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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Artikel für 0 Euro


RIP
2008-02-29, 12:08:03
Hallo, ich habe vorhin in einem Shop einen tollen Artikel für 0 euro gesehen und sofort zugeschlagen.
Jetzt steht der preis komischerweise wieder beim Marktwert.
Wie sieht es nun aus, dürfen die das einfach stornieren?
Der Preis ist doch vom prinzip egal.
Bestellt, ist doch bestellt, in den AGB's steht auch nichts von irrtümer vorbehalten.
Kann man da nichts machen?
Habe gehört es gab hier schonmal leute die eine cpu für 0 euro bekommen hatten.
:frown:

Scream
2008-02-29, 12:11:45
stornieren schon wenn es sich um einen fehler des shops gehandelt hat glaub ich
aber dir mehr berechnen auf jeden fall nicht

Major J
2008-02-29, 12:13:36
Eine Bestellbestätigung ist keine Verpflichtung für den Shop. Gibt sicher irgendwo eine Klausel für den Fall solcher Irrtümer

RIP
2008-02-29, 12:23:33
Soweit ich das weiß ist eine Bestellung schon verbindlich.

Silent3sniper
2008-02-29, 12:26:52
Soweit ich das weiß ist eine Bestellung schon verbindlich.


Der Vertrag kommt erst Zustande wenn die Ware bei dir vor der Haustür liegt & bezahlt ist, eine Bestellbestätigung ist unverbindlich.

Mr.Fency Pants
2008-02-29, 12:27:56
zu langsam

Krümelmonster
2008-02-29, 12:28:10
Nö ist sie nicht. Du hast ein Angebot abgegeben und nun liegt es am Shop dieses anzunehmen. Da der Shop ganz offensichtlich kein Interesse hat dir den Artikel zu schenken und es sich dabei wohl um einen Irrtum handelt wird er dein Angebot selbstverständlich nicht annehmen.

Tomi
2008-02-29, 12:33:16
Ja so sieht es aus. Die Warenauslage online ist lediglich die Aufforderung des Shops, ein Angebot abzugeben, ob ich den Krempel haben will. Das wird dann zunächst bestätigt "Ihre Bestellung ist eingegangen..wir prüfen bla bla". Kauf kommt meist zustande mit Versandbestätigung bzw. Versand, was gleichbedeutend mit "ja lieber Kunde, ich will mit dir ein Geschäft machen" ist, weil sonst hätte der Shop nicht versendet. Alles was zwischen Bestellung und Versand liegt, ist Prüfzeitraum, wo sich Preis der Ware als auch Gesinnung des Shops gefahrlos ändern darf.

Allerdings das sei noch erwähnt...selbstverständlich ist man als Kunde, der einen vermeintlichen 0,00 Euro Artikel bestellt hat, dann nicht verpflichtet, den für 199 Euro abzunehmen, weil man ihn bestellt habe. Sofern sich der Preis zwischen Bestellung und Versand ändert, unterbreitet der Shop rechtlich ein neues Angebot, dass ich ebenso gefahrlos annehmen oder ablehnen kann

Kenny1702
2008-02-29, 12:34:25
Da es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, hast du wohl keine juristische Handhabe.

Ich kann mich erinnern, daß es schon ein paar Streitigkeiten deswegen vor deutschen Gerichten gab.

RIP
2008-02-29, 12:35:48
Ist wohl nur Wunschdenken von mir, sehr schade ist es aber dennoch...
Was kann ich dafür das der Shop zu blöd ist ;)
Dennoch frage ich mich, wie es den einige Leute hier geschaft haben so einen Artikel für 0,-- Euro zu bekommen. :|
Vermutlich Versand und bestellung getrennt oder nicht wirklich überwacht.

Tomi
2008-02-29, 12:39:54
Wer sollen denn die ominösen Leute gewesen sein, die das für 0,00 Euro bekommen haben? Ich halte das für ausgeschlossen. Amazon hat letztens mal paar Spiele für den halben Preis rausgeschickt, wobei da bis heute nicht 100% geklärt ist, ob das ne stundenweise Marketing-Aktion war oder ein Admin gepennt hat. Aber für 0,00 Euro hätte selbst Amazon das Zeug garantiert nicht rausgeschickt.

RIP
2008-02-29, 12:41:59
Wer sollen denn die ominösen Leute gewesen sein, die das für 0,00 Euro bekommen haben? Ich halte das für ausgeschlossen. Amazon hat letztens mal paar Spiele für den halben Preis rausgeschickt, wobei da bis heute nicht 100% geklärt ist, ob das ne stundenweise Marketing-Aktion war oder ein Admin gepennt hat. Aber für 0,00 Euro hätte selbst Amazon das Zeug garantiert nicht rausgeschickt.

