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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay wieviel darf man Privat verkaufen?


der13big-l
2008-03-12, 12:04:39
Hallo,

ich habe jetzt mit suchen nix weiter gefunden.
Es gibt diverse berichte das man bei ebay wenn man häufiger bzw in großer anzahl sachen verkauft, unter umständen vom Finanzamt ärger bekommen kann.

Was ist viel? 1 mal im Monat, 10 mal im Monat oder 20 und mehr dinge pro Monat.

Meine Eltern wollen verschiedene Sachen verkaufen und bevor ich da ärger bekomme wollt ich halt mal nachfragen.

Es wäre super wenn da jemand tips für mich hätte, oder wieviel verkauft ihr so im durchschnitt?

mfg
BIG-L

sei laut
2008-03-12, 12:16:15
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer.html

DerböseWolf
2008-03-12, 12:48:02
Ja, wenn deine Eltern gleich 10 Navigationsgeräte oder 50 neuverpackte Socken loswerden wollen, dann ist das vielleicht ein bisschen "grenzwertig", aber irgenendwie so 1-15 Artikel aus unterschiedlichen Bereichen führt nicht zu einem Problem..

Tomi
2008-03-12, 13:04:50
Tja...es gibt dazu eine völlig uneinheitliche Rechtsprechung.

Hier zwei der krassen Beispiele:

39 Verkäufe in 5 Monaten -> Gewerblich / LG Berlin

1700 Bewertungen -> privat, da kein Powerseller / LG Coburg ;D

Weitere lustige Urteile dazu

http://internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Sagen wir so...ob und wie schnell man Händler bei Ebay ist, hängt von der Tagesform des örtlichen Amtsrichters ab.

Gunaldo
2008-03-12, 13:19:17
ja, ist wirklich erschreckend. klare richtlinien gibt es leider nicht. ist eben weiterhin ein unbestimmter rechtbegriff.

PHuV
2008-03-12, 14:36:32
Das üble ist ja, das diverse Anwaltsgeier nur darauf aus sind, teuere Abmahngebühren zu kassieren (siehe eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen (http://www.heise.de/newsticker/suche/ergebnis/?rm=result;q=Ebay%20Abmahnung;url=/newsticker/meldung/77927/;words=eBay%20Abmahnung) ).

Ich habe dann damals gleich beim Finanzamt nachgefragt, und es wurde mir gesagt, egal wie viel ich verkaufe, ich bin immer ein privater Verkäufer, wenn es Sachen aus Privatbesitz sind, die ich einmalig (!!) verkaufe. Erst wenn man neue gleich Ware beschaffen würde, um sie wieder zu verkaufen, handelt man gewerblich. Wer 10 neu Navis verkauft, handelt u.U. also schon gewerblich, weil wer hat schon so viele für den Eigengebrauch im Privatbesitz. Anders sieht es wiederum aus, wenn jemand ein großes Haus hat und 5 gleiche gebrauchte Telefone verkauft.

Hier mal ein Link zu einem Beitrag eines heise-Nutzers (sehr zu empfehlen), wie man sich im Falle einer Abmahnung verhalten kann:

25. Januar 2008 8:51
Angemessen reagieren -
Rednite_Pleasure
oder auch Abmahnkasper verarschen. (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Angemessen-reagieren/forum-130957/msg-14300694/read/)

Avalance
2008-03-12, 14:55:58
Mich würde es mal interessieren, wie es aussieht wenn ich demnächst ne größere Menge "älteres angesammeltes" verkaufe.

Da wären zB original PKW Rücklichter, alte Schreibmaschienen, Schallplatten, Kleinkram, Eisenbahnzeug(Modell..) , ...

Jedenfalls "viel", was zu schade / wertvoll ist, es weg zu schmeißen, noch intakt, ungebraucht...

Wenn ich son Haushaltsübermaterialverkauf bei ebay mache, wobei das sicher alles nicht viel Wert sein wird, und erst recht nichts doppelt verkauft wird, sollte ich mich vorher nochmal genauer informieren? Normalerweise hätt ich ja demnächst angefangen "wie blöd" da Zeug reinzustellen.

MfG

sei laut
2008-03-12, 15:02:05
Laut Ebay kannst du dir nie sicher sein. Aber du erfüllst die Kriterien eines privaten Verkäufers.

der13big-l
2008-03-12, 22:43:13
Danke schonmal, es handelt sich bei dem zeug von meinen Eltern auch nur um alte dinge die sich irgendwo angesammelt haben, also nix neues und auch nix doppeltes.
Es sind wohl einige Gläser und anderer kleinkram. Was genau weis ich auch noch nicht.
Muss ich mir erstmal anschauen.

Aber nun weis ich ja erstmal im groben bescheid, also nochmal Danke.

mfg
BIG-L

KinGGoliAth
2008-03-12, 23:16:04
also ich finde das eigentlich gar nicht lustig. das geht wirklich so unendlich weit auseinander. die beispiele wurden ja schon genannt.

das ist genau das, was dabei rauskommt, wenn leute in entscheidungsposition sind und nicht die gringste ahnung von dem haben worüber sie eine entscheidung treffen sollen. da kann nur bullshit bei rauskommen.

das hier zum beispiel:
- auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)

mutti verkauft 80 alte lumpen und soll damit gewerblich handeln. alles klar!

oder hier:
- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird

wenn man das zeug zum flohmarkt schleppt rennt da auch keiner rum und prüft ob gewerblich gerümpel verkauft wird.

man kann nur den kopf schütteln...

der13big-l
2008-03-12, 23:54:35
also mir persönlich wären 80 sachen in einem Monat aber auch deutlich zuviel.
Ich denke mal mnehr als 10 auf einmal werden es nicht werden. Ich gehe ja auch arbeiten und das zeug muss ja auch irgendwie verarbeitet werden (Anfragen, verpacken und versenden...)

Aber trotzdem sind solche Urteile daneben.

mfg
BIG-L

KinGGoliAth
2008-03-13, 00:54:33
es sind ja auch nicht 80 neuwagen oder 80 (neue oder alte) computer(teile) sondern 80 alte kleidungsstücke der kinder.