Verwenden von exotischer Software (siehe fehlende technische Kompetenz der Ermittler). Ich empfinde es daher als völlig legithim seinen digitalen Arbeitsplatz technisch und funktional zu verschleiern. Das Windows Prinzip ist förmlich einladend für dritte Personen Daten zu lesen. (Eigene Dateien, Downloads ...)
Um Datenverlust auch vorzubeugen wäre es ratsam seine beruflichen Daten wie Arbeiten, Abrechnungen extern zu sichern. Das geht meiner Ansicht zu weit wenn auch diese Daten entwendet werden. Das ist in meinen Augen Diebstahl und hat nichts mit der Ermittelung gegen "Urheberrechtsverletzung" zu tun.

Aen-Die
2008-03-01, 15:57:12
hier wird immer truecrypt und co vorgeschlagen. Aber reicht nicht simples EFS bzw bitlocker um die zu ärgern?

Kommandofrosch
2008-03-01, 16:40:57
EFS und Vista-eigene Cryptotools sind nur dann effektiv wenn die zugehöhrigen Zertifikate vor fremden Personen geschützt sind.
habe was an Infos bei Microsoft gefunden :
http://support.microsoft.com/kb/243756
Sonst noch weiter bei MS Websupport nachboren.
Wie es auschaut verrät MS wie man sicher mit EFS umgeht.
Laeienhafte Fehler sind, dass Keydateien öffentlich sind. Sehe gerade, MS weist auf das Verschlüsseln von Tempordnern hin.
P.S.:
Allein wenn Ordner oder Dateien unzugänglich sind, können Dateinamen auf Vorhandensein von verdächtigen Material hinweisen.
Sonst packt alles Sensitive in ein RAR-Archiv mit Keyprotection.

Stormtrooper
2008-03-01, 19:50:42
das ist mehr oder weniger blödsinn, den dann müsste einer der mit auto ohne schein fährt ja auch das auto weg genommen werden.


Bei ersten mal nicht, aber wenn du das öfters machst.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – Fahrzeug eingezogen

Ort: Pfaffenhofen und Umgebung
Zeit: 08.12.2003 bis 07.12.2006

Im Rahmen einer Handy- und Gurtkontrolle durch Beamte der Polizeiinspektion Pfaffenhofen am 07.12.06 wurde ein 51jähriger Pörnbacher in Pfaffenhofen angehalten, da er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte und auch noch mit dem Handy am Ohr unterwegs war.
Bei der Personalienfeststellung gab der Fahrer an, seinen Führerschein vergessen zuhaben. Nach Erstellung einer Kontrollaufforderung konnte er seine Fahrt fortsetzen. Eine nähere Überprüfung ergab jedoch etwas ganz anderes. Dem Fahrer wurde bereits am 26.02.02 der Führerschein entzogen. Nach den bisherigen Ermittlungen können dem Mann von Mai 2005 bis zum Kontrolltag bereits 353 Fälle des Fahren ohne Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Der restliche Zeitraum wird noch überprüft. Aufgrund der gewaltigen Anzahl der Verstöße wurde beim zuständigen Amtsgericht Pfaffenhofen ein Beschlagnahmebeschluss für das Fahrzeug des Mannes erwirkt. Der Pkw Fiat konnte dann auch am 19.12.06 beschlagnahmt werden.

http://www.donaukurier.de/alt/home/muell/polizeimeldungen_alt/pfaffenhofen/art61660,1568088

Liszca
2008-03-01, 22:00:05
Moin,
heut gabs mal wieder die übliche Raubkopierer-Hatz bei Galileo (Pro7) wo son Typ der Firma Pro Media aus Hamburg (die wie logistep arbeiteten) folgendes meinte:

Beschlagnahmte Rechner werden meist dauerhaft einbehalten und sehen ihren Besitzer oft nie wieder. Man soll sich halt vorher überlegen was man damit macht.


Dass beschlagnahmte Mordwaffen nicht wieder ausgehändigt werden ist klar aber können PCs würklich für immer einbehalten werden?! Dafür würde ich gern mal die gesetzliche Grundlage haben.

hallo,
die info kommt von pro7, die lassen gerne mal aufschlußreiche details weg.

das kann dann schon mal so aussehen dass ein türke bei pro7 als rechtsradikaler nazi dasteht, was natürlich nicht sein kann und auch nicht so ist.
schaut man dann auf eins extra taucht auch plötzlich das klärende detail auf warum man pro7 & co oft missversteht.

Zu deinem PC, sollte dir das passieren, glaub bloß nicht dass sie ihn dir freiwillig wieder geben, da mußt du schon selbst in aktion treten...

Und finger weg von reißerischen medien und populismus, du wirst nur falsche schlüße ziehen.

Nasenbaer
2008-03-01, 23:03:20
hallo,
die info kommt von pro7, die lassen gerne mal aufschlußreiche details weg.

das kann dann schon mal so aussehen dass ein türke bei pro7 als rechtsradikaler nazi dasteht, was natürlich nicht sein kann und auch nicht so ist.
schaut man dann auf eins extra taucht auch plötzlich das klärende detail auf warum man pro7 & co oft missversteht.

Zu deinem PC, sollte dir das passieren, glaub bloß nicht dass sie ihn dir freiwillig wieder geben, da mußt du schon selbst in aktion treten...

Und finger weg von reißerischen medien und populismus, du wirst nur falsche schlüße ziehen.
Keine Angst ich weiß das auf Pro7 journalistisch nur Gülle kommt. War halt nur in der Vorschau während "Die Simpsons" und icht wollt man sehen was die wieder für nen Blödsinn behaupten. Hat ja auch geholfen, dass dann gleich hier zu hinterfragen. :smile:

Evil E-Lex
2008-03-01, 23:49:02
das ist mehr oder weniger blödsinn, den dann müsste einer der mit auto ohne schein fährt ja auch das auto weg genommen werden.
Ich habe das als Begründung von mehreren Polizisten bekommen, als ich mal nachgefragt hatte warum bei Hausdurchsuchungen immer der komplette Rechner inklusive Monitor mitgenommen wird und nicht nur der Rechner oder die Platten.

Mark
2008-03-02, 09:40:21
Wie schauts denn aus wenn man sich nen "Alibi-Rechner" ins Wohnzimmer stellt?

Ich mein die Beamten dürfen ohne Durchsuchungsbefehl (den sie meist ja nicht haben) eh nicht in die Wohnung, aber man könnte sie ja freundlich herein beten und nen "sauberen" Rechner im Wohnzimmer präsentieren.

Janni555
2008-03-02, 09:48:31
oh je hier werden ja geniale Ideen entwickelt....

In HH wurden schon Kfz eingezogen, wenn Wiederholungstäter erneut ohne Führerschein gefahren sind...

Bei Durchsuchungen ohne Beschluss= vielleicht ja mit Gefahr im Verzuge ? dann schauen sie sich komplett um in deiner Wohnung
und wieso sollten sie den Beschluß meist nicht haben??

am einfachsten: sauber bleiben...dann erspart man sich den Streß

Nasenbaer
2008-03-02, 10:24:28
am einfachsten: sauber bleiben...dann erspart man sich den Streß
Bei den Ermittelungsmethoden, wie sie Firmen wie ProMedia einsetzen kann man auch schnell mal als Unschuldiger am Pranger stehen, denn IP Adressen können bis zu 12 Ziffern haben und da kann man sich mal vertippen. So und dann nehmen sie alles mit, weil ein paar andere den Rechtsstaat nicht verstanden haben.