Was? Admin gepennt?
Das war eine Aktion von amazon, man bestellt z.B. Crysis + Hellgate london und zahlt nur den Preis von Hellgate london...

Zu den 0 Euro, glaubst du ich schreibe mir jedesmal auf wenn jemand etwas schreibt?
Das ist schon einige Monate her, der Shop den ich meine, ist übrigens ein reiner Onlineshop und wenn dann so etwas passiert...peinlich, peinlich.

Tomi
2008-02-29, 13:09:18
Was? Admin gepennt?
Das war eine Aktion von amazon, man bestellt z.B. Crysis + Hellgate london und zahlt nur den Preis von Hellgate london...


Nein, ich rede hier von einem Vorfall von vor 2 oder 3 Wochen, als es Titel wie "Mass Effect" für Xbox360 oder "Ratchet & Clank" für PS3 zum halben Preis gab. Das war nur für ein paar Stunden vor Mitternacht verfügbar, die Besteller in dem Zeitfenster haben es auch zu dem Preis bekommen.

ShadowXX
2008-02-29, 14:22:36
Nein, ich rede hier von einem Vorfall von vor 2 oder 3 Wochen, als es Titel wie "Mass Effect" für Xbox360 oder "Ratchet & Clank" für PS3 zum halben Preis gab. Das war nur für ein paar Stunden vor Mitternacht verfügbar, die Besteller in dem Zeitfenster haben es auch zu dem Preis bekommen.
Das war länger als ein paar Stunden und es waren davon auch auch PC und Wii-Games betroffen.

Das ganze war nicht Zeit, sondern Mengenmäßig begrenzt, d.h. Amazon hat sich vorher auf eine gewisse Stückzahl festgelegt, die für den Preis verkauft werden....z.B. konnte man Super Paper Mario ca. 3 Tage und Pro Street für den PC sogar 4 Tage lang für 19Euro kaufen.

Was das für eine Aktion war und warum, weiß allerdings wohl nur Amazon selbst.

Tomi
2008-02-29, 16:04:38
Dann klingt dann schon eher nach Marketing. Aber dicke müssens sie es ja haben, weil ich glaub kaum, dass "Mass Effect" unter 25 Euro im Einkauf kostet.

_Gast
2008-02-29, 16:17:35
Dass irrtümliche Falschangaben bei der Preisauszeichnung einen Händler nicht verpflichten, das Angepriesene auch tatsächlich zum falschen Preis zu verkaufen, ist bekannt – auch wenn in Foren immer wieder gern mal das Gegenteil behauptet wird. Rechtlich gesehen stellt eine Web-Information ebenso wie ein Prospekt oder eine Schaufensterauslage kein verbindliches Angebot, sondern nur eine Einladung an Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben ("invitatio ad offerendum"). Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet.
...
Dass ein Internet-Versandhändler jedoch unter Umständen auch dann noch eine Lieferung verweigern darf, wenn er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat und bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, klingt zunächst eigenartig.
...
Ein simpler Tippfehler, der allerdings auf Kundenseite die Hoffnung auf ein Mega-Schnäppchen weckte...
Die Richter gingen durchaus davon aus, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen war. Durch den leicht nachvollziehbaren Tippfehler habe jedoch auf Seiten des Händlers ein so genannter Erklärungsirrtum gemäß Paragraf 119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorgelegen. Das berechtigt den Verkäufer gemäß § 142 BGB zur Anfechtung des Geschäfts. Der ansonsten ordnungsgemäß geschlossene Kaufvertrag kann so durch eine entsprechende Erklärung gleichsam rückgängig gemacht werden.Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67220

Wenn also offensichtlich ist, dass es sich um einen Fehler handelt, beispielsweise verschenkt kein Händler in der Regel seine Ware, kann der Irrtum sogar noch nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden.

Drehrumbumm
2008-02-29, 19:37:09
Ja so sieht es aus. Die Warenauslage online ist lediglich die Aufforderung des Shops, ein Angebot abzugeben, ob ich den Krempel haben will. Das wird dann zunächst bestätigt "Ihre Bestellung ist eingegangen..wir prüfen bla bla". Kauf kommt meist zustande mit Versandbestätigung bzw. Versand, was gleichbedeutend mit "ja lieber Kunde, ich will mit dir ein Geschäft machen" ist, weil sonst hätte der Shop nicht versendet. Alles was zwischen Bestellung und Versand liegt, ist Prüfzeitraum, wo sich Preis der Ware als auch Gesinnung des Shops gefahrlos ändern darf.


Zählt eine Aufforderung den entsprechenden Betrag auf Konto xy zu zahlen als Annahme des Angebots?
Eigentlich könnte man es ja so auslegen..
("Angebot->Annahme->Austausch Geld<->Ware" und nicht "Angebot + Geld -> Annahme + Ware" oder? ;))