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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geld zurückgebucht!


Craig
2008-03-10, 15:22:01
Ich muss sagen, dass ich geschockt bin, als ich auf mein Kontoauszug schaute.

Ich hatte zwei Handys in der Bucht verkauft - leider hatte ich die beiden Handys vertauscht. Ein Handy ging für 130 Euro an einen Käufer, eines für 75 Euro an einen anderen.

Der erste bekam das Handy für 130 statts für 75 und hat natürlich nichts gesagt. Zwei Wochen später schickte ich das andere Handy los und Käufer II bekam dann das Billigere. Er schickte sofort einen Mahnbescheid über Ebay, ich antwortete, dass ich den Fall regeln würde. Ich bat Käufer I das Handy an Käufer II zu schicken und auch umgekehrt. Käufer I tat das auch. Käufer II meldete sich nicht mehr - stattdessen sah ich nun heute auf meinem Konto, dass er seine Überweisung nach drei Wochen hat rückbuchen lassen. Seit wann geht denn das? Ich dachte, dass das nur bei Einzug ginge? Nun hat er beide Handys und auch die Kohle zurück gebucht. :mad:

Blaze
2008-03-10, 15:26:28
Normalerweise dürfte das nicht gehen. Hat deine Bank da evtl. was verbockt?

Craig
2008-03-10, 15:28:21
10.03.2008 10.03.2008 Lastschrift RUECK
EBAY
HER***, RALF -136,00


Eigentlich nicht!

Im Telefonbuch finde ich den Halunken auch nicht.

Craig
2008-03-10, 15:34:54
Habs gerade erst gesehen. Der Typ hat eine Lastschrift abgebucht! Das kann ich ja problemlos zurückbuchen. Kann ich ihn auch deswegen anzeigen, dass er von meinem Konto bucht ohne Auftragt?

Wurschtler
2008-03-10, 15:44:00
Dürfen tut das das aufjedenfall nicht!
Dafür braucht er schon DEINE Einverständniserklärung.

Aber warte erstmal ab...
Lastschriften kann man ja zurückgeben und das mindestens 6 Wochen lang!
Daher, warte erstmal bis das mit den Handy geklärt ist, weil danach kannst du die Lastschrift immer noch zurückgeben. (was ihm übrigens zusätzliche Gebühren verursachen wird)

Craig
2008-03-10, 15:44:57
Dürfen tut das das aufjedenfall nicht!
Dafür braucht er schon DEINE Einverständniserklärung.

Aber warte erstmal ab...
Lastschriften kann man ja zurückgeben und das mindestens 6 Wochen lang!
Daher, warte erstmal bis das mit den Handy geklärt ist, weil danach kannst du die Lastschrift immer noch zurückgeben. (was ihm übrigens zusätzliche Gebühren verursachen wird)

Jo, werde ihm wohl noch eine Mahnemail schreiben, dass er das Handy rausrückt. Ansonsten werde ich ihn wohl anzeigen.

Beeblebrox
2008-03-10, 15:47:09
Habs gerade erst gesehen. Der Typ hat eine Lastschrift abgebucht! Das kann ich ja problemlos zurückbuchen. Kann ich ihn auch deswegen anzeigen, dass er von meinem Konto bucht ohne Auftragt?

Oha, das ist mal dreist. Sofort die Lastschrift zurückgeben, dann bekommt er erst mal Gebühren von seiner Bank abgezogen.

Das ist zwar blöd gelaufen mit den Handys, aber das rechtfertigt nicht eine unerlaubte Lastschrift.

Tomi
2008-03-10, 15:50:58
Mal doof gefragt...versteh ich das richtig, dass Käufer II nun 2 Handys + Lastschrift über 136 Euro hat? Und was ist mit Käufer I? Der wird ja demnächst auch anklopfen, wo das Handy bleibt? Und zwar bei Dir! Weil Du bist sein Vertragspartner, nicht Käufer II.

