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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücksendung - Widerruf - Versandkosten


Voodoo3Killer
2008-03-01, 23:26:34
Ich habe etwas im Internet bestellt, per Kreditkarte bezahlt, es wurde geliefert, ich habe es mit einem beigelegten Rücksendeaufkleber zurück geschickt und mir wurde der (nur) Warenwert erstattet.

Habe ich ein Recht auf Erstattung der Versandkosten?

piefke
2008-03-01, 23:31:29
Nein.

Lyka
2008-03-01, 23:37:05
nun ja

http://www.123recht.net/Wer-tr%C3%A4gt-eigentlich-die-Hinsendekosten-beim-Widerrufsrecht__a16858.html

Uzundiz
2008-03-02, 00:24:41
soweit ich weiß musst du nur dann die gesamten Versandkosten tragen, wenn deine Ware einen geringeren Wert als 40€ hat.

darauf habe ich immer bei meine Rückgabe-Fällen immer hingewiesen und auch das geld wieder bekommen.

Tomi
2008-03-02, 08:28:28
Bei Amazon hab ich letztens auch Versandkosten bei Rücksendung zurückbekommen, trotz Warenwert unter 40 Euro. Allerdings...der Warenwert lag bei 39,98 Euro. Vermute daher Kulanzlösung seitens Amazon. Oder ist das doch die Regel dort?

Stormtrooper
2008-03-02, 09:04:29
Die Versandkosten der Hin oder Rücksendung?

Tomi
2008-03-02, 10:02:59
Die Versandkosten der Rücksendung, also zu Amazon hin. Hatte extra Päckchen gemacht (ja ich weiß, nicht versichert), weil mir DHL Paket zu teuer war und ich dachte, ich kriegs ja eh nicht erstattet.

Voodoo3Killer
2008-03-03, 13:07:33
Also der Warenwert betrug 43,60 EUR.

Und um die Rücksendung gehts mir ja nicht, die habe ich ja nicht bezahlt.

Walkman
2008-03-03, 13:33:54
Die Hinsendung bekommst du natürlich nicht erstattet, warum auch?

EureDudeheit
2008-03-03, 13:37:11
Alternate erstattet auch nicht die Kosten für die Hinsendung von Alternate zu mir. Aber war mir auch zu stressig, da wegen 7€ jetzt rumzunerven.

Voodoo3Killer
2008-03-03, 13:41:34
Die Hinsendung bekommst du natürlich nicht erstattet, warum auch?

Es geht mir nicht um ein warum. Ich wollte nur wissen ob.

GBWolf
2008-03-03, 13:56:22
Bei Amazon hab ich letztens auch Versandkosten bei Rücksendung zurückbekommen, trotz Warenwert unter 40 Euro. Allerdings...der Warenwert lag bei 39,98 Euro. Vermute daher Kulanzlösung seitens Amazon. Oder ist das doch die Regel dort?


amazon erstattet die eh immer auch wenn sies nicht müssen.

nomadhunter
2008-03-03, 18:52:05
Also laut dem Link oben: Hinsendekosten muss immer der Verkäufer zahlen; Rücksendekosten sind ja allgemein bekannt: bis 40€ der Käufer, darüber auch der Verkäufer.

Uzundiz
2008-03-04, 00:25:33
Also laut dem Link oben: Hinsendekosten muss immer der Verkäufer zahlen; Rücksendekosten sind ja allgemein bekannt: bis 40€ der Käufer, darüber auch der Verkäufer.

häää???

ich habe immer hin- und Rücksendekosten erstattet bekommen, bei göäßeren versandhäusern habe ich sogar auch die rücksendekosten bekommen obwol der warenwert unter 40€ war!.

meine im internet über dieses thema etwas gefunden zu haben, der alles besser erklärt...nur leider finde ich den link nicht.

@threadstarter was steht denn im AGB?

Voodoo3Killer
2008-03-04, 14:12:27
Auszug der AGB:

5 Widerrufsbelehrungen

5.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

5.2 Der Widerruf ist zu richten an:

************************

5.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Bei Rücksendungen mit einem Bestellwert von über EUR 40,00 erstatten wir Ihnen das Porto der Rücksendung.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Da wird nur über die Rücksendung gesprochen, aber die sind ja bezahlt worden.

Mr.Postman
2008-03-04, 15:17:50
Es geht mir nicht um ein warum. Ich wollte nur wissen ob.
Nein

bulla
2008-03-05, 06:39:18
Hier die Rechtsprechung:
Hinsendekosten sind zu erstatten.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1393

Die Rücksendekosten sind die einzigen Kosten, die auferlegt werden können.

Grestorn
2008-03-05, 07:46:07
Ganz unabhängig von den gesetzlichen Regelungen:

Ich halt es für eine Selbstverständlichkeit, dass der Kunde die Portokosten trägt, und zwar in beide Richtungen, wenn die Ware einwandfrei ist und der Händler keinen Fehler gemacht hat.

Der Händler hat bereits den logistischen Aufwand die Ware aus dem Lager zu holen, zu verpacken und abzuschicken. Wenn man die Ware zurückschickt, macht er keinen Euro Umsatz sondern nur Verluste. Warum sollte er dann noch das Porto zahlen?

Ich finde an dieser Stelle deswegen auch das Fernabsatzgesetzt schlich FALSCH. Man kann es mit der Kundenfreundlichkeit auch übertreiben. Zumal wenn man sieht wie viele Menschen das FAG missbrauchen. Das würden sie vielleicht nicht in diesem Maße tun, wenn sie wenigstens das Porto selbst tragen müssten.

