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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verdi und Streik im öffentlichen Dienst


Deathcrush
2008-03-05, 08:09:51
Mal eine Frage. Dort wo meine Frau arbeitet soll bald gestreikt werden (Krankenhaus) Nun hat sie zu Ohren bekommen, das man von VERDI auch aus dem Krankenhaus quasi ausgesperrt werden kann und nicht arbeiten DARF! Die Zeit wird dann natürlich nicht bezahlt, da meine Frau nicht in der Gerwerkschaft ist. Jetzt treten quasi alle panisch in die Gewerkschaft ein, damit sie finanziel nicht schlechter darstehen bei einem Streik. Meine Frage, darf VERDI mein Frau daran hindern zu arbeiten oder ist das Panikmacherei der Gerwerkschaftsanhänger damit VERDI noch mehr Gelder bekommt?

Blaze
2008-03-05, 08:30:32
Deine Frau kriegt das Geld für die Zeit doch von Verdi oder irre ich mich? Vor 5 Jahren war das in unserer Firma auch der Fall, da gabs (noch) Streikgeld von der Gewerkschaft.

€: Ach sie ist nicht in der Gewerkschaft. Na dann darf Verdi sie überhaupt nicht an der Arbeit hindern...

Das gute A
2008-03-05, 08:33:20
Mal eine Frage. Dort wo meine Frau arbeitet soll bald gestreikt werden (Krankenhaus) Nun hat sie zu Ohren bekommen, das man von VERDI auch aus dem Krankenhaus quasi ausgesperrt werden kann und nicht arbeiten DARF! Die Zeit wird dann natürlich nicht bezahlt, da meine Frau nicht in der Gerwerkschaft ist. Jetzt treten quasi alle panisch in die Gewerkschaft ein, damit sie finanziel nicht schlechter darstehen bei einem Streik. Meine Frage, darf VERDI mein Frau daran hindern zu arbeiten oder ist das Panikmacherei der Gerwerkschaftsanhänger damit VERDI noch mehr Gelder bekommt?

Natürlich darf Verdi Deine Frau NICHT daran hindern, zu arbeiten, zumal sie nicht mal in der Gewerkschaft ist.

Vollkommener Humbug.

Deathcrush
2008-03-05, 08:37:20
Deine Frau kriegt das Geld für die Zeit doch von Verdi oder irre ich mich?

Eben nicht, sie ist nicht in der Gewerkschaft.


@ Das gute A

Gibt es da Gesetzestexte oder so? Ich finde es auf jedenfall eine Sauerei die Angst der Leute auszunutzen um neue Mitglieder zu bekommen.

GBWolf
2008-03-05, 08:39:54
vertan.

bei verdi steht:



Während des Arbeitskampfes kann es dazu kommen, dass die Arbeitgeber aussperren. Dabei darf der Arbeitgeber nicht zwischen Streikenden und Streikbrechern unterscheiden. Aber auch dann haben die Mitglieder von ver.di Anspruch auf Streikunterstützung.


also kann der Arbeitgeber aussperren, nicht Verdi

seahawk
2008-03-05, 08:48:12
Nur kann der AG in einem Krankenhaus gar nicht aussperren, da man den Laden nicht dicht machen kann.

Allerdings muss die Frau mit einen Spiessrutenlauf rechnen, wenn sie durch die Streikposten zur Arbeit geht.

Deathcrush
2008-03-05, 08:54:09
Arbeiten müssen sowieso welche, davon mal ab. Oder glaubst du die Kranken können sich selber versorgen? Es ging mir ja nur darum ob VERDI willkürlich Leute herauspicken kann, die dann nicht arbeiten dürfen und Streiken sollen. Eine Mindestbesetzung muss ja gewährleistet werden und das sollte auch der Streikposten wissen ;) Meine Frau hat halt zu Ohren bekommen, das Verdi+Betriebsrat eine Liste aufstellen, wer arbeiten DARF und wer nicht.

Kosh
2008-03-05, 09:00:44
Wenn Verdi dich dran hindern würden, das du zur Arbeit gehst, könntest du sogar die Polizei rufen die dich dann in KH begleitet.

Und der Streik würde von der Polizei mit Sicherheit ganz schnell aufgelöst werden,wenn das nötige Mindestpersonal dran gehindert werden würde, die Krankenversorgung im KH zu sichern.

Deine Frau muss sich null Gedanken machen.

Franklin
2008-03-05, 09:06:05
Die Polizei würde einen Teufel tun. Schlagstockeinsatz oder was?
Es würden Gespräche zwische ver.di und Arbeitgeber stattfinden was deren Pflichten zur Mindestbesetzung angeht.
Dem würde ver.di auch nie entgegentreten, weil es um Sicherheit für Kranke gehr, aber halt nur im Mindestmaß.

Ver.di tritt halt für die Mitarbeiter ein, und will bessere Bedingungen. Finde es nicht verkehr und bin auch bei dem Verein Mitglied, auch wenn ich sehr gute Arbeitsbedingungen habe.

Schlupp
2008-03-05, 12:28:37
Also ver.di kann niemanden zum Streiken zwingen, bzw. niemanden daran hindern seiner Arbeit nachzugehen.
Sollte es zu einem Streik kommen kann der Arbeitgeber im Gegenzug eine Aussperrung durchführen.
Wie es oben schon geschrieben wurde, wird dann allerdings kein Unterschied gemacht ob jmd streiken war oder nicht, sondern der Arbeitgeber kann alle aussperren. Gewerkschaftsmitglieder bekommen dann natürlich weiterhin Streikgeld.

Sollte man als "Streikbrecher" durch Streikende gehindert werden zu seiner Arbeitsstelle zu kommen, kann die Polizei den Streik natürlich nicht auflösen.
Sie kann lediglich die "Versammlung" auflösen, bzw. sogar Platzverweise erteilen.
Man darf hier Streik nicht mit Demonstration verwechseln.
Die meisten Streikenden gehen morgens in Streiklokal, tragen sich ein (Stichwort: Streikgeld) und gehen dann wieder heim (oder einkaufen, in die Eckkneipe, ...).


Es muss übrigens auch kein "Notdienst" in einem Krankenhaus vorhanden sein.
Theoretisch könnte das Krankenhaus komplett ohne Personal dastehen!
Man muss sich auch nicht am Tag vorher "abmelden" wenn man streiken geht.
Allerdings wird in sozialen Einrichtungen meistens ein "Notdienst" eingerichtet.
Vor 2 Wochen zB waren im Großraum Stuttgart sämtliche Kindergärten, -tagesstätten, etc. zum Streik aufgerufen. Hier wurde extra kein Notdienst eingerichtet!

Marodeur
2008-03-05, 17:58:17
Das Problem sind auch oft die AG.

Bei uns wars zumindest immer so das von ver.di-Seite aus durchaus drauf geschaut wurde das eine Notfallvereinbarung getroffen wird, nur waren oft die jeweiligen AG zu faul eine zu machen. "Merkt man ja eh nicht wenn ein paar Streiken". Als mans dann doch einmal merkte wars Geschrei groß. Vor allem von denen die sonst drüber lächelten. Und auf einmal waren die Streiker böse, die Gewerkschaften böse und sowieso waren alle anderen Schuld am Chaos...

Manche "oben" haben schon ziemlich ein Rad ab... :ucrazy2:

Annator
2008-03-05, 18:02:21
Die Polizei würde einen Teufel tun. Schlagstockeinsatz oder was?


Wenn es sein muss... Kommt aber in der heutigen Zeit nichtmehr vor.
Aussperren darf dich nur der AG.