GBL
2008-03-10, 15:52:05
Kannst ihn afaik auch direkt bei deiner Bank "sperren" sodass er keine weiteren Lastschriften von deinem Konto vornehmen kann.

twodoublethree
2008-03-10, 16:08:40
Wieso bucht überhaupt der, der beide Handys hat, Geld von dir ab? Und wieso 130 Euro, wo er doch eigentlich das Handy für 75 ersteigert hatte?

Ich glaub, der is nur dumm, nicht dreist=)

KinGGoliAth
2008-03-10, 16:10:38
also bei meiner bank werden lastschriften von diversen firmen auch ohne meine ausdrückliche einwilligung eingelöst und das finde ich eigentlich (in 99% aller fälle) sehr praktisch aber dass eine privatperson quasi eine vollmacht über dein konto hat und scheinbar beliebige beträge per lastschrift abbuchen kann ist ja nun ziemlich dreist.
ich würde mich erstmal an deine bank wenden und 1. den betrag auf dein konto zurückbuchen lassen und 2. fragen was die sich dabei gedacht haben so eine lastschrift anzunehmen.

---

die beiden käufer sich gegenseitig die handys zuschicken zu lassen halte ich für einen fehler. sagen können sie dir viel und du weißt nie, ob das handy nun auch abgeschickt wurde bzw angekommen ist. selbst wenn sie dir einen einlieferungsbeleg vom paket geben kann ja auch ne rolle klopapier im paket gewesen sein. also das hast du -muss ich leider so sagen- recht dümmlich gelöst.

Kosh
2008-03-10, 16:21:41
Nun,soviel ich weiss geht das Problemlos,das man per Lastschrift Geld von einem anderen Konto abbuchen kann.

Wenn ichTelefon oder Stromanbieter Lastschrift erlaube oder auch nur das Land wo man wohnt wegen der KFZ Steuer, gibt man seine Einwillugung dazu, aber ich denke, das diese Einwilligung die Bank selber niemals sieht -man sie nicht vorzeigen muss.

Die Einwilligung ist wohl primär dazu da,das man sich Rechtlich absichert.

Aber vielelicht gibt es ja einen Banker hier, der da genaueres dazu sagen kann.

Tomi
2008-03-10, 17:21:46
Nun,soviel ich weiss geht das Problemlos,das man per Lastschrift Geld von einem anderen Konto abbuchen kann.

Und das ist sehr bedenklich. Normalerweise geht das nur mit Einwilligung desjenigen, dessen Konto belastet wird. Die Banken prüfen wohl die Einwilligung im Einzelfall nicht nach, sind aber im Streitfall dann beweispflichtig, dass es eine gegeben hat. Spätestens dann kriegt man seine Kohle zurück, hat aber extra Huddel.

Craig
2008-03-10, 18:14:49
Und das ist sehr bedenklich. Normalerweise geht das nur mit Einwilligung desjenigen, dessen Konto belastet wird. Die Banken prüfen wohl die Einwilligung im Einzelfall nicht nach, sind aber im Streitfall dann beweispflichtig, dass es eine gegeben hat. Spätestens dann kriegt man seine Kohle zurück, hat aber extra Huddel.

Die Frage ist, ob er sich strafbar gemacht hat...!?

EureDudeheit
2008-03-10, 18:22:52
Die Frage ist, ob er sich strafbar gemacht hat...!?
Hat er auf jeden Fall. Es liegt keine Genehmigung deinerseits für eine Lastschrift vor. Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen und denen den Fall schildern. Und zur Bank das Geld zurückbuchen. Wenn er das andere Handy nicht weiterschickt ihn deswegen auch noch anzeigen.

Craig
2008-03-10, 18:42:23
Hat er auf jeden Fall. Es liegt keine Genehmigung deinerseits für eine Lastschrift vor. Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen und denen den Fall schildern. Und zur Bank das Geld zurückbuchen. Wenn er das andere Handy nicht weiterschickt ihn deswegen auch noch anzeigen.

So habe ich es auch vor.