_Gast
2008-03-05, 07:57:15
Wenn man die Ware zurückschickt, macht er keinen Euro Umsatz sondern nur Verluste.Ganz sicher nicht! Jeder Händler kalkuliert dies in seine Gemeinkosten mit ein. Dem sind die gesetzlichen Regelungen egal. Nicht der Händler zahlt für die Rücksendungen, sondern wir alle.

Grestorn
2008-03-05, 08:29:05
Ganz sicher nicht! Jeder Händler kalkuliert dies in seine Gemeinkosten mit ein. Dem sind die gesetzlichen Regelungen egal. Nicht der Händler zahlt für die Rücksendungen, sondern wir alle.

Ja natürlich, gesamt gesehen schon. Auf die eine Bestellung gesehen aber nicht.

Kommt letztlich aber immer gleiche raus. An der Argumentation ändert sich nichts.

Voodoo3Killer
2008-03-06, 00:20:58
Zahlungsaufforderung über den Betrag der (Hinsende-)Versandkosten an den Verkäufer ist raus.

Mal sehen was nun zurück kommt.

(Ob das nun moralisch, wirtschaftlich oder wie auch immer falsch ist, ist mir auch egal)

Uzundiz
2008-03-06, 00:44:57
Zahlungsaufforderung über den Betrag der (Hinsende-)Versandkosten an den Verkäufer ist raus.

Mal sehen was nun zurück kommt.

(Ob das nun moralisch, wirtschaftlich oder wie auch immer falsch ist, ist mir auch egal)

jo ist richtig so, du müsstest hin-und rücksendekosten zurückkriegen!

war bei mir nie ein thema. meine händler hatten alle dieselbe agb-klausel wie bei dir...

bulla
2008-03-06, 00:47:01
Die Hinsendekosten werden aber nur erstattet, wenn die komplette Bestellung zurückgeschickt wird. Teilerstattungen sind nicht möglich.

Voodoo3Killer
2008-04-03, 15:44:07
So, jetzt hab' ich den Fall wieder... Jo, klingt jetzt so als würde ich ständig alles zurückschicken, aber ich bestell' nun mal viel im Internet und dann geht halt hin und wieder was zurück.

Ich hab ein Netzteil bei Atelco bestellt. 81.- + 5.- Versand

Das Netzteil hab ich nicht mal ausgepackt oder irgendwas, sondern direkt den Retourenaufkleber drauf und zurück.

Und jetzt haben die mir 81.- EUR zurücküberwiesen.

Ich begreif' das nicht ganz. Gerade so ein großer "Laden" wie Atelco sollte die rechtliche Lage doch kennen?

Mr.Postman
2008-04-03, 15:55:37
.................

Das Urteil über die Erstattung der Hinsendekosten habe ich gerade erst entdeckt. Da können sich die Damen und Herren beim OLG zufrieden auf die Schulter klopfen, für ein weiteres realistätsfremdes Urteil.

Uzundiz
2008-04-03, 17:37:54
anrufen bzw eine email schreiben.

hat es beim anderen denn geklappt?

Voodoo3Killer
2008-04-03, 18:16:31
Die anderen haben sich einfach nicht mehr gemeldet. Auch ne Art und Weise sowas zu behandeln...

Ich werde da noch mal nachhaken, und Atelco werde ich auch anschreiben.

Man kann sich halt nur nicht den ganzen Tag wegen 5 EUR Versand mit diesen Dingen beschäftigen.

Aber ich finde man sollte schon auf sein Recht pochen.

Ich bleib da auf jeden Fall dran und werde berichten.

Voodoo3Killer
2008-04-16, 17:55:39
Nachdem ich mehr oder weniger schon die Hoffnung aufgegeben habe, erhielt ich gerade eine Email von Atelco:


Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es wurde eine Gutschrift mit der Belegnummer XXXXXXXXXX erstellt und der
Betrag wird Ihnen schnellstmöglichst auf Ihr angegebenes Konto
erstattet.

Vielen Dank für Ihre Geduld.


Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXX
Versandkundenbetreuung


Na da bin ich ja mal gespannt...

Wenn das klappt werde ich auch meinen 20 EUR Gutschein guten Gewissens bei Atelco einlösen.

Voodoo3Killer
2008-04-21, 13:07:16
Heute habe ich die 5.- EUR von Atelco auf mein Konto erhalten.

Hat sich also gelohnt nochmal nachzuhaken, auch wenn's etwas gedauert hat.

Also, ich kann nur sagen, pocht auf euer Recht, aber nutzt das Widerrufsrecht nicht zu eurem Vorteil aus ("Testkauf", "Ausleihe").

Grüße

Philipus II
2008-04-21, 14:41:31
Ganz unabhängig von den gesetzlichen Regelungen:

Ich halt es für eine Selbstverständlichkeit, dass der Kunde die Portokosten trägt, und zwar in beide Richtungen, wenn die Ware einwandfrei ist und der Händler keinen Fehler gemacht hat.

...

Ich finde an dieser Stelle deswegen auch das Fernabsatzgesetzt schlich FALSCH. Man kann es mit der Kundenfreundlichkeit auch übertreiben. Zumal wenn man sieht wie viele Menschen das FAG missbrauchen. Das würden sie vielleicht nicht in diesem Maße tun, wenn sie wenigstens das Porto selbst tragen müssten.

Aber auch die Händler sind alles andere als einsichtig.Um bei defekter Ware Ersatz innerhalb von 10 Tagen zu bekommen hilft nur Widerruf und neu bestellen.

Ich habe das FAG-Rücktrittsrecht bisher NIE! bei funktionierender Ware,die der bestellten entsprach verwendet.