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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist MS-DOS immernoch lizenzpflichtig?


WhiteVelvet
2008-03-05, 19:01:08
Oder ist das inzwischen in die Freeware-Region gewandert? Wollte auf meinem Zweitrechner Win98 installieren, habe aber keine MS-DOS Lizenz (wollte meine Rechner doch mal sauber lizensiert haben). Oder gibts ne Alternative, habe doch irgendwo mal DrDos oder so gehört?

Ric
2008-03-05, 19:08:03
Oder ist das inzwischen in die Freeware-Region gewandert? Wollte auf meinem Zweitrechner Win98 installieren, habe aber keine MS-DOS Lizenz (wollte meine Rechner doch mal sauber lizensiert haben). Oder gibts ne Alternative, habe doch irgendwo mal DrDos oder so gehört?


Nein ist keine freware, oder der gleichen. Einfach lizenz erwerben, oder aber dir mal "freedos" ansehen.

hier kannst du dich einlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/FreeDOS

noid
2008-03-05, 19:12:53
FreeDOS geht nicht mit Win98.

Ric
2008-03-05, 19:14:58
FreeDOS geht nicht mit Win98.


für win98 braucht man kein extra dos. win98 bringt sein dos selber mit.

Gast
2008-03-05, 19:17:10
Wollte auf meinem Zweitrechner Win98 installieren
dann tu das doch
habe aber keine MS-DOS Lizenz
und? win98 bringt doch selber ein dos mit.

WhiteVelvet
2008-03-05, 19:17:22
Hmmm wie war das denn noch... Win98 bootet ja nicht von CD, also hab ich immer DOS installiert und darauf Win98. Also mit FreeDos würds auch gehen?

EDIT: Stimmt, da gibts ja MS-DOS 7 mit... dann müsste ja FreeDOS gehen.

Ric
2008-03-05, 19:18:30
Hmmm wie war das denn noch... Win98 bootet ja nicht von CD, also hab ich immer DOS installiert und darauf Win98. Also mit FreeDos würds auch gehen?

Natürlich bootet win98 von cd, es sei den, es ist eine nicht so ganz echte kopie von ms.

Ric
2008-03-05, 19:20:19
Und wenn dass booten von cd scheitert, obwohl alles mit der cd in ordnung ist, dann erstelle dir eine bootdiskette mit cd- unterstützung,

anschließend wechselst auf das cd-laufwerk
dann: "cd win98" ENTER
dann: "setup.exe" ENTER

Gast
2008-03-05, 20:19:33
Win98 bootet ja nicht von CD
hat da jemand etwa keine original cd? ;)

Exxtreme
2008-03-05, 20:19:44
Auf www.bootdisk.com gehen und sich das passende Image einer Bootdiskette krallen. Man kann dann mit CDROM-Unterstützung booten. :D

WhiteVelvet
2008-03-05, 20:28:42
Ach jetzt fällts mir wieder ein..... hab da was verwechselt. Damals bei Win95 hab ich immer erst DOS 6.22 installiert, bei Win98 hab ich ja immer nur die 98er Bootdisk genommen :D Ok, alles geklärt :D

Ric
2008-03-05, 20:31:27
Ach jetzt fällts mir wieder ein..... hab da was verwechselt. Damals bei Win95 hab ich immer erst DOS 6.22 installiert, bei Win98 hab ich ja immer nur die 98er Bootdisk genommen :D Ok, alles geklärt :D

Super, viel spass mit win98...


... es sei den du hast mehr als 512mb ram
... oder 2,1 ghz physikalischer taktfrequenz
... aber dass ist ein anderes thema :)

sei laut
2008-03-05, 20:38:10
@Ric: Zur Not müsste ers in einer VMWare installieren. Sollte diese Schranken umgehen.

Ric
2008-03-05, 20:43:59
@Ric: Zur Not müsste ers in einer VMWare installieren. Sollte diese Schranken umgehen.


Jupp, das geht, aber leider ist es ein gefumel den (richtigen) soundtreiber im internet zu finden (aldiweil crative hat den aus dem support gennommen hat + richtigen vm-ware soundtreiber einstellen von soundblaster auf ensoniq soundscape).

Will der kollege alte spiele spielen klappt dies oft leider auch nicht, da der integrierte vesa-treiber nicht immer richtig arbeitet und sich die vm dann mit pauken und trompeten ins nirvana schiesst. - leider

WhiteVelvet
2008-03-05, 21:07:45
Nein, es ist ein P-III 500MHz mit 256MB RAM und einer SB Live!

Das mit der VM hab ich schon probiert, da gibt es keinen MIDI Support. Und bei alten Spielen ist das sehr schmerzhaft... und SVGA klappt auch nicht. (SVGA... dass ich dieses Wort nochmal niederschreibe... das waren noch Zeiten...)

Superguppy
2008-03-05, 21:23:37
... es sei den du hast mehr als 512mb ram
... oder 2,1 ghz physikalischer taktfrequenz
... aber dass ist ein anderes thema :)

Das mit den mehr als 512MB ist mir bekannt ... aber was haben die GHz damit zu tun? Ich hatte es mal testweise auf meinem P4 2,8GHz installiert und es lief problemlos. Nur so zur Info. Eher würde ich sagen, dass Festplatten über 137GB Probleme machen könnten.

Ric
2008-03-05, 21:29:33
Das mit den mehr als 512MB ist mir bekannt ... aber was haben die GHz damit zu tun? Ich hatte es mal testweise auf meinem P4 2,8GHz installiert und es lief problemlos. Nur so zur Info. Eher würde ich sagen, dass Festplatten über 137GB Probleme machen könnten.

Das sit ein anderes problem:
137 gb, ist tatsächlich auch ein problem, aber nur weil scandisk aus der reihe tanzt. Ich meine ein anderes problem. Die datei ndis.vdx in windows 98 ist fehlerhaft. Bei einem takt über 2,1 ghz physikalisch, wird ein timer dieser datei zu schnell ausgeführt, so dass dass betriebsystem entweder beim starten mit blue-screen abstürzt, oder bei netzwerkzugriffen sich aufhängt. Einen patch gibt es leider nur für windows 98 SE, nicht für windows 98 original.
Daher lässt sich ein rechner mit einer netzwerksnittstelle nicht zuverlässig und stabil betreiben.

KinGGoliAth
2008-03-05, 22:08:00
du willst dein gewissen beruhigen, indem du für uralte software noch nach ewigkeiten eine legale lizenz erwirbst? für 1 euro bei ebay?

sry aber das ist ja nun das dümmste thema des tages.

---

wenn es um alte dosprogramme geht bin ich im moment von dosbox (http://www.dosbox.com/) total begeistert. spiele gerade wieder siedler 2 gold und das erste gta. dachte schon die perlen hätte ich auf ewig verloren.

WhiteVelvet
2008-03-05, 22:46:11
Na besonders geistreich war dein Posting aber nun auch nicht ;) Was interessierts dich überhaupt? :D

Lord Wotan
2008-03-05, 22:47:15
Das sit ein anderes problem:
137 gb, ist tatsächlich auch ein problem, aber nur weil scandisk aus der reihe tanzt. Ich meine ein anderes problem. Die datei ndis.vdx in windows 98 ist fehlerhaft. Bei einem takt über 2,1 ghz physikalisch, wird ein timer dieser datei zu schnell ausgeführt, so dass dass betriebsystem entweder beim starten mit blue-screen abstürzt, oder bei netzwerkzugriffen sich aufhängt. Einen patch gibt es leider nur für windows 98 SE, nicht für windows 98 original.
Daher lässt sich ein rechner mit einer netzwerksnittstelle nicht zuverlässig und stabil betreiben.
Das war aber nur ein Problem(Takt) mit AMD CPU´s und nicht mit Intel CPU´s. Mit schnellen Intel CPU´s gab es nie Probleme mit den Takt Bug in Windows 98!


Zur Themen Frage.Da Microsoft, MS DOS nicht mehr verkauft. Ist es wohl auch nicht mehr lizenzpflichtig. Und ich glaube gelesen zu haben. Das ein Rechte Patent aauch nur 10 oder 20 Jahre gilt. Da Dos älter als 20 Jahre ist. Gilt wohl auch kein Patentrecht mehr und somit keine Lizenzpflicht.

Ric
2008-03-05, 23:50:45
Das war aber nur ein Problem(Takt) mit AMD CPU´s und nicht mit Intel CPU´s. Mit schnellen Intel CPU´s gab es nie Probleme mit den Takt Bug in Windows 98!


Zur Themen Frage.Da Microsoft, MS DOS nicht mehr verkauft. Ist es wohl auch nicht mehr lizenzpflichtig. Und ich glaube gelesen zu haben. Das ein Rechte Patent aauch nur 10 oder 20 Jahre gilt. Da Dos älter als 20 Jahre ist. Gilt wohl auch kein Patentrecht mehr und somit keine Lizenzpflicht.


Beim ersten absatz möchte ich dir nicht wiedersprechen, da ich win 98 nie auf intel-cpus gefahren bin.

Aber dein 2. absatz ist eine katastrophe an fehlinformationen und falschen schlußfolgerungen. Ich gebe nur mal ein paar kleine dinge zu bedenken:

1. Der entwickler/rechteinhaber entscheidet, ob und wie SEIN produkt vermaktet wird. Entscheidet er über SEIN podukt, dass es nicht mehr verkauft werden soll verliert keine rechte an SEINEM produkt.
Deine info + schlußfolgerung, dass beim einstellen eines produktes der rechteinhaber SEINE rechte an die allgemeinheit verliert ist einfach nur grotesk. Es wird keine freeware, keine abadonware oder opensource - das ist reines wunschdenken.

2. Patente sind teile des produktes, wenn der patentschutz ausläuft, dann darf ein anderer diese techniken auch benutzen. aber deshalb verliert der rechteinhaber nicht SEIN urheberrecht an die allgemeinheit. Zudem sind patente hier die falsche baustelle.

3. Da wären wir schon beim urheberrecht, ich quote mal einfach das gesetz, eindeutiger geht es nicht:

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


das führt zu 4.
wärend der zeit hat der rechteinhaber die entscheidungsfreiheit, was mit dem produkt passiert:

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1.
die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. 2Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
2.
die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. 2Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
3.
jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. 2Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;
4.
die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.


§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
(3) 1Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. 2Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken

1.
von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder
2.
im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.